Die Antwort auf diese vor Kurzem im „Freien Wort“ gestellte Frage eines „Krone“-Lesers lautet: Nach der Feststellung des amtlichen Ergebnisses von 261.056 persönlichen Unterstützern und Unterstützerinnen des Austritts der Republik Österreich aus der EU am 22. Juli durch das Innenministerium wurde das Volksbegehren am 28. August dem Nationalrat offiziell zur Behandlung zugeleitet. Die Plenumsdebatte des gesamten Nationalrats darüber muss fristgerecht bis spätestens 17. Februar 2016 stattfinden. Der Verfassungsausschuss, der diese vorzubereiten hat, hielt seine erste inhaltliche Sitzung darüber erst am 3. Dezember ab, also drei Monate nach der Zuleitung, und zwar in einer Form, die demokratiepolitisch jeder Beschreibung spottet. Von der lächerlichen Gesamtdauer von 90 Minuten für ein derart umfangreiches Thema wurde für die Parlamentsfraktionen und von diesen nominierten Experten 77 Minuten Redezeit festgelegt und für die Vertreter des Volksbegehrens genau 13 Minuten. Dieser Verhöhnung und De-facto-Entmündigung von über einer Viertelmillion sehr bewussten österreichischen Staatsbürgern konnten wir nicht zustimmen und verließen diese (unserer Meinung nach) Farce einer Volksbegehrens-Anhörung nach Verlesung einer zehnminütigen Protesterklärung im Namen aller Bevollmächtigten und Mitglieder des überparteilichen Personenkomitees zu Sitzungsbeginn (live aus dem Parlament abzurufen im Internet unter https://youtube/eK95ExzWifA). In dieser betonten wir, dass wir selbstverständlich jederzeit zu einer echten Expertenanhörung zur Verfügung stehen, bei der von uns nominierte Experten in ausreichender Redezeit darlegen können, welche fachlichen Gründe für einen EU-Austritt sprechen. Dieser wird inzwischen laut neuesten Meinungsumfragen des IMAS-Instituts von bereits 45% der Gesamtbevölkerung gewünscht, womit die EU-Austrittsbefürworter kurz nach dem Volksbegehren erstmals gleichauf mit den Gegnern desselben sind, dzt. ebenfalls 45%. Die im Volksbegehrens-Text für die Regierung verbindliche Volksabstimmung darüber ist also mehr als berechtigt! Für eine zweite Ausschusssitzung mit einer Expertenanhörung wie angeführt ist noch den ganzen Jänner Zeit. Beim Androsch-Volksbegehren gab es sieben Ausschusssitzungen Sind Millionäre und Großindustrielle den Politikern aller Parlamentsparteien, den sogenannten VOLKSvertretern, mehr wert als „normale“ Bürger?
Inge Rauscher,Bevollmächtigte des EU- Austritts- Volksbegehrens,per E- Mail
erschienen am Mi, 23.12.
Leider wurde die Adresse des Videos aus dem Parlament in YouTube nicht ganz richtig angegeben! Die richtige Adresse ist: https://www.youtube.com/watch?v=eK95ExzWifA
Das unabhängige EU-Austritts-Personenkomitee: Heinrich Wohlmeyer, Markus Lechner, Inge Rauscher, Renate Zittmayr, Helmut Schramm und Franz-Joseph Plank. 261.056 Bürger unterschrieben Ende Juni 2015 das überparteiliche Volksbegehren für den Austritt aus der EU. Nach zwei Sitzungen des Verfassungsausschusses im Parlament stellte die FPÖ in der Plenarsitzung vom 27.1.2016 den offiziellen Antrag auf VOLKSBEFRAGUNG zum EU-Austritt. 47 NR-Abgeordnete stimmten für diesen Antrag.
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