Direkte
Demokratie nur außerhalb der EU möglich
Ab sofort kann wieder in allen Gemeindeämtern und magistratischen Bezirksämtern in ganz Österreich für den Austritt aus der EU unterschrieben werden. Der neue Text wird nun nicht mehr bekämpft, wie der Abteilungsleiter für Wahlen und Volksbegehren, Min.R. Robert Stein, zusicherte und dies auch schriftlich bestätigte. Der neue Text des Volksbegehrens lautet nun: „Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen.“ Dies gibt heute die Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher von der „Initiative Heimat & Umwelt“, bekannt.
Ab sofort kann wieder in allen Gemeindeämtern und magistratischen Bezirksämtern in ganz Österreich für den Austritt aus der EU unterschrieben werden. Der neue Text wird nun nicht mehr bekämpft, wie der Abteilungsleiter für Wahlen und Volksbegehren, Min.R. Robert Stein, zusicherte und dies auch schriftlich bestätigte. Der neue Text des Volksbegehrens lautet nun: „Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen.“ Dies gibt heute die Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher von der „Initiative Heimat & Umwelt“, bekannt.
Wie wichtig diese konsequente Zielsetzung
auch für die Erlangung einer echten direkten Demokratie in Österreich ist,
zeigt das in wenigen Wochen stattfindende Volksbegehren „Demokratie jetzt“ der
(Ex-)Politiker-Initiative „Mein OE“. „Dabei handelt es sich um eine Mogel-Packung ersten Ranges“, stellt
Inge Raucher fest. Dazu zitiert sie folgende entscheidende Passage aus der
offiziellen Begründung des „Mein OE“-Volksbegehrens unter dem Stichwort „mehr
direkte Demokratie“(!): „Über Volksbegehren, die von mehr als 300.000 Wahlberechtigten
unterstützt werden, findet eine Volksabstimmung statt. Dies gilt nicht für Begehren, durch die Grund- und
Freiheitsrechte oder das europäische Recht eingeschränkt werden sollen." Frau
Rauscher ergänzt: „Die Betreiber dieses "EU-Unterwerfungs-Volksbegehrens"
wissen natürlich genau, daß laut offiziellen Studien inzwischen weit über 80 %
(!) aller Gesetze - vor allem der wichtigen - in den EU-Mitgliedstaaten durch
EU-Recht bestimmt werden und somit von nationaler Selbstbestimmung gar keine
Rede mehr sein kann – also die reinste Augenauswischerei!“
Zwtl.: Umsetzung des
Tierschutz-Volksbegehrens seit 17 Jahren überfällig!
Mit dieser Formulierung wird somit klar bestätigt, daß echte direkte Demokratie wie in der Schweiz eben nur außerhalb der EU möglich ist, einer der Gründe für den dringend notwendigen Austritt aus der EU. Das bestätigt auch Dr. Franz-Joseph PLANK, Obmann der Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT und Mitglied des Überparteilichen Personenkomitees für das EU-Austritts-Volksbegehren: „Seit 1996 warten 460.000 ÖsterreicherInnen auf die Umsetzung des damals sehr erfolgreich durchgeführten Tierschutz-Volksbegehrens, wonach u.a. Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden soll; bis heute wird dies aber v.a. von der ÖVP konsequent blockiert. Auch das seinerzeit sehr fortschrittliche österr. Tiertransportgesetz wurde von der EU-Bürokratie „overruled“, wodurch jetzt tagelange Horror-Tiertransporte zu italienischen Schlachthöfen oder Häfen ungehindert durch Österreich rollen. Dasselbe gilt für das Entstehen immer größerer Monster-Tierfabriken nach dem Muster von Norddeutschland, Holland oder Belgien.“
Frau Rauscher ergänzt: „Weitere Gründe für die Neuaustragung des EU-Austritts-Volksbegehrens sind die mehr oder weniger unverhohlene Preisgabe der österr. Neutralität, der zunehmende Ausverkauf Österreichs durch die Ratifizierung des ESM ("Europäischer Schulden-Moloch") durch Rot-Schwarz-Grün, die Inflationspolitik der EZB auf Kosten zukünftiger Generationen, die drohende Enteignung sogar der Sparguthaben der Bürger zur „Bankenrettung“ – wie das aktuelle Beispiel Zypern drastisch aufzeigt, die fortschreitende Teilnahme am EU-Militärpakt, usw.“
Das unabhängige Personenkomitee für
das EU-Austritts-Volksbegehren wird auch vom ehemaligen parteifreien
Justizminister Univ.Prof. emer. Dr. Hans R. KLECATSKY unterstützt sowie von der
Wiener Rechtsanwältin Dr. Eva Maria BARKI, Expertin für Menschen-, Nationalitäten-
und Volksgruppenrechte.
Zwtl: Warum "Neustart"?
Zur Erinnerung: Bereits im Dezember 2011 wurden von den Betreibern fast zehntausend von Gemeindebehörden aus ganz Österreich bestätigte Unterstützungs-Erklärungen für die Einleitung eines EU-Austritts-Volksbegehrens im Innenministerium offiziell eingebracht (siehe auch www.ots.at/presseaussendung/OTS_20111219_OTS0019); die öffentliche Eintragungswoche (das eigentliche Volksbegehren) hätte demnach im Mai/Juni des Vorjahres stattfinden müssen. Aufgrund haarsträubender formaler Einwände, die aus dem Volksbegehrens-Gesetz nicht herauszulesen sind, wurden die Unterstützungs-Erklärungen jedoch zurückgewiesen. Der "Beschwerde" dagegen beim Verfassungsgerichtshof wurde nicht stattgegeben, sondern etwas verlangt, was vor diesem Volksbegehren weder aus dem Gesetz noch aus einschlägigen Erkenntnissen des VfGH hervorging, nämlich daß auf der Unterstützungs-Erklärung wortident der selbe (volle) Text stehen muß wie im Einleitungsantrag. Die neue Unterstützungs-Erklärung trägt dem nun Rechnung - alle Unterstützungswilligen müssen erneut in das Gemeindeamt bzw. magistratische Bezirksamt ihres Hauptwohnsitzortes gehen, um dort den neuen Text zu unterschreiben, damit das EU-Austritts-Volksbegehren endlich Wirklichkeit werden kann!
Zwtl: Warum "Neustart"?
Zur Erinnerung: Bereits im Dezember 2011 wurden von den Betreibern fast zehntausend von Gemeindebehörden aus ganz Österreich bestätigte Unterstützungs-Erklärungen für die Einleitung eines EU-Austritts-Volksbegehrens im Innenministerium offiziell eingebracht (siehe auch www.ots.at/presseaussendung/OTS_20111219_OTS0019); die öffentliche Eintragungswoche (das eigentliche Volksbegehren) hätte demnach im Mai/Juni des Vorjahres stattfinden müssen. Aufgrund haarsträubender formaler Einwände, die aus dem Volksbegehrens-Gesetz nicht herauszulesen sind, wurden die Unterstützungs-Erklärungen jedoch zurückgewiesen. Der "Beschwerde" dagegen beim Verfassungsgerichtshof wurde nicht stattgegeben, sondern etwas verlangt, was vor diesem Volksbegehren weder aus dem Gesetz noch aus einschlägigen Erkenntnissen des VfGH hervorging, nämlich daß auf der Unterstützungs-Erklärung wortident der selbe (volle) Text stehen muß wie im Einleitungsantrag. Die neue Unterstützungs-Erklärung trägt dem nun Rechnung - alle Unterstützungswilligen müssen erneut in das Gemeindeamt bzw. magistratische Bezirksamt ihres Hauptwohnsitzortes gehen, um dort den neuen Text zu unterschreiben, damit das EU-Austritts-Volksbegehren endlich Wirklichkeit werden kann!
Rückfragehinweis:
Inge Rauscher, 02242-70516, ihu@a1.net
Dr.
Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
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