Montag, 24. November 2014

Rechtliche, politische und wirtschaftliche Argumente für einen Austritt Österreichs aus der Europäischen Union



Karl Albrecht Schachtschneider


Nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG "wirkt die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und mit dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einem diesem Grundsätzen und dem Grundsatz vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet".


Für die Republik Österreich gilt auf Grund der Bundes-Verfassungsgesetze nichts anderes und kann nichts anderes gelten; denn diese Grundsätze gehören zur Verfassung der Menschheit des Menschen, zur Verfassung, die mit dem Menschen geboren ist. Sie werden zudem in Deutschland durch Art. 79Abs. 3 GG in ihrer Unabänderlichkeit geschützt. Alle diese Grundsätze werden durch die reale Europäische Union verletzt, nicht nur durch ihre Praxis, sondern durch die Grundungsverträge. Diese Union hat keine Chance, zum Recht zu finden. Gegen das Recht kann die Union keine politische Rechtfertigung finden. Aber sie ist auch wegen ihrer Größe auf Dauer eine Gefahr für ihre Nachbarn, ja für die Welt. Sie zielt auf einen zentralitischen Großstaat, der eine Großmacht neben den anderen Großmächten der Welt sein soll. Großmächte gefährden als solche den Frieden. Kleine, weniger mächtige Staaten sind stetig durch sie in ihrer Unabhängigkeit und Selbstbestimmung bedroht.


(...) Es ist somit rechtlich und politisch wie ökonomisch und sozial geboten, die Europäische Union zu verlassen. Noch besser wäre deren Auflösung und die Vereinigung der Staaten Europas zu einem "Föderalism freier Staaten", wie Kant ihn in seiner wegweisenden Schrift "Zum ewigen Frieden" vorgeschlagen hat.

Video eines Vortrages mit Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider in Österreich vom September 2014:

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