„EU ist nicht mit Neutralität vereinbar“:
EU-Austrittsvolksbegehren sieht Verfassungsbruch
EU-Austrittsvolksbegehren sieht Verfassungsbruch
Vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 findet in Österreich das
EU-Austrittsvolksbegehren statt. Bei der heutigen Presseveranstaltung hat das
siebenköpfige Personen-Komitee darauf hingewiesen, dass die EU nicht mit der
Neutralität vereinbar sei und erläutert, dass der Begriff „immerwährende
Neutralität“ nicht nur im Kriegsfall, sondern auch im Friedensfall Gültigkeit
hat und bindend ist. Für Prof. Erwin Bader, Befürworter des
EU-Austrittsvolksbegehrens, bedeutet das, dass man auch im Friedensfall keine
Schritte setzt, die Folgen im Kriegsfall haben. Zusätzlich macht er aber auch
auf einen anderen Begriff im Verfassungsgesetz aufmerksam:
„Der Begriff „in aller Zukunft“, der im Verfassungsgesetz
drinnen steht, verpflichtet Österreich dieses Gesetz niemals abzuändern. Es ist
das einzige Gesetz, meines Wissen nach, in der Bundesverfassung, wo eine
solche Ewigkeitsklausel enthalten ist. Und worauf bezieht sich das „in aller
Zukunft“? Dass man in erster Linie keinen militärischen Bündnissen beitritt.
Wenn die Europäische Union sich in ein militärisches Bündnis verwandelt, dann
ist eine Unvereinbarkeit an sich gegeben. Aber das Gesetz bindet trotzdem -
auch ein gebrochenes Gesetz bleibt Gesetz.“
Indizien dafür, dass sich die EU in ein Militärbündnis
verwandelt hat sieht das Personenkomitee an der EU-Beteiligung bei US- und
NATO-Kriegen. Vor allem durch den Lissabon-Vertrag seien Missionen zur
„Bekämpfung des Terrorismus“ auf der ganzen Welt möglich und würden den
Einmarsch in ein Drittland und dessen Besetzung rechtfertigen. Für Inge
Rauscher, Bevollmächtigte des Volksbegehrens, stellt die Anzahl der
NATO-Mitglieder in der EU ein zentrales Problem dar:
„Man darf ja nicht vergessen, dass 22 der 28
EU-Mitgliedsstaaten gleichzeitig NATO-Mitglieder sind vor allem die großen und
wichtigen Staaten in der EU. Das heißt, dass die gesamte Außenpolitik der EU
mit der Neutralität eben nicht vereinbar ist, weil hier die NATO-Mitgliedschaft
als militärische - und verteidigungspolitische- oder vielmehr
angriffspolitische Zielsetzung gegeben ist. Die Neutralität, wenn man sie lebt
- und das ist das bestreben des EU-Austrittsvolksbegehrens - erfordert natürlich
eine eigenständige Außenpolitik.“
Für die Mitglieder des Personen-Komitees ist es die
Verpflichtung der Bundesregierung auch auf militärischer Ebene die
Voraussetzungen für eine glaubhafte Neutralität zu schaffen. Gleichzeitig
weisen die Verantwortlichen aber auch darauf hin, dass die Regierung in den
vergangen Jahrzehnten dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und sprechen
in diesem Zusammenhang sogar von „Verfassungsbruch“. Helmut Schramm vom
Personenkomitee dazu:
„Die Europäische Union ist in Ihren Funktionen bereits ein
illegaler Bundesstaat mit einer gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und
Verteidigungspolitik. Die Landesverteidigung wird unzulässig geschwächt, siehe
Heeresbudget-Kürzungen bzw. Kasernenschließungen- bzw. Umwidmungen. 13 Kasernen
wurden bereits geschlossen, aber für Auslandseinsätze des Bundesheeres wird
weiterhin investiert.“
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