Samstag, 28. Februar 2015

Pressekonferenz vom 25.2.2015 zum Thema immerwährende Neutralität Österreich mit Kurzinterviews




„EU ist nicht mit Neutralität vereinbar“:
 EU-Austrittsvolksbegehren sieht Verfassungsbruch

Vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 findet in Österreich das EU-Austrittsvolksbegehren statt. Bei der heutigen Presseveranstaltung hat das siebenköpfige Personen-Komitee darauf hingewiesen, dass die EU nicht mit der Neutralität vereinbar sei und erläutert, dass der  Begriff „immerwährende Neutralität“ nicht nur im Kriegsfall, sondern auch im Friedensfall Gültigkeit hat und bindend ist. Für Prof. Erwin Bader, Befürworter des EU-Austrittsvolksbegehrens, bedeutet das, dass man auch im Friedensfall keine Schritte setzt, die Folgen im Kriegsfall haben. Zusätzlich macht er aber auch auf einen anderen Begriff im Verfassungsgesetz aufmerksam: 
„Der Begriff „in aller Zukunft“, der im Verfassungsgesetz drinnen steht, verpflichtet Österreich dieses Gesetz niemals abzuändern. Es ist das einzige Gesetz, meines Wissen nach, in der Bundesverfassung, wo eine solche Ewigkeitsklausel enthalten ist. Und worauf bezieht sich das „in aller Zukunft“? Dass man in erster Linie keinen militärischen Bündnissen beitritt. Wenn die Europäische Union sich in ein militärisches Bündnis verwandelt, dann ist eine Unvereinbarkeit an sich gegeben. Aber das Gesetz bindet trotzdem - auch ein gebrochenes Gesetz bleibt Gesetz.“
Indizien dafür, dass sich die EU in ein Militärbündnis verwandelt hat sieht das Personenkomitee an der EU-Beteiligung bei US- und NATO-Kriegen. Vor allem durch den Lissabon-Vertrag seien Missionen zur „Bekämpfung des Terrorismus“ auf der ganzen Welt möglich und würden den Einmarsch in ein Drittland und dessen Besetzung rechtfertigen. Für Inge Rauscher, Bevollmächtigte des Volksbegehrens, stellt die Anzahl der NATO-Mitglieder in der EU ein zentrales Problem dar: 
„Man darf ja nicht vergessen, dass 22 der 28 EU-Mitgliedsstaaten gleichzeitig NATO-Mitglieder sind vor allem die großen und wichtigen Staaten in der EU. Das heißt, dass die gesamte Außenpolitik der EU mit der Neutralität eben nicht vereinbar ist, weil hier die NATO-Mitgliedschaft als militärische - und verteidigungspolitische-  oder vielmehr angriffspolitische Zielsetzung gegeben ist. Die Neutralität, wenn man sie lebt - und das ist das bestreben des EU-Austrittsvolksbegehrens - erfordert natürlich eine eigenständige Außenpolitik.“
Für die Mitglieder des Personen-Komitees ist es die Verpflichtung der Bundesregierung auch auf militärischer Ebene die Voraussetzungen für eine glaubhafte Neutralität zu schaffen. Gleichzeitig weisen die Verantwortlichen aber auch darauf hin, dass die Regierung in den vergangen Jahrzehnten dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und sprechen in diesem Zusammenhang sogar von „Verfassungsbruch“. Helmut Schramm vom Personenkomitee dazu:
„Die Europäische Union ist in Ihren Funktionen bereits ein illegaler Bundesstaat mit einer gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die Landesverteidigung wird unzulässig geschwächt, siehe Heeresbudget-Kürzungen bzw. Kasernenschließungen- bzw. Umwidmungen. 13 Kasernen wurden bereits geschlossen, aber für Auslandseinsätze des Bundesheeres wird weiterhin investiert.“

Samstag, 21. Februar 2015

Interview mit Alexander Benesch und Inge Rauscher

Am 20.2.2015  ist ein etwa 40-minütiges Telefoninterview mit Inge Rauscher, zum Volksbegehren in "Radio Jungle Drum" auf Sendung gegangen. (Ab Stunde 1:00:10 Interview mit: Alexander Benesch und Inge Rauscher 88.90 MB - Download)


Vom 24.06. – 01.07.2015 ist die Eintragungsfrist für das EU-Austrittsvolksbegehren in Österreich. Wir sprechen mit Inge Rauscher, Obfrau der Initiative Heimat und Umwelt, die Bevollmächtigte des Volksbegehrens ist. Es geht um die Rückholung demokratischer Entscheidungsbefugnisse nach Österreich, um den Ausstieg aus der Haftung (ESM) der österreichischen Steuerzahler für die Gläubiger anderer Staaten der Eurozone. Durch einen EU-Austritt soll auch die faktische Wiederherstellung der in Österreichs Verfassung verankerten immerwährenden Neutralität erreicht werden, während Art. 42 + 43 EUV zu militärischen Einsätzen der EU in Drittländern ermächtigen. Umweltpolitisch geht es vor allem um den Schutz der Landwirtschaft vor der Gentechnik, um den Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag und um eine Entlastung beim Transitverkehr.
Auch vor den internationalen „Handelsabkommen“ CETA (mit Kanada), TTIP (mit den USA) und TISA (mit 22 Drittländern), welche die EU derzeit abschließen will, würde ein EU-Austritt schützen.
Volksbegehrenskampagne

Blog der Initiative Heimat und Umwelt:

Webseite der IHU

Ab Stunde 1:00:10

Samstag, 14. Februar 2015

O-Ton.at berichtet von der Pressekonferenz am 10. Feb. 2015 zum Thema Arbeitslosigkeit. Referent Prof. Dr. DI. Heinrich Wohlmeyer.

 

10.02.2015 - Personenkomitee für das EU-Austritts-Volksbegehren: Arbeitslosenquote in den EU-Ländern alarmierend

 (kann man auch bei O-Ton direkt)



Aktuell findet in den Südstaaten der EU jeder zweite Jugendliche und jeder vierte Erwachsene keine Arbeit. Und auch in den restlichen EU-Ländern steigt die Arbeitslosenquote kontinuierlich an. Aus diesem Anlass nimmt das Personenkomitee für das EU-Austritts-Volksbegehren – allen voran der Ressourcenökonom Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer – Stellung zur Lage am Arbeitsmarkt und übt an der derzeitigen EU-Arbeitsmarktpolitik Kritik:
„Weil die derzeitige EU-Politik gegen die Arbeitslosigkeit geradezu zynisch naiv ist. Ich hoffe, sie ist naiv. Nämlich möglichst viel Geld drucken und an die Banken geben und dann wird schon genügend Geld an die Unternehmen durchsickern. Und diese werden mit den geringen Zinsen investieren. Ein Unternehmer investiert nur dann, wenn er Zukunftsaussichten hat. Und wenn wir jetzt betrachten, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer stärker wird und die Durchschnittseinkommen zurückgehen, dann werden die Zukunftsaussichten nicht besser. Auch wenn wir den Leuten jetzt sagen, ihr werdet demnächst Negativzinsen zahlen, damit sie ihr letzten Gerstl quasi in den Konsum stecken, damit wir kurzfristig wieder Konsum ankurbeln.“
Kritisiert wird auch, dass Investitionen in Infrastrukturen – wie etwa in den Straßenbau – nur kurzzeitig Entlastung bringen und zu keiner langfristigen Senkung der Arbeitslosenquote führen können. Die Förderung von Forschung, Innovation und Unternehmertum sowie die duale Ausbildung seien nützlich, aber ebenfalls nicht ausreichend. Heinrich Wohlmeyer zeigt die möglichen Lösungsvorschläge für eine zukunftsfähige Arbeitsmarktgestaltung auf:
„Wir werden in Zukunft weltweit mit Nahrungsknappheit zu rechnen haben und werden unsere Landwirtschaft nach eher gärtnerischen Mustern vielfältig umgestalten müssen. Das heißt, einen Arbeitskräftebesatz von 0,3 Arbeitskräften pro Hektar im Ackerland und 0,1 im Gründland. Dann hätten wir in diesem Szenario nicht nur die damalige Zahl der Betriebe – das waren 280.000 – brauchen können, sondern hätten auch eine hohe Beschäftigungszahl gehabt, nämlich ungefähr 600.000 Leute.“
Des Weiteren spricht sich das Personenkomitee für das EU-Austritts-Volksbegehren klar für eine finanzielle Entlastung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, eine Senkung der Lohnsteuer und eine sogenannte „strategische Steuerreform“ in Österreich aus. Was unter dem Begriff „strategische Steuerreform“ konkret zu verstehen ist, erklärt Wohlmeyer:
„Wir sehen auch im österreichischen Steuersystem, dass die Lohnsteuer derzeit bereits die höchste Steuerquelle ist. Wir besteuern jenen Faktor, der aus dem Geschäft geht, am höchsten. Wenn ich als Unternehmer derzeit eine Kalkulation mache, dann muss ich in meine Kalkulation das Doppelte dessen, was der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in ihr Lohnsackerl bekommt, in die Kalkulation einsetzen. Das kann nicht gut gehen. Dazu brauchen wir, das was wir die „strategische Steuerreform“ nennen. Es liegt wirklich genug Geld auf der Straße das aufgehoben werden kann. Aber nicht auf die Art, wie jetzt diskutiert wird. Dann könnten wir sagen, das soziale Netz wird aus den neuen Steuern bedient und dadurch können wir wirklich die menschliche Arbeitskraft radikal verbilligen.“
Gesprächspartner:
Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Ressourcenökonom
Inge Rauscher, Obfrau der „Initiative Heimat & Umwelt“ und Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens
Bildrechte:
FotoHiero / pixelio.de


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