Mittwoch, 31. Dezember 2014

EU-Austritts-Volksbegehren



zf. Am 17. Dezember 2014 hat die Initiative «EU-Austritts-Volksbegehren» bei den zuständigen Behörden in Österreich ein Volksbegehren für einen EU-Austritt ihres Landes eingereicht. Nachfolgend dokumentieren wir die offizielle Begründung des Volksbegehrens, die als wichtiger Teil der Einreichungsdokumente im Innenministerium hinterlegt werden musste.

Begründung des Einleitungsantrags

So gut wie alle Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die damals zum mehrheitlichen «Ja zum EU-Beitritt» geführt haben, wurden gebrochen. Anstatt eines Aufschwungs ist es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden Kriminalität bis hin zum zunehmenden «Bauernsterben» und den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die EU-Entscheidungsebenen werden nach Meinung vieler von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von international ausgerichteten Handelsketten, die einer mittelständisch geprägten, krisensicheren und naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.
Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstösst immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine «Kolonie» von Brüssel oder Washington, und schon gar nicht wollen wir dadurch in aussenpolitische Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Masse friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!
Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen TTIP bzw. CETA wird am sichersten durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge, die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muss. Von diesen, die jährlich – umgerechnet – Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil wieder zurück, dieser wird dann – propagandistischerweise – als EU-«Förderung» bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser – ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlt – «darf» (!) Österreich selbst entscheiden. Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.
Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV. Darin heisst es
  • in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschliessen, aus der Union auszutreten.
  • Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschliesst, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schliesst das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschliesst mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
  • Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschliesst im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
Dieser Austrittsartikel wird im Standardlehrbuch «Das Recht der Europäischen Union» von Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert. Darin heisst es unter anderem: «Die wesentliche Funktion des neuen Artikels 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Dass es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, dass das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht massgeblich ist, so dass der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat natürlich nicht nur ‹beschliessen›, sondern auch ins Werk setzen.»
Und weiter im Fachkommentar von Dörr: «Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet.»
Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten «Euro-Rettungsschirme». Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.
Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschliessen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluss  einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, so dass in jedem Fall das letzte Wort die Bürger – und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermassen – haben und niemand «übergangen» werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschliessen sollte.
Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der Bevölkerung abgewendet werden. Die EU wird von vielen Bürgern als lähmendes, zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige  Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch «Luft zum Atmen» lässt – im viele Bereiche umfassenden Sinn!
Inge Rauscher,
Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens

Freitag, 19. Dezember 2014

EU-Austritts-Volksbegehren 2014 eingereicht. Pressekonferenz, Fotos, Berichte der Medien.



Unmittelbar nach der Einreichung nahmen Vertreter des Pesonenkomitées im "Presseclub Concordia" in einer über mehrere Kanäle allen größeren Redaktionen im Rundfunk- und Printbereich  rechtzeitig bekanntgegebenen Pressekonferenz  zu den Beweggründen ihrer Unterstützung des EU-Austritts-Volksbegehrens Stellung. Redner bei der Pressekonferenz waren Inge Rauscher, Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt", Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von "Animal Spirit", Mag. Markus Lechner, Finanzbeamter i.R., Renate Zittmayr, Bäuerin, und Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Ressourcenökonom.

Einige Ausschnitte der Pressekonferenz siehe Websseite von O-Ton.at (Registrieren bzw. anmelden nicht vergessen!)




Einige Pressestimmen:


Ganze Woche  
Austria Presse Agentur APA-OTS
Wirtschaftsblatt


EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN
         eingereicht am 17. 12. 2014

B E G R Ü N D U N G   des Einleitungsantrags:

So gut wie alle Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die damals zum mehrheitlichen  "Ja zum EU-Beitritt" geführt haben, wurden gebrochen.  Anstatt eines Aufschwungs ist es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden Kriminalität bis hin zum zunehmenden "Bauernsterben" und den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die EU-Entscheidungsebenen  werden  nach Meinung vieler von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von international ausgerichteten Handelsketten, die einer mittelständisch geprägten, krisensicheren und naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.

Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstößt immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Rußland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine "Kolonie" von Brüssel oder Washington und schon gar nicht wollen wir dadurch in außenpolitische Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Maße friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!

Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen
TTIP bzw. CETA
wird am sichersten  durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie  die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge,  die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muß. Von diesen, die jährlich - umgerechnet -  Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil  wieder zurück, dieser wird dann - propagandistischerweise - als EU-"Förderung" bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser - ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlt - "darf" (!) Österreich selbst entscheiden.  Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.

Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV.  Darin heißt es

 in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

 Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

Dieser Austrittsartikel wird Im Standardlehrbuch "Das Recht der Europäischen Union" von Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert. Darin heißt es u.a.:

"Die wesentliche Funktion des neuen Artikel 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat natürlich nicht nur 'beschließen', sondern auch ins Werk setzen." Und weiter im Fachkommentar von Dörr:

"Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet."

Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern  vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten "Euro-Rettungsschirme".  Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.

Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschließen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluß  einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, sodaß in jedem Fall das letzte Wort die Bürger - und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermaßen - haben und niemand "übergangen" werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschließen sollte.

Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der  Bevölkerung abgewendet werden.  Die EU wird von vielen Bürgern  als lähmendes,  zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige  Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige  Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch "Luft zum Atmen" läßt - im viele Bereiche umfassenden Sinn!


Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN














Argumente für den EU-Austritt Österreichs:



Sonntag, 7. Dezember 2014

EU-Austritts-Volksbegehren: Einreichung geschafft !




Liebe Leser!

Was uns niemand zugetraut hat, haben wir mit Ihrer treuen Unterstützung - bei manchen durch viele Jahre hindurch - nun doch „mit vereinten Kräften“ geschafft: Das EU-Austritts-Volksbegehren kann mit allen gesetzlich vorgeschriebenen, gemeindeamtlich bestätigten Unterstützungs-Erklärungen noch im Dezember und damit fristgerecht beim Innenministerium eingereicht werden. Damit ist die „öffentliche Eintragungswoche“, das eigentliche Volksbegehren, deren Termin vom Innenministerium festgelegt wird, für Frühjahr 2015 zu erwarten. 


Noch arbeiten wir an den letzten Info-Stand-Kundgebungen und an den vielen anderen umfangreichen Vorbereitungen für die Einreichung des Einleitungsantrags und der gut 9.500 Unterstützungs-Erklärungen. Herzlichen Dank allen, die z.T. beträchtliche Beiträge zu den Kosten vor allem auch der Notare geleistet haben, ohne die die große Zahl von U-Erklärungen nicht zu schaffen gewesen wäre. Eine so große Aktion wie ein bundesweites Volksbegehren kann nur gelingen, wenn viele zusammenhelfen.... Im Zuge der Außenarbeiten hat auch der Internet-Nachrichten-Sender klagemauer.tv über das Volksbegehren berichtet und ein Live-Interview mit Inge Rauscher dazu ausgestrahlt, das Sie auf www.eu-austritts-volksbegehren.at einsehen können. 


Langjährige WEGWARTE-Leser wissen, daß wir bereits bis Dezember 2011 alle nötigen Unterstützungs-Erklärungen für dieses Volksbegehren gesammelt hatten, aber die damalige Bezeichnung des Volksbegehrens auf der U-Erklärung vom Innenministerium zurückgewiesen wurde  und der Verfassungsgerichtshof erstmals etwas verlangt hat, was vorher noch bei keinem Volksbegehren verlangt worden war, nämlich daß der Text auf der Unterstützungs-Erklärung wortident mit jenem des Einleitungsantrags (ein ebenfalls vorgeschriebenes Formular für die Gesetzesanregung, um die es bei jedem Volksbegehren geht) sein muß. Beim „zweiten Anlauf“ zum Volksbegehren haben wir diese neue Bedingung erfüllt und anläßlich einer Vorsprache im Innenministerium zusammen mit Rechtsanwältin Dr. Barki vom zuständigen Leiter der Abteilung für Wahlen und Volksbegehren (Bundeswahlbehörde), Min.R. Mag. Robert Stein, einige Tage danach die schriftliche Bestätigung erhalten, daß nunmehr „das Unterstützungserklärung-Formular gesetzeskonform ist“. Aber es mußten dafür alle U-Erklärungen nochmals erarbeitet werden.... Wir können noch alle von den Gemeindeämtern oder Magistraten bestätigten U-Erklärungen
miteinreichen, die mit der Post bis spätestens 12. Dezember in Zeiselmauer (siehe Rückseite) einlangen.


Inzwischen liegt auch das 40-seitige Gutachten von Prof. Schachtschneider mit dem Titel „Argumente für den EU-Austritt“ vor, das dieser Sonderausgabe für Sie beiliegt, und an so viele Mitbürger wie möglich weiterverbreitet werden sollte. Deshalb erhalten Sie es gleich auf diesem Wege im Direktversand. Sie haben diese Schrift nicht bestellt, daher besteht dafür - wie bei der WEGWARTE selbst ja auch - keinerlei Zahlungsverpflichtung. Wir bitten Sie aber für die Produktions- und Versandkosten um einen freiwilligen Beitrag von € 11,40 und danken im voraus; Staffelpreise für evtl. Mehrfachbestellungen siehe Seite 37 unten. Es ist dem Autor sehr zu danken, daß er sich mit diesem Thema so intensiv und fundiert auseinandergesetzt hat!


Inge Rauscher in der Broschüre "Argumente für den EU-Austritt". Rechtlich., politisch und wirtschaftlich.
Von Karl Albrecht Schachtschneider:

Wir wollen wieder ein freies, neutrales Österreich und keine Kolonie von Brüssel oder Washington. Kleine Staaten haben viel bessere Chancen auf umweltverträgliches Wirtschaften als der unbewegliche Koloß EU, der von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert wird. 

Die neue Wegwarte >>>>

Montag, 1. Dezember 2014

Frist für die Einreichung der U-Erklärungen: 12. Dezember 2014




Wir werden die gesetzlich geforderte Unterschriftenhürde bis Mitte Dezember schaffen! Je mehr Unterschriften beim Innenministerium eingereicht werden, desto besser. Alle bis spätestens 12. Dezember mit der Post bei uns einlangenden, gemeindeamtlich bestätigten Unterstützungserklärungen können noch miteingereicht werden.
                   
Anfragen: Inge Rauscher, Tel.: 02242/70516 oder ihu@a1.net
                 bzw. Renate Zittmayer  0664/425 19 3





EU-Austritts-Volksbegehren: U-Erklärung download               

 


                                                   






Es sind konkret Pläne bekannt, aus der EU eine politische EU zu machen! 



Haupsächliche EU-Kritik:


  • Demokratiedefizit
  • neoliberale Wirtschaftsverfassung mit Gemeinschaftswährung Euro
  • EZB-Schrottpapiereankaufspolitik
  • EU-Militarisierung mitsamt Aufrüstungsverpflichtung (Kriege auf der ganzen Welt möglich) 
  • Mehr Kritik hier>>>





Zeigen Sie den Politikern mittels Volksbegehren, dass Sie mit der EU-Entwicklung nicht einverstanden sind: Unterstützen Sie die Einleitung des Volksbegehrens über den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union!  Österreich soll im Bundesstaat EU aufgehen - eine politische Union geschaffen werden. Wir fordern eine Volksabstimmung über den Verbleib in der EU.



Wenn auch Volksbegehren nicht bindend in Gesetze münden, ist es wichtig auf die Politiker Druck zu machen. Die Politik muss über die Meinung der Bevölkerung Bescheid wissen. Die Regierung hat den Volkswillen vollkommen aus dem Auge verloren und schließt Verträge ab, die nie vom Staatsvolk genehmigt werden würden. 


Unterschreiben Sie umgehend die U-Erklärung für den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union am Gemeinde- oder Bezirksamt. ~10 Minuten Zeitaufwand für die Chance auf mehr direkte Demokratie in Österreich statt einer bürokratischen Diktatur, einer EU-Haftungs- Schulden- und Zahlungsunion. Zeigen Sie Mut zur Wahrheit, zeigen Sie Mut, um die Wahrheit zu Sagen:  über das Versagen der EU, Nein zu Euro, ESM, TTIP, TISA und CETA, Nein zu dieser Zusammenarbeit in Europa, Nein zur EU - Ja zu Österreich als neutrale,  demokratische Republik mit künftiger starker direkter Demokratie!