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Dienstag, 4. September 2012

Neustart am 12. März 2013

 

Das Volksbegehren wurde fristgerecht Ende 2011 eingereicht, aber vom Bundesministerium für Inneres wegen eines angeblichen Formalfehlers abgewiesen. Auch eine Verfassungsbeschwerde beim VfGH nützte nichts.

 Das Volksbegehren wird daher am 12. März 2013 neu gestartet. Bitte unterschreiben Sie also ab 12.3.2013 erneut am zuständigen Gemeindeamt oder einem Bezirksamt in Wien für ein souveränes Österreich!







2 Kommentare:

  1. Ich finde es sehr gut, dass Sie einen neuerlichen Anlauf starten.

    Dazu eine Frage an Herrn Schramm:

    Wäre es nicht im Sinne der direkten Demokratie besser, wenn das neu zu startende Volksbegehren von der Regierung die Abhaltung einer Volksabstimmung über den Austritts Österreichs aus der EU verlangt? Also der Titel des Volksbegehren könnte lauten: "Volksbegehren zur Abhaltung einer Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der EU".

    Die Abhaltung einer solche Volksabstimmung könnte von den Abgeordneten der Regierungs-Parteien laut Parlamentsseite mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

    Link:
    http://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VOLKAB/

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  2. Der Text auf der U-Erklärung wurde diesmal vom Innenministerium, Hr. Mag. Stein genehmigt und ist praktisch unanfechtbar. Rückfragen auch an Inge Rauscher 02242 / 70516 oder ihu@a1.net

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