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Samstag, 28. Februar 2015

Pressekonferenz vom 25.2.2015 zum Thema immerwährende Neutralität Österreich mit Kurzinterviews




„EU ist nicht mit Neutralität vereinbar“:
 EU-Austrittsvolksbegehren sieht Verfassungsbruch

Vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 findet in Österreich das EU-Austrittsvolksbegehren statt. Bei der heutigen Presseveranstaltung hat das siebenköpfige Personen-Komitee darauf hingewiesen, dass die EU nicht mit der Neutralität vereinbar sei und erläutert, dass der  Begriff „immerwährende Neutralität“ nicht nur im Kriegsfall, sondern auch im Friedensfall Gültigkeit hat und bindend ist. Für Prof. Erwin Bader, Befürworter des EU-Austrittsvolksbegehrens, bedeutet das, dass man auch im Friedensfall keine Schritte setzt, die Folgen im Kriegsfall haben. Zusätzlich macht er aber auch auf einen anderen Begriff im Verfassungsgesetz aufmerksam: 
„Der Begriff „in aller Zukunft“, der im Verfassungsgesetz drinnen steht, verpflichtet Österreich dieses Gesetz niemals abzuändern. Es ist das einzige Gesetz, meines Wissen nach, in der Bundesverfassung, wo eine solche Ewigkeitsklausel enthalten ist. Und worauf bezieht sich das „in aller Zukunft“? Dass man in erster Linie keinen militärischen Bündnissen beitritt. Wenn die Europäische Union sich in ein militärisches Bündnis verwandelt, dann ist eine Unvereinbarkeit an sich gegeben. Aber das Gesetz bindet trotzdem - auch ein gebrochenes Gesetz bleibt Gesetz.“
Indizien dafür, dass sich die EU in ein Militärbündnis verwandelt hat sieht das Personenkomitee an der EU-Beteiligung bei US- und NATO-Kriegen. Vor allem durch den Lissabon-Vertrag seien Missionen zur „Bekämpfung des Terrorismus“ auf der ganzen Welt möglich und würden den Einmarsch in ein Drittland und dessen Besetzung rechtfertigen. Für Inge Rauscher, Bevollmächtigte des Volksbegehrens, stellt die Anzahl der NATO-Mitglieder in der EU ein zentrales Problem dar: 
„Man darf ja nicht vergessen, dass 22 der 28 EU-Mitgliedsstaaten gleichzeitig NATO-Mitglieder sind vor allem die großen und wichtigen Staaten in der EU. Das heißt, dass die gesamte Außenpolitik der EU mit der Neutralität eben nicht vereinbar ist, weil hier die NATO-Mitgliedschaft als militärische - und verteidigungspolitische-  oder vielmehr angriffspolitische Zielsetzung gegeben ist. Die Neutralität, wenn man sie lebt - und das ist das bestreben des EU-Austrittsvolksbegehrens - erfordert natürlich eine eigenständige Außenpolitik.“
Für die Mitglieder des Personen-Komitees ist es die Verpflichtung der Bundesregierung auch auf militärischer Ebene die Voraussetzungen für eine glaubhafte Neutralität zu schaffen. Gleichzeitig weisen die Verantwortlichen aber auch darauf hin, dass die Regierung in den vergangen Jahrzehnten dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und sprechen in diesem Zusammenhang sogar von „Verfassungsbruch“. Helmut Schramm vom Personenkomitee dazu:
„Die Europäische Union ist in Ihren Funktionen bereits ein illegaler Bundesstaat mit einer gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die Landesverteidigung wird unzulässig geschwächt, siehe Heeresbudget-Kürzungen bzw. Kasernenschließungen- bzw. Umwidmungen. 13 Kasernen wurden bereits geschlossen, aber für Auslandseinsätze des Bundesheeres wird weiterhin investiert.“

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