Neueste Meinungsumfragen:
Bereits 45 % der Österreicher für den Austritt aus der EU!
Bereits 45 % der Österreicher für den Austritt aus der EU!
Zeiselmauer (OTS) - Kommenden
Donnerstag, den 3. Dezember 2015, soll die erste inhaltliche Sitzung des
Verfassungsausschusses zum EU-Austritts-Volksbegehren in Form eines
Expertenhearings stattfinden. Ganze drei Monate nach der offiziellen Zuleitung
des Volksbegehrens durch das Innenministerium am 28. August 2015 hat es das
Parlament nicht für nötig befunden, dazu eine (oder mehrere) Sitzung(en) des
Verfassungsausschusses zur inhaltlichen Erörterung abzuhalten. Da nun die Frist
langsam knapp wird, soll - praktisch ohne Vorankündigung - in wenigen Tagen
eine Sitzung stattfinden, bei der die Bevollmächtigten der über eine
Viertelmillion Unterzeichner des Volksbegehrens lediglich Statisten spielen
sollen. Bei einer lächerlichen Gesamtdauer dieser Sitzung von 90 Minuten wurden
77 Minuten davon ausschließlich den Parlamentsfraktionen und den von ihnen
nominierten "Experten" zugeteilt (siehe Anhang).
Dazu die Initiatorin und
Erst-Unterzeichnerin des Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher: "Dieser
Verhöhnung und de-facto-Entmündigung der 261.056 Volksbegehrens-Unterzeichner
werden wir als Bevollmächtigte keinesfalls zustimmen und verlangen ein Minimum
an demokratischer Handhabung in diesem Ausschuß! Dieser hat die Vorberatung im
Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Plenarsitzung des Nationalrats mit der
Berichterstattung und Debatte über das Volksbegehren abzuwickeln, welche bis
spätestens 17. Februar 2016 erfolgen muß."
Wie in einer echten
Demokratie Konsens und bislang auch praktiziert, müßten diese
Ausschußberatungen zum EU-Austritts-Volksbegehren im Parlament eigentlich dazu
da sein - anstatt eine einseitige Pro-EU-Propaganda-Show zu veranstalten -, die
Begründung der diesem überparteilichen Volksbegehren zugrundeliegende
Zielsetzung durch Experten, welche von dessen Betreibern nominiert werden,
eingehend und seriös zu prüfen. Daher wären zuerst diese zum Ausschuß
einzuladen und anzuhören, und zwar zumindest in insgesamt gleicher Redezeit wie
den Partei-"Experten" eingeräumt wird. Wobei das ohnehin bereits ein
Zugeständnis an die Parteifraktionen darstellt, denn eigentlich sollten bei
einem Experten-Hearing über ein Volksbegehren ausschließlich von dessen
Vertretern nominierte Experten angehört werden. Die Meinungen der
Parteien-"Experten" werden ohnehin fast permanent in den sogenannten
öffentlich-rechtlichen Medien reflektiert. Haben denn die Parlamentsparteien
derartige Angst vor Experten, die vernünftige und nachvollziehbare Gründe für
einen EU-Austritt präsentieren?
"Diese skandalöse
Handhabung eines parlamentarischen Ausschusses, die man durchaus als Mißbrauch
bezeichnen muß, findet wohl nicht zufällig vor dem Hintergrund der neuesten
Meinungsumfrage des IMAS-Instituts statt, die für die EU-Austritts-Befürworter
mit 45 % (!) der Bevölkerung bereits einen Gleichstand mit den
(Noch-)EU-Austritts-Gegnern im Juli 2015 ergab - unmittelbar nach der
Eintragungswoche des EU-Austritts-Volksbegehrens, aber noch vor der zurzeit
stattfindenden Migrationswelle. Wir werden mit den uns zustehenden und
möglichen Mitteln auf diesen mehr als undemokratischen Affront reagieren",
so Inge Rauscher abschließend. (Meinungsumfrage veröffentlicht am 16. Oktober
2015 im STANDARD, siehe http://www.ots.at/redirect/derstandard8)
Rückfragen & Kontakt:
EU-Austritts-Volksbegehren
Inge Rauscher, 02242-70516
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
ihu@a1.net
www.volksbegehren-eu-austritt.at
Inge Rauscher, 02242-70516
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
ihu@a1.net
www.volksbegehren-eu-austritt.at
***
Sehr geehrte Frau Rauscher!
Die Fraktionen haben in
Aussicht genommen am 3. Dezember 2015 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr
ein Hearing mit ExpertInnen durchzuführen.
Folgende Personen
wurden nominiert:
Univ.-Prof. Dr. Stefan
Griller, Universität Salzburg
SC Dr. Gerhard Hesse, BKA-VD
Dr. Eva Lichtenberger, ehem. MEP
Univ.-Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier LL.M.
Mag. Yvonne Toncic-Sorinj, Leiterin der EU-Grundsatzabteilung im BMeiA
SC Dr. Gerhard Hesse, BKA-VD
Dr. Eva Lichtenberger, ehem. MEP
Univ.-Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier LL.M.
Mag. Yvonne Toncic-Sorinj, Leiterin der EU-Grundsatzabteilung im BMeiA
Das Hearing soll
darüber hinaus öffentlich durchgeführt werden.
Es wurde folgender Ablauf
vereinbart:
Einleitend soll die
Bevollmächtigte des Volksbegehrens bzw. einer ihrer StellvertreterInnen ein
zehn minütiges Statement abgeben.Anschließend daran werden die ExpertInnen in
alphabetischer Reihenfolge gebeten, ein sechs minütiges Statement abzugeben.
Danach wird eine Runde pro
Fraktion mit jeweils drei Minuten stattfinden und abschließend erhalten die
Bevollmächtigte sowie die ExpertInnen nochmals drei Minuten Redezeit zu
Stellungnahmen. Allenfalls erfolgt nochmals eine Runde der Fraktionen sofern
die Dauer des Hearings, die mit 90 Minuten angesetzt wurde, noch nicht
abgelaufen ist.
Wie in der letzten
Sitzung am 16. September 2015, darf ich daran erinnern, dass Sie als
Bevollmächtigte des Volksbegehrens an dieser Sitzung teilnehmen können und zwei
weitere StellvertreterInnen im Sinne des § 3 Abs. 3 Z 3 des
Volksbegehrengesetzes beiziehen können. Um die Bekanntgabe der teilnehmenden
StellvertreterInnen darf ich Sie ersuchen.
Die formale Beschlussfassung
gemäß § 40 der Geschäftsordnung des Nationalrates wird am Beginn der Sitzung
erfolgen.
Sie werden gebeten, diese
Einladung, die als Zutrittsberechtigung gilt, sowie einen amtlichen
Lichtbildausweis mitzubringen.
Ich ersuche Sie höflich um
eine kurze Rückbestätigung Ihrer Teilnahme an daniela.prainer@parlament.gv.at.
mit freundlichen Grüßen
Dr.in Susanne Janistyn-Novák
Parlamentsvizedirektorin
Dr.in Susanne Janistyn-Novák
Parlamentsvizedirektorin
***
O f f e n e r B r
i e f
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin!
Im Namen von Hrn. Prof. WOHLMEYER, Mitglied des Personenkomitees für das überparteiliche EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN, darf ich Ihnen als Bevollmächtigte des Volksbegehrens im nachfolgenden seinen Appell an Sie (er ist dzt. verreist) in bezug auf die an uns ergangene Einladung zur Sitzung des Verfassungsausschusses vom 3.12.2015 (siehe weiter unten) auf diesem Wege überbringen.
Inge Rauscher.
Sehr geehrte Frau Präsident!
Ich fühle mich verpflichtet, Sie mit diesem Schreiben auf die antidemokratische Perfidie der Art der vom Verfassungsausschuß am 3.12. in Aussicht genommenen Expertenanhörung hinzuweisen. Mit ausschließlich von den Parlamentsfraktionen bestellten Experten sollen offenbar die 261.056 Volksbegehrensunterzeichner verhöhnt und entmündigt werden. Sie haben die Macht und das Recht, hier im Interesse der glaubwürdigen Demokratie einzugreifen. Dies bedeutet:
1. Ermöglichung der Nominierung von Experten durch die Vertreter des Volksbegehrens (wie bei früheren Volksbegehren mehrfach so gehandhabt), und zwar insgesamt in der gleichen Anzahl und mit der gleichen Redezeit wie jene der insgesamt von den Parlamentsfraktionen nominierten Experten.
2. Verschiebung des überfahrend kurz angeordneten Termins (Vorlaufzeit mindestens drei Wochen). Die Mitglieder des Verfassungsausschusses haben für die Anberaumung dieses Termins über drei Monate ungenutzt verstreichen lassen.
Wenn Sie dulden, daß die Demokratie auf die vom Verfassungsausschuß für die Sitzung vom 23.12. vorgesehene Weise zu Grabe getragen wird, muß ich Ihnen als alter Mann das Ende der demokratischen Ordnung voraussagen, weil die Glaubwürdigkeit, die die Basis jedes Gemeinwesens ist, verloren geht.
Hochachtungsvoll
Dipl.Ing.nat.techn. Dr.jur. Dipl.in Law
Heinrich WOHLMEYER,
3180 Lilienfeld, Marktlerstr. 13, Schrattental 1, Tel. 02762/53173, h.wohlmeyer@aon.at
***
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin!
Im Namen von Hrn. Prof. WOHLMEYER, Mitglied des Personenkomitees für das überparteiliche EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN, darf ich Ihnen als Bevollmächtigte des Volksbegehrens im nachfolgenden seinen Appell an Sie (er ist dzt. verreist) in bezug auf die an uns ergangene Einladung zur Sitzung des Verfassungsausschusses vom 3.12.2015 (siehe weiter unten) auf diesem Wege überbringen.
Inge Rauscher.
Sehr geehrte Frau Präsident!
Ich fühle mich verpflichtet, Sie mit diesem Schreiben auf die antidemokratische Perfidie der Art der vom Verfassungsausschuß am 3.12. in Aussicht genommenen Expertenanhörung hinzuweisen. Mit ausschließlich von den Parlamentsfraktionen bestellten Experten sollen offenbar die 261.056 Volksbegehrensunterzeichner verhöhnt und entmündigt werden. Sie haben die Macht und das Recht, hier im Interesse der glaubwürdigen Demokratie einzugreifen. Dies bedeutet:
1. Ermöglichung der Nominierung von Experten durch die Vertreter des Volksbegehrens (wie bei früheren Volksbegehren mehrfach so gehandhabt), und zwar insgesamt in der gleichen Anzahl und mit der gleichen Redezeit wie jene der insgesamt von den Parlamentsfraktionen nominierten Experten.
2. Verschiebung des überfahrend kurz angeordneten Termins (Vorlaufzeit mindestens drei Wochen). Die Mitglieder des Verfassungsausschusses haben für die Anberaumung dieses Termins über drei Monate ungenutzt verstreichen lassen.
Wenn Sie dulden, daß die Demokratie auf die vom Verfassungsausschuß für die Sitzung vom 23.12. vorgesehene Weise zu Grabe getragen wird, muß ich Ihnen als alter Mann das Ende der demokratischen Ordnung voraussagen, weil die Glaubwürdigkeit, die die Basis jedes Gemeinwesens ist, verloren geht.
Hochachtungsvoll
Dipl.Ing.nat.techn. Dr.jur. Dipl.in Law
Heinrich WOHLMEYER,
3180 Lilienfeld, Marktlerstr. 13, Schrattental 1, Tel. 02762/53173, h.wohlmeyer@aon.at
***
An die Parlamentsdirektion,
zu Handen aller Mitglieder des Verfassungsausschusses sowie aller Klubobleute
der Parlamentsfraktionen.
Die Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens protestieren hiermit in aller Schärfe gegen die vom Verfassungsausschuß in Aussicht genommene Abwicklung der Expertenanhörung, die de fakto eine völlig einseitige Propagandaveranstaltung für die EU darstellt, und fordern
eine inhaltlich ausgewogene Expertenanhörung gemäß des nachstehenden offenen Briefes sowie eine Terminverschiebung derselben, die eine seriöse Vorbereitung und Termineinteilung auch für die Experten ermöglicht, die für Jene sprechen, die die demokratiepolitisch stärkst-mögliche Unterstützung eines Gesetzesvorschlags bekundet haben, nämlich durch offene Unterschrift vor den Behörden. Kein Gesetzesvorschlag der Parteifraktionen im Parlament kann auf eine derart massive Bürger-Unterstützung verweisen....
Inge Rauscher, im eigenen sowie im Namen aller anderen Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens
***
Die Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens protestieren hiermit in aller Schärfe gegen die vom Verfassungsausschuß in Aussicht genommene Abwicklung der Expertenanhörung, die de fakto eine völlig einseitige Propagandaveranstaltung für die EU darstellt, und fordern
eine inhaltlich ausgewogene Expertenanhörung gemäß des nachstehenden offenen Briefes sowie eine Terminverschiebung derselben, die eine seriöse Vorbereitung und Termineinteilung auch für die Experten ermöglicht, die für Jene sprechen, die die demokratiepolitisch stärkst-mögliche Unterstützung eines Gesetzesvorschlags bekundet haben, nämlich durch offene Unterschrift vor den Behörden. Kein Gesetzesvorschlag der Parteifraktionen im Parlament kann auf eine derart massive Bürger-Unterstützung verweisen....
Inge Rauscher, im eigenen sowie im Namen aller anderen Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens
***
Auftragsgemäß bestätige ich
den Erhalt des von Ihnen übermittelten offenen Briefs an die Präsidentin des
Nationalrates, verfasst von Professor Wohlmeyer.
Die für 3.12.2015 geplante
Sitzung des Verfassungsausschusses behandelt als Tagesordnungspunkt 1 das
Volksbegehren „EU-Austritts-Volksbegehren“. Es ist dies die erste inhaltliche
Sitzung zu diesem Verhandlungsgegenstand. Es obliegt den Ausschüssen, die
Gestaltung der Verhandlungen vorzunehmen; darauf hat die Präsidentin keinen
Einfluss. Im gegenständlichen Fall haben sich alle Fraktionen darauf geeinigt,
neben den Bevollmächtigten des Volksbegehrens pro Fraktion einen Experten/eine
Expertin für dieses Hearing zu nominieren. Welche Planung für allenfalls
weitere Sitzungen vorgesehen ist, steht derzeit noch nicht fest. Die
Präsidentin wird aufgrund der Bedeutung des Anliegens dieses Schreibens an die
Mitglieder des Verfassungsausschusses weiterleiten.
Im Hinblick auf den
parlamentarischen Arbeitsplan sind häufig komplexe Abstimmungen zwischen den
Fraktionen vorzunehmen. Dies führt immer wieder dazu, dass Ausschusssitzungen
kurzfristig einberufen werden. Es scheint nicht zielführend die anberaumte
Sitzung zu verschieben, da dies den Raum inhaltlicher Auseinandersetzung einschränken
würde, was auch nicht den Intentionen der Vertreter und Vertreterinnen des
Volksbegehrens entsprechen würde.
Es ist in diesem Zusammenhang
jedenfalls zurückzuweisen, dass die mit dem Geschäftsordnungsgesetz konforme
Vorgangsweise des Verfassungsausschusses als eine „die Demokratie zu Grabe
tragende“ bezeichnet wird. Vielmehr sollte es das Ziel des Diskurses sein, in
sachlicher Weise die verschiedenen Standpunkte zum gegenständlichen
Volksbegehren in der geplanten Sitzung darzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Susanne Janistyn-Novák
Parlamentsvizedirektorin
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen