Sehr geehrte Damen und
Herren,
liebe Freunde, liebe
Interessierte,
anlässlich der anstehenden
Wahlen am 25. Mai 2014 wurde in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder die
Frage gestellt, ob man angesichts der
Konzernfreundlichen Politik der
EU überhaupt wählen, - oder ggf. wen oder was man wählen sollte. Dazu will ich
nachfolgend meine Subjektive Sicht der Dinge darlegen,
als eine kleine
Orientierungshilfe.
Die EU mit Ihren Institutionen
und tausenden von Mitarbeitern ist aus meiner Sicht ein aufgeblasener
Bürokratie-Pophans, der in Brüssel den Einflüsterungen der mehr als 15.000 Konzern-Lobbyisten
hoffnungslos erlegen ist und vornehmlich Konzern- und Wirtschaftsinteressen
durchsetzt.
Wichtiger zu dieser
Fragestellung als EU-Verordnungen zur Krümmung von Bananen, Gurken und zur Form
von Klodeckeln sind folgende Punkte:
Militär / Angriffskriege
mit dem
„EU-Verfassungsvertrag“ werden militärische Aufrüstung, höhere Militärausgaben,
sowie „militärische Interventionen“
Weltweit festgeschrieben;
Rüstung wird „Verteidigung“ - und Angriffskriege werden „Friedensmission“ genannt;
Rüstung wird „Verteidigung“ - und Angriffskriege werden „Friedensmission“ genannt;
Artikel 42 (ex-Artikel 17 EUV): http://dejure.org/gesetze/EU/42.html
Außerdem ist die EU mit
ihren Mitgliedsstaaten der weltweit größte Waffenexporteur. dazu auch: http://www.spiegel.de/wirtschaft/weltweite-waffenexporte-europaeer-ueberholen-die-usa-a-297354.html
Todesstrafe
Über die EU wurde die
Todesstrafe für bestimmte Fälle wieder eingeführt, so darf z.B.
auf Demonstranten im Krisenfall scharf geschossen werden.
Das Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 vom 14.12.2007) veröffentlichte Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe. Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen
b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
auf Demonstranten im Krisenfall scharf geschossen werden.
Das Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 vom 14.12.2007) veröffentlichte Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe. Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen
b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
Dazu auch: http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/die-eu-offnet-der-todesstrafe-eine-hinterture-1.570979
ESM Vertrag
Der ESM Vertrag (
„Europäischer Stabilitätsmechanismus“) weist totalitäre Merkmale auf, er ist überwiegend
nicht mehr demokratisch kontrollierbar:
• Im ESM-Vertrag ist kein
Austrittsrecht für Mitgliedsstaaten vorgesehen
• Die maximale Haftungssumme
für die BRD kann hunderte Milliarden betragen
und nicht „nur“ 190
Milliarden, wie der Bevölkerung vorgegaukelt wurde
• es existiert kein Parlamentvorbehalt
• es existiert kein Parlamentvorbehalt
• das ESM-Direktorium
genießt Immunität, seine Räume sind „unverletzlich“, es kann intransparent und
geheim entscheiden und sein Handeln ist vor ordentlichen Gerichten nicht mehr
überprüfbar !
• Vertragsbruch:
die Nichtbeistandsklausel («No Bailout» Clause) in Art. 125 des Lissabon- Vertrags verbietet, dass Mitgliedstaaten für Schulden eines anderen
Mitgliedstaates haften, was faktisch ignoriert wird.
• durch den ESM-Vertrag wird
das Haushaltsrecht , die Budget-Souveränität, in weiten Bereichen abgetreten
• Jeder Mitgliedstaat, der „Hilfe“
durch den ESM erhält, hat ein makroökonomisches „Anpassungsprogramm“
umzusetzen, also wirtschaftspolitische Auflagen einzuhalten (Art. 13), wie
z.B. Privatisierung öffentlichen Eigentums, was katastrophale Folgen hat, wie
sich in Griechenland zeigt.
TTIP / TISA / CETA (neue Freihandelsabkommen)
Die
neuen Freihandelsabkommen sind älteren Abkommen ähnlich, wie z.B. GATS,
TRIPS,
MAI, ACTA, NAFTA etc., jedoch inhaltlich deutlich verschärft !
Es
sollen auf völkerrechtlicher Ebene möglichst durchlässige Umwelt- und
Sozialstandards festgelegt werden, die für die einzelnen Staaten so gut wie nicht
mehr demokratisch veränderbar wären. (höhere Rechtsebene)
Es sollen
demokratisch unkontrollierbare Schiedsgerichte installiert werden
( Investor-State Dispute Settlement (ISDS), mit der Konzerne Staaten auf Schadensersatz ggf. in Milliardenhöhe verklagen können, ohne Berufungsinstanz und unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte !
Die Anzahl solcher Verfahren, die mit dem
Schlagwort Investitionsschutz begründet werden, habe in den
letzten zehn Jahren massiv zugenommen.( Investor-State Dispute Settlement (ISDS), mit der Konzerne Staaten auf Schadensersatz ggf. in Milliardenhöhe verklagen können, ohne Berufungsinstanz und unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte !
Nachdem von einer kanadischen Provinz ein Moratorium gegen das Fracking von Schiefergas und Öl erlassen wurde, klagt zurzeit das US-amerikanische Unternehmen Lone Pine vor einem Schiedsgericht gegen den Staat Kanada und fordert Entschädigungen in Höhe von 250 Millionen US-Dollar für den zu erwartenden Gewinnausfall..
Lori Wallach sieht
richtigerweise in den neuen Freihandelsabkommen einen „Staatsstreich in
Zeitlupe“. Sie ist Rechtsanwältin in den USA und spezialisiert auf Handelsrecht,
sie ist Direktorin von Public Citizen, der von Ralph Nader gegründeten größten
Verbraucherschutzorganisation der Welt und dort auch Leiterin von „Global Trade
Watch“.
EU / Ukraine / Kriegsgefahr
Offensichtlich
hat die EU keine Probleme, die Putsch-Regierung von Herrn Jazenjuk
anzuerkennen, finanziell zu unterstützen und auch mit braunen und sehr gewalttätigen
Gesellen bestens zu kooperieren.
Mit dem
„EU-Assoziierungsabkommen“ wird u.a. versucht, Russland weiter einzukesseln,
die Ukraine militärisch einzubinden, auch in NATO-Operationen. Damit
wird
Russland provoziert und die Absprachen mit Gorbatschow, (u.a. Malta,
1989/1990) militärisch nicht weiter
vorzurücken, werden gebrochen, wie auch in zahlreichen anderen Fällen zuvor.
ARD-Panorama:
http://www.youtube.com/watch?v=DJLQ3wRnQ_c
Der erste Teil des Assoziierungsabkommens wurde
am 21. März 2014 durch den Ministerpräsidenten der Putsch-Regierung
unterzeichnet. Zu Recht bezeichnet Altkanzler Helmut Schmidt die EU als größenwahnsinnig..
http://www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-krise-helmut-schmidt-wirft-eu-groessenwahn-vor-a-969773.html
Europäische Bürgerinitiative
Die so genannte Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist eine fake, um engagierten Menschen die Illusion zu verschaffen, sie könnten auf EU-Ebene etwas bewirken.
Mit dem Sammeln von 1 Million Unterschriften kann bestenfalls die Befassung der EU-Komission mit einem Them erwirkt werden, eine Mitentscheidungsmöglichkeit besteht nicht ! http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_B%C3%BCrgerinitiative
Einmal abgesehen davon, dass sich auf EU-Ebene kaum sinnvolle Volksentscheide durchführen lassen und der demokratische Gehalt auf der untersten Ebene am höchsten ist und umgekehrt. Die Subsidiarität wird in EU-Papieren zwar gelobt, aber in der Praxis nicht gelebt.
Mein persönliches Fazit
Die EU basiert auf einer Übertragung von Souveränität auf EU-Institutionen, die nie von der Bürgerschaft genehmigt wurde, ein demokratischer GAU, könnte man sagen.
Auf Zeit übertragene Macht an Politiker darf jedoch in einer Demokratie nie an Dritte weitergegeben werden, ohne Genehmigung des Souveräns, weil sie kaum noch rückholbar ist !
Die EU ist im Wesentlichen damit beschäftigt, sich selbst zu vergrößern, sich militärisch auszuweiten, sich für tausende ihrer Mitarbeiter satte Gehälter zu genehmigen, sich für Konzern- und Lobbyisten-Interessen einzusetzen, eine Neoliberale Privatisierungs-agenda durchzusetzen und damit befasst, die Mitgliedsstaaten scheibchenweise aufzulösen und zu entmachten, um im internationalen Systemwettbewerb die Nase vorn zu haben.
Die angeblichen Vorteile der EU, „offene Grenzen“, oder „Tochter kann in Paris studieren“, würden sich auch problemlos in zwischenstaatlichen Verträgen regeln lassen, ohne einen übermächtigen, aufgeblasenen und extrem teuren EU-Wasserkopf.
Ein Staat, in dem die Bürgerschaft über ihre Lebensgrundlagen (fracking, Monsanto, Kriege, Daseinsvorsorge etc.) nicht mehr selbst entscheiden kann, ist weder demokratisch organisiert, noch demokratisch legitimiert !
Im Ergebnis zahlen wir als Steuerzahler weit über 100 Milliarden jährlich an die EU dafür, dass diese Institution nebst Ihren angegliederten Seilschaften und Programmen zumindest zu einem erheblichen Teil gegen die Interessen der durchschnittlichen Bevölkerung arbeitet.
Aus den genannten Gründen werde ich mich an den EU-Wahlen nicht beteiligen. Beteiligung an Wahlen verschafft den zu wählenden Institutionen legitimität und Zustimmung. Bereits jeder einzelne der hier aufgeführten Punkte würde für mich ausreichen, mich dieser Zustimmung zu verweigern und meine Verweigerung zu erläutern !
Dem ließe sich entgegenhalten, dass doch durch das Wählen bestimmter Parteien oder EU-kritischer Parteien sich die beschriebenen Mängel besser beheben lassen, eine Einschätzung, die ich nicht teile. Wenn jemand erst einmal ein warmes, hoch bezahltes Plätzchen in Brüssel gefunden hat, wird sich derjenige schnell umbesinnen, in den EU-Lobgesang einstimmen und bestenfalls die Dinge „kritisch begleiten“..
Sinnvoll erscheint mir hingegen der Austritt aus der EU über ein Volksbegehren, wie es derzeit in Österreich durchgeführt wird:
http://eu-austritts-volksbegehren.blogspot.de/p/archiv-wegwarte.html
Jens Loewe, Stuttgart, den 23.5.2014, mail: post@jens-loewe.de