Sonntag, 31. Juli 2016

"Verfall der Rechtlichkeit der Politik"

Stellungnahme vom 23.7.2016  zum Türkei-Putsch und zur Todesstrafe in der EU von Dr. Eva Maria Barki, Rechtsanwältin in Wien mit Spezialgebiet Nationalitäten-, Volksgruppen- und Menschenrecht. 
Die Reaktion der Europäischen Union und zahl­rei­cher Politiker aus Anlass des geschei­terten Putsch-Versuches und deren Folgen in der Türkei geben Anlass zur Besorgnis.
Wieder einmal zeigt sich die poli­tisch moti­vierte, sach­lich nicht gerecht­fer­tigte und daher ungleiche Behandlung von Staaten und Regierungen, auf die aus geo­po­li­ti­schen oder wirt­schaft­li­chen Gründen Druck aus­geübt werden soll.
Anstelle sich mit den wahren Ursachen und Zielen des Putsch-Versuches aus­ein­an­der­zu­setzen, wel­cher nicht nur min­des­tens 200 Todesopfer gefor­dert hat, son­dern wel­cher zwei­fellos zur Destabilisierung im Inneren bei­ge­tragen und das Konfliktpotential in der gesamten Region erhöht hätte, werden die Reaktionen zur Wiederherstellung von Recht und Ordnung kri­ti­siert.
Selbst wenn diese Kritik in jenem Bereich berech­tigt ist, in wel­chem rechts­staat­liche Grundsätze ver­letzt werden, so ist das zwei­erlei Maß, mit dem gemessen wird, unan­ge­bracht.
Beispielhaft hierfür ist die Ausrufung des Notstandes und teil­weise Aussetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention für die Dauer von 3 Monaten sowie die Diskussion über eine all­fäl­lige Wiedereinführung der Todesstrafe. Beides unter­liegt einer hef­tigen Kritik, wäh­rend diese bei anderen Staaten ver­misst wird.
In Frankreich erfolgte die Ausrufung des Notstandes unter Aussetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention aus weniger gewich­tigen Gründen und wurde nun­mehr um wei­tere 6 Monate ver­län­gert.
Die Ukraine hat die Europäische Menschenrechtskonvention auf dem Gebiet des eine Autonomie for­dernden Ostens aus­ge­setzt, wie­wohl die Voraussetzungen des Artikel 15 EMRK, näm­lich öffent­li­cher Notstand bzw. Bedrohung des Lebens der Nation, von der Zentralregierung selbst durch Ausübung aggres­siver Gewalt her­vor­ge­rufen wurde, und zwar gegen eine Volksgruppe, welche ihr Recht auf Selbstbestimmung gemäß Artikel I. der beiden UN- Menschenrechtspakte 1966 gel­tend macht. Eine Verurteilung der Verletzung dieses wesent­lichsten Grundsatzes des Völkerrechtes ist aus­ge­blieben.
Ebenso ist zu bemerken, dass auch Großbritannien nicht gerügt wird, wie­wohl seit dem 11.9.2001 Artikel 5 EMRK de facto außer Kraft gesetzt wird. Einreisende Personen, welche für Terroristen gehalten werden, können auf unbe­grenzte Zeit in Sicherungshaft genommen werden, Passanten können unter Terrorverdacht ange­halten und durch­sucht, sowie ihre Telefone abge­hört werden.
All diese Rechtsverletzungen werden mit Stillschweigen zur Kenntnis genommen, wäh­rend andere Regierungen aus poli­tisch moti­vierten Gründen sogar für Rechtsverletzungen gerügt werden, die objektiv gar nicht vor­liegen. Ungarn ist ein Beispiel.
Besonders zynisch und gleich­zeitig eine Verletzung des Grundsatzes der Freiheit der Meinungsäußerung ist die Verurteilung jeg­li­cher Diskussion über die Todesstrafe.
Zynisch des­halb, weil die Europäische Union selbst die Verhängung der Todesstrafe nicht abge­schafft, son­dern aus­drück­lich in ihrem Rechtsbestand bei­be­halten hat. Das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, wel­ches die voll­stän­dige Abschaffung der Todesstrafe beinhaltet, wurde in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aus­drück­lich und bewusst nicht auf­ge­nommen.
Im Gegensatz dazu wurden in den Erläuterungen zur Charta der Grundrechte vom 14.12.2007 (2007/C 303/02) jene Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention auf­ge­nommen, welche sowohl die Todesstrafe, als auch die Tötung durch Gewaltanwendung ohne Gerichtsurteil ermög­li­chen.
Gemäß Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK kann ein Staat durch Gesetz die Todesstrafe für Taten vor­sehen, welche in Kriegszeiten oder bei unmit­tel­barer Kriegsgefahr begangen werden.
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 der EMRK ist eine Tötung keine Rechtsverletzung, wenn sie durch eine Gewaltanwendung ver­ur­sacht wird, die erfor­der­lich ist, um jemanden gegen rechts­wid­rige Gewalt zu ver­tei­digen, jemanden recht­mäßig fest­zu­nehmen, oder um einen Aufruhr oder Aufstand recht­mäßig nie­der­zu­schlagen.
Diese Bestimmungen haben gemäß Ziffer 3 der Erläuterung zum Recht auf Leben gemäß Artikel 52 Abs. 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite und sind Teil der Charta.
Es ist daher mehr als unan­ge­bracht, eine Diskussion über jene Norminhalte zu ver­bieten, die – wenn auch ver­steckt und offenbar für Politiker nicht leicht erkennbar – bisher unan­ge­foch­tener Rechtsbestand der Europäischen Union sind.
Die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union ist schon seit langem auf dem Spiel.




Mittwoch, 27. Juli 2016

Brexit

von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider



Alle haben gefiebert und in der Nacht vom 23. zum 24. Juni waren die Befürworter des Brexit nicht enttäuscht, aber doch ernüchtert; denn nur wenige außerhalb Großbritanniens haben erwartet, daß die Briten so charakterstark sind, sich nicht von der verängstigenden Propaganda der „Eliten“ in Politik, Medien und Wirtschaft gegen den Brexit beeindrucken zu lassen. Desto größer war am Morgen des 24. Juni die Freude, als die wirklichen Abstimmungsergebnisse das Gegenteil dessen ergeben haben, was die nächtliche Einschätzung der Meinungsforscher erwarten ließ.
Das war auch für mich ein großer Moment. Die jahrzehntlange Arbeit gegen die durch und durch schädliche Integration eines Großteils der europäischen Staaten in die Europäische Union hatte einen Erfolg, zu dem ich nicht einmal beigetragen habe, allenfalls sehr mittelbar als einer der unermüdlichen Kritiker der Europapolitik in Deutschland, Österreich und den anderen Mitgliedstaaten der Union.
Zwei Tage vor der historischen Volksabstimmung in Großbritannien hatte die mehr als klägliche Unterwerfung des Bundesverfassungsgerichts unter die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 21. Juni 2016 über die Verfassungsmäßigkeit des OMT-Programms der Europäischen Zentralbank hatte mir die Grenzen meiner Bemühungen, mit dem Mittel des Rechtsschutzes die schlimmsten Auswüchse der Integrationspolitik für die Völker der Europäischen Union und für die Union selbst zu verhindern, deutlich vor Augen geführt. Wieder einmal wurde der Bundestag auf seine Befugnisse hingewiesen, das Integrationsprogramm im Zustimmungsgesetz oder dessen Änderung in Grenzen zu halten. Aber der Deutsche Bundestag nimmt nun einmal seine Integrationsverantwortung nicht dem Recht gemäß wahr und wird das nicht tun, solange in ihm nicht Bürger vertreten sind, die der praktischen Vernunft fähig sind, und zwar in großer der Opposition fähiger Zahl, am besten in Mehrheit. Die Alternative für Deutschland hat sich auf den Weg gemacht und spektakuläre Erfolge bei der Europawahl und den jüngeren Landtagswahlen erzielt. Es kommt alles darauf an, daß diese junge Partei endlich Kandidaten aufstellt, die fähig sind, die großen Aufgaben zu bewältigen, welche die Lage stellt, in die die politische Klasse Deutschland gebracht hat, vor allem die mächtige Bundeskanzlerin, die viel verändert, aber nichts zum Wohle „ihres“ Landes.
Nach dem höhnischen Lächeln der Remainer in der Nacht sah man am Morgen deren lange Gesichter und die große Freude der Brexiteer. Aber die Propaganda für die Union geht unverdrossen weiter. Die „Elite“ lernt nichts, sie will oder darf nichts lernen. Es werden weitere Völker den Briten folgen. Wirtschaftliche Nachteile wird Großbritannien durch den Brexit nicht erleiden, sondern nur Vorteile, vor allen den wichtigsten Vorteil, die Freiheit von der zunehmenden Bevormundung durch den in der Tendenz diktatorischen Apparat der Europäischen Union. Das diktatorische Element erweist sich in den laufenden schweren Rechtsbrüchen, die unternommen werden, um die Union und deren Agenden, zumal den Euro, zu retten. Das wird nicht besser dadurch, daß das Bundesverfassungsgericht diese Maßnahmen pflichtvergessen toleriert und das mit einem immer größeren Spielraum der Politik und, schlimmer noch, des Europäischen Gerichtshofs kaschiert. Die Maxime, die Souveränität der Deutschen und das demokratische Prinzip des Grundgesetzes könne es gegen die rechtlosen Judikate des Europäischen Gerichtshof als dem Vorrang des Unionsrechts verpflichtetes Gericht nur zur Geltung bringen, wenn diese „Richtersprüche“ „willkürlich“ seien, ist eine Formel, welche bestens geeignet ist, Willkür, nämlich grobes Unrecht, zu kaschieren. Das Recht ist in seiner Objektivität genauer, als das mit dem Wort Willkür erfaßt werden kann. Die Feststellung von Willkür bleibt genauso willkürlich wie die vermeintliche Willkür selbst. Willkür ist nicht objektivierbar, ihre „Erkenntnis“ ist höchst subjektiv. Bert Brecht hat das im kaukasischen Kreidekreis bestens herausgestellt. Dagegen helfen nur Volksabstimmungen. Das Grundgesetz schreibt in Artikel 20 Absatz 2 S. 2 Volksabstimmungen vor, aber die politische Klasse verweigert sie den Deutschen. Das ist schweres Unrecht.
Das Heulen und Zähneklappern der Integrationisten ist groß. Sie sind tief beleidigt. Wie kann das Volk eines der wichtigsten Mitgliedstaaten an dem „schlechterdings Guten“, der immer tieferen Einigung „Europas“, bis zu einem Einheitsstaat hin, zweifeln und an dem „Bösen“, der Eigenständigkeit des Einzelstaates, dem nationalen Option, festhalten wollen? Wie können die Briten mehrheitlich die die Freiheit, gar die Souveränität, der Geborgenheit, sprich die Einbindung, in der „Familie“ vorziehen? Schlicht: Wie können die Briten mehrheitlich vom Glauben abfallen, sich von der neuen Religion an die One World abwenden? Es waren die Alten und die Ungebildeten, wird erklärt. Die weltzugewandten Jungen, natürlich alle „Europäer“ sind entsetzt, um ihre wunderbare Zukunft betrogen, um die endlich fast erreichte schöne Welt, die George Orwells schon für 1984 zugesagt hatte. Als wenn die „alten“ Briten nicht die 40 Jahre der Mitgliedschaft in der Europäischen Union erlebt und erlitten hätten. Die Jungen haben nicht mehr als ihre tagtägliche Indoktrination in political correctness hinter sich. Jeder Bürger, ob jung oder alt, ob studiert oder besser nicht, hat dieselbe Würde, dieselbe Freiheit und dieselbe Stimme. Alles Bewerten des Stimmverhaltens ist nichts als undemokratische Diskriminierung. Die letzte Hoffnung sind die Schotten. Sie werden das Vereinigte Königreich verlassen und zur neuen „Familie“ zurückkehren, zur Großfamilie, die Option der Geschichte. Sie sind vernünftig, sie sind gute Menschen. Als die Schotten die Sezession betrieben haben, klang das ganz anders. Da drohte ihnen bittere Armut, jetzt werden sie, falls sie richtig stimmen, reich und glücklich. Die Großstaaten aus vielen Völkern werden die Untertänigkeit der Menschen unter eine reiche und mächtige Elite besiegeln. Das friedliche Miteinander der europäischen Völker, das europäische Europa der vielen Völker und Staaten ist die Zukunft, die Freiheit und Frieden, Wohlstand und Glück verheißt, ein ganzes Europa einschließlich Rußland, vereint im Europäischen Haus, jedes Land in eigener Verantwortung, aber verteidigt in Gemeinschaft, notfalls ohne die NATO.
Die unbotmäßigen Briten müssen bestraft werden, postuliert die „Elite“. Die unionale Obrigkeit will unerbittliche Strenge walten lassen, und zwar schnell, allen voran Jean-Claude Juncker. Aber wie? Die Union hat keine wirksamen Peitschen.
Export und Import, die man den Briten zur Strafe verwehren will, sind durch die Abkommen der Welthandelsorganisation gesichert. GATT und GATS vereinbaren die Warenverkehrs- und die Dienstleistungsfreiheit nicht wesentlich anders als die Europäische Union. Wenn die Union dritten Staaten Handelsvorteile zusagt, muß sie diese auch Großbritannien einräumen. Das gebietet das welthandelsrechtliche Meistbegünstigungsgebot. Hinzu kommt das Prinzip der Inländergleichbehandlung, das einer Diskriminierung der Briten im Handelsverkehr in der Union entgegensteht. Die Welthandelsordnung kennt keine Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die wollen die Briten auch nicht mehr hinnehmen, völlig zu Recht. Auch die Niederlassungsfreiheit besteht nicht, wird aber weitgehend durch dinzu kommt dsHH   ie Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 AEUV ersetzt. Diese gesteht die Europäische Union allen Ländern dieser Welt zu, ohne jede Einschränkung. Diese muß sie auch dem britischen Kapital bieten, sei dieses zu Investitionen in der Union genutzt oder um sich von Investitionen zu lösen. Die Kapitalverkehrsfreiheit ist die eigentliche Grundlage des internationalen Kapitalismus und demokratie- und vor allem sozialpolitisch der größte Fehler des amerikanisch durchgesetzten Integrationismus. Der im übrigen mehr als fragwürdige Binnenmarkt bleibt also den Briten weitestgehend erhalten.
Freilich müssen sie sich nicht finanziell an den Transfers beteiligen, welche mehr und mehr durchgesetzt werden, um die durch Binnenmarkt und Währungseinheit zunehmende Divergenz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten der Union sozial auszugleichen. Die Befreiung von den sozialpolitischen Kostenlasten wird den Briten sehr nützen. Sie werden als gestärkte Volkswirtschaft aus dem Brexit hervorgehen. Für die Kapitalisten gibt es keinen Grund, den Finanzplatz City of London zu verlassen. Die Drohung, diesen nach Frankfurt zu verlagern, ist Wutgeheul, ohne sachliche Substanz. Journalisten verbreiten das, ohne zu wissen, wovon sie reden. Mit demokratischem Diskurs hat das nichts zu tun.
Naheliegend ist, daß Großbritannien dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beitritt. Dem müßten nicht nur Norwegen, Lichtenstein und Island zustimmen, sondern auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das scheint die tief in ihrer Eitelkeit gekränkte Nomenklatura der Brüsseler Bürokratie nicht zulassen zu wollen, ist aber die Organisation, die Großbritannien die größte Nähe zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht und entspricht damit der Integrationspolitik der Unionisten. Die Einlassungen Angela Merkels gingen in diese Richtung. Die haßerfüllten Äußerungen eines Martin Schulz oder auch eines Jean-Claude Juncker sind demgegenüber ohne politische Relevanz.
Ich würde diese Einbindung Großbritanniens in die Union nicht begrüßen, weil der eigentliche Fehler der europäischen Integration der Binnenmarkt ist. Der schadet allen beteiligten Völkern und nützt nur dem internationalen Kapital. Der EWR verpflichtet zu den Grundfreiheiten, also zu dem überzogenen unechten Freihandel, der den Kapitaleignern nützt, aber den Völkern schadet. Alle Mitgliedstaaten des EWR müssen wie die Unionsmitglieder die sekundären Regelungen der Europäischen Union, die sich auf den Binnenmarkt beziehen, übernehmen, schlimmer noch die binnenmarktbezogene gänzlich rechtsferne und undemokratische Judikatur des Europäischen Gerichtshofs praktizieren. Die Schweizer wußten schon, warum sie die Mitgliedschaft im EWR abgelehnt haben. Sie sind dennoch die wettbewerbsfähigste Volkswirtschaft der Welt geblieben, selbst ohne durchgreifendes Bankgeheimnis.
Immerhin entzieht sich Großbritannien mit dem Brexit der Vertragsvorschriften zum „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Hinter diesem wohlklingenden Titel verbirgt sich eine tendenziell totalitäre Politik der Rechtlosigkeit. Beispiel ist die internationale Kriminalität, die keinerlei Schutz gegen Einbrüche gelassen hat und wirksamer Schutz gegen Terroristen ausschließt. Mit dem Verlust an Rechtswirklichkeit ist die Unsicherheit verbunden. Beispiel sind die Asylpolitik und die Grenzlosigkeit im Innern und nach außen durch die staatswidrige Schengenpolitik. Das geht einher mit zunehmender Unfreiheit, zunächst politischer Unfreiheit durch Verlust demokratischer Willensbildung, aber auch durch den Verlust an Rechtlichkeit und Sicherheit. Die Union bewirkt genau das Gegenteil von Freiheit, Sicherheit und Recht. Sicherheit, Recht und Freiheit gibt es nur in kleinen politischen Einheiten, in Europa nur in den gewachsenen Nationalstaaten; denn es gibt keine Sicherheit ohne Rechtlichkeit und keine Rechtlichkeit ohne Freiheit der Bürger. Die politische Form der Freiheit ist die Demokratie, die ohne Rechtsstaat nicht denkbar ist. Die aber setzen die hinreichende Homogenität des Volkes voraus. Diese Voraussetzung der Freiheit will der internationalistische Globalismus der „Eliten“ mittels der Ideologie des Multikulturalismus beseitigen. Um die Menschen und Völker zu verführen predigt die „Elite“ den Egalitarismus, aber nur vor die Bevölkerungen. Sich selbst nimmt sie davon aus. Sie ermächtigt sich zu Macht und Reichtum. Als Religion, Opium für das Volk, scheint sich die „Elite“ den Islam auserkoren zu haben. Der läßt den Menschen keine Freiheit und kennt kein demokratisches Prinzip und mit der Scharia kein Recht im Sinne aufklärerischer Menschenwürde. Noch immer ist Religion das wirksamste Mittel der Herrschaft, selbst wenn diese nichts als Ideologie ist.
Auch die Befugnisse der Union zur gemeinsamen Handelspolitik, Beispiel TTIP und CETA, greifen im EWR nicht zu Lasten dessen Mitglieder, die nicht zur Europäischen Union gehören. Das schützt sie vor den Gefahren für die Gesundheit, für die Umwelt, für den Wohlstand und für das Recht, die in diesen Tagen durch das CETA und bald durch TTIP den Völkern der Union droht. Denn diese sogenannten Freihandelsabkommen bezwecken, den Binnenmarkt um Kanada und die Vereinigten Staaten von Amerika zu erweitern und damit den größten „Freihandelsraum“ der Welt zu schaffen. Dieser wird die Rechtlosigkeit des unionalen Binnenmarktes und damit die Erniedrigung der Völker nicht nur erweitern, sondern verschärfen. Manches mehr an politischem Leid ersparen sich die Briten durch ihren Schritt hin zur Freiheit.
Der Weg der Eidgenossen ist auch für die Briten der richtige, bilaterale Verträge, die den beiderseitigen Interessen dienen, deren Bindung von den einzelnen Verträgen abhängt und die nicht an die Mitgliedschaft in einer umfassenden internationalen Organisation gebunden ist. Die einzelverträgliche bilaterale Einbindung der Schweiz in die Europäische Union ist weit vorangetrieben, wohl zu weit. Aber die Eidgenossen haben die Souveränität gewahrt, sich von den Bindungen nach ihrer Verfassung zu lösen, nach dem Willen des Volkes, genauer der Völker der Kantone und des Gesamtvolkes, nämlich in direkter Demokratie. Das ist Demokratie, nur das, nichts anderes, schon gar nicht die die parteienoligarchische repräsentative Demokratie, die einen demokratischen Schein über die Bevormundung der Bürger wirft, der immer mehr verblaßt. Repräsentation ist Herrschaft von Parteifunktionären, nicht Vertretung des Volkes. Die verlangt von den Abgeordneten zu erkennen, was auf der Grundlage der Wahrheit das Richtige für das gute Leben des Volkes ist. Dazu sind die meisten von den Parteien ausgesuchten Abgeordneten weder willens noch gar fähig. Sie folgen ihren Führern, die demokratischen Diskurs durch Propaganda ersetzen. Dagegen hilft nur unmittelbare Demokratie, nur die Abstimmung des Volkes selbst über die wichtigen Agenden der Politik. Das löst die große politische Auseinandersetzung aus, wie die Kampagnen für und gegen den Brexit gezeigt haben. Freilich sind die nicht frei von Irrungen und Wirrungen, von Lügen und Täuschungen, aber sie bitten auch Gelegenheit zur Wahrheit und zur Rechtlichkeit, zur Sachlichkeit und praktischen Vernunft. Der parteienstaatliche Parlamentarismus läßt dem kaum noch Chancen.
„Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit. Aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen“, Abraham Lincoln, Milwaukee Daily Journal, 29. Oktober 1886.
Die Briten haben mit dem Brexit richtig entschieden, wenn auch mit knapper Mehrheit. Hoffentlich machen sie das Beste aus der Entscheidung des Volkes, für sich und für die anderen durch die Europäische Union verletzten Völker. Noch ist der Austritt Großbritannien aus der Union nicht erklärt. Die Entscheidung trifft das Parlament. Die Lage ist instabil. Der Verzicht von Boris Johnson auf die Führung der britischen Regierung und der Rücktritt von Nigel Farage vom Vorsitz der UK Independence Party irritieren. Ist die Last ihnen zuviel geworden oder wurden sie zu diesen Schritten genötigt? Der unionskritischen Bewegung sind die wichtigsten Führer abhanden gekommen. Es wäre verhängnisvoll für Europa, wenn der Brexit nur ein Warnschuß bliebe, immerhin mit großer Symbolkraft.

Berlin, 4. Juli 2016




Mittwoch, 13. Juli 2016

Die ganze Woche: Sollen wir auch über den EU-Austritt abstimmen?


Nach der EU-Austrittsentscheidung in Großbritannien fürchten viele in Brüssel, dass andere Länder folgen könnten. Vor allem in Frankreich ist der Unmut über die EU groß. Mehr als die Hälfte der Bürger wünscht sich dort eine Volksabstimmung. Bei uns will SPÖ-Kanzler Christian Kern das Land „keinem Referendum aussetzen“. Im Vorjahr haben 261.000 Menschen das „EU-Austritts-Volksbegehren“ unterschrieben. Laut jüngsten Umfragen ist rund ein Drittel der Bevölkerung für den Austritt.
Inge Rauscher, EU-Austritts-Volksbegehren:
„Selbstverständlich. Der erste Satz unserer Bundesverfassung lautet: ,Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.‘ Politiker, die uns dieses Recht weiter nehmen wollen, verdienen keine Wählerstimmen. Der EU-Beitritt wurde vor 22 Jahren durch eine massive Propagandalawine voller falscher Versprechungen herbeigeführt. Seitdem geht es in unserem Land volkswirtschaftlich bergab. Wir haben derzeit die höchste Arbeitslosigkeit und die höchste Staatsverschuldung seit 1945. Die Kaufkraft unserer Einkommen hat sich seit dem EU-Beitritt, insbesondere seit der Einführung der desaströsen Einheitswährung EURO, beinahe halbiert, was einer Massen-Enteignung gleichkommt. Bei einem EU-Austritt würde es wirtschaftlich, in der Europäischen Freihandelszone EFTA, wieder bergauf gehen. Das zeigen unabhängige Studien und Vergleiche mit Nicht-EU-Ländern. Wir wären nicht mehr an die vielen unsinnigen Vorgaben der nicht gewählten EU-Kommissare gebunden, könnten unsere Grenzen selbst schützen, die Neutralität wiederbeleben und wären nicht mehr an die ruinösen Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) gebunden.“