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Montag, 6. Juli 2015

Begründung des Volksbegehrens für den Austritt aus der Europäischen Union: EU-Austritts-Volksbegehren



Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (im folgenden nur mehr als EU bezeichnet) erfolgte durch ein Bundesverfassungsgesetz, das einer Volksabstimmung unterzogen wurde. Daher ist der gleiche Weg auch beim Austritt aus der EU anzuwenden.
Der erste – und wichtigste – Satz der österreichischen Bundesverfassung, ihr Paragraph l, lautet (wörtlich): «Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.» Daher kann auch kein Organ der Republik Österreich, das sich auf die Demokratie beruft, dem Volk das Recht verwehren, selbst darüber zu entscheiden, ob Österreich aus der EU austreten soll oder nicht.
Genau dieses Recht fordern die Unterstützer des Einleitungsantrags für das EU-Austritts-Volksbegehren ein. Sie können sich dabei auf einen der besten Kenner der österreichischen Bundesverfassung berufen, nämlich auf den ehemaligen Justizminister der Republik, Dr. Hans R. Klecatsky, emeritierter Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Universität Innsbruck; er war einer der ersten, der das EU-Austritts-Volksbegehren unmittelbar nach Beginn der Arbeit daran im März 2010 im Magistrat der Stadt Innsbruck unterschrieben hat. Prof. Klecatsky unterstrich damit die Rechtmäßigkeit des EU-Austritts-Volksbegehrens.

Rettung der Lebensgrundlagen Österreichs

Das ist das Hauptanliegen des EU-Austritts-Volksbegehrens. Nicht erst durch den «Lissabon-Vertrag», der geltenden Arbeitsgrundlage der EU, aber spätestens durch diesen ist die EU zu einem riesigen Bundesstaat (anstatt einer Staaten-Gemeinschaft) geworden, in der alle Mitgliedstaaten und deren Völker das Recht auf Selbstbestimmung und damit auf Demokratie weitgehend verloren haben.
Die geplante Installierung einer zentralen «Wirtschafts-Regierung» für die gesamte EU inklusive Eingriffe in die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten (sprich Einführung von EU-Steuern zusätzlich zu den nationalen Steuern) ist ein deutlicher Beweis dafür. Viele Entscheidungen – und zwar besonders die «großen», wichtigen – werden hinter verschlossenen Türen getroffen; bei EU-«Gipfeln», im aufgeblähten Beamtenapparat der EU-Kommission, und immer mehr bei Absprachen zwischen den Regierungschefs praktisch ohne demokratische Legitimation. Die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten werden weitgehend ausgehebelt, von Entscheidungen durch die jeweiligen Staatsvölker ganz zu schweigen. Das EU-Parlament hat keine Gesetzgebungsbefugnis und ist außerdem nicht gleichheitlich gewählt. Der gesamten EU-Konstruktion fehlt das wichtigste Kennzeichen einer Demokratie, nämlich die Gewaltenteilung!
Auf einige der durch die EU-Mitgliedschaft Österreichs zunichte gemachten Lebensgrundlagen gehen wir im folgenden näher ein.

Volkswirtschaft

Klein- und Mittelbetriebe mit einem Bezug zur Bevölkerung haben in einem übernationalen System immer weniger Chancen. Durch die EU-Mitgliedschaft kann Österreich keine Handelsverträge, die zum Schutz der Volkswirtschaft notwendig sind, mehr abschließen; die gesamte Handelspolitik ist ausschließlich Angelegenheit der EU-Zentralstellen. Nur durch einen Austritt aus der EU kann Österreich die Entscheidungsbefugnis für die Wirtschaftspolitik zurückgewinnen zum (Wieder-)Aufbau einer krisensicheren Binnenwirtschaft.

Sozialstaat

Das oberste Prinzip der EU, die sogenannten «Freiheiten des Marktes», nämlich die uneingeschränkte, grenzenlose Warenverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie – am wichtigsten für die Konzerne – die Kapitalverkehrsfreiheit, ermöglichen eine auf Profitmaximierung ausgerichtete Politik, die den meisten Menschen enorm schadet und vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) seit Jahrzehnten rigoros durchgesetzt wird. Für Sozialpolitik war und ist darin kein Platz. Real sinkende Einkommen und die immer grösser werdende Kluft zwischen Arm und Reich belegen dies.

Grenzen

Es tut niemandem weh, an der Landesgrenze seinen Pass vorzuweisen. Die Abschaffung der Landesgrenzen durch die EU und damit der Wegfall jeglicher Kontrollmöglichkeit durch den Staat in bezug auf Personen und Waren hat jedoch verheerende Folgen: von der Erleichterung der Kriminalität bis zur ungehemmten Einfuhr illegaler oder schädlicher Waren. Wir brauchen wieder sinnvolle Grenzeinrichtungen zum Schutz der Bevölkerung!

Neutralität

Neutralität bedeutet, dass der neutrale Staat eine eigene Aussenpolitik betreibt (so wie die Schweiz), die sich strikt von jedem Militärpakt fernhält und damit dem Frieden dient. Durch die Euro-Armee jedoch, an der auch Österreich beteiligt ist, ist die EU selbst ein Militärpakt. Dazu kommt ihre starke Nähe zur Nato; der Großteil der EU-Staaten ist gleichzeitig Nato-Mitglied, vor allem die grossen Staaten. Die Wiederaufnahme der Neutralität als Grundlage der österreichischen (Außen-)Politik ist nur möglich bei einem Austritt aus der EU.

Gentechnikfreiheit

Auf Grund der vorgeschriebenen «grenzenlosen Marktfreiheiten» ist es einem EU-Mitglied nicht möglich, Importe von genmanipulierten Futtermitteln, «Industriekartoffeln» oder Fertigprodukten mit genmanipulierten Inhaltsstoffen zu verhindern. Diese kommen damit in den Nahrungskreislauf, selbst wenn in Österreich kein genmanipuliertes Saatgut angebaut wird. Zu verhindern ist dies nur, wenn Österreich seine Lebensmittelgesetze wieder selbst bestimmen und an den Grenzen kontrollieren kann, was hereinkommt. Das ist nur möglich bei einem Austritt aus der EU.

Eigene Währung

Die Internationalisierung der Landeswährungen funktioniert nicht und ist ein wesentlicher Mitverursacher der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftsprobleme. Die Übernahme der Defizite von finanzinstabilen Ländern durch finanzstabile, die Grundlage des Euro, macht alles nur noch schlimmer.
Die «Rettung» des Euro auf Biegen und Brechen durch eine zeitlich unbegrenzte Haftungsverpflichtung (= «Schutzschirm») durch die Nettozahler der EU wie Österreich für die Schulden anderer ist für Österreichs Bürger unzumutbar. Bei einem Austritt aus der EU könnte Österreich seine eigene Währung wieder einführen und damit auch der Teuerung entgegenwirken.
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
Zeiselmauer

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