Das unabhängige EU-Austritts-Personenkomitee: Heinrich Wohlmeyer, Markus Lechner, Inge Rauscher, Renate Zittmayr, Helmut Schramm und Franz-Joseph Plank. 261.056 Bürger unterschrieben Ende Juni 2015 das überparteiliche Volksbegehren für den Austritt aus der EU. Nach zwei Sitzungen des Verfassungsausschusses im Parlament stellte die FPÖ in der Plenarsitzung vom 27.1.2016 den offiziellen Antrag auf VOLKSBEFRAGUNG zum EU-Austritt. 47 NR-Abgeordnete stimmten für diesen Antrag.
Seiten
- Startseite
- Bericht über das EU-Austritts-Volksbegehren
- Termine und Veranstaltungen
- Alle Ausgaben der Zeitschrift der IHU "Wegwarte"
- Wer steht dahinter?
- IHU - Widerstand gegen die EU
- Fragen zur EU-Mitgliedschaft Österreichs
- Das Wiener Manifest vom 26. Oktober 2012
- Geschichte der EU
- Warum EU-Austritt?
- Antworten auf EU-Befürworter-Argumente
- Datenschutzerklärung
Sonntag, 12. Juni 2016
WAHLANFECHTUNG DER BUNDESPRÄSIDENTENWAHL SEIT GESTERN ONLINE VERFÜGBAR - demokratiepolitischer Skandal ersten Ranges aufgedeckt!
Gestern hat die FPÖ den Volltext der Wahlanfechtung (über 150 Seiten) online gestellt, und zwar unter dem Link
www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2016/wahlanfechtung_volltext.pdf
Was darin im Detail vom früheren Justizminister Dr. Böhmdorfer als Verfasser der Anfechtungsschrift aufgezeigt wird, muß jedem Demokraten die Haare zu Berge stehen lassen und offenbart ein erschreckendes Zustandsbild vor allem bei der gesamten Handhabung und Auszählung der Briefwahlkarten. Ein derartiges Ausmaß an "Verfehlungen" und vor allem der zeitliche Ablauf der Geschehnisse am Wahltag selbst und am Tag danach, dem Tag der Auszählung der Briefwahlkarten, kann unmöglich nur "Zufall" oder "Schlamperei" sein.
Wenn der Verfassungsgerichtshof die Stichwahl für das höchste Amt des Staates trotz der dokumentierten, massiven Gesetzesverletzungen nicht zur Gänze aufhebt und diese Wahl nicht wiederholen läßt, wäre das ein demokratiepolitischer Skandal ersten Ranges! Es geht dabei erst in zweiter Linie darum, welche Partei bzw. welcher Bewerber um das Amt dadurch geschädigt wurde, in erster Linie geht es dabei um die Demokratie insgesamt.
Dies vor allem vor dem Hintergrund der Tatsache, wie knapp der offiziell ausgeworfene (das Wort "tatsächlich" kann man jetzt dafür nicht mehr verwenden) Stimmenanteil war, der die von der an totalitäre Systeme erinnernden Einheitsfront (alle gegen einen) herbeigeführte "Entscheidung" brachte:
"Hätten sich bloß 15.432 Wähler - dies sind lediglich 0,35 % der gültig abgegebenen Stimmen bzw. 0,24 % der Wahlberechtigten - anders entschieden, so wäre das Gesamtergebnis umgekehrt ausgefallen." (Zitat aus der Anfechtungsschrift)
Es möge jeder, der die sehr fundierte Anfechtungsschrift studiert, die von höchstem allgemeinen politischen Interesse ist, die dort dokumentierten "Ungereimtheiten" mit dieser extrem niedrigen Stimmenanzahl, die - angeblich - den Ausschlag gab, in Beziehung setzen. Wenn eine solche "Entscheidung" vom Verfassungsgerichthof hingenommen wird, dann wird es in Österreich sehr "finster"!
Kommentar von Inge Rauscher, Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt" und Sprecherin des überparteilichen EU-Austritts-Personenkomitees.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen