Freitag, 11. Dezember 2015

Eine am 7.12. um 12.20h per mail an die Chefredaktion des "Standard" abgeschickte Stellungnahme zum großen "Standard"-Artikel vom 4.12. sowohl in der Online-als auch Print-Ausgabe, die bisher von der Redaktion ignoriert wurde:

  Sehr geehrte Chefredaktion!

Mit Bezug auf den im "Betreff" angeführten Artikel in Ihrer Print- und Online-Ausgabe zur parlamentarischen Behandlung des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS ersuche ich um Veröffentlichung nachstehender Stellungnahme als Gastkommentar oder Leserbrief und danke im voraus.


Als Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens möchte ich hiermit auch den Lesern des "Standard" mitteilen, daß wir uns nicht der Diskussion darüber im Verfassungsausschuß verweigert haben, ganz im Gegenteil! Wir stehen jederzeit für eine demokratischen Mindeststandards entsprechende, echte Behandlung des Volksbegehrens im Verfassungsausschuß zur Verfügung, der der Vorberatung der Debatte im Plenum des Nationalrats dient, die bis spätestens 17. Februar stattfinden muß, und haben dies im Parlament auch entsprechend kundgetan. Es geht um die offizielle Anberaumung einer solchen Sitzung, bei der von den Bevollmächtigten des Volksbegehrens nominierte Experten die fachliche Begründung des naturgemäß umfangreichen Anliegens eines Austritts der Republik Österreich aus der Europäischen Union in einigermaßen ausreichendem Ausmaß darlegen können, damit man von einer Expertenanhörung durch den Nationalrat überhaupt sprechen kann. Für eine solche hat der Verfassungsausschuß noch ausreichend Zeit und damit die Möglichkeit, zu signalisieren, daß 261.056 Bürger und Bürgerinnen unseres Landes ernst genommen werden. In der Zwischenzeit sind ja gemäß einer im Juli durchgeführten Meinungsumfrage, die im Oktober im "Standard" publiziert wurde, bereits gleich viele Österreicher für den Austritt aus der EU, nämlich 45 % der Gesamtbevölkerung, als dagegen.

Die genaueren Gründe für unsere Protestaktion des Auszugs aus dieser ersten  Sitzung des Verfassungsausschusses zum EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN  im Parlament am 3. Dezember wurden in meiner dortigen Erklärung zu Sitzungsbeginn eingehend erläutert. Wie kann man eine  Expertenanhörung zu einem von über einer Viertelmillion Österreichern unterstützten Volksbegehren einberufen, ohne den  Bevollmächtigten des Volksbegehrens Gelegenheit zu geben,  daß  von ihnen nominierte Experten die fachliche Begründung des Austritts aus der EU in zumindest gleicher Redezeit darlegen können wie jene der von den Parlamentsfraktionen bestellten?! Ein Hearing zu einem Volksbegehren müßte sich doch in erster Linie mit den Argumenten der Vertreter der Unterzeichner befassen und nicht mit jenen der Gegnern derselben! Alles andere stellt eine  de facto  Entmündigung und Verhöhnung der Unterzeichner durch die Parlamentsparteien dar. Zunächst wurde gar kein Experte der Volksbegehrens-Betreiber zugelassen, drei Tage vor der Sitzung hieß es dann, es könne die 10-minütige Redezeit der Bevollmächtigten gnadenhalber durch einen von uns nominierten Experten ersetzt werden können. Also ein Experte gegenüber fünf der Parlamentsfraktionen, bei einer gesamten Redezeit für die Vertreter des Volksbegehrens von genau 13 Minuten von insgesamt 90 Minuten festgelegter Gesamtdauer dieser Sitzung. Und das, nachdem der Verfassungsausschuß mehr als drei Monate seit der offiziellen Zuteilung des Volksbegehrens durch die Parlamentsdirektion am 28.8.2015  ungenutzt verstreichen ließ. Das  Parlament ist doch kein Kasperltheater!

Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
im Namen des überparteilichen Personenkomitees.

p.A. 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242/70516, ihu@a1.net
www.eu-austritts-volksbegehren.at

1 Kommentar:

  1. Wenn das Parlament sich verhält, wie ein Kasperletheater,
    dann sollten die Parlamentarier
    schnellstens ihre Posten räumen
    und Raum geben für wahre Demokratie.

    45% der Österreicher haben freiwillig ihre souveräne Stimme erhoben, sie wollen raus aus der EU -
    dem keine Rechnung zu tragen,
    wird am Ende sehr teuer für die Volksvertreter/DIENER des Volkes werden.

    AntwortenLöschen