Die Antwort auf diese vor Kurzem im „Freien Wort“ gestellte Frage eines „Krone“-Lesers lautet: Nach der Feststellung des amtlichen Ergebnisses von 261.056 persönlichen Unterstützern und Unterstützerinnen des Austritts der Republik Österreich aus der EU am 22. Juli durch das Innenministerium wurde das Volksbegehren am 28. August dem Nationalrat offiziell zur Behandlung zugeleitet. Die Plenumsdebatte des gesamten Nationalrats darüber muss fristgerecht bis spätestens 17. Februar 2016 stattfinden. Der Verfassungsausschuss, der diese vorzubereiten hat, hielt seine erste inhaltliche Sitzung darüber erst am 3. Dezember ab, also drei Monate nach der Zuleitung, und zwar in einer Form, die demokratiepolitisch jeder Beschreibung spottet. Von der lächerlichen Gesamtdauer von 90 Minuten für ein derart umfangreiches Thema wurde für die Parlamentsfraktionen und von diesen nominierten Experten 77 Minuten Redezeit festgelegt und für die Vertreter des Volksbegehrens genau 13 Minuten. Dieser Verhöhnung und De-facto-Entmündigung von über einer Viertelmillion sehr bewussten österreichischen Staatsbürgern konnten wir nicht zustimmen und verließen diese (unserer Meinung nach) Farce einer Volksbegehrens-Anhörung nach Verlesung einer zehnminütigen Protesterklärung im Namen aller Bevollmächtigten und Mitglieder des überparteilichen Personenkomitees zu Sitzungsbeginn (live aus dem Parlament abzurufen im Internet unter https://youtube/eK95ExzWifA). In dieser betonten wir, dass wir selbstverständlich jederzeit zu einer echten Expertenanhörung zur Verfügung stehen, bei der von uns nominierte Experten in ausreichender Redezeit darlegen können, welche fachlichen Gründe für einen EU-Austritt sprechen. Dieser wird inzwischen laut neuesten Meinungsumfragen des IMAS-Instituts von bereits 45% der Gesamtbevölkerung gewünscht, womit die EU-Austrittsbefürworter kurz nach dem Volksbegehren erstmals gleichauf mit den Gegnern desselben sind, dzt. ebenfalls 45%. Die im Volksbegehrens-Text für die Regierung verbindliche Volksabstimmung darüber ist also mehr als berechtigt! Für eine zweite Ausschusssitzung mit einer Expertenanhörung wie angeführt ist noch den ganzen Jänner Zeit. Beim Androsch-Volksbegehren gab es sieben Ausschusssitzungen Sind Millionäre und Großindustrielle den Politikern aller Parlamentsparteien, den sogenannten VOLKSvertretern, mehr wert als „normale“ Bürger?
Inge Rauscher,Bevollmächtigte des EU- Austritts- Volksbegehrens,per E- Mail
erschienen am Mi, 23.12.
Leider wurde die Adresse des Videos aus dem Parlament in YouTube nicht ganz richtig angegeben! Die richtige Adresse ist: https://www.youtube.com/watch?v=eK95ExzWifA
Das unabhängige EU-Austritts-Personenkomitee: Heinrich Wohlmeyer, Markus Lechner, Inge Rauscher, Renate Zittmayr, Helmut Schramm und Franz-Joseph Plank. 261.056 Bürger unterschrieben Ende Juni 2015 das überparteiliche Volksbegehren für den Austritt aus der EU. Nach zwei Sitzungen des Verfassungsausschusses im Parlament stellte die FPÖ in der Plenarsitzung vom 27.1.2016 den offiziellen Antrag auf VOLKSBEFRAGUNG zum EU-Austritt. 47 NR-Abgeordnete stimmten für diesen Antrag.
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Mittwoch, 23. Dezember 2015
Samstag, 12. Dezember 2015
Einladung zum öffentlichen Informations- und Diskussionsabend: Völkerwanderung und Staatsversagen. Es spricht: Univ.Prof.i.R.Dr. DDr.hc. Hans Köchler
Einladung zum öffentlichen Informations- und
Diskussionsabend
VÖLKERWANDERUNG UND STAATSVERSAGEN:
Destabilisierung im Namen der „Neuen Weltordnung“?
Eintritt: freie Spende
am Mittwoch, 16. Dezember, um 19 Uhr
in ALTLENGBACH bei Wien (an der Westautobahn A-1 bzw. Westbahn zwischen St. Pölten und Wien) im Hotel „STEINBERGER“, Hauptstraße 52 Autobahnabfahrt „Altlengbach“(in beiden Richtungen), Bahnstation „Eichgraben-Altlengbach“, von dort ca. 2 km entfernt, Abholdienst vom Bahnhof um 18.30h (und später wieder dorthin retour) Übernachtungsmöglichkeit im Hotel: Tel. 02774/2289,
E-mail: reservierung@hotel-steinberger.at
Es spricht:
Univ.Prof.i.R. Dr. DDr.hc.
Hans KÖCHLER
Präsident der „International Progress Organization“ (Wien)
Moderation: Inge Rauscher, Obfrau der IHU
Präsident der „International Progress Organization“ (Wien)
Moderation: Inge Rauscher, Obfrau der IHU
Hans KÖCHLER war jahrzehntelang ordentlicher Professor an der Universität Innsbruck. Auf internationaler Ebene bemühte er sich u.a. um die Demokratisierung der UNO, befaßte sich mit dem Unterschied zwischen terroristischen Organisationen und nationalen Befreiungsbewegungen,und war Mitverfasser des „Appells von Juristen gegen den Atomkrieg“. Er schrieb zahlreiche Sachbücher, darunter „Philosophie - Recht - Politik“
(1985), „Democracy and the International Rule of Law“ (1995), „Force or Dialogue“ (2015).
In
einem kürzlich im Internet unter https://helmutmueller.wordpress.
com/2015/1024/diese-politik-muesste-man-sofort-adacta- legen/
veröffentlichten Interview führte
Prof.Köchler u.a. (Auszug/Zitate) folgendes aus:
Identität mit dem anderen das Gespräch zu führen. Das heißt nicht, daß z.B. die Menschen in den westlichen Ländern, wenn sie glaubwürdig einen Dialog führen wollen, gezwungen wären, die Menschen aus dem anderen Bereich bei sich aufzunehmen, wie man auch den Menschen in den Ländern der islamischen Zivilisation nicht zumuten kann, daß dort die westlichen säkularen Werte implantiert werden. Würde man dies verlangen, würde man die Idee des Dialoges alssolchen negieren. Denn letztlich geht es darum - und dies habe ich bereits vor mehr als vierzig Jahren ausgearbeitet und der UNO als „Dialog der Zivilisationen“ vorgeschlagen -, daß das identitätsstiftende kulturelle Selbstverständnis sich entwickelt, indem man sich in Bezug zu setzenund abzugrenzen imstande ist von einem anderen
Selbstverständnis und Welthorizont. Dies ist es, was ich mit „Dialektik des kulturellen Selbstverständnisses“ meine. Das Ziel ist also nicht eine Vermischung, sondern
die Herausbildung eines reifen Selbstverständnisses in Interaktion mit anderen Kulturen. Die großen Zivilisationen der Weltgeschichte hatten dann Bestand, wenn sie in der
Lage waren, sich in Bezug zu setzen zu anderen. Wenn sie diese Fähigkeit verloren haben, dann haben sie schon den eigenen Untergang besiegelt.“
Freitag, 11. Dezember 2015
Leserbrief von Helmut Sperl (http://www.nachdenk-seite.at/)
Zum eklatant
anti-demokratischen Ablauf dieser sogenannten „Experten-Anhörung“ zum
EU-Austritts-Volksbegehren hat die Redaktion der Die ganze Woche bereits
gut und ausführlich berichtet – als einzige Zeitung. Zu sagen sei auch
noch : Beim Bildungs-Volksbegehren des Herrn Androsch gab es z. B.
sieben Ausschuß-Sitzungen. Daß bei dieser Anhörung der von den Parteien
nominierten „Experten“ die Argumente für einen Weiterverbleib in dieser
EU für mich in keinster Weise griffen, sei nur am Rande erwähnt. Wären
die „Vorteile“ – für die Bürger ! – spürbar und greifbar, dann bräuchten
Politiker und deren Experten auch nicht dauernd diese
EU-Vorteils-Gebetsmühle herunterleiern.
Hätten
unsere angeblichen Volks-Vertreter / Brüsseler Statthalter ein reines
Gewissen, die tiefe Überzeugung der Richtigkeit und Wichtigkeit der EU,
dann bräuchten sie sich um eine ausgewogene Experten-Anhörung doch auch
nicht in anti-demokratischer Verhinderungs-Manier herumdrücken.
Wenn
diese EU denn so gut und notwendend ist, warum fürchtet man dann diese
Anhörung mit den Experten der Volksbegehren-Seite ? Habt Ihr Angst, bei
ausgewogenen, sachlichen Darstellungen auf Augenhöhe vielleicht Zweiter
und Letzter zu sein ? Habt Ihr denn etwas zu verlieren ? Geschätzte
Politiker, drum mein Herzens-Appell an Euch : Zeigt demokratischen Mut,
nehmt Euch ein Herz und lasst eine ordentliche Anhörung zu. Die
Demokratie, wenn es sie noch annähernd gibt, wird es Euch danken !
Eine am 7.12. um 12.20h per mail an die Chefredaktion des "Standard" abgeschickte Stellungnahme zum großen "Standard"-Artikel vom 4.12. sowohl in der Online-als auch Print-Ausgabe, die bisher von der Redaktion ignoriert wurde:
Sehr geehrte Chefredaktion!
Mit Bezug auf den im "Betreff" angeführten Artikel in Ihrer Print- und Online-Ausgabe zur parlamentarischen Behandlung des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS ersuche ich um Veröffentlichung nachstehender Stellungnahme als Gastkommentar oder Leserbrief und danke im voraus.
Als Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens möchte ich hiermit auch den Lesern des "Standard" mitteilen, daß wir uns nicht der Diskussion darüber im Verfassungsausschuß verweigert haben, ganz im Gegenteil! Wir stehen jederzeit für eine demokratischen Mindeststandards entsprechende, echte Behandlung des Volksbegehrens im Verfassungsausschuß zur Verfügung, der der Vorberatung der Debatte im Plenum des Nationalrats dient, die bis spätestens 17. Februar stattfinden muß, und haben dies im Parlament auch entsprechend kundgetan. Es geht um die offizielle Anberaumung einer solchen Sitzung, bei der von den Bevollmächtigten des Volksbegehrens nominierte Experten die fachliche Begründung des naturgemäß umfangreichen Anliegens eines Austritts der Republik Österreich aus der Europäischen Union in einigermaßen ausreichendem Ausmaß darlegen können, damit man von einer Expertenanhörung durch den Nationalrat überhaupt sprechen kann. Für eine solche hat der Verfassungsausschuß noch ausreichend Zeit und damit die Möglichkeit, zu signalisieren, daß 261.056 Bürger und Bürgerinnen unseres Landes ernst genommen werden. In der Zwischenzeit sind ja gemäß einer im Juli durchgeführten Meinungsumfrage, die im Oktober im "Standard" publiziert wurde, bereits gleich viele Österreicher für den Austritt aus der EU, nämlich 45 % der Gesamtbevölkerung, als dagegen.
Die genaueren Gründe für unsere Protestaktion des Auszugs aus dieser ersten Sitzung des Verfassungsausschusses zum EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN im Parlament am 3. Dezember wurden in meiner dortigen Erklärung zu Sitzungsbeginn eingehend erläutert. Wie kann man eine Expertenanhörung zu einem von über einer Viertelmillion Österreichern unterstützten Volksbegehren einberufen, ohne den Bevollmächtigten des Volksbegehrens Gelegenheit zu geben, daß von ihnen nominierte Experten die fachliche Begründung des Austritts aus der EU in zumindest gleicher Redezeit darlegen können wie jene der von den Parlamentsfraktionen bestellten?! Ein Hearing zu einem Volksbegehren müßte sich doch in erster Linie mit den Argumenten der Vertreter der Unterzeichner befassen und nicht mit jenen der Gegnern derselben! Alles andere stellt eine de facto Entmündigung und Verhöhnung der Unterzeichner durch die Parlamentsparteien dar. Zunächst wurde gar kein Experte der Volksbegehrens-Betreiber zugelassen, drei Tage vor der Sitzung hieß es dann, es könne die 10-minütige Redezeit der Bevollmächtigten gnadenhalber durch einen von uns nominierten Experten ersetzt werden können. Also ein Experte gegenüber fünf der Parlamentsfraktionen, bei einer gesamten Redezeit für die Vertreter des Volksbegehrens von genau 13 Minuten von insgesamt 90 Minuten festgelegter Gesamtdauer dieser Sitzung. Und das, nachdem der Verfassungsausschuß mehr als drei Monate seit der offiziellen Zuteilung des Volksbegehrens durch die Parlamentsdirektion am 28.8.2015 ungenutzt verstreichen ließ. Das Parlament ist doch kein Kasperltheater!
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
im Namen des überparteilichen Personenkomitees.
p.A. 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242/70516, ihu@a1.net
www.eu-austritts-volksbegehren.at
Mit Bezug auf den im "Betreff" angeführten Artikel in Ihrer Print- und Online-Ausgabe zur parlamentarischen Behandlung des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS ersuche ich um Veröffentlichung nachstehender Stellungnahme als Gastkommentar oder Leserbrief und danke im voraus.
Als Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens möchte ich hiermit auch den Lesern des "Standard" mitteilen, daß wir uns nicht der Diskussion darüber im Verfassungsausschuß verweigert haben, ganz im Gegenteil! Wir stehen jederzeit für eine demokratischen Mindeststandards entsprechende, echte Behandlung des Volksbegehrens im Verfassungsausschuß zur Verfügung, der der Vorberatung der Debatte im Plenum des Nationalrats dient, die bis spätestens 17. Februar stattfinden muß, und haben dies im Parlament auch entsprechend kundgetan. Es geht um die offizielle Anberaumung einer solchen Sitzung, bei der von den Bevollmächtigten des Volksbegehrens nominierte Experten die fachliche Begründung des naturgemäß umfangreichen Anliegens eines Austritts der Republik Österreich aus der Europäischen Union in einigermaßen ausreichendem Ausmaß darlegen können, damit man von einer Expertenanhörung durch den Nationalrat überhaupt sprechen kann. Für eine solche hat der Verfassungsausschuß noch ausreichend Zeit und damit die Möglichkeit, zu signalisieren, daß 261.056 Bürger und Bürgerinnen unseres Landes ernst genommen werden. In der Zwischenzeit sind ja gemäß einer im Juli durchgeführten Meinungsumfrage, die im Oktober im "Standard" publiziert wurde, bereits gleich viele Österreicher für den Austritt aus der EU, nämlich 45 % der Gesamtbevölkerung, als dagegen.
Die genaueren Gründe für unsere Protestaktion des Auszugs aus dieser ersten Sitzung des Verfassungsausschusses zum EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN im Parlament am 3. Dezember wurden in meiner dortigen Erklärung zu Sitzungsbeginn eingehend erläutert. Wie kann man eine Expertenanhörung zu einem von über einer Viertelmillion Österreichern unterstützten Volksbegehren einberufen, ohne den Bevollmächtigten des Volksbegehrens Gelegenheit zu geben, daß von ihnen nominierte Experten die fachliche Begründung des Austritts aus der EU in zumindest gleicher Redezeit darlegen können wie jene der von den Parlamentsfraktionen bestellten?! Ein Hearing zu einem Volksbegehren müßte sich doch in erster Linie mit den Argumenten der Vertreter der Unterzeichner befassen und nicht mit jenen der Gegnern derselben! Alles andere stellt eine de facto Entmündigung und Verhöhnung der Unterzeichner durch die Parlamentsparteien dar. Zunächst wurde gar kein Experte der Volksbegehrens-Betreiber zugelassen, drei Tage vor der Sitzung hieß es dann, es könne die 10-minütige Redezeit der Bevollmächtigten gnadenhalber durch einen von uns nominierten Experten ersetzt werden können. Also ein Experte gegenüber fünf der Parlamentsfraktionen, bei einer gesamten Redezeit für die Vertreter des Volksbegehrens von genau 13 Minuten von insgesamt 90 Minuten festgelegter Gesamtdauer dieser Sitzung. Und das, nachdem der Verfassungsausschuß mehr als drei Monate seit der offiziellen Zuteilung des Volksbegehrens durch die Parlamentsdirektion am 28.8.2015 ungenutzt verstreichen ließ. Das Parlament ist doch kein Kasperltheater!
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
im Namen des überparteilichen Personenkomitees.
p.A. 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242/70516, ihu@a1.net
www.eu-austritts-volksbegehren.at
Mittwoch, 9. Dezember 2015
Kein Rechtsstaat in deutschen Landen!
261.056 Österreicher haben das Volksbegehren für den Austritt Österreichs aus der EU unterschrieben. Laut jüngster Umfrage befürworten bereits 45% der Österreicher einen EU-Austritt. Aber für die Anhörung vor den Experten der Regierung wurden den Proponenten ganze 10 Minuten für die Einleitung und 3 Minuten für Kommentare gewährt. Das ist der Verfall der Demokratie in Österreich! Wir fordern eine ordentliche parlamentarische Behandlung des EU-Austritts-Volksbegehrens!
Aucun Etat de droit ni en Allemagne ni en Autriche!
No constitutional state neither in Germany nor in Austria!
Zu einem Rechtsstaat gehört ein Staat. Doch hat sich derselbe Staat nicht schon längst und im Zuge der Illegalen-Invasion erst recht vorerst abgemeldet? Und mit ihm in gewißen Bereichen auch Recht und Ordnung?. Sollte der ohnehin bereits entkernte Staat als solcher dennoch wieder deutlicher in Erscheinung treten, ist zu befürchten, dann vollends EU-konform und ohne je wieder den Anspruch erheben zu können, ein echter Rechtsstaat werden zu können. Ja in Wirklichkeit bewegte er sich bereits halb filetiert zusehends mehr in eine fatale Richtung. Im scheinneutralen Österreich wie auch im US-Protektorat Bundesrepublik Deutschland wirken die Ignorierung aller die Einwanderung und Asyl betreffenden Gesetze und Abkommen daher trendverstärkend.
Lassen wir zum Thema einige Experten zu Wort kommen. Der Rechtsstaat werde mit Füßen getreten, meint etwa der ehemalige freiheitliche Spitzenpolitiker Siegfried Dillersberger in Genius. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt der Frankfurter Strafrechtler Peter-Alexis Albrecht, wenn er sagt, die Politik zerstöre den Rechtsstaat. Doch erheblich früher schon, anläßlich einer Podiumsdiskussion in Wien, vermeinte der bekannte Verfassungsexperte Heinz Meyer, in Österreich keinen Rechtsstaat erkennen zu können. Wenn immer mehr Experten dieser Meinung sind und immer mehr ganz oben gegen Recht und Ordnung versstoßen wird, wie soll da der „kleine Mann“ auf der Straße in seinem Staat noch einen Hort des Rechtes sehen können und diesen auch achten?
Es brauchte zu dieser Erkenntnis gewiß nicht erst die unglaublichen jedem Recht und jeder Vernunft spottenden Vorgänge an unseren Grenzen, und sie dauern ja noch an, aber sie führen die Rechtsbrüche auch dem naivsten Bürger besonders deutlich vor Augen. Kaum jemand konnten die sicherheitspolitisch und rechtsstaatlich bedenklichen Schleuserdienste des Merkel-Gefolgsmannes Faymann verborgen bleiben, obschon die deutsche Kanzlerdarstellerin als oberste Rechtsbrecherin unübertroffen zu bleiben scheint. Und allein daß sie nicht angeklagt und vor Gericht gestellt wird, zeigt ja eigentlich, daß die Deutschen in keinem Rechtsstaat leben, sondern in einem, in dem die willkürliche Auslegung von Ordnung und Gesetz auf der Tagesordnung der Regierung zu sein scheint.
Diese triste Einschätzung ist ja nicht so brandneu, aber sie wird, zum Beispiel, durch die Tagesaktualität, etwa durch den dem Völkerrecht und dem Grundgesetz widrigen Einsatz der Bundeswehr am Hindukusch und in Syrien, nur bestätigt. Also Rechtsbrüche aus Gewohnheit schon? Ist es doch so, daß seit vielen Jahren – sowohl in der BRD als auch in Österreich – durch Vertragsverletzungen, politische Justiz, Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor Gerichten, Einschränkung der Meinungsfreiheit und durch in diesem Zusammenhang an totalitäre Zeiten erinnernde politische Schauprozesse in unterschiedlicher Weise Verfassung und Rechtsordnung ignoriert werden.
Ein topaktuelles Beispiel für die Abwesenheit rechtsstaatlicher und demokratiepolitisch sauberer Gepflogenheiten liefert uns die zuletzt stattgefundene parlamentarische Experten-Anhörung zum österreichischen EU-Nein-Volkbegehren. Obwohl sich bei diesem 261.056 Österreicher für einen EU-Austritt ausgesprochen hatten und laut jüngster Umfrage bereits 45% der Österreichder einen EU-Austritt befürworteten, wurden die Initiatoren des Volksbegehrens vom Verfassungsausschuß geradezu gedemütigt. „Bei einer lächerlichen Gesamtdauer dieser Sitzung von 90 Minuten wurden 77 Minuten davon ausschließlich den Parlamentsfraktionen und den von ihnen nominierten “Experten” zugeteilt!“, heißt es dazu von Betreiberseite.
Als unzumutbar und einer gelebten Demokratie unwürdig kritisierte daher EU-Nein-Ikone Inge Rauscher die vom Verfassungsausschuss gewählte Vorgangsweise für die Behandlung des Volksbegehrens. Die unermüdliche Streiterin für ein souveränes Österreich forderte die Beiziehung von Experten des Volksbegehrens in gleicher Zahl und mit gleicher Redezeit, wie für die von den politischen Fraktionen nominierten Experten vorgesehen ist, und regte dafür eine weitere Sitzung des Verfassungsausschusses an. Die heutige Anhörung sei bloß eine Farce und eine Selbstbeweihräucherung der Fraktionen, urteilte sie und verließ gemeinsam mit ihrem Stellvertreter Helmut Schramm aus Protest die Sitzung.
Da sind die im Parlament vertretenen Parteien und die dahinter stehenden Lobbies wohl an die Falsche geraten. Inge Rauscher, die zusammen mit ihren Mitstreitern dieses Volksbegehren unter großen persönlichen Opfern zu dem bekannten Erfolg geführt hatte, wird nicht so leicht klein zu kriegen sein, da haben sich die Gegner eines EU-Austritts wohl verrechnet. Die Vorgangsweise der Etablierten ist nicht nur demokratiepoltisch bedenklich, sondern offenbart auch eine Haltung so genannter Volksvertreter, die nicht anders als autoritär und volksfern beschrieben werden kann.
Dazu ist sehr aufschlußreich, was der freiheitliche Parlamentsklubdirektor, Norbert Nemeth, in der Wochenzeitschrift Zur Zeit schreibt. Seiner Meinung nach stünde zwar jedem Klub ein Experte zu, den Initiatoren des Volksbegehrens aber, so tönt er, nur Rederecht (siehe oben). Und weiter derselbe: Direkte Demokratie solle nicht dazu führen, daß die Vertreter der repräsentativen Demokratie zurückgesetzt werden. Auweh! Ja, direkte Demokratie könnte einigen weh tun, aber dem Rechtsstaat in einem dann hoffentlich souveränen Österreich auf die Sprünge helfen. Daß in einem solchen Staat, anders als heute, jeder einzelne dazu bereit sein würde, für den Aufstieg oder den Verfall seines Staates verantwortlich zu sein, darf angenommen werden.
Zum Thema
Polizeistaat Österreich?
Quelle: helmut mueller
EU-Austritt-Volksbegehren-Anhörung https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=eK95ExzWifA
Vom Handstreich zum Staatsstreich https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=gzNO6Jglljk
Rechtsstaat BRD?
Zu einem Rechtsstaat gehört ein Staat. Doch hat sich derselbe Staat nicht schon längst und im Zuge der Illegalen-Invasion erst recht vorerst abgemeldet? Und mit ihm in gewißen Bereichen auch Recht und Ordnung?. Sollte der ohnehin bereits entkernte Staat als solcher dennoch wieder deutlicher in Erscheinung treten, ist zu befürchten, dann vollends EU-konform und ohne je wieder den Anspruch erheben zu können, ein echter Rechtsstaat werden zu können. Ja in Wirklichkeit bewegte er sich bereits halb filetiert zusehends mehr in eine fatale Richtung. Im scheinneutralen Österreich wie auch im US-Protektorat Bundesrepublik Deutschland wirken die Ignorierung aller die Einwanderung und Asyl betreffenden Gesetze und Abkommen daher trendverstärkend.
Lassen wir zum Thema einige Experten zu Wort kommen. Der Rechtsstaat werde mit Füßen getreten, meint etwa der ehemalige freiheitliche Spitzenpolitiker Siegfried Dillersberger in Genius. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt der Frankfurter Strafrechtler Peter-Alexis Albrecht, wenn er sagt, die Politik zerstöre den Rechtsstaat. Doch erheblich früher schon, anläßlich einer Podiumsdiskussion in Wien, vermeinte der bekannte Verfassungsexperte Heinz Meyer, in Österreich keinen Rechtsstaat erkennen zu können. Wenn immer mehr Experten dieser Meinung sind und immer mehr ganz oben gegen Recht und Ordnung versstoßen wird, wie soll da der „kleine Mann“ auf der Straße in seinem Staat noch einen Hort des Rechtes sehen können und diesen auch achten?
Es brauchte zu dieser Erkenntnis gewiß nicht erst die unglaublichen jedem Recht und jeder Vernunft spottenden Vorgänge an unseren Grenzen, und sie dauern ja noch an, aber sie führen die Rechtsbrüche auch dem naivsten Bürger besonders deutlich vor Augen. Kaum jemand konnten die sicherheitspolitisch und rechtsstaatlich bedenklichen Schleuserdienste des Merkel-Gefolgsmannes Faymann verborgen bleiben, obschon die deutsche Kanzlerdarstellerin als oberste Rechtsbrecherin unübertroffen zu bleiben scheint. Und allein daß sie nicht angeklagt und vor Gericht gestellt wird, zeigt ja eigentlich, daß die Deutschen in keinem Rechtsstaat leben, sondern in einem, in dem die willkürliche Auslegung von Ordnung und Gesetz auf der Tagesordnung der Regierung zu sein scheint.
Diese triste Einschätzung ist ja nicht so brandneu, aber sie wird, zum Beispiel, durch die Tagesaktualität, etwa durch den dem Völkerrecht und dem Grundgesetz widrigen Einsatz der Bundeswehr am Hindukusch und in Syrien, nur bestätigt. Also Rechtsbrüche aus Gewohnheit schon? Ist es doch so, daß seit vielen Jahren – sowohl in der BRD als auch in Österreich – durch Vertragsverletzungen, politische Justiz, Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor Gerichten, Einschränkung der Meinungsfreiheit und durch in diesem Zusammenhang an totalitäre Zeiten erinnernde politische Schauprozesse in unterschiedlicher Weise Verfassung und Rechtsordnung ignoriert werden.
Ein topaktuelles Beispiel für die Abwesenheit rechtsstaatlicher und demokratiepolitisch sauberer Gepflogenheiten liefert uns die zuletzt stattgefundene parlamentarische Experten-Anhörung zum österreichischen EU-Nein-Volkbegehren. Obwohl sich bei diesem 261.056 Österreicher für einen EU-Austritt ausgesprochen hatten und laut jüngster Umfrage bereits 45% der Österreichder einen EU-Austritt befürworteten, wurden die Initiatoren des Volksbegehrens vom Verfassungsausschuß geradezu gedemütigt. „Bei einer lächerlichen Gesamtdauer dieser Sitzung von 90 Minuten wurden 77 Minuten davon ausschließlich den Parlamentsfraktionen und den von ihnen nominierten “Experten” zugeteilt!“, heißt es dazu von Betreiberseite.
Als unzumutbar und einer gelebten Demokratie unwürdig kritisierte daher EU-Nein-Ikone Inge Rauscher die vom Verfassungsausschuss gewählte Vorgangsweise für die Behandlung des Volksbegehrens. Die unermüdliche Streiterin für ein souveränes Österreich forderte die Beiziehung von Experten des Volksbegehrens in gleicher Zahl und mit gleicher Redezeit, wie für die von den politischen Fraktionen nominierten Experten vorgesehen ist, und regte dafür eine weitere Sitzung des Verfassungsausschusses an. Die heutige Anhörung sei bloß eine Farce und eine Selbstbeweihräucherung der Fraktionen, urteilte sie und verließ gemeinsam mit ihrem Stellvertreter Helmut Schramm aus Protest die Sitzung.
Da sind die im Parlament vertretenen Parteien und die dahinter stehenden Lobbies wohl an die Falsche geraten. Inge Rauscher, die zusammen mit ihren Mitstreitern dieses Volksbegehren unter großen persönlichen Opfern zu dem bekannten Erfolg geführt hatte, wird nicht so leicht klein zu kriegen sein, da haben sich die Gegner eines EU-Austritts wohl verrechnet. Die Vorgangsweise der Etablierten ist nicht nur demokratiepoltisch bedenklich, sondern offenbart auch eine Haltung so genannter Volksvertreter, die nicht anders als autoritär und volksfern beschrieben werden kann.
Dazu ist sehr aufschlußreich, was der freiheitliche Parlamentsklubdirektor, Norbert Nemeth, in der Wochenzeitschrift Zur Zeit schreibt. Seiner Meinung nach stünde zwar jedem Klub ein Experte zu, den Initiatoren des Volksbegehrens aber, so tönt er, nur Rederecht (siehe oben). Und weiter derselbe: Direkte Demokratie solle nicht dazu führen, daß die Vertreter der repräsentativen Demokratie zurückgesetzt werden. Auweh! Ja, direkte Demokratie könnte einigen weh tun, aber dem Rechtsstaat in einem dann hoffentlich souveränen Österreich auf die Sprünge helfen. Daß in einem solchen Staat, anders als heute, jeder einzelne dazu bereit sein würde, für den Aufstieg oder den Verfall seines Staates verantwortlich zu sein, darf angenommen werden.
Zum Thema
Polizeistaat Österreich?
Quelle: helmut mueller
EU-Austritt-Volksbegehren-Anhörung https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=eK95ExzWifA
Vom Handstreich zum Staatsstreich https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=gzNO6Jglljk
Rechtsstaat BRD?
Freitag, 4. Dezember 2015
Auftakt zu den Beratungen über EU-Austritt-Volksbegehren InitiatorInnen verlassen aus Protest gegen Redezeitregelung die Sitzung des Verfassungsausschusses
Wien (PK) - Mit einem Hearing leitete der Verfassungsausschuss heute den parlamentarischen Verhandlungsprozess über das EU-Austritts-Volksbegehren ein und erteilte ExpertInnen das Wort. Stefan Griller (Universität Salzburg), Gerhard Hesse (Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt), Eva Lichtenberger (ehemalige Abgeordnete zum Europäischen Parlament), Sigmar Stadlmeier und Yvonne Toncic-Sorinj (Leiterin der EU-Grundsatzabteilung im Außenministerium) unterzogen dabei das Thema EU-Austritt aus ihrer fachlichen Sicht einer kritischen Bewertung. Die Bevollmächtigte des Volksbegehrens Inge Rauscher legte Protest gegen das Procedere im Ausschuss ein und beklagte, die Proponenten der Initiative hätte gegenüber Regierung und Parlamentsfraktionen nicht ausreichend Möglichkeit, ihr Anliegen zu vertreten. Sie sprach von einer "parlamentarischen Farce" und zog gemeinsam mit ihrem Stellvertreter Helmut Schramm noch vor der Anhörung der ExpertInnen aus dem Ausschuss aus.
In der heutigen Sitzung traf der Ausschuss noch keine endgültige Entscheidung über das Volksbegehren. Die Abgeordneten verständigten sich vielmehr darauf, zunächst noch schriftliche Stellungnahmen einzuholen, und richteten entsprechende Ersuchen an das Bundeskanzleramt, das Wirtschaftsministerium, das Finanzministerium, das Sozialministerium, das Außenministerium, das Verteidigungsministerium und das Landwirtschaftsministerium. Bis spätestens 7.Februar 2016 muss der Verfassungsausschuss dem Nationalrat über das Ergebnis seiner Verhandlungen berichten.
4,12% der Wahlberechtigten fordern Volksabstimmung über Austritt aus der EU
Das Volksbegehren (781 d.B.), das von 261.056 ÖsterreicherInnen -4,12% der Wahlberechtigten - unterzeichnet wurde, verlangt eine Volksabstimmung über einen Austritt aus der EU, wobei die InitiatorInnen vor allem das Argument vorbringen, es seien so gut wie alle Versprechungen vor dem EU vor 20 Jahren gebrochen worden. Statt des angekündigten Aufschwungs sei es zu einer Abwärtsbewegung Österreich gekommen - von der Landwirtschaft über die Umwelt bis hin zu den Bereichen Beschäftigung und Staatsverschuldung. Durch einen Austritt aus der EU könnte weiterer Schaden abgewendet werden, lautet die dem Volksbegehren zugrunde liegende Einschätzung.
Inge Rauscher kritisiert Hearing als "parlamentarische Farce"
In ihrem Statement vor dem Auszug aus der Sitzung bezeichnete Inge Rauscher das Volksbegehren als zutiefst demokratische Forderung und erinnerte an jüngste Umfragen, denen zufolge die Befürworter eines Austritts mit 45% der Gesamtbevölkerung bereits gleichauf mit den Austrittsgegnern liegen. Die Anliegen der Initiative seien mehr als berechtigt, gehe es doch um nichts weniger als um die Wiedergewinnung der Substanz eines freien, selbständigen und neutralen Österreich, um die Umkehr von Rekordarbeitslosigkeit und Rekordstaatsverschuldung, um den Wiederaufbau der volkswirtschaftlichen Basis, der mittelständischen Wirtschaft und der Ernährungssouveränität durch unsere Bauern. Angesprochen sind nach den Worten Rauschers aber auch die Abwehr des transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP sowie eine Neubesinnung auf die immerwährende Neutralität, die ihrer Meinung nach mit der EU-Mitgliedschaft und der Nähe der Union zur NATO unvereinbar sei.
Als unzumutbar und einer gelebten Demokratie unwürdig kritisierte Rauscher die vom Verfassungsausschuss gewählte Vorgangsweise für die Behandlung des Volksbegehrens. Die UnterstützerInnen würden gegenüber den ExpertInnen der Parteien zu wenig Redezeit erhalten, klagte sie. Durch die heutige Anhörung würde mehr als eine Viertelmillion ÖsterreicherInnen mundtot gemacht und deren VertreterInnen zu Statisten degradiert werden. Rauscher forderte die Beiziehung von ExpertInnen des Volksbegehrens in gleicher Zahl und mit gleicher Redezeit, wie für die von den Fraktionen nominierten ExpertInnen vorgesehen ist, und regte dafür eine weitere Sitzung des Verfassungsausschusses an. Das heutige Hearing sei bloß eine Farce und eine Selbstbeweihräucherung der Fraktionen, urteilte sie und verließ gemeinsam mit ihrem Stellvertreter Helmut Schramm aus Protest die Sitzung.
Stefan Griller: Argumente des Volksbegehrens sind "blanker Unsinn"
Das Volksbegehren gehe von falschen oder völlig verzerrten Prämissen aus, sämtliche von den InitiatorInnen vorgebrachten Argumente seien "blanker Unsinn", lautete der Grundbefund von Stefan Griller. Die makroökonomische Entwicklung werde von allen namhaften Fachleuten als positiv beurteilt, von einem allgemeinen Abschwung könne keine Rede sein. Österreich sei vielmehr einer der größten Profiteure der EU-Mitgliedschaft. Griller untermauerte dies durch den Hinweis auf die Steigerung des BIP von jährlich 0,9% und wies überdies auf die Schaffung von 18.000 Arbeitsplätzen pro Jahr hin. Die Arbeitslosenrate sei um 0,1% niedriger als bei einem Nicht-Beitritt, durch den EU-Beitritt habe sich überdies das Preisniveau um 0,2% reduziert. Als Nicht-Mitglied wäre Österreich in allen Bereichen schlechter dran, resümierte er.
Gerhard Hesse: Volksabstimmung kein praktikables Mittel für Austritt
Gerhard Hesse hielt einen Austritt aus der EU für rein rechtlich zwar möglich, sah dabei aber große Probleme in der Praxis. Aus verfassungsrechtlicher und innerstaatlicher Sicht sei eine Volksabstimmung über diese Frage jedenfalls mangelhaft, zumal Art. 50 der Bundesverfassung für eine Änderung der Vertragsgrundlage der EU eine andere Abstimmungsmodalität - nämlich eine 2/3 Mehrheit -vorsieht. Das Unionsrecht wiederum verfügt nach Einschätzung Hesses über ausreichende Instrumentarien, um auf durchaus berechtigte Kritik an der Politik Brüssels zu reagieren, betonte Hesse und wandte sich gegen eine Institutionendebatte in der EU. Für Änderungen mangele es am politischen Willen. Dieser könne nicht durch einen weiteren Konvent ersetzt werden, der zudem ja auch keinerlei demokratische Legitimation habe.
Eva Lichtenberger will auf Defizite in der EU durch demokratische Mitwirkung reagieren
Die entscheidende Frage für Eva Lichtenberger war, wie man Veränderungen in der EU herbeiführen und auf Defizite reagieren könne. Sie kam dabei zu dem Schluss, dass dies nur durch eine demokratische Mitwirkung in der Union möglich sei. Ein Blick in die Schweiz zeige nämlich, dass ein Nicht-Mitglied sehr viele von der EU erlassenen Gesetze autonom nachvollziehen muss. Für Österreich, das ja ökonomisch und politisch sehr stark mit den EU-Staaten verflochten ist, würde sich die Notwendig ergeben, seine Verbindungen zur Union über Verträge zu gestalten. Dies wäre dann aber einem diplomatischen Procedere unterworfen, dem es an Transparenz ebenso fehlt wie an einer demokratischen Komponente, argumentierte Lichtenberger.
Sigmar Stadlmeier: Austritt würde zu Verlust der Mitwirkung führen
Sigmar Stadlmeier ging in seiner Einschätzung von dem Umstand aus, dass Österreich wirtschaftlich zu 70% mit der EU verwoben ist. Ein Austritt wäre zwar theoretisch möglich, die entsprechenden Details müssten aber in einem Austrittsvertrag geregelt werden. Sollte es dabei zu keiner Einigung kommen, trete eine Fallfrist von 2 Jahren in Kraft, nach deren Auslaufen der Austritt wirksam wird. De facto hätte Österreich also 2 Jahre Zeit, sich auf den Austritt vorzubereiten. Ob man nun für eine EWR-Mitgliedschaft oder für ein Modell nach Schweizer Vorbild optiert, in beiden Fällen hätte Österreich keinen materiellen Einfluss auf die Gestaltung der Binnenmarktregeln und wäre damit wieder beim autonomen Nachvollzug der 80er Jahre angelangt, betonte Stadlmeier.
Yvonne Toncic-Sorinj: Bevölkerung würdigt positive Beitrittseffekte
Yvonne Toncic-Sorinj sprach ebenfalls von positiven Beitrittseffekten und nannte dabei neben der Wirtschaft den Wohlstand und den Modernisierungsschub in Verwaltung und Politik, hob aber auch die neuen Chancen für Studierende im Rahmen der Vernetzung mit Europa hervor. Die Vorteile der EU würden auch von der Bevölkerung gewürdigt, betonte sie und wies auf Meinungsumfragen hin, denen zufolge 67% für einen Verbleib in der EU und 42% für eine weitere Vertiefung der Union eintreten. Während sich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts nur 11% der Bevölkerung als Europäer gefühlt haben, seien es jetzt bereits 77%.
Regierungsparteien für Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in der EU
Der EU-Beitritt hat sich ausgezahlt, bestätigte in der Debatte auch SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder. Bestehende Defizite der Union können seiner Meinung nach nicht durch einen Austritt behoben werden, vielmehr bedürfe es einer Weiterentwicklung der EU im Sinne einer tieferen Integration vor allem in den Bereichen Rechtspolitik, Europapolitik und Sozialpolitik. Die positive Einschätzung Schieders teilte auch ÖVP-Mandatar Wolfgang Gerstl mit Blick auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Durch den verstärkten Austausch und den Abbau der Grenzen befinden sich die Menschen heute in einem Raum, den sie sich vor 30 Jahren noch nicht vorstellen konnten, fügte er an und erinnerte an die verstärkte Mobilität von Studierenden, Beschäftigten und Reisenden. Dazu komme noch die Sicherung von Frieden und Freiheit, die für Gerstl letztlich das entscheidende Argument für die Europäische Union darstellt. Es führe kein Weg an mehr Zusammenarbeit unter den EU-Mitgliedstaaten vorbei.
Grüne und NEOS wollen durch Mitwirkung innerhalb der EU auf Defizite reagieren
Nach Ansicht der beiden Grün-Abgeordneten Albert Steinhauser und Wolfgang Zinggl ist das Ringen um Ideen und Weltanschauungen in der EU, und nicht außerhalb zu führen. Auch in Österreich gebe es ja viel Unzufriedenheit mit der eigenen Politik, niemand käme deshalb aber auf die Idee, aus dem Land auszutreten. Mit den Volksbegehren auseinandersetzen will sich NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak. Faktum bleibe aber, dass die Initiative von einer Minderheit unterstützt wurde und dass die Fraktionen im Parlament einen Austritt aus der EU ablehnen. Die Kritik an den Institutionen der EU sei aber berechtigt und müsse geführt werden. Dazu sollte man aber in der EU bleiben und nicht aus ihr austreten, zeigte sich Scherak überzeugt.
FPÖ und Team Stronach: Kritik an EU muss ernst genommen werden
Namens der FPÖ erinnerte Harald Stefan an die große Zahl von Unterstützungserklärungen und betonte, an erfolgreiche Volksbegehren müssten Konsequenzen geknüpft werden. Das verbreitete Misstrauen gegenüber der EU und die Bedenken der Bevölkerung sollten nicht einfach weggewischt werden. Vielmehr gelte es, im Parlament offen mit den Argumenten des Volksbegehrens umzugehen
Seitens des Team Stronach interpretierte Christoph Hagen das Volksbegehren als Protestkundgebung gegen Missstände in der EU, wie etwa Korruption und Lobbyismus. Dazu komme noch Kritik an der wirtschaftlichen Entwicklung, die Hagen als nachvollziehbar bezeichnete. Konkret erinnerte er an Kaufkraftverlust und Preissteigerungen seit dem Beitritt zur Euro-Zone.
Sonja Steßl: Politik muss positive Errungenschaften des Beitritts stärker betonen
Viele Menschen seien mit der EU unzufrieden, dieses schlechte Stimmungsbild dürfe man nicht einfach schulterzuckend zur Kenntnis nehmen, mahnte Staatssekretärin Sonja Steßl und sprach von einem Auftrag an die Politik, die positiven Errungenschaften des EU-Beitritts stärker herauszustreichen. Klar ist für sie dabei, dass manche EU-Entscheidungen zu früh gekommen sind, in anderen Bereichen hingegen ein Mehr an europäischer Integration durchaus wünschenswert gewesen wäre. Einen Austritt aus der EU lehnt Steßl aber mit Nachdruck ab. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) hof
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Donnerstag, 3. Dezember 2015
EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: Bevollmächtigte verläßt nach Verlesung ihrer Erklärung aus Protest die heutige Ausschuß-Sitzung
"Parlamentarischer Verfassungsausschuß gerät durch Nicht-Einladung von unabhängigen Experten zur Farce"
Wien (OTS) - Bei der heute um 10 Uhr im Plenarsaal des Parlaments anberaumten Sitzung des Verfassungsausschusses verliest die Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher, ihre vorbereitete Erklärung und verläßt daraufhin sofort aus Protest gegen die undemokratische Vorgehensweise des Nationalrats den Sitzungssaal.
ERKLÄRUNG von Inge Rauscher im Parlament, 3.12.2015:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Mitglieder des Verfassungsausschusses, sehr geehrte bewußte ÖsterreicherInnen! Als Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens gebe ich zur heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses im österreichischen Parlament folgende Erklärung ab, auch im Namen der Mitglieder des überparteilichen Personenkomitées.
Diese Sitzung soll der gesetzlich vorgeschriebenen Vorberatung der Plenardebatte des gesamten Nationalrats über dieses Volksbegehren dienen, das trotz weitgehenden Medienboykotts von 261.056 ÖsterreicherInnen unterzeichnet wurde. Jedes erfolgreiche Volksbegehren stellt die stärkst mögliche Unterstützung eines Gesetzesantrags in der jeweiligen Sache durch das Volk in direkter Willensbekundung dar, wie ihn kein anderer Gesetzesbeschluß im Nationalrat geltend machen kann.
Wir alle, die wir heute hier sind und die vielen anderen Bürger, die das Ergebnis der parlamentarischen Behandlung dieses Volksbegehrens mit großem Interesse im In- und Ausland verfolgen, stehen vor einer völlig neuen Situation: Laut einer der jüngsten Meinungsumfragen des IMAS-Instituts sind die Befürworter des Austritts der Republik Österreich aus der EU mit 45% der Gesamtbevölkerung bereits gleichauf mit den Gegnern. Diese repräsentative Umfrage erfolgte kurz nach der öffentlichen Eintragungswoche des Volksbegehrens im Juli 2015, also noch Wochen vor der massiven Migrationswelle, publiziert im STANDARD (siehehttp://www.ots.at/redirect/derstandard8).
Der offizielle Text des VOLKSbegehrens ist damit mehr als berechtigt und sollte allen VOLKSvertretern, egal welcher Fraktion, Verpflichtung und Auftrag sein: "Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen."
Bei dieser zutiefst demokratischen Forderung geht es um nichts weniger als um die Wiedergewinnung der Substanz eines freien, selbständigen und neutralen Österreichs in seiner Gesamtheit. Es geht um die Wiedergewinnung der Identität Österreichs in seinem inneren Zusammenhalt, um die Umkehr von der dzt. Rekord-Arbeitslosigkeit und Rekord-Staatsverschuldung durch Wiederaufbau der volkswirtschaftlichen Basis unseres Landes, nämlich der mittelständischen Wirtschaft und der Ernährungssouveränität durch unsere Bauern und damit auch um umwelt- und tiergerechtere Produktionsweisen gegenüber jenen der die EU beherrschenden multinationalen Großkonzerne; um die Abwehr des TTIP-Freihandelsabkommens der EU mit den USA, das bei EU-Austritt eben für Österreich nicht gelten würde. Vor allem aber angesichts der bedrohlichen Weltlage um die Neubelebung der in der österreichischen Bundesverfassung verankerten, immerwährenden NEUTRALITÄT, die mit der EU-Mitgliedschaft und ihrer Nähe zum Militärpakt der NATO unvereinbar ist: 25 der dzt. 28 Mitgliedstaaten der EU, vor allem die großen, sind gleichzeitig NATO-Mitglieder. Deshalb wird die EU auch völlig zurecht als "Wirtschafts-NATO" bezeichnet!
Der Verfassungsausschuß, dem das EU-Austritts-Volksbegehren vom Nationalratspräsidium zugeteilt wurde zur Vorberatung der Debatte in der Plenarsitzung, die gemäß Volksbegehrensgesetz bis spätestens 17. Februar 2016 erfolgen muß, hatte seit dieser Zuteilung, die am 28. August 2015 erfolgte, über drei Monate Zeit, dazu inhaltliche Sitzungen gemeinsam mit den Volksbegehrens-Vertretern abzuhalten. Stattdessen erfolgt die erste derartige Sitzung erst heute - mit einer Gesamtdauer von 90 Minuten, die der Bedeutung des Themas in keinster Weise gerecht werden können. Davon wurden gemäß offizieller Einladung den Parlamentsfraktionen und von diesen bestellten Experten 75 Minuten zugeteilt und den Vertretern des Volksbegehrens genau 13 Minuten. Zu insgesamt 60 Minuten Gutachten von fünf Experten, die von den Parteifraktionen nominiert wurden, inkl. den Meinungen der Parteifraktionen dazu, soll ich als Bevollmächtigte des Volksbegehrens genau drei Minuten(!) Stellung nehmen dürfen. Der Mensch, der das könnte, muß erst erfunden werden!
Diese Handhabung ist unzumutbar und unserer Meinung nach einer gelebten Demokratie unwürdig. Wir fordern hiermit die Parteifraktionen und deren Mitglieder im Verfassungsausschuß auf, eine echte Expertenanhörung einzuberufen, die diesen Namen auch verdient und der man ein ehrliches Interesse der sich als VOLKSvertreter bezeichnenden Abgeordneten an den fachlichen Argumenten der Betreiber des EU-Austritts-VOLKSbegehrens und den dahinter stehenden 261.000 Bürgern entnehmen kann. Denn nur das kann der Sinn einer Expertenanhörung zu einem Volksbegehren sein! Mit der heutigen "Expertenanhörung" hingegen werden über eine Viertelmillion sehr bewußte Österreicher praktisch mundtot gemacht und entmündigt und deren Vertreter zu Statisten degradiert.
Daß eine Expertenanhörung zu einem Volksbegehren in der von uns eingemahnten Form geschäftsordnungsmäßig zulässig und realistisch ist, bewies die parlamentarische Handhabung des ebenfalls von mir als Bevollmächtigte eingeleiteten Volksbegehrens "für die Neuaustragung der EU-Volksabstimmung unter fairen Bedingungen" im Jahr 2001. Damals konnten ebensoviele von uns nominierte Experten, nämlich fünf, in etwa gleicher Redezeit sprechen wie die Experten der Parlamentsfraktionen.
Für eine solche Expertenanhörung im Verfassungsausschuß stehen die Bevollmächtigten sowie von diesen nominierte Experten jederzeit zur Verfügung. Der verbleibende Dezember sowie auch der gesamte Jänner bieten dazu terminlich genug Möglichkeiten! Und sollte aufgrund der dreimonatigen Säumigkeit der aus Steuergeldern hochbezahlten Abgeordneten diesbezüglich ein Terminproblem entstehen, sichern die allesamt ehrenamtlich tätigen Vertreter des Volksbegehrens zu, daß sie auch Terminen rund um die Weihnachtszeit Folge leisten würden. Sobald der Termin einer solchen Expertenanhörung mit demokratiepolitisch sauberer Tagesordnung feststeht, werden wir der Parlamentsdirektion umgehend die von uns nominierten Experten bekanntgeben.
Aus den angeführten Gründen erklären wir hiermit die heutige Sitzung des Verfassungsausschusses für eine demokratiepolitische Farce. Sie stellt vielmehr eine Art Selbstbeweihräucherungsveranstaltung der Parlamentarier dar, der wir eine klare Absage erteilen und damit diese Sitzung mit sofortiger Wirkung aus Protest verlassen.
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens,
Helmut Schramm, stellvertretender Bevollmächtigter.
Helmut Schramm, stellvertretender Bevollmächtigter.
Rückfragen & Kontakt:
EU-Austritts-Volksbegehren
Inge Rauscher, 02242-70516, 0699-19284526,
Renate Zittmayr, 0664-4251935,
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
ihu@a1.net
APA-Bericht über die Sitzung >>>>
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"Die Ganze Woche" berichtet über EU-Austritts-Volksbegehrens-Protest gegen die Anhörung im Parlament.
Dienstag, 1. Dezember 2015
EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: Erste Sitzung des Verfassungsausschusses - unter Protest der Bevollmächtigten.
Neueste Meinungsumfragen:
Bereits 45 % der Österreicher für den Austritt aus der EU!
Bereits 45 % der Österreicher für den Austritt aus der EU!
Zeiselmauer (OTS) - Kommenden
Donnerstag, den 3. Dezember 2015, soll die erste inhaltliche Sitzung des
Verfassungsausschusses zum EU-Austritts-Volksbegehren in Form eines
Expertenhearings stattfinden. Ganze drei Monate nach der offiziellen Zuleitung
des Volksbegehrens durch das Innenministerium am 28. August 2015 hat es das
Parlament nicht für nötig befunden, dazu eine (oder mehrere) Sitzung(en) des
Verfassungsausschusses zur inhaltlichen Erörterung abzuhalten. Da nun die Frist
langsam knapp wird, soll - praktisch ohne Vorankündigung - in wenigen Tagen
eine Sitzung stattfinden, bei der die Bevollmächtigten der über eine
Viertelmillion Unterzeichner des Volksbegehrens lediglich Statisten spielen
sollen. Bei einer lächerlichen Gesamtdauer dieser Sitzung von 90 Minuten wurden
77 Minuten davon ausschließlich den Parlamentsfraktionen und den von ihnen
nominierten "Experten" zugeteilt (siehe Anhang).
Dazu die Initiatorin und
Erst-Unterzeichnerin des Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher: "Dieser
Verhöhnung und de-facto-Entmündigung der 261.056 Volksbegehrens-Unterzeichner
werden wir als Bevollmächtigte keinesfalls zustimmen und verlangen ein Minimum
an demokratischer Handhabung in diesem Ausschuß! Dieser hat die Vorberatung im
Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Plenarsitzung des Nationalrats mit der
Berichterstattung und Debatte über das Volksbegehren abzuwickeln, welche bis
spätestens 17. Februar 2016 erfolgen muß."
Wie in einer echten
Demokratie Konsens und bislang auch praktiziert, müßten diese
Ausschußberatungen zum EU-Austritts-Volksbegehren im Parlament eigentlich dazu
da sein - anstatt eine einseitige Pro-EU-Propaganda-Show zu veranstalten -, die
Begründung der diesem überparteilichen Volksbegehren zugrundeliegende
Zielsetzung durch Experten, welche von dessen Betreibern nominiert werden,
eingehend und seriös zu prüfen. Daher wären zuerst diese zum Ausschuß
einzuladen und anzuhören, und zwar zumindest in insgesamt gleicher Redezeit wie
den Partei-"Experten" eingeräumt wird. Wobei das ohnehin bereits ein
Zugeständnis an die Parteifraktionen darstellt, denn eigentlich sollten bei
einem Experten-Hearing über ein Volksbegehren ausschließlich von dessen
Vertretern nominierte Experten angehört werden. Die Meinungen der
Parteien-"Experten" werden ohnehin fast permanent in den sogenannten
öffentlich-rechtlichen Medien reflektiert. Haben denn die Parlamentsparteien
derartige Angst vor Experten, die vernünftige und nachvollziehbare Gründe für
einen EU-Austritt präsentieren?
"Diese skandalöse
Handhabung eines parlamentarischen Ausschusses, die man durchaus als Mißbrauch
bezeichnen muß, findet wohl nicht zufällig vor dem Hintergrund der neuesten
Meinungsumfrage des IMAS-Instituts statt, die für die EU-Austritts-Befürworter
mit 45 % (!) der Bevölkerung bereits einen Gleichstand mit den
(Noch-)EU-Austritts-Gegnern im Juli 2015 ergab - unmittelbar nach der
Eintragungswoche des EU-Austritts-Volksbegehrens, aber noch vor der zurzeit
stattfindenden Migrationswelle. Wir werden mit den uns zustehenden und
möglichen Mitteln auf diesen mehr als undemokratischen Affront reagieren",
so Inge Rauscher abschließend. (Meinungsumfrage veröffentlicht am 16. Oktober
2015 im STANDARD, siehe http://www.ots.at/redirect/derstandard8)
Rückfragen & Kontakt:
EU-Austritts-Volksbegehren
Inge Rauscher, 02242-70516
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
ihu@a1.net
www.volksbegehren-eu-austritt.at
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***
Sehr geehrte Frau Rauscher!
Die Fraktionen haben in
Aussicht genommen am 3. Dezember 2015 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr
ein Hearing mit ExpertInnen durchzuführen.
Folgende Personen
wurden nominiert:
Univ.-Prof. Dr. Stefan
Griller, Universität Salzburg
SC Dr. Gerhard Hesse, BKA-VD
Dr. Eva Lichtenberger, ehem. MEP
Univ.-Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier LL.M.
Mag. Yvonne Toncic-Sorinj, Leiterin der EU-Grundsatzabteilung im BMeiA
SC Dr. Gerhard Hesse, BKA-VD
Dr. Eva Lichtenberger, ehem. MEP
Univ.-Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier LL.M.
Mag. Yvonne Toncic-Sorinj, Leiterin der EU-Grundsatzabteilung im BMeiA
Das Hearing soll
darüber hinaus öffentlich durchgeführt werden.
Es wurde folgender Ablauf
vereinbart:
Einleitend soll die
Bevollmächtigte des Volksbegehrens bzw. einer ihrer StellvertreterInnen ein
zehn minütiges Statement abgeben.Anschließend daran werden die ExpertInnen in
alphabetischer Reihenfolge gebeten, ein sechs minütiges Statement abzugeben.
Danach wird eine Runde pro
Fraktion mit jeweils drei Minuten stattfinden und abschließend erhalten die
Bevollmächtigte sowie die ExpertInnen nochmals drei Minuten Redezeit zu
Stellungnahmen. Allenfalls erfolgt nochmals eine Runde der Fraktionen sofern
die Dauer des Hearings, die mit 90 Minuten angesetzt wurde, noch nicht
abgelaufen ist.
Wie in der letzten
Sitzung am 16. September 2015, darf ich daran erinnern, dass Sie als
Bevollmächtigte des Volksbegehrens an dieser Sitzung teilnehmen können und zwei
weitere StellvertreterInnen im Sinne des § 3 Abs. 3 Z 3 des
Volksbegehrengesetzes beiziehen können. Um die Bekanntgabe der teilnehmenden
StellvertreterInnen darf ich Sie ersuchen.
Die formale Beschlussfassung
gemäß § 40 der Geschäftsordnung des Nationalrates wird am Beginn der Sitzung
erfolgen.
Sie werden gebeten, diese
Einladung, die als Zutrittsberechtigung gilt, sowie einen amtlichen
Lichtbildausweis mitzubringen.
Ich ersuche Sie höflich um
eine kurze Rückbestätigung Ihrer Teilnahme an daniela.prainer@parlament.gv.at.
mit freundlichen Grüßen
Dr.in Susanne Janistyn-Novák
Parlamentsvizedirektorin
Dr.in Susanne Janistyn-Novák
Parlamentsvizedirektorin
***
O f f e n e r B r
i e f
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin!
Im Namen von Hrn. Prof. WOHLMEYER, Mitglied des Personenkomitees für das überparteiliche EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN, darf ich Ihnen als Bevollmächtigte des Volksbegehrens im nachfolgenden seinen Appell an Sie (er ist dzt. verreist) in bezug auf die an uns ergangene Einladung zur Sitzung des Verfassungsausschusses vom 3.12.2015 (siehe weiter unten) auf diesem Wege überbringen.
Inge Rauscher.
Sehr geehrte Frau Präsident!
Ich fühle mich verpflichtet, Sie mit diesem Schreiben auf die antidemokratische Perfidie der Art der vom Verfassungsausschuß am 3.12. in Aussicht genommenen Expertenanhörung hinzuweisen. Mit ausschließlich von den Parlamentsfraktionen bestellten Experten sollen offenbar die 261.056 Volksbegehrensunterzeichner verhöhnt und entmündigt werden. Sie haben die Macht und das Recht, hier im Interesse der glaubwürdigen Demokratie einzugreifen. Dies bedeutet:
1. Ermöglichung der Nominierung von Experten durch die Vertreter des Volksbegehrens (wie bei früheren Volksbegehren mehrfach so gehandhabt), und zwar insgesamt in der gleichen Anzahl und mit der gleichen Redezeit wie jene der insgesamt von den Parlamentsfraktionen nominierten Experten.
2. Verschiebung des überfahrend kurz angeordneten Termins (Vorlaufzeit mindestens drei Wochen). Die Mitglieder des Verfassungsausschusses haben für die Anberaumung dieses Termins über drei Monate ungenutzt verstreichen lassen.
Wenn Sie dulden, daß die Demokratie auf die vom Verfassungsausschuß für die Sitzung vom 23.12. vorgesehene Weise zu Grabe getragen wird, muß ich Ihnen als alter Mann das Ende der demokratischen Ordnung voraussagen, weil die Glaubwürdigkeit, die die Basis jedes Gemeinwesens ist, verloren geht.
Hochachtungsvoll
Dipl.Ing.nat.techn. Dr.jur. Dipl.in Law
Heinrich WOHLMEYER,
3180 Lilienfeld, Marktlerstr. 13, Schrattental 1, Tel. 02762/53173, h.wohlmeyer@aon.at
***
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin!
Im Namen von Hrn. Prof. WOHLMEYER, Mitglied des Personenkomitees für das überparteiliche EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN, darf ich Ihnen als Bevollmächtigte des Volksbegehrens im nachfolgenden seinen Appell an Sie (er ist dzt. verreist) in bezug auf die an uns ergangene Einladung zur Sitzung des Verfassungsausschusses vom 3.12.2015 (siehe weiter unten) auf diesem Wege überbringen.
Inge Rauscher.
Sehr geehrte Frau Präsident!
Ich fühle mich verpflichtet, Sie mit diesem Schreiben auf die antidemokratische Perfidie der Art der vom Verfassungsausschuß am 3.12. in Aussicht genommenen Expertenanhörung hinzuweisen. Mit ausschließlich von den Parlamentsfraktionen bestellten Experten sollen offenbar die 261.056 Volksbegehrensunterzeichner verhöhnt und entmündigt werden. Sie haben die Macht und das Recht, hier im Interesse der glaubwürdigen Demokratie einzugreifen. Dies bedeutet:
1. Ermöglichung der Nominierung von Experten durch die Vertreter des Volksbegehrens (wie bei früheren Volksbegehren mehrfach so gehandhabt), und zwar insgesamt in der gleichen Anzahl und mit der gleichen Redezeit wie jene der insgesamt von den Parlamentsfraktionen nominierten Experten.
2. Verschiebung des überfahrend kurz angeordneten Termins (Vorlaufzeit mindestens drei Wochen). Die Mitglieder des Verfassungsausschusses haben für die Anberaumung dieses Termins über drei Monate ungenutzt verstreichen lassen.
Wenn Sie dulden, daß die Demokratie auf die vom Verfassungsausschuß für die Sitzung vom 23.12. vorgesehene Weise zu Grabe getragen wird, muß ich Ihnen als alter Mann das Ende der demokratischen Ordnung voraussagen, weil die Glaubwürdigkeit, die die Basis jedes Gemeinwesens ist, verloren geht.
Hochachtungsvoll
Dipl.Ing.nat.techn. Dr.jur. Dipl.in Law
Heinrich WOHLMEYER,
3180 Lilienfeld, Marktlerstr. 13, Schrattental 1, Tel. 02762/53173, h.wohlmeyer@aon.at
***
An die Parlamentsdirektion,
zu Handen aller Mitglieder des Verfassungsausschusses sowie aller Klubobleute
der Parlamentsfraktionen.
Die Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens protestieren hiermit in aller Schärfe gegen die vom Verfassungsausschuß in Aussicht genommene Abwicklung der Expertenanhörung, die de fakto eine völlig einseitige Propagandaveranstaltung für die EU darstellt, und fordern
eine inhaltlich ausgewogene Expertenanhörung gemäß des nachstehenden offenen Briefes sowie eine Terminverschiebung derselben, die eine seriöse Vorbereitung und Termineinteilung auch für die Experten ermöglicht, die für Jene sprechen, die die demokratiepolitisch stärkst-mögliche Unterstützung eines Gesetzesvorschlags bekundet haben, nämlich durch offene Unterschrift vor den Behörden. Kein Gesetzesvorschlag der Parteifraktionen im Parlament kann auf eine derart massive Bürger-Unterstützung verweisen....
Inge Rauscher, im eigenen sowie im Namen aller anderen Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens
***
Die Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens protestieren hiermit in aller Schärfe gegen die vom Verfassungsausschuß in Aussicht genommene Abwicklung der Expertenanhörung, die de fakto eine völlig einseitige Propagandaveranstaltung für die EU darstellt, und fordern
eine inhaltlich ausgewogene Expertenanhörung gemäß des nachstehenden offenen Briefes sowie eine Terminverschiebung derselben, die eine seriöse Vorbereitung und Termineinteilung auch für die Experten ermöglicht, die für Jene sprechen, die die demokratiepolitisch stärkst-mögliche Unterstützung eines Gesetzesvorschlags bekundet haben, nämlich durch offene Unterschrift vor den Behörden. Kein Gesetzesvorschlag der Parteifraktionen im Parlament kann auf eine derart massive Bürger-Unterstützung verweisen....
Inge Rauscher, im eigenen sowie im Namen aller anderen Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens
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Auftragsgemäß bestätige ich
den Erhalt des von Ihnen übermittelten offenen Briefs an die Präsidentin des
Nationalrates, verfasst von Professor Wohlmeyer.
Die für 3.12.2015 geplante
Sitzung des Verfassungsausschusses behandelt als Tagesordnungspunkt 1 das
Volksbegehren „EU-Austritts-Volksbegehren“. Es ist dies die erste inhaltliche
Sitzung zu diesem Verhandlungsgegenstand. Es obliegt den Ausschüssen, die
Gestaltung der Verhandlungen vorzunehmen; darauf hat die Präsidentin keinen
Einfluss. Im gegenständlichen Fall haben sich alle Fraktionen darauf geeinigt,
neben den Bevollmächtigten des Volksbegehrens pro Fraktion einen Experten/eine
Expertin für dieses Hearing zu nominieren. Welche Planung für allenfalls
weitere Sitzungen vorgesehen ist, steht derzeit noch nicht fest. Die
Präsidentin wird aufgrund der Bedeutung des Anliegens dieses Schreibens an die
Mitglieder des Verfassungsausschusses weiterleiten.
Im Hinblick auf den
parlamentarischen Arbeitsplan sind häufig komplexe Abstimmungen zwischen den
Fraktionen vorzunehmen. Dies führt immer wieder dazu, dass Ausschusssitzungen
kurzfristig einberufen werden. Es scheint nicht zielführend die anberaumte
Sitzung zu verschieben, da dies den Raum inhaltlicher Auseinandersetzung einschränken
würde, was auch nicht den Intentionen der Vertreter und Vertreterinnen des
Volksbegehrens entsprechen würde.
Es ist in diesem Zusammenhang
jedenfalls zurückzuweisen, dass die mit dem Geschäftsordnungsgesetz konforme
Vorgangsweise des Verfassungsausschusses als eine „die Demokratie zu Grabe
tragende“ bezeichnet wird. Vielmehr sollte es das Ziel des Diskurses sein, in
sachlicher Weise die verschiedenen Standpunkte zum gegenständlichen
Volksbegehren in der geplanten Sitzung darzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Susanne Janistyn-Novák
Parlamentsvizedirektorin