Das unabhängige EU-Austritts-Personenkomitee: Heinrich Wohlmeyer, Markus Lechner, Inge Rauscher, Renate Zittmayr, Helmut Schramm und Franz-Joseph Plank.
261.056 Bürger unterschrieben Ende Juni 2015 das überparteiliche Volksbegehren für den Austritt aus der EU. Nach zwei Sitzungen des Verfassungsausschusses im Parlament stellte die FPÖ in der Plenarsitzung vom 27.1.2016 den offiziellen Antrag auf VOLKSBEFRAGUNG zum EU-Austritt. 47 NR-Abgeordnete stimmten für diesen Antrag.
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Sonntag, 25. August 2013
Schon 3.500 Unterstützungserklärungen
FÜR EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN!
Weitere rund 6.300 nötig.
Täglich erhalten wir aus vielen Teilen Österreichs gemeindeamtlich
bestätigte Unterstützungs-Erklärungen für das überparteiliche
EU-Austritts-Volksbegehren. Es ist für uns oft sehr berührend, dabei zu
erleben, daß auch Bürger in kleinen Gemeinden, von denen wir trotz guter
Kenntnis unserer schönen Heimat aufgrund langjähriger Aktivitäten in allen
Bundesländern nicht einmal gewußt haben, daß es diese gibt, in ihren
Gemeindeämtern vor den Beamten für den Austritt aus der EU unterschreiben. Wir
danken allen, die dies tun, und hoffen, daß es noch viele mehr werden - auch in
den großen Städten!
Zur Einleitung eines Volksbegehrens benötigt man an die zehntausend
gemeindeamtlich bestätigten Unterstützungserklärungen, die beim
Innenministerium eingereicht werden müssen. Mehr als ein Viertel davon haben
wir binnen drei Monaten von Bürgern aus allen „Lagern“ freiwillig und aus
persönlicher Überzeugung erhalten. Die gesetzlich vorgegebene Frist dafür läuft
bis Ende 2014, also konkret bis zum 10. Dezember des nächsten Jahres. Das
wissen auch alle über dreitausend Gemeindeämter in Österreich, die von uns
entspr. schriftlich informiert wurden. Der Abteilungsleiter für Wahlen und
Volksbegehren im Innenministerium, Min.R. Mag.Robert STEIN, hat uns per E-mail
vom 20.3.2013 schriftlich zugesichert, daß der auf jeder
Unterstützungs-Erklärung aufscheinende Text des EU-Austritts-Volksbegehrens
„gesetzeskonform“ ist.
Der Austritt aus der EU ist nicht nur gemäß österreichischem Recht
gesetzeskonform, sondern auch gemäß EU-Recht. Im „Lissabon-Vertrag“, der
geltenden Arbeitsgrundlage der EU, ist der Austritt aus dieser EU im Artikel 50
eindeutig geregelt; wir berichteten darüber im Detail in früheren
„Wegwarte“-Ausgaben. Darin ist kein Wort enthalten, daß der Austritt etwas -
und schon gar nicht Miliarden! - kosten würde. Diese durch nichts begründete
Des-Information ist Teil der durch viele Massenmedien gestützten Manipulation
der Wahrheit, die eben eine ganz andere ist.
Nach dem Austritt aus der EU werden wir wieder „Herr im eigenen Haus“
sein, können bilaterale Handelsverträge mit allen anderen Staaten mit
gegenseitigen Pflichten und Rechten (welche haben wir heute?) abschließen wie
vor dem EU-Beitritt, die noch immer völkerrechtlich einwandfrei abgesicherte
NEUTRALITÄT wirklich leben, und sind nicht mehr gezwungen, „logistische
Unterstützung“ des österreichischen Bundesheeresfür EU- und NATO-befohlene Auslandseinsätze
(von Afghanistan bis Mali) zu leisten.
Inge
Rauscher,
im Namen
des überparteilichen Personenkomitées für das EU-Austritts-Volksbegehren.
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