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Donnerstag, 8. März 2018

Neue Bürgerinitiative für direkte Demokratie gestartet!

Neue ÖVP/FPÖ-Bundesregierung

Regierung an Wahlversprechen erinnern

von der Redaktion Wegwarte

Nach den Wahlkampagnen der letzten zwei Jahre hätte sich niemand, der nicht von vornherein jede Politiker-Aussage als Lüge einstuft, vorstellen können, wie jahrelange Zusagen an die Wähler nur wenige Wochen nach der Wahl nicht nur gebrochen, sondern geradezu ins Gegenteil verkehrt werden. Der Koalitionspakt («Regierungsprogramm») wurde offensichtlich weitgehend von der Kurz-ÖVP diktiert, aber dass die FPÖ insbesondere bei den Forderungen, die sie vorher als unumstössliche Bedingung in Hunderten Interviews, Wahlreden usw. glaubwürdig und mit Nachdruck formuliert hatte, derartig «umfällt», war nicht vorhersehbar. Wir haben daraus die nötigen Konsequenzen gezogen.
Man kann nur hoffen, dass die Basis dieser Partei, die dabei ja überhaupt nichts mitzureden hatte, diesen Weg nicht mitträgt und sich daran erinnert, dass vor nur einem Jahr, nämlich am 24.3.2017, beim Bundesparteitag der FPÖ in Klagenfurt – dem (angeblich) höchsten Parteigremium – mehrere hundert Delegierte aus allen Bundesländern einstimmig einen Leitantrag für direkte Demokratie beschlossen haben, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass das Volk verbindliche Volksabstimmungen zu allen, auch zu EU-Themen, herbeiführen können soll. Und dann unterschreibt die Parteispitze einen Koalitionspakt, bei dem genau dies ausgeschlossen, quasi verboten wird!

Wer bestimmt unser Land wirklich?

Das war bereits am 11.5.2014 der wörtliche Text eines gross aufgemachten Inserats in der «Kronen-Zeitung»; man weiss also ganz genau, dass man mit dem De-facto-Verbot von Volksabstimmungen zu sämtlichen EU-Fragen das gesamte Staatsvolk, nicht nur die FPÖ-Wähler, von jeglicher Mitsprache ausschliesst. Und auch die Regierungsparteien selbst können mit einer solchen Haltung nicht einmal dann Widerstand im Interesse Österreichs gegen die geplanten weiteren Zentralstaatsziele der EU leisten, wenn sie dies wollten, weil sie jeden «Hebel» dazu von vornherein zunichte machen. Kein Wunder, dass der türkise Bundeskanzler noch vor der Darlegung des Regierungsprogramms im österreichischen Parlament dieses in Brüssel präsentieren «musste». Kein Wunder, dass EU-Kommissionspräsident Juncker laut eigener Aussage mit diesem Regierungsprogramm «zu 100 Prozent» einverstanden ist.

Schwächung statt Stärkung der Demokratie

Die im Regierungsprogramm auf den Seiten 19 und 20 befindlichen Absichtserklärungen zu diesem Thema sind zwar mit «Stärkung der Demokratie» überschrieben, bedeuten in der Praxis aber genau das Gegenteil. Sehr rasch umsetzen will die Regierung vor allem eine Änderung bei Volksbegehren, dass nämlich in Hinkunft nur mehr voll ausformulierte Gesetzestexte (mit allen formalen Tücken) Gegenstand von Volksbegehren sein dürfen und nicht mehr – wie bisher – auch Gesetzesanregungen. Das ist keine Verbesserung, sondern eine Erschwernis für Bürgerinitiativen, denen keine Fachjuristen aus Steuergeldern zur Verfügung stehen wie den Parlamentsparteien oder den Ministerien.
Aber noch weit schlimmer ist, was erst nach 2020 beschlossen werden soll, nämlich dass 1) verbindliche Volksabstimmungen erst ab einer absurd hohen Hürde von 900 000 bei den Behörden geleisteten Unterschriften kommen sollen. Von den 39 in der Zweiten Republik insgesamt stattgefundenen Volksbegehren haben nur drei diese Hürde erreicht!
Und 2) dass Voraussetzung für durch Volksbegehren erreichte Volksabstimmungen eine verpflichtende «Vorabkontrolle» durch den Verfassungsgerichtshof ist, bei der dieser «keinen Widerspruch zu den Grund-, Völker- und Europarechtlichen Verpflichtungen Österreichs festgestellt hat». Das bedeutet, dass diese Regierung keinerlei vom Volk herbeigeführte Abstimmungen über bestehende oder kommende EU-Bestimmungen zulassen will und kommt einer völligen Selbstaufgabe Österreichs gleich. Wer wird schon ein Volksbegehren unterschreiben, wenn von vornherein klar ist, dass dieses zu keiner verbindlichen Volksabstimmung führen darf! Bisher war das zumindest nicht ausgeschlossen ...
Darüber hinaus wird festgehalten, dass «die Mitgliedschaft Österreichs in der EU und anderen internationalen Organisationen nicht vom Wirkungsbereich dieses Rechtsinstituts umfasst wird.» Das heisst, wir durften zwar über den Eintritt in die EU abstimmen, über einen eventuellen Austritt (wie in Grossbritannien) darf die Bevölkerung aber nicht abstimmen!
Zusätzlich ist eine weitere, in der Praxis so gut wie unüberwindliche Hürde vorgesehen: Bei den wenigen Volksabstimmungen, die angesichts aller obigen Bedingungen überhaupt noch zustande kommen könnten, soll ein Mindest-«Quorum» eingeführt werden. Die Stimmen für die Umsetzung des Volksbegehrens müssen mindestens ein Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung repräsentieren. Zur Veranschaulichung: Das wären über 2,1 Millionen Stimmen. Selbst die Kurz-ÖVP hat jetzt nur 1,6 Millionen Stimmen oder rund 25 % der Wahlberechtigten.
Nachdem die neue Regierung auch vorsieht, dass der Nationalrat jeweils einen Gegenvorschlag zu jedem Volksbegehren zur Abstimmung bringen kann (der dann wohl sicher über alle Kanäle gross beworben wird), müsste die Stimmbeteiligung bei knapper Zustimmung zu dem Anliegen mindestens über 66 % betragen, um das geplante verpflichtende Quorum zu erfüllen. Eine solche Volksabstimmungshürde gibt es in keinem europäischen Staat.
Dieses Un-Demokratiepaket trägt voll die Handschrift von Kurz, der exakt dieses schon vor Jahren als Chef der Jungen ÖVP von dieser beschliessen liess.
Das Mutterland der direkten Demokratie, die Schweiz, kennt überhaupt kein Abstimmungsquorum und auch keinerlei Themeneinschränkungen für Volksbegehren! Dort wird jedes Volksabstimmungsergebnis von Freund und Feind anerkannt; es hätten ja alle Bürger die Möglichkeit gehabt, mitzuentscheiden. Seit 1863 bis 2012 gab es in der Schweiz 388 (!) Volksabstimmungen, die über Volksinitiativen oder Veto-Volksabstimmungen zustande kamen.    •
Quelle: Mitteilungen der Initiative Heimat & Umwelt In: Wegwarte, Februar 2018  www.heimat-und-umwelt.at   ihu(at)a1.net 




«Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus»

Neue «parlamentarische Bürgerinitiative»

Diesen ersten beiden Sätzen der österreichischen Bundesverfassung seit 100 Jahren, die bis heute nicht verwirklicht wurden, fühlen wir uns verpflichtet. Wörtlich genau lautet diese grundlegende Botschaft jeder Demokratie: «Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.» Es ist nötig, dass das Volk selbst sich weiter dafür einsetzt, um nicht völlig unter die Räder zu kommen. Fordern Sie mit uns eine Volksbefragung für die Einführung der direkten Demokratie nach Schweizer Muster auch in Österreich (siehe oben). Dieses seit 1989 gesetzlich in Österreich bestehende Instrument wird im Koalitionspakt nicht angetastet, so dass auch die Regierungsparteien ebenso wie natürlich auch die anderen Parlamentsparteien dieser Forderung zustimmen können.
Das Ergebnis von Volksbefragungen ist im Gegensatz zu Volksabstimmungen nicht verbindlich, hat aber trotzdem grosse Wirkung. Das hat man bei der einzigen, bisher vom Parlament beschlossenen und durchgeführten Volksbefragung im Jahr 2013 gesehen. An der klaren Mehrheit für die Beibehaltung der Wehrpflicht (zu der auch die Initiative Heimat & Umwelt durch grosse Flugblattaktionen beigetragen hat) konnte auch die Poli­tik, nicht einmal die «Kronen-Zeitung», die massiv für deren Abschaffung kampagnisiert hatte, nicht vorbeigehen.
Deshalb haben wir uns entschlossen, eine «parlamentarische Bürgerinitiative» ins Leben zu rufen, mit der die Forderung nach einer solchen Volksbefragung im Parlament eingebracht werden kann. Je mehr Bürger diese unterschreiben, desto stärker wird naturgemäss die Wirkung! Zeigen wir den Politikern, dass wir uns nicht entmündigen lassen und für unsere Freiheit und Mitbestimmung kämpfen!

Weiter mit vollem Einsatz für direkte Demokratie!

«Parlamentarische Bürgerinitiativen» können vom Erstunterzeichner bei der neutralen Parlamentsdirektion und nicht – wie Petitionen – nur durch einen (Partei-)Abgeordneten eingebracht werden. Damit ist auch gesichert, dass alle Unterschreiber und Unterschreiberinnen keiner Parlamentspartei zugeordnet werden können. Als Erstunterzeichnerin der Initiative für die Volksbefragung zur direkten Demokratie hat sich Renate Zittmayr aus Oberösterreich bereit erklärt, die damit auch gemeinsam mit Helmut Schramm aus Niederösterreich die Sprecherfunktion für diese «parlamentarische Bürgerinitiative» übernehmen wird. Beide sind unabhängig und seit vielen Jahren ehrenamtlich für Heimat und Umwelt im weitesten Sinne und für direkte Demokratie im besonderen aktiv.    •
Nähere Informationen: Tel. 02242/70516, 0664/425 19 35, ihu(at)a1.net, www.volksbefragung-direkte-demokratie.at, www.heimat-und-umwelt.at
Quelle: Mitteilungen der Initiative Heimat & Umwelt In: Wegwarte. Februar 2018 www.heimat-und-umwelt.at  ihu(at)a1.net 

(Quelle: Zeit-Fragen)

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