Mittwoch, 12. Dezember 2018

EU-Austritts-Personenkomitee: Ungarn sagt NEIN zum UNO-FLÜCHTLINGSPAKT Österreich hingegen stimmt zu!

Zeiselmauer (OTS) - "Während die österreichische Regierung laut offiziellem Ministerratsbeschluß, zu sehen auf der Homepage des Außenministeriums (https://bit.ly/2EpJNRm), bei der UNO-Generalversammlung am 17. Dezember 2018 dem UNO-Flüchtlingspakt zustimmen will, wird die ungarische Regierung diesen laut neuester Meldung im "Hungary Journal" ablehnen - siehe https://bit.ly/2EtyCXU“, so Inge Rauscher, Sprecherin des EU-Austritts-Personenkomitees für Österreich und Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt". Sie sieht damit ihre Warnungen vor dem UNO-Flüchtlingspakt (siehe APA-OTS vom 27.11.2018, www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181127_OTS0057 ) bestätigt und verweist auf die wichtigsten Begründungen der Ablehnung Ungarns durch Außenminister Szijarto in einer Pressekonferenz. Dieser wird wie folgt im "Hungary Journal" unter dem Titel "Ungarn lehnt auch den Flüchtlingspakt ab, weil er ein Sicherheitsrisiko darstellt, das wir nicht hinnehmen können" zitiert:
"Der UNO-Flüchtlingspakt ist gefährlich und könnte noch mehr Migration auslösen. Und zwar indem "illegale Migranten" versuchen könnten, sich als "Flüchtlinge" zu deklarieren. Beim Flüchtlingspakt geht es darum, durch eine Hintertür alle hereinzubringen, die man durch die Haupttür des Migrationspaktes nicht hereinbringen kann. Zahlreiche kürzliche Debatten drehen sich darum, wie versucht werden könnte, jene, die als illegale Migranten ankommen, als Flüchtlinge zu klassifizieren.“ Laut Szijarto „gibt es ernstzunehmende internationale Bestrebungen, illegale Migranten nach Europa und Nordamerika zu bringen, deshalb würden auch die USA beide Pakte ablehnen. Das zentrale Schlüsselwort ("buzzword") im Flüchtlingspakt sei die Formulierung der "geteilten Verpflichtungen" ("shared burdens"). Demnach verlangt der Flüchtlingspakt von den Annehmer-(=Zustimmungs-)Staaten, Flüchtlingen zu erlauben, frei und völlig unkontrolliert innerhalb jedes Landes herumreisen zu können, bei gleichzeitiger Verpflichtung zum Zurückfahren von Anhaltungen und Inhaftierungen. Damit würde illegalen Grenzübertritten Vorschub geleistet. Aufgrund konservativer Schätzungen würden sich 30 - 35 Millionen Menschen in unmittelbarer Nähe Europas unter Bedingungen befinden, die sie zu einem jederzeitigen Aufbruch in Richtung der EU veranlassen könnten! Die beiden UNO-Pakte würden dies begünstigen."
Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Mitglied des EU-Austritts-Personenkomitees, verweist dabei auf die größere Dimension der UNO-Einwanderungspakte gemäß www.geolitico.de/2018/12/07/un-als-antidemokratische-weltmacht

Österreichs Regierung betreibt massive Wählertäuschung!

Inge Rauscher weiter: "Die Zustimmung der österreichischen Regierung zum UNO-Flüchtlingspakt wird mit Verharmlosungen und bewußten Irreführungen kaschiert. So hat sich kürzlich Vizekanzler Strache in Interviews und auf seiner facebook-Seite damit gebrüstet, daß der "Flüchtlingspakt von uns nicht unterschrieben, nur zur Kenntnis genommen wird." Er sagte allerdings nicht dazu, daß dies die Annahme dieses Pakts durch Österreich gemäß Ministerratsbeschluß, an dem er ja selbst mitwirkte, bedeutet, in dem wörtlich die "Zustimmung zum Flüchtlingspakt" festgelegt wird. Denn wer „zur Kenntnis nimmt", stimmt zu. Es gilt hier der alte Rechtsgrundsatz qui tacet consentire videtur (Wer schweigt, ist als einer der zustimmt anzusehen). Sich dabei auf verbale Erklärungen und Interpretationen zu berufen und sogar von einer "persistent objection" zu sprechen und zu schreiben, setzt diesem unwürdigen Spiel nur die Krone auf. Ein "persistent objector" gemäß Völkerrecht kann nur sein, wer das zur Abstimmung anstehende Dokument – also den UNO-Flüchtlingspakt -  ausdrücklich ablehnt und somit dezidiert nicht annimmt!“
Strache spielt hier bewußt mit dem mangelnden Informationsstand der Bürger, an dem die Politiker ja massiv mitschuldig sind, weil sie der Bevölkerung, nicht einmal ihren eigenen Wählern, nicht sagen, daß UNO-Resolutionen - also auch jene, mit denen sowohl der Migrations- als auch der Flüchtlingspakt beschlossen werden - grundsätzlich nicht "unterschrieben", sondern immer nur per Akklamation (also durch Aufstehen) in der UNO-Vollversammlung angenommen oder eben (durch Sitzenbleiben) abgelehnt werden.
Prof. Wohlmeyer und Inge Rauscher abschließend: "Man kann leider jenen Politikern, die sich als Vasallen der geopolitischen Machthaber verhalten, offensichtlich nichts glauben! Da die EU offenbar nicht reformierbar ist und weil seitens der EU-Eliten die Flutung Europas durch Massenmigration angestrebt oder zumindest mitgetragen wird, sehen wir nur die Möglichkeit, durch formellen EU-Austritt einen eigenständigen, dem Gemeinwohl dienenden Weg zu gehen."

Rückfragen & Kontakt:

Unabhängiges EU-Austritts-Personenkomitee, Initiatoren des EU-Austritts-Volksbegehrens vom Juni 2015 mit 261.056 Unterzeichnern:

Inge Rauscher, Tel. 02242/70516 oder 0664/4251935, ihu@a1.net, www.jazumoexit.at

  Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Tel. 02762/53173

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