Mittwoch, 31. Dezember 2014

EU-Austritts-Volksbegehren



zf. Am 17. Dezember 2014 hat die Initiative «EU-Austritts-Volksbegehren» bei den zuständigen Behörden in Österreich ein Volksbegehren für einen EU-Austritt ihres Landes eingereicht. Nachfolgend dokumentieren wir die offizielle Begründung des Volksbegehrens, die als wichtiger Teil der Einreichungsdokumente im Innenministerium hinterlegt werden musste.

Begründung des Einleitungsantrags

So gut wie alle Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die damals zum mehrheitlichen «Ja zum EU-Beitritt» geführt haben, wurden gebrochen. Anstatt eines Aufschwungs ist es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden Kriminalität bis hin zum zunehmenden «Bauernsterben» und den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die EU-Entscheidungsebenen werden nach Meinung vieler von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von international ausgerichteten Handelsketten, die einer mittelständisch geprägten, krisensicheren und naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.
Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstösst immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine «Kolonie» von Brüssel oder Washington, und schon gar nicht wollen wir dadurch in aussenpolitische Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Masse friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!
Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen TTIP bzw. CETA wird am sichersten durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge, die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muss. Von diesen, die jährlich – umgerechnet – Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil wieder zurück, dieser wird dann – propagandistischerweise – als EU-«Förderung» bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser – ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlt – «darf» (!) Österreich selbst entscheiden. Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.
Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV. Darin heisst es
  • in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschliessen, aus der Union auszutreten.
  • Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschliesst, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schliesst das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschliesst mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
  • Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschliesst im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
Dieser Austrittsartikel wird im Standardlehrbuch «Das Recht der Europäischen Union» von Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert. Darin heisst es unter anderem: «Die wesentliche Funktion des neuen Artikels 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Dass es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, dass das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht massgeblich ist, so dass der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat natürlich nicht nur ‹beschliessen›, sondern auch ins Werk setzen.»
Und weiter im Fachkommentar von Dörr: «Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet.»
Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten «Euro-Rettungsschirme». Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.
Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschliessen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluss  einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, so dass in jedem Fall das letzte Wort die Bürger – und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermassen – haben und niemand «übergangen» werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschliessen sollte.
Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der Bevölkerung abgewendet werden. Die EU wird von vielen Bürgern als lähmendes, zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige  Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch «Luft zum Atmen» lässt – im viele Bereiche umfassenden Sinn!
Inge Rauscher,
Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens

Freitag, 19. Dezember 2014

EU-Austritts-Volksbegehren 2014 eingereicht. Pressekonferenz, Fotos, Berichte der Medien.



Unmittelbar nach der Einreichung nahmen Vertreter des Pesonenkomitées im "Presseclub Concordia" in einer über mehrere Kanäle allen größeren Redaktionen im Rundfunk- und Printbereich  rechtzeitig bekanntgegebenen Pressekonferenz  zu den Beweggründen ihrer Unterstützung des EU-Austritts-Volksbegehrens Stellung. Redner bei der Pressekonferenz waren Inge Rauscher, Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt", Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von "Animal Spirit", Mag. Markus Lechner, Finanzbeamter i.R., Renate Zittmayr, Bäuerin, und Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Ressourcenökonom.

Einige Ausschnitte der Pressekonferenz siehe Websseite von O-Ton.at (Registrieren bzw. anmelden nicht vergessen!)




Einige Pressestimmen:


Ganze Woche  
Austria Presse Agentur APA-OTS
Wirtschaftsblatt


EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN
         eingereicht am 17. 12. 2014

B E G R Ü N D U N G   des Einleitungsantrags:

So gut wie alle Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die damals zum mehrheitlichen  "Ja zum EU-Beitritt" geführt haben, wurden gebrochen.  Anstatt eines Aufschwungs ist es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden Kriminalität bis hin zum zunehmenden "Bauernsterben" und den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die EU-Entscheidungsebenen  werden  nach Meinung vieler von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von international ausgerichteten Handelsketten, die einer mittelständisch geprägten, krisensicheren und naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.

Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstößt immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Rußland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine "Kolonie" von Brüssel oder Washington und schon gar nicht wollen wir dadurch in außenpolitische Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Maße friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!

Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen
TTIP bzw. CETA
wird am sichersten  durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie  die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge,  die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muß. Von diesen, die jährlich - umgerechnet -  Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil  wieder zurück, dieser wird dann - propagandistischerweise - als EU-"Förderung" bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser - ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlt - "darf" (!) Österreich selbst entscheiden.  Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.

Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV.  Darin heißt es

 in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

 Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

Dieser Austrittsartikel wird Im Standardlehrbuch "Das Recht der Europäischen Union" von Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert. Darin heißt es u.a.:

"Die wesentliche Funktion des neuen Artikel 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat natürlich nicht nur 'beschließen', sondern auch ins Werk setzen." Und weiter im Fachkommentar von Dörr:

"Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet."

Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern  vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten "Euro-Rettungsschirme".  Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.

Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschließen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluß  einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, sodaß in jedem Fall das letzte Wort die Bürger - und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermaßen - haben und niemand "übergangen" werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschließen sollte.

Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der  Bevölkerung abgewendet werden.  Die EU wird von vielen Bürgern  als lähmendes,  zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige  Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige  Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch "Luft zum Atmen" läßt - im viele Bereiche umfassenden Sinn!


Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN














Argumente für den EU-Austritt Österreichs:



Sonntag, 7. Dezember 2014

EU-Austritts-Volksbegehren: Einreichung geschafft !




Liebe Leser!

Was uns niemand zugetraut hat, haben wir mit Ihrer treuen Unterstützung - bei manchen durch viele Jahre hindurch - nun doch „mit vereinten Kräften“ geschafft: Das EU-Austritts-Volksbegehren kann mit allen gesetzlich vorgeschriebenen, gemeindeamtlich bestätigten Unterstützungs-Erklärungen noch im Dezember und damit fristgerecht beim Innenministerium eingereicht werden. Damit ist die „öffentliche Eintragungswoche“, das eigentliche Volksbegehren, deren Termin vom Innenministerium festgelegt wird, für Frühjahr 2015 zu erwarten. 


Noch arbeiten wir an den letzten Info-Stand-Kundgebungen und an den vielen anderen umfangreichen Vorbereitungen für die Einreichung des Einleitungsantrags und der gut 9.500 Unterstützungs-Erklärungen. Herzlichen Dank allen, die z.T. beträchtliche Beiträge zu den Kosten vor allem auch der Notare geleistet haben, ohne die die große Zahl von U-Erklärungen nicht zu schaffen gewesen wäre. Eine so große Aktion wie ein bundesweites Volksbegehren kann nur gelingen, wenn viele zusammenhelfen.... Im Zuge der Außenarbeiten hat auch der Internet-Nachrichten-Sender klagemauer.tv über das Volksbegehren berichtet und ein Live-Interview mit Inge Rauscher dazu ausgestrahlt, das Sie auf www.eu-austritts-volksbegehren.at einsehen können. 


Langjährige WEGWARTE-Leser wissen, daß wir bereits bis Dezember 2011 alle nötigen Unterstützungs-Erklärungen für dieses Volksbegehren gesammelt hatten, aber die damalige Bezeichnung des Volksbegehrens auf der U-Erklärung vom Innenministerium zurückgewiesen wurde  und der Verfassungsgerichtshof erstmals etwas verlangt hat, was vorher noch bei keinem Volksbegehren verlangt worden war, nämlich daß der Text auf der Unterstützungs-Erklärung wortident mit jenem des Einleitungsantrags (ein ebenfalls vorgeschriebenes Formular für die Gesetzesanregung, um die es bei jedem Volksbegehren geht) sein muß. Beim „zweiten Anlauf“ zum Volksbegehren haben wir diese neue Bedingung erfüllt und anläßlich einer Vorsprache im Innenministerium zusammen mit Rechtsanwältin Dr. Barki vom zuständigen Leiter der Abteilung für Wahlen und Volksbegehren (Bundeswahlbehörde), Min.R. Mag. Robert Stein, einige Tage danach die schriftliche Bestätigung erhalten, daß nunmehr „das Unterstützungserklärung-Formular gesetzeskonform ist“. Aber es mußten dafür alle U-Erklärungen nochmals erarbeitet werden.... Wir können noch alle von den Gemeindeämtern oder Magistraten bestätigten U-Erklärungen
miteinreichen, die mit der Post bis spätestens 12. Dezember in Zeiselmauer (siehe Rückseite) einlangen.


Inzwischen liegt auch das 40-seitige Gutachten von Prof. Schachtschneider mit dem Titel „Argumente für den EU-Austritt“ vor, das dieser Sonderausgabe für Sie beiliegt, und an so viele Mitbürger wie möglich weiterverbreitet werden sollte. Deshalb erhalten Sie es gleich auf diesem Wege im Direktversand. Sie haben diese Schrift nicht bestellt, daher besteht dafür - wie bei der WEGWARTE selbst ja auch - keinerlei Zahlungsverpflichtung. Wir bitten Sie aber für die Produktions- und Versandkosten um einen freiwilligen Beitrag von € 11,40 und danken im voraus; Staffelpreise für evtl. Mehrfachbestellungen siehe Seite 37 unten. Es ist dem Autor sehr zu danken, daß er sich mit diesem Thema so intensiv und fundiert auseinandergesetzt hat!


Inge Rauscher in der Broschüre "Argumente für den EU-Austritt". Rechtlich., politisch und wirtschaftlich.
Von Karl Albrecht Schachtschneider:

Wir wollen wieder ein freies, neutrales Österreich und keine Kolonie von Brüssel oder Washington. Kleine Staaten haben viel bessere Chancen auf umweltverträgliches Wirtschaften als der unbewegliche Koloß EU, der von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert wird. 

Die neue Wegwarte >>>>

Montag, 1. Dezember 2014

Frist für die Einreichung der U-Erklärungen: 12. Dezember 2014




Wir werden die gesetzlich geforderte Unterschriftenhürde bis Mitte Dezember schaffen! Je mehr Unterschriften beim Innenministerium eingereicht werden, desto besser. Alle bis spätestens 12. Dezember mit der Post bei uns einlangenden, gemeindeamtlich bestätigten Unterstützungserklärungen können noch miteingereicht werden.
                   
Anfragen: Inge Rauscher, Tel.: 02242/70516 oder ihu@a1.net
                 bzw. Renate Zittmayer  0664/425 19 3





EU-Austritts-Volksbegehren: U-Erklärung download               

 


                                                   






Es sind konkret Pläne bekannt, aus der EU eine politische EU zu machen! 



Haupsächliche EU-Kritik:


  • Demokratiedefizit
  • neoliberale Wirtschaftsverfassung mit Gemeinschaftswährung Euro
  • EZB-Schrottpapiereankaufspolitik
  • EU-Militarisierung mitsamt Aufrüstungsverpflichtung (Kriege auf der ganzen Welt möglich) 
  • Mehr Kritik hier>>>





Zeigen Sie den Politikern mittels Volksbegehren, dass Sie mit der EU-Entwicklung nicht einverstanden sind: Unterstützen Sie die Einleitung des Volksbegehrens über den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union!  Österreich soll im Bundesstaat EU aufgehen - eine politische Union geschaffen werden. Wir fordern eine Volksabstimmung über den Verbleib in der EU.



Wenn auch Volksbegehren nicht bindend in Gesetze münden, ist es wichtig auf die Politiker Druck zu machen. Die Politik muss über die Meinung der Bevölkerung Bescheid wissen. Die Regierung hat den Volkswillen vollkommen aus dem Auge verloren und schließt Verträge ab, die nie vom Staatsvolk genehmigt werden würden. 


Unterschreiben Sie umgehend die U-Erklärung für den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union am Gemeinde- oder Bezirksamt. ~10 Minuten Zeitaufwand für die Chance auf mehr direkte Demokratie in Österreich statt einer bürokratischen Diktatur, einer EU-Haftungs- Schulden- und Zahlungsunion. Zeigen Sie Mut zur Wahrheit, zeigen Sie Mut, um die Wahrheit zu Sagen:  über das Versagen der EU, Nein zu Euro, ESM, TTIP, TISA und CETA, Nein zu dieser Zusammenarbeit in Europa, Nein zur EU - Ja zu Österreich als neutrale,  demokratische Republik mit künftiger starker direkter Demokratie!

Montag, 24. November 2014

Rechtliche, politische und wirtschaftliche Argumente für einen Austritt Österreichs aus der Europäischen Union



Karl Albrecht Schachtschneider


Nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG "wirkt die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und mit dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einem diesem Grundsätzen und dem Grundsatz vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet".


Für die Republik Österreich gilt auf Grund der Bundes-Verfassungsgesetze nichts anderes und kann nichts anderes gelten; denn diese Grundsätze gehören zur Verfassung der Menschheit des Menschen, zur Verfassung, die mit dem Menschen geboren ist. Sie werden zudem in Deutschland durch Art. 79Abs. 3 GG in ihrer Unabänderlichkeit geschützt. Alle diese Grundsätze werden durch die reale Europäische Union verletzt, nicht nur durch ihre Praxis, sondern durch die Grundungsverträge. Diese Union hat keine Chance, zum Recht zu finden. Gegen das Recht kann die Union keine politische Rechtfertigung finden. Aber sie ist auch wegen ihrer Größe auf Dauer eine Gefahr für ihre Nachbarn, ja für die Welt. Sie zielt auf einen zentralitischen Großstaat, der eine Großmacht neben den anderen Großmächten der Welt sein soll. Großmächte gefährden als solche den Frieden. Kleine, weniger mächtige Staaten sind stetig durch sie in ihrer Unabhängigkeit und Selbstbestimmung bedroht.


(...) Es ist somit rechtlich und politisch wie ökonomisch und sozial geboten, die Europäische Union zu verlassen. Noch besser wäre deren Auflösung und die Vereinigung der Staaten Europas zu einem "Föderalism freier Staaten", wie Kant ihn in seiner wegweisenden Schrift "Zum ewigen Frieden" vorgeschlagen hat.

Video eines Vortrages mit Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider in Österreich vom September 2014:

Mittwoch, 5. November 2014

Neues Gutachten von Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider zum Thema:

Rechtliche, politische und wirtschaftliche Grundlagen für einen Austritt Österreichs aus
der Europäischen Union

Professor Schachtschneider legt in dem Gutachten in fundierter Weise dar, daß
  • die enormen Haftungsverpflichtungen, die Österreich durch ESM, Fiskalpakt, Bankenunion etc. eingegangen ist, ab dem Zeitpunkt des EU-Austritts nicht mehr schlagend werden können! Und dabei geht es um viele Miliarden Euro, die der österr. Volkswirtschaft heute fehlen und ihr - d.h. uns allen - dann wieder zugute kämen.
  • die Rückkehr zum österr. Schilling anstelle des TEURO natürlich mit einem Umtauschverhältnis von 1:1 vorzunehmen ist, wodurch keinerlei Nachteile weder für die Wirtschaft noch für die Konsumenten zu befürchten seien, im Gegenteil: wir würden volkswirtschaftlich profitieren!
  •    es auch bei den enormen Schulden, die Österreich aufgrund einer verantwortungslosen Ausgabenpolitik vor  allem seit dem EU-Beitritt eingegangen ist, durch die Rückkehr zum Schilling wertmäßig zu einer Schuldenminderung kommen würde. 

Im Vorwort von Prof. Schachtschneider dazu heißt es (Auszug): „Es ist somit rechtlich und politisch wie ökonomisch und sozial geboten, die Europäische Union zu verlassen. Noch besser wäre deren Auflösung und die Vereinigung der Staaten Europas zu einem Europa der Staaten, zu einem Europa der Vaterländer, zu einer Republik der Republiken, dem ‚Föderalism freier Staaten‘, wie Kant ihn in seiner wegweisenden Schrift ‚zum ewigen Frieden‘ vorgeschlagen hat.
Zu diesem Europa gehört vor allem Rußland und dieses Europa kann kein Protektorat der Vereinigten Staaten von Amerika sein.“

Samstag, 1. November 2014

Montag, 22. September 2014

Auch Prof. Wohlmeyer unterstützt EU-Austritts-Volksbegehren!


Liebe Freunde!
Die undemokratischen Strukturen der EU und deren mögliche Folgen habe ich immer wieder aufgezeigt.
Seit der finanziellen Entmündigung der Parlamente (ESM, Two- and Six-Pack) musste ich leider immer kritischer werden und habe daher unsere Mandatare und Regierenden vor weiteren indirekten anonymen Versklavungen gewarnt.
Die Auswege habe ich in der Neuauflage meines Buches ''Empörung in Europa - Wege aus der Krise"
 aufgezeigt.
Ich habe noch immer auf eine vernünftige Kurskorrektur gehofft. Die handlangende Mitorganisation eines Putsches in der Ukraine und die gegenwärtige Teilnahme an der Kriegshetzerei gegen den bekannten Willen der Bürger und Bürgerinnen lassen aber nur mehr die Variante des Austritts sinnvoll erscheinen. Zumindest ist die Bewirkung eines Volkbegehrens ein massiver Schuss vor den Bug des in den Untergang steuernden Schiffes.
Deshalb bitte ich Euch/Sie die beigeschlossene Unterstützungserklärung zu unterfertigen und auch an Freunde weiter zu reichen. Es fehlen noch 2.300 Unterschriften, die erreichbar sein müssten, wenn wir selbst die Mühe auf uns nehmen (in der Schweiz geht dies viel einfacher und öffentlich unterstützt) und andere überzeugen (Schneeballsystem).
Nähere Details sind Initiative Heimat und Umwelt abrufbar.
Gute Nacht und beste Grüße
Heinrich Wohlmeyer


KR ÖR Hon. Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer
Marktlerstr. 13
3180 Lilienfeld
Tel./Fax 0043 / 2762 / 53 173
E-mail:
h.wohlmeyer@aon.at

Dienstag, 2. September 2014

Vortrag von Univ.Prof.Dr. Karl Albrecht Schachtschneider: Rechtliche, politische und wirtschaftliche Grundlagen eines AUSTRITTS aus der Europäischen Union



am Dienstag, 23. September 2014, um 19 Uhr in PUCKING bei Linz im Gasthof „MAYR“
Puckingstraße 2, Autobahnabfahrt „Knoten Haid“, Hin- und Rückfahrt vom bzw. zum Bahnhof
Linz bei Bedarf anmelden bei Renate Ziittmayr: Tel. 0664/425 19 35
Es spricht:
Univ.Prof.Dr. Karl Albrecht SCHACHTSCHNEIDER
aus Berlin
                                         Inge Rauscher mit Professor Karl Albrecht Schachtschneider in Wien-Grinzing
Karl Albrecht Schachtschneider leitete von 1969-80 als praktizierender Rechtsanwalt eine Wirtschaftskanzlei in Berlin und wirkte von 1972-78 als Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, von 1978-89 als Universitätsprofessor für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg, und von 1989-2006 als Ordinarius für öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg. In zahlreichen Sachbüchern, Fachartikeln und öffentlichen Vorträgen setzt er sich kritisch mit der Globalisierung und ihren Folgen auseinander und erlangt europaweite Bedeutung durch mehrere fundierte Klagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, u.a. gegen den EU-Maastricht-Vertrag (und damit gegen die Währungsunion, den Euro) bereits 1992/93, gegen den EU-“Verfassungsvertrag für Europa“ 2005 (der an den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden scheiterte), gegen den EU-“Lissabon-Vertrag“ 2008, gegen die „Griechenland-Hilfe“ und den „Rettungsschirm für die Währungsunion“ 2010.
2008 klagte er auf Anregung der INITIATIVE
­HEIMAT & UMWELT im Auftrag eines unabhängigen Personenkomitées gegen die EU-Verträge auch beim österreichischen Verfassungsgerichtshof und weist in einer für Demokratie und Rechtsstaat grundlegenden Klagsschrift von 372 Seiten die Verfassungswidrigkeit der Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union nach.
Er verfasste auch zahlreiche Sachbücher, u.a. „Die Rechtswidrigkeit der EURO-Rettungspolitik - ein Staatsstreich der politischen Klasse“ (ISBN 978-3-86445-002-0) und „Die Souveränität Deutschlands“ (ISBN 978-3-86445-043-3).

Netzseite: www.kaschachtschneider.de

Freitag, 22. August 2014

Offener Protest-Brief




An den BUNDESPRÄSIDENTEN der Republik Österreich, Hrn. Dr. Heinz Fischer,
den BUNDESKANZLER der Republik Österreich, Hrn. Werner Faymann,
und den AUSSENMINISTER der Republik Österreich, Hrn. Sebastian Kurz

KRIEG GEGEN RUSSLAND - NICHT MIT UNS!
Aufruf zum Ende der Mißachtung des Völkerrechts

Die Ereignisse der letzten Monate in bezug auf die Ukraine sind ungeheuerlich und viele aufmerksame Bürger Österreichs und  auch anderswo erkennen in zunehmendem Maße, daß diese zu einem Krieg mit Rußland (!) womöglich in allernächster Zeit führen können, wenn nicht sogar sollen (!). Wir protestieren hiermit in aller Entschiedenheit gegen diese Politik des sogenannten „Westens“, die keinerlei Rückendeckung in unserem Staatsvolk hat und in völlig undemokratischer und unserer Meinung nach unverantwortlicher Weise über dessen Köpfe hinweg  auch von „unseren“ Regierenden mitbetrieben wird.

Und dies in krassem Gegensatz zur „immerwährenden NEUTRALITÄT Österreichs“, die geltendes Verfassungsrecht der Republik Österreich darstellt,
  die überhaupt nur aufgrund dieser „Neutralität nach dem Muster der Schweiz“  nach dem 2. Weltkrieg wieder „auferstehen“ konnte.

Die EU im Sog der NATO - 25 der dzt. 28 E-Mitgliedstaaten sind gleichzeitig Mitglied der NATO, einer US-geführten, nordatlantischen (!)
  Militär-Allianz - tut derzeit alles, um eine solche Kriegsgefahr (3.Weltkrieg?) herbeizuführen. Völkerrechtlich gibt es dafür keine einzige Berechtigung und humanitär schon überhaupt nicht! Zu den Fakten:

1. Die UNO-Charta
Gleich im Artikel 1 der „Charta der Vereinten Nationen“   ist das SELBSTBESTIMMUNGSRECHT DER VÖLKER (nicht der Staaten!) unmißverständlich verankert; es ist der KERN der UNO-Charta. Absatz 2 dieses Grundsatzartikels lautet wörtlich:

1. Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:

Abs. 2: freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen.

2. In Anwendung dieses internationalen Rechts
haben sich die Völker auf der Halbinsel  KRIM und in der OSTUKRAINE in unabhängigen VOLKSABSTIMMUNGEN mit jeweils großer Mehrheit  für den Anschluß an Rußland im Fall der Krim und im Fall der Ostukraine für die Ausrufung eines eigenen Staates unabhängig von der gegenwärtigen Ukraine ausgesprochen.

Es gibt also nach internationalem Recht keinerlei Rechtfertigung für den im Gange befindlichen, grausamen Krieg der ukrainischen Armee und zahlreicher, vom Ausland finanzierter Privatarmeen (= Militärfirmen) gegen die sogenannten „Separatisten“. Deren Geltendmachung des Rechts auf Selbstbestimmung ist völlig legitim und niemand kann ihnen dieses Recht nehmen; daran ändern auch noch so entsetzliche GEWALTMAßNAHMEN bzw. deren Befürwortung durch die Regierungen jener EU-Staaten nichts, die sich ausschließlich als USA-Vasallen definieren, z.B. jene Großbritanniens und Deutschlands. Diesen TOTENTANZ darf Österreich auf keinen Fall mittragen
3.Verleichbare aktuelle Beispiele.
Am 18. September 2014 wird Schottland über die Unabhängigkeit von England abstimmen; am 9. November 2014  soll Katalonien über die Unabhängigkeit von Spanien abstimmen.
Im Jahre 2008 proklamierte das Parlament der früheren serbischen Provinz Kosovo die Unabhängigkeit des Landes; diese wurde vom „Westen“ als legal und legitim angesehen. Warum wird dann der Freiheitswille der Bürger in der Ostukraine vom „Westen“ kriminalisiert und mit Bomben und Granaten auf Wohnviertel beantwortet???

Was auch immer der Grund dafür sein sollte - Rohstoffinteressen, Macht- und Eroberungspolitik,
  Einkreisung Rußlands durch die NATO,  Rettung des Dollars und der US-Wirtschaft mir ihrer Rekordverschuldung durch Kriegsgewinne - diese  Gewaltpolitik von USA/NATO/EU ist unmenschlich und alle an zivilisierten Beziehungen  zwischen Menschen und Völkern Interessierten sind aufgerufen, diesem abscheulichen Weg nicht länger widerspruchslos  zuzusehen.
4. Zu den Sanktionen.
Es ist unvereinbar mit der „immerwährenden NEUTRALITÄT“ Österreichs  (Wortlaut des Neutralitätsgesetzes von 1955), Sanktionen, also politische und wirtschaftliche Strafmaßnahmen,  mitzutragen, weil diese von einer Seite (im konkreten Fall der USA) verhängt werden. Schon gar nicht dann, wenn für die Verhängung solcher Sanktionen gegen die Russische Föderation kein völkerrechtlich gerechtfertigter Grund vorliegt (siehe oben).
Mit diesen Sanktionen wurde ein Wirtschafts- und Handelskrieg mit Rußland auf dem Rücken der Völker begonnen! Durch das Mittragen dieser Sanktionen des „Westens“ gegen die Russische Föderation durch die österreichische Bundesregierung  wird nicht nur der Wirtschaft und der Bevölkerung Rußlands, sondern  auch Österreichs Wirtschaft und damit dem ganzen Volk schwerer Schaden zugefügt und Österreich wird damit zum potentiellen Angriffsziel.

Die Unterstützung der derzeitigen Regierung der Ukraine durch USA und EU ist auch deshalb zurückzuweisen, da es sich um eine unrechtmäßige, durch einen gewaltsamen Putsch zustande gekommene Staatsführung handelt, die demokratisch nicht legitimiert ist.
  Diesem Putsch ist eine jahrelange politische Stimmungsmache gegen den russischen Bevölkerungsanteil in der Ukraine durch über zweitausend (!) sogenannte NGO‘s vorausgegangen, die mit Milliardenbeträgen vom „Westen“, vor allem den USA, finanziert wurden. Schon dadurch wurde die staatliche Souveränität der Ukraine auf das gröbste verletzt und ein friedliches Zusammenleben der Volksgruppen in der Ukraine erschwert.

Dieses Putschregime wurde installiert, weil die rechtmäßige Regierung der Ukraine und deren gewaltsam verjagter Präsident das geplante Assoziierungsabkommen der Ukraine mit der EU nicht unterzeichnete. Die EU handelt seither nach dem Motto „Und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt!“ Dieses Zitat aus Goethe‘s „Erlkönig“ ist heute leider in der Weltpolitik noch immer aktuell und darf nicht mehr länger akzeptiert werden. Systeme, die damit operieren, sind zu verlassen, damit ihnen der Boden für ihr schändliches Handeln entzogen wird.


5. Solidarität mit den Opfern.
Unser tiefes Mitgefühl gilt den inzwischen vielen tausend Opfern des gewaltsam  herbeigeführten Konflikts in der Ukraine. Ihr Schicksal könnte morgen auch uns treffen, auch Österreich liegt geopolitisch an einer Nahtstelle zwischen Ost und West....
Deshalb ist die Wiederherstellung der NEUTRALITÄT und eines selbständigen Österreichs mehr denn je das Gebot der Stunde!
6. Aufforderung zur Wiederherstellung des Friedens in Europa.
Als österreichische, nicht vom Ausland, sondern ausschließlich  durch freiwillige Spenden österreichischer Bürger finanzierte Arbeitsgemeinschaft rufen wir hiermit alle Empfänger dieses Protestbriefs auf, zur Wiederherstellung des militärischen, politischen und wirtschaftlichen FRIEDENS in der Ukraine und damit in ganz Europa durch Unterstützung folgender Maßnahmen beizutragen:

Einstellung jeglicher Sanktionen gegen die Russische Föderation.Damit würden auch sofort die Gegen-Sanktionen Rußlands wegfallen. Deutliche öffentliche Stellungnahmen möglichst vieler offizieller Institutionen gegen die Sanktionen des „Westens“, wie von der österr. Wirtschaftskammer
  und von den Regierungen Ungarns und der Slowakei inzwischen  erfolgt.

Beendigung der Einflußnahme von Auslands-finanzierten NGO´s in interne Angelegenheiten von Staaten zur offenen oder verdeckten
 Destabilisierung nicht nur in der Ukraine, sondern in allen demokratischen Staaten als eklatante Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Abzug aller einschlägigen Stiftungen/Vereine/Institute und sonstigen Tarnorganisationen aus der Ukraine und anderswo.

Sofortige Einstellung jeglicher militärischer Unterstützung der Ukraine durch USA/EU und diesen nahestehenden Privatarmeen-
und Einrichtungen und Abzug derselben. Ermöglichung einer freien, selbstbestimmten Entwicklung der Ukraine, deren Bürger bereits jetzt einen hohen Preis für die Destabilisierung ihres Staates zahlen, der ohne diese Maßnahmen noch massiv steigen wird.

Anerkennung des Anschlusses der Krim an die Russische Föderation und der staatlichen Unabhängigkeit der Ostukraine auch durch USA und EU, auf jeden Fall aber durch das neutrale Österreich.
Die Grundlage des Friedens in der Welt kann nur Gerechtigkeit für alle sein und ein Ende des Messens mit zweierlei Maß!
Im Namen des überparteilichen Personenkomitées für den Austritt Österreichs aus der EU:
Inge Rauscher, Obfrau der Initative HEIMAT & UMWELT, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
p.A.A-3424 Zeiselmauer, Hageng. 5. ihu@a1.net

Ergeht auch an:
Die Klubobmänner bzw. -Obfrauen der Parlamentsfraktionen, die russische und ukrainische Botschaft in Österreich, die Generalsekretäre der OSZE, des EUROPARATES und der VEREINTEN NATIONEN, sowie an viele andere Personen und Institutionen im In- und Ausland.

(Quelle: Wegwarte 4/14

Klagemauer.TV

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN Werden wir die Einreichung alle gemeinsam schaffen?




Das liegt vor allem an Ihnen, liebe Leser! Sie wissen besser als alle anderen Österreicher, wieviel selbstlose und unermüdliche Arbeit von Aktivisten und welche finanziellen Opfer durch idealistische Spender nötig sind, um ein Volksbegehren in der wohl wichtigsten Überlebensfrage Österreichs auf den Weg zu bringen - trotz aller damit verbundenen Schwierigkeiten! Volksbegehren sind das einzige direkt-demokratische Instrument in Österreich, das wir  Bürger selbst herbeiführen können. Bei entspr. zahlreicher Unterstützung für ein Sachanliegen  wie dem Austritt aus der EU   kann auch „die Politik“ auf Dauer nicht daran vorbeigehen. Aber erst muß das Volksbegehren - die „öffentliche EINTRAGUNGSWOCHE“- überhaupt zustandekommen!
Dafür sind aktuell (Anfang September 2014) noch rund 2.300 gemeindeamtlich bestätigte Unterstützungs-Erklärungen für die Einleitung des Volksbegehrens  nötig, die bis spätestens Anfang Dezember bei uns einlangen müssen. Rund 7.200 konnten von uns bereits erarbeitet werden; insgesamt rund 9.500 müssen im Dezember im Innenministerium eingereicht werden, damit die Behörden dann in ganz Österreich im Frühjahr 2015 die öffentliche Eintragungswoche, das eigentliche Volksbegehren, durchführen können. Gelingt dies nicht, waren alle bisherigen Anstrengungen vergebens!

Diese noch fehlenden 2.300 Unterstützungs-Erklärungen sind alles andere als leicht zu schaffen! Denken Sie daran, daß es seit Jahren in Österreich
  niemandem mehr gelungen ist, ein Volksbegehren einreichungsfähig zu machen, und z.B. in Deutschland die Bürger überhaupt keine direktdemokratische Möglichkeit auf Bundesebene haben.... Mit Ihrer (weiteren)  Hilfe können wir es gemeinsam schaffen!

1. Wer weder heuer noch im Vorjahr eine Unterstützungs-Erklärung für das EU-Austritts-Volksbegehren im Gemeindeamt/Magistrat oder beim Notar am Info-Stand unterschrieben hat, möge dies bitte möglichst umgehend tun und die bestätigte Unterstützungs-Erklärung an uns einschicken. Bitte verwenden Sie
  dafür das in dieser WEGWARTE enthaltene Formular. U-Erklärungen, die vor Jahresbeginn 2013 unterschrieben wurden, sind nicht mehr gültig.
Wer 2013 oder 2014 bereits unterschrieben hat (DANKE!), möge bitte die hier enthaltene U-Erklärung an Mitbürger weitergeben; sie kann zur Weiterverbreitung auch kopiert werden (Farbdruck ist nicht notwendig).

2. Wir würden dringend weitere Helfer (tage- oder stundenweise)  bei den zahlreichen Info-Stand-Aktionstagen in (fast) ganz Österreich benötigen, die wir bis Dezember durchführen müssen, um die Einreichung zu schaffen. Die Termine stehen im Internet unter www.eu-austritts-volksbegehren.at oder können auf Anfrage telefonisch, brieflich oder per E-mail mitgeteilt werden - siehe Impressum auf der Rückseite sowie Tel. 0664/425 19 35.

3. Wir versuchen, bei möglichst vielen Aktionstagen auch mit Notaren zu arbeiten, damit die Bürger gleich direkt beim Info-Stand unterschreiben können.

Das wird nur möglich sein, wenn wir so viele Kostenbeiträge in entspr.
Höhe „hereinbekommen“, daß wir die Notare auch bezahlen können
- anders geht es leider nicht. Dafür allen, die dies bisher und bis Dezember auch weiter ermöglich(t)en, ein großes DANKESCHÖN! 
Der Austritt aus der EU ist rechtlich abgesichert:

Es ist für uns immer wieder erstaunlich, daß Bürger allen Ernstes behaupten, daß ein EU-Austritt nicht möglich sei. Das wird den Menschen offenbar über viele Kanäle „vermittelt“, entspricht aber nicht den Fakten. !
Der Austritt aus der EU ist
  im geltenden „EU-Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (Lissabon-Vertrag) genau geregelt.

Artikel 50 des EU-Vertrages lautet wörtlich:

1. Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

2. Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat (Anmerkung: die Staats-und Regierungschefs) seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
3. Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

Die Absätze 4 und 5 des Austritts-Artikels sind rein formaler Natur und unbedeutend.

Der EU-Austritt ist das wichtigste nationale Recht, das den Mitgliedstaaten noch verblieben ist.

Dieses Recht wird ja auch in England, Frankreich und anderen Noch-EU-Mitgliedstaaten geltend gemacht.
Die Verankerung des EU-Austritts-Rechts
  im EU-Vertrag selbst wäre völkerrechtlich gar nicht notwendig gewesen (man kann aus jedem Staatsvertrag wie auch dem EU-Vertrag selbstverständlich auch wieder austreten - siehe die internationale „Wiener Vertragsrechtskonvention“), es wird aber dadurch  für alle Zweifler außer Streit gestellt.
Die wichtigsten Worte in der Austrittsklausel (Artikel 50) sind die beiden Worte „oder andernfalls“ im Absatz 3 (siehe Kasten). Dazu eine in der Fachliteratur allseits anerkannte Kommentierung eines deklarierten EU-Befürworters, in der es auf Seite 8 - auszugsweise -  heißt (Dörr in Grabitz/Hilf/Nettesheim):

Die wesentliche Funktion des neuen Artikels 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat hinaus natürlich nicht nur „beschließen“, sondern auch ins Werk setzen....

Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet.

Soweit eine anerkannte, unserem Anliegen nicht wohlgesonnene Experten-Erläuterung. Was dazu kommt und nicht unwesentlich ist: Die in der (falschen) EU-hörigen Propaganda immer wieder behauptete „Tatsache“, daß uns der EU-Austritt Enormes kosten würde, kann durch nichts erhärtet werden. Der geltende EU-Austritts-Artikel enthält keinerlei Hinweis dazu, geschweige denn irgendeine Verpflichtung! Ganz im Gegenteil. Wir würden uns endlich die Milliardenbeträge ersparen, die wir als Netto-Zahler seit 20 Jahren jährlich an die EU überweisen müssen und von denen wir nur einen Bruchteil als sogenannte „EU-Förderungen“ zurückbekommen.

In Wirklichkeit fördern Österreichs Steuerzahler permanent die EU, nicht diese uns!

Samstag, 19. Juli 2014

Info-Stand-Aktionstage fürs Volksbegehren 2014 - jeweils 9 bis 16 Uhr (wenn nicht anders angegeben)


Jeweils 9-16 Uhr (wenn nicht anders angegeben) Meist mit Notar!

Zwischenstand: 9400 gemeindeamtlich bestätigte Unterstützungs-Erklärungen. Rund 10.000 sollten reichen, eine Reserve ist notwendig.
                   
Anfragen: Inge Rauscher, Tel.: 02242/70516 oder ihu@a1.net - bzw. Renate Zittmayer  0664/425 19 35



Die nächsten Info-Stand-Aktionstage: 




-Donnerstag, 20. November, in ST. PÖLTEN Kremsergasse/Ecke Domgasse, von 8 bis 15 Uhr
 Notar von 9 bis 12 Uhr  

 

-Freitag, 21.November,in WIEN-Kagran bei U-1-Station gegenüber "Donauzentrum"
  Notar von 10 bis 13 h
 
 -Donnerstag, 27. November, WIEN-Floridsdorf von U-Bahn und Schnellbahnausgängen, 
 Notar von 10 bis 12 h und 14 bis 16 h

-Freitag, 28. November, WIEN-Kagran, vor U-Bahn-Ausgang, 

 Notar von 10 bis 13 h und 14 bis 16 h

Die Arbeit an der Einleitung des EU-Austritts-Volksbegehrens wird 2014 mit besonderer Intensität weitergehen. Bis Anfang Dezember haben wir noch „Zeit“, die gesetzlich geforderte Zahl gemeinde-amtlich/notariell bestätigten Unterstützungserklärungen zu schaffen;  mehr als 9400 gültige, liegen uns dzt. vor. Wer von den WEGWARTE-Empfängern noch nicht im Vorjahr (2013) oder heuer im Magistrat/ Bezirksamt/Gemeindeamt oder vor‘m Notar unterschrieben hat, möge dies bitte unbedingt so rasch wie möglich nachholen. Unterschriften aus früheren Jahren zählen nicht (mehr), wie in früheren WEGWARTE- Ausgaben erläutert. Jede in den genannten Behörden geleistete Unterschrift erspart unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern viel Zeit und Geld, das wir ansonsten für noch mehr Aktionstage und Notarhonorare aufwenden müssen. Letzteres ist das größte Problem beim Zustandekommen der nötigen Zahl von Unterstützungs-Erklärungen! Allen herzlichen Dank, die dabei bisher mitgeholfen haben; wir müssen hoffen, daß dies auch weiter möglich sein wird....


Haupsächliche EU-Kritik:


  • Demokratiedefizit
  • neoliberale Wirtschaftsverfassung mit Gemeinschaftswährung Euro
  • EZB-Schrottpapiereankaufspolitik
  • EU-Militarisierung mitsamt Aufrüstungsverpflichtung (Kriege auf der ganzen Welt möglich) 
  • Mehr Kritik hier>>>





Zeigen Sie den Politikern mittels Volksbegehren, dass Sie mit der EU-Entwicklung nicht einverstanden sind: Unterstützen Sie die Einleitung des Volksbegehrens über den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union!  Österreich soll im Bundesstaat EU aufgehen - eine politische Union geschaffen werden. Wir fordern eine Volksabstimmung über den Verbleib in der EU.



Wenn auch Volksbegehren nicht bindend in Gesetze münden, ist es wichtig auf die Politiker Druck zu machen. Die Politik muss über die Meinung der Bevölkerung Bescheid wissen. Die Regierung hat den Volkswillen vollkommen aus dem Auge verloren und schließt Verträge ab, die nie vom Staatsvolk genehmigt werden würden. 


Unterschreiben Sie umgehend die U-Erklärung für den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union am Gemeinde- oder Bezirksamt. ~10 Minuten Zeitaufwand für die Chance auf mehr direkte Demokratie in Österreich statt einer bürokratischen Diktatur, einer EU-Haftungs- Schulden- und Zahlungsunion. Zeigen Sie Mut zur Wahrheit, zeigen Sie Mut, um die Wahrheit zu Sagen:  über das Versagen der EU, Nein zu Euro, ESM, TTIP, TISA und CETA, Nein zu dieser Zusammenarbeit in Europa, Nein zur EU - Ja zu Österreich als neutrale,  demokratische Republik mit künftiger starker direkter Demokratie!