So gut wie alle
Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die
damals zum mehrheitlichen "Ja zum EU-Beitritt" geführt
haben, wurden gebrochen. Anstatt eines Aufschwungs ist
es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf
fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden
Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem
Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden
Kriminalität bis hin zum zunehmenden "Bauernsterben" und
den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die
EU-Entscheidungsebenen werden nach Meinung vieler von
Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von
international ausgerichteten Handelsketten, die einer
mittelständisch geprägten, krisensicheren und
naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.
Insbesondere die Friedenspolitik ist
durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens
gefährdet. Die EU verstößt immer mehr gegen
das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für
Freiheit und Frieden; das Mittragen von
Wirtschaftssanktionen gegenüber Rußland ist mit der
gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität
Österreichs unvereinbar. Wir
wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und
keine "Kolonie" von Brüssel oder Washington und schon
gar nicht wollen wir dadurch in außenpolitische
Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt
nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in
höchstem Maße friedensgefährdend sind. Wehret den
Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!
Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und
USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale
Freihandelsabkommen
TTIP bzw. CETA wird am sichersten durch den
Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso
wie die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge,
die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muß.
Von diesen, die jährlich - umgerechnet -
Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling
ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil wieder
zurück, dieser wird dann - propagandistischerweise - als
EU-"Förderung" bezeichnet. Und nicht einmal über die
Verwendung dieser - ohnehin aus unserem eigenen Geld
bezahlt - "darf" (!) Österreich selbst entscheiden.
Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches
Verlustgeschäft für Österreich und damit ein
Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens
der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.
Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich
abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel
im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV. Darin heißt es
in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit
seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen,
aus der Union auszutreten.
Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten
beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht
mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen
Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen
über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schließt
das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen
Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt
wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union
geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter
Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen
Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des
Austrittsabkommens oder andernfalls
zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine
Anwendung mehr, es sei denn, der
Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem
betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu
verlängern.
Dieser Austrittsartikel wird Im Standardlehrbuch "Das
Recht der Europäischen Union" von
Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag
C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten
näher erläutert. Darin heißt es u.a.:
"Die wesentliche Funktion des neuen Artikel 50 ist vor
allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs.
1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges
Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges
Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich
aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird
daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen
für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich
ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der
Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung
des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage
nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über
den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige
Mitgliedstaat natürlich nicht nur 'beschließen', sondern
auch ins Werk setzen." Und weiter im Fachkommentar von
Dörr:
"Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber
an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es
handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder
gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen
Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die
Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe
verpflichtet."
Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des
Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil.
Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen
Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern vor
allem auch alle Zahlungen für die sogenannten
"Euro-Rettungsschirme". Die milliardenschweren
Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen,
ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF.
Österreich könnte wieder seine eigene Währung,
den Schilling, einführen und eine in erster Linie der
österreichischen Volkswirtschaft dienende
Währungspolitik betreiben.
Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt
Österreichs zu beschließen! Noch dazu, wo ein solcher
Beschluß einer verpflichtenden Volksabstimmung zu
unterziehen ist, sodaß in jedem Fall das letzte Wort die
Bürger - und damit EU-Befürworter und EU-Gegner
gleichermaßen - haben und niemand "übergangen" werden
kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein
zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschließen
sollte.
Insgesamt soll durch den Austritt der Republik
Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden
von der Bevölkerung abgewendet werden. Die EU wird von
vielen Bürgern als lähmendes, zentralistisches
Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen
empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint.
Kleinere, selbständige Staaten bieten viel bessere
Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige
Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden
Generationen noch "Luft zum Atmen" läßt - im
viele Bereiche umfassenden Sinn!
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des
EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS
Das unabhängige EU-Austritts-Personenkomitee: Heinrich Wohlmeyer, Markus Lechner, Inge Rauscher, Renate Zittmayr, Helmut Schramm und Franz-Joseph Plank. 261.056 Bürger unterschrieben Ende Juni 2015 das überparteiliche Volksbegehren für den Austritt aus der EU. Nach zwei Sitzungen des Verfassungsausschusses im Parlament stellte die FPÖ in der Plenarsitzung vom 27.1.2016 den offiziellen Antrag auf VOLKSBEFRAGUNG zum EU-Austritt. 47 NR-Abgeordnete stimmten für diesen Antrag.
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