Zeiselmauer (OTS) - "Während die österreichische Regierung laut offiziellem Ministerratsbeschluß, zu sehen auf der Homepage des Außenministeriums (https://bit.ly/2EpJNRm),
bei der UNO-Generalversammlung am 17. Dezember 2018 dem
UNO-Flüchtlingspakt zustimmen will, wird die ungarische Regierung diesen
laut neuester Meldung im "Hungary Journal" ablehnen - siehe https://bit.ly/2EtyCXU“,
so Inge Rauscher, Sprecherin des EU-Austritts-Personenkomitees für
Österreich und Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt". Sie sieht
damit ihre Warnungen vor dem UNO-Flüchtlingspakt (siehe APA-OTS vom
27.11.2018, www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181127_OTS0057
) bestätigt und verweist auf die wichtigsten Begründungen der Ablehnung
Ungarns durch Außenminister Szijarto in einer Pressekonferenz. Dieser
wird wie folgt im "Hungary Journal" unter dem Titel "Ungarn lehnt auch
den Flüchtlingspakt ab, weil er ein Sicherheitsrisiko darstellt, das wir
nicht hinnehmen können" zitiert:
"Der
UNO-Flüchtlingspakt ist gefährlich und könnte noch mehr Migration
auslösen. Und zwar indem "illegale Migranten" versuchen könnten, sich
als "Flüchtlinge" zu deklarieren. Beim Flüchtlingspakt geht es darum,
durch eine Hintertür alle hereinzubringen, die man durch die Haupttür
des Migrationspaktes nicht hereinbringen kann. Zahlreiche kürzliche
Debatten drehen sich darum, wie versucht werden könnte, jene, die als
illegale Migranten ankommen, als Flüchtlinge zu klassifizieren.“ Laut
Szijarto „gibt es ernstzunehmende internationale Bestrebungen, illegale
Migranten nach Europa und Nordamerika zu bringen, deshalb würden auch
die USA beide Pakte ablehnen. Das zentrale Schlüsselwort ("buzzword") im
Flüchtlingspakt sei die Formulierung der "geteilten Verpflichtungen"
("shared burdens"). Demnach verlangt der Flüchtlingspakt von den
Annehmer-(=Zustimmungs-)Staaten, Flüchtlingen zu erlauben, frei und
völlig unkontrolliert innerhalb jedes Landes herumreisen zu können, bei
gleichzeitiger Verpflichtung zum Zurückfahren von Anhaltungen und
Inhaftierungen. Damit würde illegalen Grenzübertritten Vorschub
geleistet. Aufgrund konservativer Schätzungen würden sich 30 - 35
Millionen Menschen in unmittelbarer Nähe Europas unter Bedingungen
befinden, die sie zu einem jederzeitigen Aufbruch in Richtung der EU
veranlassen könnten! Die beiden UNO-Pakte würden dies begünstigen."
Prof.
Dr. Heinrich Wohlmeyer, Mitglied des EU-Austritts-Personenkomitees,
verweist dabei auf die größere Dimension der UNO-Einwanderungspakte
gemäß www.geolitico.de/2018/12/07/un-als-antidemokratische-weltmacht
Österreichs Regierung betreibt massive Wählertäuschung!
Inge
Rauscher weiter: "Die Zustimmung der österreichischen Regierung zum
UNO-Flüchtlingspakt wird mit Verharmlosungen und bewußten Irreführungen
kaschiert. So hat sich kürzlich Vizekanzler Strache in Interviews und
auf seiner facebook-Seite damit gebrüstet, daß der "Flüchtlingspakt von
uns nicht unterschrieben, nur zur Kenntnis genommen wird." Er sagte
allerdings nicht dazu, daß dies die Annahme dieses Pakts durch
Österreich gemäß Ministerratsbeschluß, an dem er ja selbst mitwirkte,
bedeutet, in dem wörtlich die "Zustimmung zum Flüchtlingspakt"
festgelegt wird. Denn wer „zur Kenntnis nimmt", stimmt zu. Es gilt hier
der alte Rechtsgrundsatz qui tacet consentire videtur (Wer
schweigt, ist als einer der zustimmt anzusehen). Sich dabei auf verbale
Erklärungen und Interpretationen zu berufen und sogar von einer
"persistent objection" zu sprechen und zu schreiben, setzt diesem
unwürdigen Spiel nur die Krone auf. Ein "persistent objector" gemäß
Völkerrecht kann nur sein, wer das zur Abstimmung anstehende Dokument –
also den UNO-Flüchtlingspakt - ausdrücklich ablehnt und somit dezidiert
nicht annimmt!“
Strache spielt hier bewußt mit dem
mangelnden Informationsstand der Bürger, an dem die Politiker ja massiv
mitschuldig sind, weil sie der Bevölkerung, nicht einmal ihren eigenen
Wählern, nicht sagen, daß UNO-Resolutionen - also auch jene, mit denen
sowohl der Migrations- als auch der Flüchtlingspakt beschlossen werden -
grundsätzlich nicht "unterschrieben", sondern immer nur per Akklamation
(also durch Aufstehen) in der UNO-Vollversammlung angenommen oder eben
(durch Sitzenbleiben) abgelehnt werden.
Prof.
Wohlmeyer und Inge Rauscher abschließend: "Man kann leider jenen
Politikern, die sich als Vasallen der geopolitischen Machthaber
verhalten, offensichtlich nichts glauben! Da die EU offenbar nicht
reformierbar ist und weil seitens der EU-Eliten die Flutung Europas
durch Massenmigration angestrebt oder zumindest mitgetragen wird, sehen
wir nur die Möglichkeit, durch formellen EU-Austritt einen
eigenständigen, dem Gemeinwohl dienenden Weg zu gehen."
Rückfragen & Kontakt:
Unabhängiges EU-Austritts-Personenkomitee, Initiatoren
des EU-Austritts-Volksbegehrens vom Juni 2015 mit 261.056
Unterzeichnern:
Inge Rauscher, Tel. 02242/70516 oder 0664/4251935, ihu@a1.net, www.jazumoexit.at
Inge Rauscher, Tel. 02242/70516 oder 0664/4251935, ihu@a1.net, www.jazumoexit.at
Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Tel. 02762/53173
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