Liebe Leser!
Was uns niemand zugetraut hat, haben wir mit
Ihrer treuen Unterstützung - bei manchen durch viele Jahre hindurch - nun doch
„mit vereinten Kräften“ geschafft: Das EU-Austritts-Volksbegehren kann mit
allen gesetzlich vorgeschriebenen, gemeindeamtlich bestätigten
Unterstützungs-Erklärungen noch im Dezember und damit fristgerecht beim
Innenministerium eingereicht werden. Damit ist die „öffentliche
Eintragungswoche“, das eigentliche Volksbegehren, deren Termin vom
Innenministerium festgelegt wird, für Frühjahr 2015 zu erwarten.
Noch arbeiten wir an den letzten
Info-Stand-Kundgebungen und an den vielen anderen umfangreichen Vorbereitungen
für die Einreichung des Einleitungsantrags und der gut 9.500
Unterstützungs-Erklärungen. Herzlichen Dank allen, die z.T. beträchtliche
Beiträge zu den Kosten vor allem auch der Notare geleistet haben, ohne die die
große Zahl von U-Erklärungen nicht zu schaffen gewesen wäre. Eine so große
Aktion wie ein bundesweites Volksbegehren kann nur gelingen, wenn viele
zusammenhelfen.... Im Zuge der Außenarbeiten hat auch der
Internet-Nachrichten-Sender klagemauer.tv über das Volksbegehren berichtet und
ein Live-Interview mit Inge Rauscher dazu ausgestrahlt, das Sie auf www.eu-austritts-volksbegehren.at
einsehen können.
Langjährige WEGWARTE-Leser wissen, daß wir
bereits bis Dezember 2011 alle nötigen Unterstützungs-Erklärungen für dieses
Volksbegehren gesammelt hatten, aber die damalige Bezeichnung des
Volksbegehrens auf der U-Erklärung vom Innenministerium zurückgewiesen wurde
und der Verfassungsgerichtshof erstmals etwas verlangt hat, was vorher noch bei
keinem Volksbegehren verlangt worden war, nämlich daß der Text auf der
Unterstützungs-Erklärung wortident mit jenem des Einleitungsantrags (ein
ebenfalls vorgeschriebenes Formular für die Gesetzesanregung, um die es bei
jedem Volksbegehren geht) sein muß. Beim „zweiten Anlauf“ zum Volksbegehren
haben wir diese neue Bedingung erfüllt und anläßlich einer Vorsprache im
Innenministerium zusammen mit Rechtsanwältin Dr. Barki vom zuständigen Leiter
der Abteilung für Wahlen und Volksbegehren (Bundeswahlbehörde), Min.R. Mag.
Robert Stein, einige Tage danach die schriftliche Bestätigung erhalten, daß
nunmehr „das Unterstützungserklärung-Formular gesetzeskonform ist“. Aber es
mußten dafür alle U-Erklärungen nochmals erarbeitet werden.... Wir können noch
alle von den Gemeindeämtern oder Magistraten bestätigten U-Erklärungen
miteinreichen, die mit der Post bis spätestens 12. Dezember in Zeiselmauer (siehe Rückseite) einlangen.
miteinreichen, die mit der Post bis spätestens 12. Dezember in Zeiselmauer (siehe Rückseite) einlangen.
Inzwischen liegt auch das 40-seitige Gutachten
von Prof. Schachtschneider mit dem Titel „Argumente für den EU-Austritt“ vor,
das dieser Sonderausgabe für Sie beiliegt, und an so viele Mitbürger wie
möglich weiterverbreitet werden sollte. Deshalb erhalten Sie es gleich auf
diesem Wege im Direktversand. Sie haben diese Schrift nicht bestellt, daher
besteht dafür - wie bei der WEGWARTE selbst ja auch - keinerlei
Zahlungsverpflichtung. Wir bitten Sie aber für die Produktions- und
Versandkosten um einen freiwilligen Beitrag von € 11,40 und danken im voraus;
Staffelpreise für evtl. Mehrfachbestellungen siehe Seite 37 unten. Es ist dem
Autor sehr zu danken, daß er sich mit diesem Thema so intensiv und fundiert
auseinandergesetzt hat!
Inge Rauscher in der Broschüre "Argumente für den EU-Austritt". Rechtlich., politisch und wirtschaftlich.
Von Karl Albrecht Schachtschneider:
Wir wollen wieder ein freies, neutrales Österreich und keine Kolonie von Brüssel oder Washington. Kleine Staaten haben viel bessere Chancen auf umweltverträgliches Wirtschaften als der unbewegliche Koloß EU, der von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert wird.
Die neue Wegwarte >>>>
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