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Dienstag, 1. Dezember 2015

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: Erste Sitzung des Verfassungsausschusses - unter Protest der Bevollmächtigten.




Neueste Meinungsumfragen:

 Bereits 45 % der Österreicher für den Austritt aus der EU!

Zeiselmauer (OTS) - Kommenden Donnerstag, den 3. Dezember 2015, soll die erste inhaltliche Sitzung des Verfassungsausschusses zum EU-Austritts-Volksbegehren in Form eines Expertenhearings stattfinden. Ganze drei Monate nach der offiziellen Zuleitung des Volksbegehrens durch das Innenministerium am 28. August 2015 hat es das Parlament nicht für nötig befunden, dazu eine (oder mehrere) Sitzung(en) des Verfassungsausschusses zur inhaltlichen Erörterung abzuhalten. Da nun die Frist langsam knapp wird, soll - praktisch ohne Vorankündigung - in wenigen Tagen eine Sitzung stattfinden, bei der die Bevollmächtigten der über eine Viertelmillion Unterzeichner des Volksbegehrens lediglich Statisten spielen sollen. Bei einer lächerlichen Gesamtdauer dieser Sitzung von 90 Minuten wurden 77 Minuten davon ausschließlich den Parlamentsfraktionen und den von ihnen nominierten "Experten" zugeteilt (siehe Anhang).
Dazu die Initiatorin und Erst-Unterzeichnerin des Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher: "Dieser Verhöhnung und de-facto-Entmündigung der 261.056 Volksbegehrens-Unterzeichner werden wir als Bevollmächtigte keinesfalls zustimmen und verlangen ein Minimum an demokratischer Handhabung in diesem Ausschuß! Dieser hat die Vorberatung im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Plenarsitzung des Nationalrats mit der Berichterstattung und Debatte über das Volksbegehren abzuwickeln, welche bis spätestens 17. Februar 2016 erfolgen muß."
Wie in einer echten Demokratie Konsens und bislang auch praktiziert, müßten diese Ausschußberatungen zum EU-Austritts-Volksbegehren im Parlament eigentlich dazu da sein - anstatt eine einseitige Pro-EU-Propaganda-Show zu veranstalten -, die Begründung der diesem überparteilichen Volksbegehren zugrundeliegende Zielsetzung durch Experten, welche von dessen Betreibern nominiert werden, eingehend und seriös zu prüfen. Daher wären zuerst diese zum Ausschuß einzuladen und anzuhören, und zwar zumindest in insgesamt gleicher Redezeit wie den Partei-"Experten" eingeräumt wird. Wobei das ohnehin bereits ein Zugeständnis an die Parteifraktionen darstellt, denn eigentlich sollten bei einem Experten-Hearing über ein Volksbegehren ausschließlich von dessen Vertretern nominierte Experten angehört werden. Die Meinungen der Parteien-"Experten" werden ohnehin fast permanent in den sogenannten öffentlich-rechtlichen Medien reflektiert. Haben denn die Parlamentsparteien derartige Angst vor Experten, die vernünftige und nachvollziehbare Gründe für einen EU-Austritt präsentieren?
"Diese skandalöse Handhabung eines parlamentarischen Ausschusses, die man durchaus als Mißbrauch bezeichnen muß, findet wohl nicht zufällig vor dem Hintergrund der neuesten Meinungsumfrage des IMAS-Instituts statt, die für die EU-Austritts-Befürworter mit 45 % (!) der Bevölkerung bereits einen Gleichstand mit den (Noch-)EU-Austritts-Gegnern im Juli 2015 ergab - unmittelbar nach der Eintragungswoche des EU-Austritts-Volksbegehrens, aber noch vor der zurzeit stattfindenden Migrationswelle. Wir werden mit den uns zustehenden und möglichen Mitteln auf diesen mehr als undemokratischen Affront reagieren", so Inge Rauscher abschließend. (Meinungsumfrage veröffentlicht am 16. Oktober 2015 im STANDARD, siehe http://www.ots.at/redirect/derstandard8)
Rückfragen & Kontakt:
EU-Austritts-Volksbegehren
Inge Rauscher, 02242-70516


Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
ihu@a1.net
www.volksbegehren-eu-austritt.at


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Sehr geehrte Frau Rauscher!

Die Fraktionen haben in Aussicht genommen am 3. Dezember 2015 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr ein Hearing mit ExpertInnen durchzuführen.

 Folgende Personen wurden nominiert:

Univ.-Prof. Dr. Stefan Griller, Universität Salzburg
SC Dr. Gerhard Hesse, BKA-VD
Dr. Eva Lichtenberger, ehem. MEP
Univ.-Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier LL.M.
Mag. Yvonne Toncic-Sorinj, Leiterin der EU-Grundsatzabteilung im BMeiA


 Das Hearing soll darüber hinaus öffentlich durchgeführt werden.

Es wurde folgender Ablauf vereinbart:

Einleitend soll die Bevollmächtigte des Volksbegehrens bzw. einer ihrer StellvertreterInnen ein zehn minütiges Statement abgeben.Anschließend daran werden die ExpertInnen in alphabetischer Reihenfolge gebeten, ein sechs minütiges Statement abzugeben.
Danach wird eine Runde pro Fraktion mit jeweils drei Minuten stattfinden und abschließend erhalten die Bevollmächtigte sowie die ExpertInnen nochmals drei Minuten Redezeit zu Stellungnahmen. Allenfalls erfolgt nochmals eine Runde der Fraktionen sofern die Dauer des Hearings, die mit 90 Minuten angesetzt wurde, noch nicht abgelaufen ist.
 Wie in der letzten Sitzung am 16. September 2015, darf ich daran erinnern, dass Sie als Bevollmächtigte des Volksbegehrens an dieser Sitzung teilnehmen können und zwei weitere StellvertreterInnen im Sinne des § 3 Abs. 3 Z 3 des Volksbegehrengesetzes beiziehen können. Um die Bekanntgabe der teilnehmenden StellvertreterInnen darf ich Sie ersuchen.
Die formale Beschlussfassung gemäß § 40 der Geschäftsordnung des Nationalrates wird am Beginn der Sitzung erfolgen.

Sie werden gebeten, diese Einladung, die als Zutrittsberechtigung gilt, sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen.

Ich ersuche Sie höflich um eine kurze Rückbestätigung Ihrer Teilnahme an daniela.prainer@parlament.gv.at.

mit freundlichen Grüßen
Dr.in Susanne Janistyn-Novák
Parlamentsvizedirektorin

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O f f e n e r   B r i e f

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin!

Im Namen von Hrn. Prof. WOHLMEYER, Mitglied des Personenkomitees für das überparteiliche EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN, darf ich Ihnen als Bevollmächtigte des Volksbegehrens im nachfolgenden seinen Appell an Sie (er ist dzt. verreist) in bezug auf die an uns ergangene Einladung zur Sitzung des Verfassungsausschusses vom 3.12.2015 (siehe weiter unten) auf diesem Wege überbringen.

Inge Rauscher.


Sehr geehrte Frau Präsident!

Ich fühle mich verpflichtet,  Sie mit diesem Schreiben auf die antidemokratische Perfidie der Art der vom Verfassungsausschuß am 3.12. in Aussicht genommenen Expertenanhörung hinzuweisen. Mit ausschließlich von den Parlamentsfraktionen bestellten Experten sollen offenbar die 261.056  Volksbegehrensunterzeichner verhöhnt und entmündigt werden. Sie haben die Macht und das Recht, hier im Interesse der glaubwürdigen Demokratie einzugreifen. Dies bedeutet:

1. Ermöglichung der Nominierung von Experten durch die Vertreter des Volksbegehrens (wie bei früheren Volksbegehren mehrfach so gehandhabt), und zwar insgesamt in der gleichen Anzahl und mit der gleichen Redezeit wie jene der insgesamt  von den Parlamentsfraktionen nominierten Experten.

2. Verschiebung des überfahrend kurz angeordneten Termins (Vorlaufzeit mindestens drei Wochen). Die Mitglieder des Verfassungsausschusses haben  für die Anberaumung dieses Termins über drei Monate ungenutzt verstreichen lassen.

Wenn Sie dulden, daß die Demokratie auf die vom Verfassungsausschuß für die Sitzung vom 23.12. vorgesehene Weise zu Grabe getragen wird, muß ich Ihnen als alter Mann das Ende der demokratischen Ordnung voraussagen, weil die Glaubwürdigkeit, die die Basis jedes Gemeinwesens ist, verloren geht.

Hochachtungsvoll

Dipl.Ing.nat.techn. Dr.jur. Dipl.in Law
Heinrich WOHLMEYER,

3180 Lilienfeld, Marktlerstr. 13, Schrattental 1, Tel. 02762/53173, h.wohlmeyer@aon.at


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An die Parlamentsdirektion, zu Handen aller Mitglieder des Verfassungsausschusses sowie aller Klubobleute der Parlamentsfraktionen.

Die Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens protestieren hiermit in aller Schärfe gegen die vom Verfassungsausschuß in Aussicht genommene Abwicklung der Expertenanhörung, die de fakto eine völlig einseitige  Propagandaveranstaltung für die EU darstellt, und fordern
eine inhaltlich ausgewogene Expertenanhörung gemäß des nachstehenden offenen Briefes sowie eine Terminverschiebung derselben, die eine seriöse Vorbereitung und Termineinteilung auch für die Experten ermöglicht, die für Jene sprechen, die die demokratiepolitisch stärkst-mögliche Unterstützung eines Gesetzesvorschlags bekundet haben, nämlich durch offene Unterschrift vor den Behörden. Kein Gesetzesvorschlag der Parteifraktionen im Parlament kann auf eine derart massive Bürger-Unterstützung verweisen....

Inge Rauscher, im eigenen sowie im Namen aller anderen Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens


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Sehr geehrte Frau Rauscher!

Auftragsgemäß bestätige ich den Erhalt des von Ihnen übermittelten offenen Briefs an die Präsidentin des Nationalrates, verfasst von Professor Wohlmeyer.

Die für 3.12.2015 geplante Sitzung des Verfassungsausschusses behandelt als Tagesordnungspunkt 1 das Volksbegehren „EU-Austritts-Volksbegehren“. Es ist dies die erste inhaltliche Sitzung zu diesem Verhandlungsgegenstand. Es obliegt den Ausschüssen, die Gestaltung der Verhandlungen vorzunehmen; darauf hat die Präsidentin keinen Einfluss. Im gegenständlichen Fall haben sich alle Fraktionen darauf geeinigt, neben den Bevollmächtigten des Volksbegehrens pro Fraktion einen Experten/eine Expertin für dieses Hearing zu nominieren. Welche Planung für allenfalls weitere Sitzungen vorgesehen ist, steht derzeit noch nicht fest. Die Präsidentin wird aufgrund der Bedeutung des Anliegens dieses Schreibens an die Mitglieder des Verfassungsausschusses weiterleiten.

Im Hinblick auf den parlamentarischen Arbeitsplan sind häufig komplexe Abstimmungen zwischen den Fraktionen vorzunehmen. Dies führt immer wieder dazu, dass Ausschusssitzungen kurzfristig einberufen werden. Es scheint nicht zielführend die anberaumte Sitzung zu verschieben, da dies den Raum inhaltlicher Auseinandersetzung einschränken würde, was auch nicht den Intentionen der Vertreter und Vertreterinnen des Volksbegehrens entsprechen würde.

Es ist in diesem Zusammenhang jedenfalls zurückzuweisen, dass die mit dem Geschäftsordnungsgesetz konforme Vorgangsweise des Verfassungsausschusses als eine „die Demokratie zu Grabe tragende“ bezeichnet wird. Vielmehr sollte es das Ziel des Diskurses sein, in sachlicher Weise die verschiedenen Standpunkte zum gegenständlichen Volksbegehren in der geplanten Sitzung darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Susanne Janistyn-Novák
Parlamentsvizedirektorin



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