Die ursprüngliche Zielsetzung der europäisch Integration war die Schaffung einer Institution für
Frieden und Wohlstand in Europa. Die EWG war am Beginn, vor allem mit der
Schaffung von freiem Handel ein Instrument für die Verhinderung von
Handelskriegen und Protektion und brachte durch den vermehrten Austausch
Wohlstandsgewinne. Das Ziel der EWG und der EU, eine immer engere Union zu
betreiben, ist aber keine Gewähr für Frieden und Wohlstand. Denn ein immer
engerer Staat, ein Vereinigter Staat von Europa mit einer zentralistischen
Regierung schränkt die Freiheit unterschiedlichen Völker in Europa ein und eine
zentralistische Wirtschaftspolitik, sie sie seit Maastricht verfolgt wird
gefährdet den Wohlstand. Sie schaltet den Wettbewerb zwischen den einzelnen
Wirtschaftsgebieten aus und verringert die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung kleiner Länder. Beides
sind die Grundlagen dafür gewesen, die Europa einst zum führenden Kontinent
gemacht hatten. Seit dem Vertrag von Maastricht bin ich deshalb gegen einen
Beitritt Österreichs zur EU eingetreten und habe dann auch die Einführung des
Euros abgelehnt – so wie ¾ der
deutschsprachigen Ökonomen in einem Memorandum, das ich auch unterzeichnete.
Die Einführung des Euros war ein politisches Experiment, dessen Folgen
vorauszusehen waren. Denn die Eurozone ist kein „Optimales Währungsgebiet“ .
Heute lehnen 3/ der Österreicherinnen und Österreicher die
weitere Entwicklung der EU ab. Das
behaupte nicht ich, sondern es ist das Ergebnis einer Umfrage, die vom früheren
Tiroler EU-Kommissar Dr.Franz Fischler zitiert wird. So wie in Österreich gibt
es auch In anderen EU-Ländern, vor allem Großbritannien, Frankreich und auch
Deutschland, immer mehr Stimmen für einen Austritt.
In Österreich gibt es unter den 75% eine
große Gruppe von Menschen, die zwar Nachteile der EU sehen, aber meinen, daß
ein Austritt auch größere Nachteile bringen wird. Mir geht es darum, aufzuzeigen,
daß ein geordneter, gut vorbereiteter Austritt längerfristig mehr Vorteile als
Nachteile bringen wird. Ein geordneter Austritt ist heute durch den Artikel 50
des EU-Verfassungsvertrag möglich. Als es ihn noch nicht gab, hat der
amerikanische Nobelpreisträger James Buchanan gesagt, daß der Mangel eines geordneten
Austritts der größte Mangel der EG st. Denn er verwies auf den blutigen
Bürgerkrieg in den USA, nach rund 90
Jahren ach der Gründung der Union, der deshalb entstand, weil die Südstaaten
nicht austreten konnten. Allein, dass es die Möglichkeit eines Austritts gibt,
kann ein Land mit wesentlichen Interessen schützen, von der EU ungerecht
behandelt zu werden.
Deshalb ist auch ein
Austritts-Volksbegehren der richtige Weg, um die EU darauf hinzuweisen, daß sie
ihren Weg in die falsche, zentralistische Richtung nicht mehr fortsetzen soll.
Selbst wenn das Volksbegehren nicht unmittelbar zu einem Austritt führt.
Zu den politischen
und wirtschaftlichen Folgen eines Austritts:
1. Der
Frieden in Europa wird durch den Austritt Österreichs sicher nicht gefährdet.
Das heutige kleine Österreich hat den Frieden auch in der Vergangenheit genau so wenig wie die Schweiz gefährdet. Der
Frieden in Europa ist bisher in der Nachkriegszeit vor allem durch die USA geschützt
worden, die auch durch ihren Eingriff den Jugoslawienkrieg beendet hat, zu dem
die EU nicht fähig war, weil die EU-Länder zu unterschiedliche Stellungen zu Serbien
hatten.
2. Zu
den wirtschaftlichen Folgen lässt sich grundsätzlich keine exakte, eindeutige
Aussage machen, denn es kommt sehr wesentlich auf die Einzelheiten der Regelung
an. Für die Ausarbeitung stehen dafür
nach dem Artikel 50 zwei Jahre Zeit zur Verfügung. Wenn bis dahin keine
Einigung gefunden wird, kann Österreich allein über den Austritt entscheiden
und nachteiligen Folgen möglichst vermeiden.
Man muss sich auch
klar sein, daß jede solche grundsätzliche Änderung von Rahmenbedingungen einzelnen Gruppen auch
Nachteile bringen wird. So wie die Einführung des Freihandels zwar einzelne
Gruppen beeinträchtigt, auf Dauer aber für die gesamte Wirtschaft große
Vorteile bringt, die die Nachteile überwiegen.
a) Ein
Vorteil ist jedenfalls der Entfall der Zahlungen an die EU. Dabei werden oft
nur die Netto-.Zahlungen erwähnt. Tatsächlich müssen aber die Brutto-Zahlungen
vom Budget, also den Steuerzahlern, geleistet werden. Die zurück fließenden
Zahlungen kommen nicht em Budget zugute, sondern einzelnen Subventuioonsempfängern,
die nicht unbedingt eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln brauchen. Der Entfall der Brutto-Zahlungen könnte
z.B.ca die Hälfte der Steuerreform zu finanzieren helfen.
b) Außenhandel.
Eine Wiedereinführung von Zöllen ist nach den Regeln des GATT, dem fast alle
Länder der Welt angehören, nicht erlaubt. Eine Aufrechterhaltung der Zollunion
wäre in den Verhandlungen möglich. Wenn es nicht gelingt, könnte die
Wiedereinführung der EFTA.-Freihandelszone möglich sein, die kleinere Nachteile
mit sich bringt
c) Die meisten Regelungen für den Handel und auch
anderen Gebieten wäre die Rückkehr zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) der
nur den Nachteil des Wegfalls der Mitbestimmung in der EU hätte, dafür aber
keine Brutto-Zahlungen vorsieht. Die geringen Möglichkeiten der Mitbestimmung,
die sowieso laufend eingeschränkt werden, könnten durch bilaterale Verhandlungen
nach dem Beispiel der Schweiz ersetzt werden.
d) Der
freie Grenzübertritt, das Schengen-Abkommen, könnte auch bei einem Austritt
behalten werden. Eine Einschränkung , um so wie in der Schweiz, die
Masseneinwanderung zu verhindern, wäre aber auch zu überlegen.
e) Das
gleiche gilt für den freien Arbeitsmarkt und den freien
f)
Studenten Austausch:. Hier wäre durch eigene Abkommen
möglich, den Zustrom von Studenten aus Deutschland einzuschränken, denn es ist
nicht einzusehen, warum der österreichsche Steuerzahler diejenige
Studenten-Ausbildung bezahlen soll, die der deutsche Steuerzahler nicht
bezahlen will. Studenten-Austauschprogramme, wie Erasmus, können auch mit
Nicht-EU-Staaten vereinbart werden, z.B. mit USA.
g) .Transitverkehr:
es könnten Reglungen zur Einschränkung des Transitverkehrs getroffen werden, ähnlich
wie die Schweiz.
h) Für
zukünftige, heute noch nicht absehbare Entwicklungen kann Österreich die für
seine Situation am besten geeigneten Maßnahmen treffe und in den Fällen, in
denen eine internationale Abstimmung notwendig ist, mit der EU oder anderen
Organisationen verhandeln.
3.Euro
Rechtlich ist ein
Austritt aus dem Euro nicht vorgesehen, es gilt aber die Wiener Vereinbarung
über völkerrechtliche Verträge, daß bei Änderung der grundlegenden
Voraussetzungen für einen Vertrag eine Auflösung erfolgen kann. Das deutsche
Verfassungsgericht hat deshalb festgestellt, daß Deutschland aus dem Euro
austreten könnte, wenn die grundlegende Zielsetzung des Euros, die
Geldwertstabilität (Inflationsrate unter 2%) zu erhalten, nicht erreicht wird,
also z.B. eine Inflation von 5% eintritt.
Ein Euro-Austritt
allein von Österreich müsste aber sehr gut vorbereitet sein, ähnlich wie der
Übergang vom Schilling zum Euro. Die
jetzigen Zahlungen für Rettung von Pleite-Ländern und -Banken, sowie des Einlagensicherungsfonds werden nicht mehr
rückgängig gemacht werden können. Nur für die Zukunft könnten solche
Belastungen verhindert werden. Es wäre auch wieder eine eigenständige Währungspolitik,
die auf die Bedürfnisse Österreichs abgestellt werden kann, möglich. Allerdings
sieht man aus dem Beispiel der Schweiz, dass ein kleines Land sich gegen die
Auswirkungen einer verfehlten Politik einer grossen Währungsunion nur sehr
schwer wehren kann.
Realistisch wäre
es, wenn es zu einer Spaltung des
Euro-Raums käme, dass sich Österreich dem „Nord-Euro“ (Deutschland,
Niederlande, Luxemburg) anschließen könnte.
Da aber die EU- und
EZB-Politik darauf hinausläuft, mit allen Mitteln den Euro zu erhalten, wird
das nur mit großen Transfer-, Banken- und Schulden-Unionen funktionieren, in der Deutschland, Österreich
und andere Nettozahler-Länder ihren Wohlstand verlieren werden. Sehr ähnlich
wird es zu einer „Sozial-Union“ kommen, in der Österreich, das bisher ein
Musterland für soziale Umverteilung ist, sein Sozialsystem an den
durchschnittlichen Standard herunterführen muss.
Für eine grundsätzliche
Wende der Politik der EU und damit der Wiedererlangung der Freiheit und
Selbstbestimmung der Länder Europas ist die Erkenntnis der fehlerhaften
Entwicklung notwendig.. Gerade in Tirol, wo wir uns seit jeher für Freiheit und
Selbstbestimmung einsetzen, können wir mit dem Volksbegehren für diese Ziele
eintreten.
Wann ist es soweit? Es gibt keine Alternative, denn die Merkel-EU will uns vernichten.
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