EU und die Folgen für den Tierschutz Dr. Franz-J. Plank und Gnadenhofhund "Sammy" APA-OTS: „Seit fast 30 Jahren werden auf EU-Ebene Bestimmungen erlassen, die unter dem Begriff „Tierschutz“ eingeordnet werden. So z.B. im Lissabonner Vertrag, wo sich die EU - auf dem Papier - zu dem Prinzip verpflichtet, daß "dem Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen" Rechnung getragen wird. Aber die EU ist in ihrer Struktur eine reine Wirtschaftsorganisation, deshalb beziehen sich die meisten „Tierschutz“-Regelungen auch auf die landwirtschaftliche Tierhaltung oder Tiertransporte: Lebende Tiere werden so wie Kartoffeln als „Agrarprodukte“ definiert – und leider meistens auch so behandelt“, bringt Tierschützer Dr. Franz-Joseph Plank das Hauptproblem bezüglich Tierschutz in der EU auf den Punkt. "Die EU-Richtlinien schreiben lediglich Mindestanforderungen vor, dabei geht es nicht in erster Linie um die Tiere, sondern v.a. darum, wie man den Züchtern und Händlern das Geschäft mit Tieren vereinfachen kann. Um Tierschutz geht es lediglich insofern, als man - zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU - erreichen will, daß durch noch mehr Tierausbeutung in einem Mitgliedsland noch billiger produziert werden könnte. Von wirklich tiergerechten Bedingungen sind diese Richtlinien meilenweit entfernt. Die EU ist vielmehr – gemeinsam mit den USA – durch die von ihr massiv geförderte Agrar- und Tierausbeutungsindustrie Hauptverursacher schrecklichen Tierleids; außerdem für massiven Einsatz von Pharmazeutika und damit verbundenen Antibiotika-Resistenzen, großflächige Umweltschäden, Seuchen und regelmäßige Fleischskandale – die Fakten rund um die industrielle Massentierhaltung liegen auf dem Tisch. Allein im Jahr 2013 flossen in der EU 60 Milliarden Euro an Subventionen in die Landwirtschaft bzw. Agrarindustrie, das waren über 40 Prozent des gesamten EU-Haushaltes!“ Lesen Sie die ganze OTS-Aussendung HIER Genauere Infos über "EU und die Folgen für den Tierschutz" HIER Weitere Informationen auf www.volksbegehren-eu-austritt.at |
Das unabhängige EU-Austritts-Personenkomitee: Heinrich Wohlmeyer, Markus Lechner, Inge Rauscher, Renate Zittmayr, Helmut Schramm und Franz-Joseph Plank. 261.056 Bürger unterschrieben Ende Juni 2015 das überparteiliche Volksbegehren für den Austritt aus der EU. Nach zwei Sitzungen des Verfassungsausschusses im Parlament stellte die FPÖ in der Plenarsitzung vom 27.1.2016 den offiziellen Antrag auf VOLKSBEFRAGUNG zum EU-Austritt. 47 NR-Abgeordnete stimmten für diesen Antrag.
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