Freitag, 4. Dezember 2015

Auftakt zu den Beratungen über EU-Austritt-Volksbegehren InitiatorInnen verlassen aus Protest gegen Redezeitregelung die Sitzung des Verfassungsausschusses


Wien (PK) - Mit einem Hearing leitete der Verfassungsausschuss heute den parlamentarischen Verhandlungsprozess über das EU-Austritts-Volksbegehren ein und erteilte ExpertInnen das Wort. Stefan Griller (Universität Salzburg), Gerhard Hesse (Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt), Eva Lichtenberger (ehemalige Abgeordnete zum Europäischen Parlament), Sigmar Stadlmeier und Yvonne Toncic-Sorinj (Leiterin der EU-Grundsatzabteilung im Außenministerium) unterzogen dabei das Thema EU-Austritt aus ihrer fachlichen Sicht einer kritischen Bewertung. Die Bevollmächtigte des Volksbegehrens Inge Rauscher legte Protest gegen das Procedere im Ausschuss ein und beklagte, die Proponenten der Initiative hätte gegenüber Regierung und Parlamentsfraktionen nicht ausreichend Möglichkeit, ihr Anliegen zu vertreten. Sie sprach von einer "parlamentarischen Farce" und zog gemeinsam mit ihrem Stellvertreter Helmut Schramm noch vor der Anhörung der ExpertInnen aus dem Ausschuss aus.
In der heutigen Sitzung traf der Ausschuss noch keine endgültige Entscheidung über das Volksbegehren. Die Abgeordneten verständigten sich vielmehr darauf, zunächst noch schriftliche Stellungnahmen einzuholen, und richteten entsprechende Ersuchen an das Bundeskanzleramt, das Wirtschaftsministerium, das Finanzministerium, das Sozialministerium, das Außenministerium, das Verteidigungsministerium und das Landwirtschaftsministerium. Bis spätestens 7.Februar 2016 muss der Verfassungsausschuss dem Nationalrat über das Ergebnis seiner Verhandlungen berichten.
4,12% der Wahlberechtigten fordern Volksabstimmung über Austritt aus der EU
Das Volksbegehren (781 d.B.), das von 261.056 ÖsterreicherInnen -4,12% der Wahlberechtigten - unterzeichnet wurde, verlangt eine Volksabstimmung über einen Austritt aus der EU, wobei die InitiatorInnen vor allem das Argument vorbringen, es seien so gut wie alle Versprechungen vor dem EU vor 20 Jahren gebrochen worden. Statt des angekündigten Aufschwungs sei es zu einer Abwärtsbewegung Österreich gekommen - von der Landwirtschaft über die Umwelt bis hin zu den Bereichen Beschäftigung und Staatsverschuldung. Durch einen Austritt aus der EU könnte weiterer Schaden abgewendet werden, lautet die dem Volksbegehren zugrunde liegende Einschätzung.
Inge Rauscher kritisiert Hearing als "parlamentarische Farce"
In ihrem Statement vor dem Auszug aus der Sitzung bezeichnete Inge Rauscher das Volksbegehren als zutiefst demokratische Forderung und erinnerte an jüngste Umfragen, denen zufolge die Befürworter eines Austritts mit 45% der Gesamtbevölkerung bereits gleichauf mit den Austrittsgegnern liegen. Die Anliegen der Initiative seien mehr als berechtigt, gehe es doch um nichts weniger als um die Wiedergewinnung der Substanz eines freien, selbständigen und neutralen Österreich, um die Umkehr von Rekordarbeitslosigkeit und Rekordstaatsverschuldung, um den Wiederaufbau der volkswirtschaftlichen Basis, der mittelständischen Wirtschaft und der Ernährungssouveränität durch unsere Bauern. Angesprochen sind nach den Worten Rauschers aber auch die Abwehr des transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP sowie eine Neubesinnung auf die immerwährende Neutralität, die ihrer Meinung nach mit der EU-Mitgliedschaft und der Nähe der Union zur NATO unvereinbar sei.
Als unzumutbar und einer gelebten Demokratie unwürdig kritisierte Rauscher die vom Verfassungsausschuss gewählte Vorgangsweise für die Behandlung des Volksbegehrens. Die UnterstützerInnen würden gegenüber den ExpertInnen der Parteien zu wenig Redezeit erhalten, klagte sie. Durch die heutige Anhörung würde mehr als eine Viertelmillion ÖsterreicherInnen mundtot gemacht und deren VertreterInnen zu Statisten degradiert werden. Rauscher forderte die Beiziehung von ExpertInnen des Volksbegehrens in gleicher Zahl und mit gleicher Redezeit, wie für die von den Fraktionen nominierten ExpertInnen vorgesehen ist, und regte dafür eine weitere Sitzung des Verfassungsausschusses an. Das heutige Hearing sei bloß eine Farce und eine Selbstbeweihräucherung der Fraktionen, urteilte sie und verließ gemeinsam mit ihrem Stellvertreter Helmut Schramm aus Protest die Sitzung.
Stefan Griller: Argumente des Volksbegehrens sind "blanker Unsinn"
Das Volksbegehren gehe von falschen oder völlig verzerrten Prämissen aus, sämtliche von den InitiatorInnen vorgebrachten Argumente seien "blanker Unsinn", lautete der Grundbefund von Stefan Griller. Die makroökonomische Entwicklung werde von allen namhaften Fachleuten als positiv beurteilt, von einem allgemeinen Abschwung könne keine Rede sein. Österreich sei vielmehr einer der größten Profiteure der EU-Mitgliedschaft. Griller untermauerte dies durch den Hinweis auf die Steigerung des BIP von jährlich 0,9% und wies überdies auf die Schaffung von 18.000 Arbeitsplätzen pro Jahr hin. Die Arbeitslosenrate sei um 0,1% niedriger als bei einem Nicht-Beitritt, durch den EU-Beitritt habe sich überdies das Preisniveau um 0,2% reduziert. Als Nicht-Mitglied wäre Österreich in allen Bereichen schlechter dran, resümierte er.
Gerhard Hesse: Volksabstimmung kein praktikables Mittel für Austritt
Gerhard Hesse hielt einen Austritt aus der EU für rein rechtlich zwar möglich, sah dabei aber große Probleme in der Praxis. Aus verfassungsrechtlicher und innerstaatlicher Sicht sei eine Volksabstimmung über diese Frage jedenfalls mangelhaft, zumal Art. 50 der Bundesverfassung für eine Änderung der Vertragsgrundlage der EU eine andere Abstimmungsmodalität - nämlich eine 2/3 Mehrheit -vorsieht. Das Unionsrecht wiederum verfügt nach Einschätzung Hesses über ausreichende Instrumentarien, um auf durchaus berechtigte Kritik an der Politik Brüssels zu reagieren, betonte Hesse und wandte sich gegen eine Institutionendebatte in der EU. Für Änderungen mangele es am politischen Willen. Dieser könne nicht durch einen weiteren Konvent ersetzt werden, der zudem ja auch keinerlei demokratische Legitimation habe.
Eva Lichtenberger will auf Defizite in der EU durch demokratische Mitwirkung reagieren
Die entscheidende Frage für Eva Lichtenberger war, wie man Veränderungen in der EU herbeiführen und auf Defizite reagieren könne. Sie kam dabei zu dem Schluss, dass dies nur durch eine demokratische Mitwirkung in der Union möglich sei. Ein Blick in die Schweiz zeige nämlich, dass ein Nicht-Mitglied sehr viele von der EU erlassenen Gesetze autonom nachvollziehen muss. Für Österreich, das ja ökonomisch und politisch sehr stark mit den EU-Staaten verflochten ist, würde sich die Notwendig ergeben, seine Verbindungen zur Union über Verträge zu gestalten. Dies wäre dann aber einem diplomatischen Procedere unterworfen, dem es an Transparenz ebenso fehlt wie an einer demokratischen Komponente, argumentierte Lichtenberger.
Sigmar Stadlmeier: Austritt würde zu Verlust der Mitwirkung führen
Sigmar Stadlmeier ging in seiner Einschätzung von dem Umstand aus, dass Österreich wirtschaftlich zu 70% mit der EU verwoben ist. Ein Austritt wäre zwar theoretisch möglich, die entsprechenden Details müssten aber in einem Austrittsvertrag geregelt werden. Sollte es dabei zu keiner Einigung kommen, trete eine Fallfrist von 2 Jahren in Kraft, nach deren Auslaufen der Austritt wirksam wird. De facto hätte Österreich also 2 Jahre Zeit, sich auf den Austritt vorzubereiten. Ob man nun für eine EWR-Mitgliedschaft oder für ein Modell nach Schweizer Vorbild optiert, in beiden Fällen hätte Österreich keinen materiellen Einfluss auf die Gestaltung der Binnenmarktregeln und wäre damit wieder beim autonomen Nachvollzug der 80er Jahre angelangt, betonte Stadlmeier.
Yvonne Toncic-Sorinj: Bevölkerung würdigt positive Beitrittseffekte
Yvonne Toncic-Sorinj sprach ebenfalls von positiven Beitrittseffekten und nannte dabei neben der Wirtschaft den Wohlstand und den Modernisierungsschub in Verwaltung und Politik, hob aber auch die neuen Chancen für Studierende im Rahmen der Vernetzung mit Europa hervor. Die Vorteile der EU würden auch von der Bevölkerung gewürdigt, betonte sie und wies auf Meinungsumfragen hin, denen zufolge 67% für einen Verbleib in der EU und 42% für eine weitere Vertiefung der Union eintreten. Während sich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts nur 11% der Bevölkerung als Europäer gefühlt haben, seien es jetzt bereits 77%.
Regierungsparteien für Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in der EU
Der EU-Beitritt hat sich ausgezahlt, bestätigte in der Debatte auch SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder. Bestehende Defizite der Union können seiner Meinung nach nicht durch einen Austritt behoben werden, vielmehr bedürfe es einer Weiterentwicklung der EU im Sinne einer tieferen Integration vor allem in den Bereichen Rechtspolitik, Europapolitik und Sozialpolitik. Die positive Einschätzung Schieders teilte auch ÖVP-Mandatar Wolfgang Gerstl mit Blick auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Durch den verstärkten Austausch und den Abbau der Grenzen befinden sich die Menschen heute in einem Raum, den sie sich vor 30 Jahren noch nicht vorstellen konnten, fügte er an und erinnerte an die verstärkte Mobilität von Studierenden, Beschäftigten und Reisenden. Dazu komme noch die Sicherung von Frieden und Freiheit, die für Gerstl letztlich das entscheidende Argument für die Europäische Union darstellt. Es führe kein Weg an mehr Zusammenarbeit unter den EU-Mitgliedstaaten vorbei.
Grüne und NEOS wollen durch Mitwirkung innerhalb der EU auf Defizite reagieren
Nach Ansicht der beiden Grün-Abgeordneten Albert Steinhauser und Wolfgang Zinggl ist das Ringen um Ideen und Weltanschauungen in der EU, und nicht außerhalb zu führen. Auch in Österreich gebe es ja viel Unzufriedenheit mit der eigenen Politik, niemand käme deshalb aber auf die Idee, aus dem Land auszutreten. Mit den Volksbegehren auseinandersetzen will sich NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak. Faktum bleibe aber, dass die Initiative von einer Minderheit unterstützt wurde und dass die Fraktionen im Parlament einen Austritt aus der EU ablehnen. Die Kritik an den Institutionen der EU sei aber berechtigt und müsse geführt werden. Dazu sollte man aber in der EU bleiben und nicht aus ihr austreten, zeigte sich Scherak überzeugt.
FPÖ und Team Stronach: Kritik an EU muss ernst genommen werden
Namens der FPÖ erinnerte Harald Stefan an die große Zahl von Unterstützungserklärungen und betonte, an erfolgreiche Volksbegehren müssten Konsequenzen geknüpft werden. Das verbreitete Misstrauen gegenüber der EU und die Bedenken der Bevölkerung sollten nicht einfach weggewischt werden. Vielmehr gelte es, im Parlament offen mit den Argumenten des Volksbegehrens umzugehen
Seitens des Team Stronach interpretierte Christoph Hagen das Volksbegehren als Protestkundgebung gegen Missstände in der EU, wie etwa Korruption und Lobbyismus. Dazu komme noch Kritik an der wirtschaftlichen Entwicklung, die Hagen als nachvollziehbar bezeichnete. Konkret erinnerte er an Kaufkraftverlust und Preissteigerungen seit dem Beitritt zur Euro-Zone.
Sonja Steßl: Politik muss positive Errungenschaften des Beitritts stärker betonen
Viele Menschen seien mit der EU unzufrieden, dieses schlechte Stimmungsbild dürfe man nicht einfach schulterzuckend zur Kenntnis nehmen, mahnte Staatssekretärin Sonja Steßl und sprach von einem Auftrag an die Politik, die positiven Errungenschaften des EU-Beitritts stärker herauszustreichen. Klar ist für sie dabei, dass manche EU-Entscheidungen zu früh gekommen sind, in anderen Bereichen hingegen ein Mehr an europäischer Integration durchaus wünschenswert gewesen wäre. Einen Austritt aus der EU lehnt Steßl aber mit Nachdruck ab. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) hof

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Donnerstag, 3. Dezember 2015

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: Bevollmächtigte verläßt nach Verlesung ihrer Erklärung aus Protest die heutige Ausschuß-Sitzung

"Parlamentarischer Verfassungsausschuß gerät durch Nicht-Einladung von unabhängigen Experten zur Farce"

Wien (OTS) - Bei der heute um 10 Uhr im Plenarsaal des Parlaments anberaumten Sitzung des Verfassungsausschusses verliest die Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher, ihre vorbereitete Erklärung und verläßt daraufhin sofort aus Protest gegen die undemokratische Vorgehensweise des Nationalrats den Sitzungssaal.

ERKLÄRUNG von Inge Rauscher im Parlament, 3.12.2015:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Mitglieder des Verfassungsausschusses, sehr geehrte bewußte ÖsterreicherInnen! Als Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens gebe ich zur heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses im österreichischen Parlament folgende Erklärung ab, auch im Namen der Mitglieder des überparteilichen Personenkomitées.
Diese Sitzung soll der gesetzlich vorgeschriebenen Vorberatung der Plenardebatte des gesamten Nationalrats über dieses Volksbegehren dienen, das trotz weitgehenden Medienboykotts von 261.056 ÖsterreicherInnen unterzeichnet wurde. Jedes erfolgreiche Volksbegehren stellt die stärkst mögliche Unterstützung eines Gesetzesantrags in der jeweiligen Sache durch das Volk in direkter Willensbekundung dar, wie ihn kein anderer Gesetzesbeschluß im Nationalrat geltend machen kann.
Wir alle, die wir heute hier sind und die vielen anderen Bürger, die das Ergebnis der parlamentarischen Behandlung dieses Volksbegehrens mit großem Interesse im In- und Ausland verfolgen, stehen vor einer völlig neuen Situation: Laut einer der jüngsten Meinungsumfragen des IMAS-Instituts sind die Befürworter des Austritts der Republik Österreich aus der EU mit 45% der Gesamtbevölkerung bereits gleichauf mit den Gegnern. Diese repräsentative Umfrage erfolgte kurz nach der öffentlichen Eintragungswoche des Volksbegehrens im Juli 2015, also noch Wochen vor der massiven Migrationswelle, publiziert im STANDARD (siehehttp://www.ots.at/redirect/derstandard8).
Der offizielle Text des VOLKSbegehrens ist damit mehr als berechtigt und sollte allen VOLKSvertretern, egal welcher Fraktion, Verpflichtung und Auftrag sein: "Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen."
Bei dieser zutiefst demokratischen Forderung geht es um nichts weniger als um die Wiedergewinnung der Substanz eines freien, selbständigen und neutralen Österreichs in seiner Gesamtheit. Es geht um die Wiedergewinnung der Identität Österreichs in seinem inneren Zusammenhalt, um die Umkehr von der dzt. Rekord-Arbeitslosigkeit und Rekord-Staatsverschuldung durch Wiederaufbau der volkswirtschaftlichen Basis unseres Landes, nämlich der mittelständischen Wirtschaft und der Ernährungssouveränität durch unsere Bauern und damit auch um umwelt- und tiergerechtere Produktionsweisen gegenüber jenen der die EU beherrschenden multinationalen Großkonzerne; um die Abwehr des TTIP-Freihandelsabkommens der EU mit den USA, das bei EU-Austritt eben für Österreich nicht gelten würde. Vor allem aber angesichts der bedrohlichen Weltlage um die Neubelebung der in der österreichischen Bundesverfassung verankerten, immerwährenden NEUTRALITÄT, die mit der EU-Mitgliedschaft und ihrer Nähe zum Militärpakt der NATO unvereinbar ist: 25 der dzt. 28 Mitgliedstaaten der EU, vor allem die großen, sind gleichzeitig NATO-Mitglieder. Deshalb wird die EU auch völlig zurecht als "Wirtschafts-NATO" bezeichnet!
Der Verfassungsausschuß, dem das EU-Austritts-Volksbegehren vom Nationalratspräsidium zugeteilt wurde zur Vorberatung der Debatte in der Plenarsitzung, die gemäß Volksbegehrensgesetz bis spätestens 17. Februar 2016 erfolgen muß, hatte seit dieser Zuteilung, die am 28. August 2015 erfolgte, über drei Monate Zeit, dazu inhaltliche Sitzungen gemeinsam mit den Volksbegehrens-Vertretern abzuhalten. Stattdessen erfolgt die erste derartige Sitzung erst heute - mit einer Gesamtdauer von 90 Minuten, die der Bedeutung des Themas in keinster Weise gerecht werden können. Davon wurden gemäß offizieller Einladung den Parlamentsfraktionen und von diesen bestellten Experten 75 Minuten zugeteilt und den Vertretern des Volksbegehrens genau 13 Minuten. Zu insgesamt 60 Minuten Gutachten von fünf Experten, die von den Parteifraktionen nominiert wurden, inkl. den Meinungen der Parteifraktionen dazu, soll ich als Bevollmächtigte des Volksbegehrens genau drei Minuten(!) Stellung nehmen dürfen. Der Mensch, der das könnte, muß erst erfunden werden!
Diese Handhabung ist unzumutbar und unserer Meinung nach einer gelebten Demokratie unwürdig. Wir fordern hiermit die Parteifraktionen und deren Mitglieder im Verfassungsausschuß auf, eine echte Expertenanhörung einzuberufen, die diesen Namen auch verdient und der man ein ehrliches Interesse der sich als VOLKSvertreter bezeichnenden Abgeordneten an den fachlichen Argumenten der Betreiber des EU-Austritts-VOLKSbegehrens und den dahinter stehenden 261.000 Bürgern entnehmen kann. Denn nur das kann der Sinn einer Expertenanhörung zu einem Volksbegehren sein! Mit der heutigen "Expertenanhörung" hingegen werden über eine Viertelmillion sehr bewußte Österreicher praktisch mundtot gemacht und entmündigt und deren Vertreter zu Statisten degradiert.
Daß eine Expertenanhörung zu einem Volksbegehren in der von uns eingemahnten Form geschäftsordnungsmäßig zulässig und realistisch ist, bewies die parlamentarische Handhabung des ebenfalls von mir als Bevollmächtigte eingeleiteten Volksbegehrens "für die Neuaustragung der EU-Volksabstimmung unter fairen Bedingungen" im Jahr 2001. Damals konnten ebensoviele von uns nominierte Experten, nämlich fünf, in etwa gleicher Redezeit sprechen wie die Experten der Parlamentsfraktionen.
Für eine solche Expertenanhörung im Verfassungsausschuß stehen die Bevollmächtigten sowie von diesen nominierte Experten jederzeit zur Verfügung. Der verbleibende Dezember sowie auch der gesamte Jänner bieten dazu terminlich genug Möglichkeiten! Und sollte aufgrund der dreimonatigen Säumigkeit der aus Steuergeldern hochbezahlten Abgeordneten diesbezüglich ein Terminproblem entstehen, sichern die allesamt ehrenamtlich tätigen Vertreter des Volksbegehrens zu, daß sie auch Terminen rund um die Weihnachtszeit Folge leisten würden. Sobald der Termin einer solchen Expertenanhörung mit demokratiepolitisch sauberer Tagesordnung feststeht, werden wir der Parlamentsdirektion umgehend die von uns nominierten Experten bekanntgeben.
Aus den angeführten Gründen erklären wir hiermit die heutige Sitzung des Verfassungsausschusses für eine demokratiepolitische Farce. Sie stellt vielmehr eine Art Selbstbeweihräucherungsveranstaltung der Parlamentarier dar, der wir eine klare Absage erteilen und damit diese Sitzung mit sofortiger Wirkung aus Protest verlassen.
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens,
Helmut Schramm, stellvertretender Bevollmächtigter.

Rückfragen & Kontakt:

EU-Austritts-Volksbegehren
Inge Rauscher, 02242-70516, 0699-19284526,
Renate Zittmayr, 0664-4251935,
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
ihu@a1.net

APA-Bericht über die Sitzung >>>>


 
 



Die neue Wegwarte 6/2015


















"Die Ganze Woche" berichtet über EU-Austritts-Volksbegehrens-Protest gegen die Anhörung im Parlament.

Eigene Experten sollen nicht zu Wort kommen!

(...) "Inge Rauscher verlangt deshalb eine weitere Ausschuss-Sitzung wo die Fachleute des Volksbegehrens angehört werden"...

Dienstag, 1. Dezember 2015

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: Erste Sitzung des Verfassungsausschusses - unter Protest der Bevollmächtigten.




Neueste Meinungsumfragen:

 Bereits 45 % der Österreicher für den Austritt aus der EU!

Zeiselmauer (OTS) - Kommenden Donnerstag, den 3. Dezember 2015, soll die erste inhaltliche Sitzung des Verfassungsausschusses zum EU-Austritts-Volksbegehren in Form eines Expertenhearings stattfinden. Ganze drei Monate nach der offiziellen Zuleitung des Volksbegehrens durch das Innenministerium am 28. August 2015 hat es das Parlament nicht für nötig befunden, dazu eine (oder mehrere) Sitzung(en) des Verfassungsausschusses zur inhaltlichen Erörterung abzuhalten. Da nun die Frist langsam knapp wird, soll - praktisch ohne Vorankündigung - in wenigen Tagen eine Sitzung stattfinden, bei der die Bevollmächtigten der über eine Viertelmillion Unterzeichner des Volksbegehrens lediglich Statisten spielen sollen. Bei einer lächerlichen Gesamtdauer dieser Sitzung von 90 Minuten wurden 77 Minuten davon ausschließlich den Parlamentsfraktionen und den von ihnen nominierten "Experten" zugeteilt (siehe Anhang).
Dazu die Initiatorin und Erst-Unterzeichnerin des Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher: "Dieser Verhöhnung und de-facto-Entmündigung der 261.056 Volksbegehrens-Unterzeichner werden wir als Bevollmächtigte keinesfalls zustimmen und verlangen ein Minimum an demokratischer Handhabung in diesem Ausschuß! Dieser hat die Vorberatung im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Plenarsitzung des Nationalrats mit der Berichterstattung und Debatte über das Volksbegehren abzuwickeln, welche bis spätestens 17. Februar 2016 erfolgen muß."
Wie in einer echten Demokratie Konsens und bislang auch praktiziert, müßten diese Ausschußberatungen zum EU-Austritts-Volksbegehren im Parlament eigentlich dazu da sein - anstatt eine einseitige Pro-EU-Propaganda-Show zu veranstalten -, die Begründung der diesem überparteilichen Volksbegehren zugrundeliegende Zielsetzung durch Experten, welche von dessen Betreibern nominiert werden, eingehend und seriös zu prüfen. Daher wären zuerst diese zum Ausschuß einzuladen und anzuhören, und zwar zumindest in insgesamt gleicher Redezeit wie den Partei-"Experten" eingeräumt wird. Wobei das ohnehin bereits ein Zugeständnis an die Parteifraktionen darstellt, denn eigentlich sollten bei einem Experten-Hearing über ein Volksbegehren ausschließlich von dessen Vertretern nominierte Experten angehört werden. Die Meinungen der Parteien-"Experten" werden ohnehin fast permanent in den sogenannten öffentlich-rechtlichen Medien reflektiert. Haben denn die Parlamentsparteien derartige Angst vor Experten, die vernünftige und nachvollziehbare Gründe für einen EU-Austritt präsentieren?
"Diese skandalöse Handhabung eines parlamentarischen Ausschusses, die man durchaus als Mißbrauch bezeichnen muß, findet wohl nicht zufällig vor dem Hintergrund der neuesten Meinungsumfrage des IMAS-Instituts statt, die für die EU-Austritts-Befürworter mit 45 % (!) der Bevölkerung bereits einen Gleichstand mit den (Noch-)EU-Austritts-Gegnern im Juli 2015 ergab - unmittelbar nach der Eintragungswoche des EU-Austritts-Volksbegehrens, aber noch vor der zurzeit stattfindenden Migrationswelle. Wir werden mit den uns zustehenden und möglichen Mitteln auf diesen mehr als undemokratischen Affront reagieren", so Inge Rauscher abschließend. (Meinungsumfrage veröffentlicht am 16. Oktober 2015 im STANDARD, siehe http://www.ots.at/redirect/derstandard8)
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Inge Rauscher, 02242-70516


Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
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Sehr geehrte Frau Rauscher!

Die Fraktionen haben in Aussicht genommen am 3. Dezember 2015 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr ein Hearing mit ExpertInnen durchzuführen.

 Folgende Personen wurden nominiert:

Univ.-Prof. Dr. Stefan Griller, Universität Salzburg
SC Dr. Gerhard Hesse, BKA-VD
Dr. Eva Lichtenberger, ehem. MEP
Univ.-Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier LL.M.
Mag. Yvonne Toncic-Sorinj, Leiterin der EU-Grundsatzabteilung im BMeiA


 Das Hearing soll darüber hinaus öffentlich durchgeführt werden.

Es wurde folgender Ablauf vereinbart:

Einleitend soll die Bevollmächtigte des Volksbegehrens bzw. einer ihrer StellvertreterInnen ein zehn minütiges Statement abgeben.Anschließend daran werden die ExpertInnen in alphabetischer Reihenfolge gebeten, ein sechs minütiges Statement abzugeben.
Danach wird eine Runde pro Fraktion mit jeweils drei Minuten stattfinden und abschließend erhalten die Bevollmächtigte sowie die ExpertInnen nochmals drei Minuten Redezeit zu Stellungnahmen. Allenfalls erfolgt nochmals eine Runde der Fraktionen sofern die Dauer des Hearings, die mit 90 Minuten angesetzt wurde, noch nicht abgelaufen ist.
 Wie in der letzten Sitzung am 16. September 2015, darf ich daran erinnern, dass Sie als Bevollmächtigte des Volksbegehrens an dieser Sitzung teilnehmen können und zwei weitere StellvertreterInnen im Sinne des § 3 Abs. 3 Z 3 des Volksbegehrengesetzes beiziehen können. Um die Bekanntgabe der teilnehmenden StellvertreterInnen darf ich Sie ersuchen.
Die formale Beschlussfassung gemäß § 40 der Geschäftsordnung des Nationalrates wird am Beginn der Sitzung erfolgen.

Sie werden gebeten, diese Einladung, die als Zutrittsberechtigung gilt, sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen.

Ich ersuche Sie höflich um eine kurze Rückbestätigung Ihrer Teilnahme an daniela.prainer@parlament.gv.at.

mit freundlichen Grüßen
Dr.in Susanne Janistyn-Novák
Parlamentsvizedirektorin

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O f f e n e r   B r i e f

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin!

Im Namen von Hrn. Prof. WOHLMEYER, Mitglied des Personenkomitees für das überparteiliche EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN, darf ich Ihnen als Bevollmächtigte des Volksbegehrens im nachfolgenden seinen Appell an Sie (er ist dzt. verreist) in bezug auf die an uns ergangene Einladung zur Sitzung des Verfassungsausschusses vom 3.12.2015 (siehe weiter unten) auf diesem Wege überbringen.

Inge Rauscher.


Sehr geehrte Frau Präsident!

Ich fühle mich verpflichtet,  Sie mit diesem Schreiben auf die antidemokratische Perfidie der Art der vom Verfassungsausschuß am 3.12. in Aussicht genommenen Expertenanhörung hinzuweisen. Mit ausschließlich von den Parlamentsfraktionen bestellten Experten sollen offenbar die 261.056  Volksbegehrensunterzeichner verhöhnt und entmündigt werden. Sie haben die Macht und das Recht, hier im Interesse der glaubwürdigen Demokratie einzugreifen. Dies bedeutet:

1. Ermöglichung der Nominierung von Experten durch die Vertreter des Volksbegehrens (wie bei früheren Volksbegehren mehrfach so gehandhabt), und zwar insgesamt in der gleichen Anzahl und mit der gleichen Redezeit wie jene der insgesamt  von den Parlamentsfraktionen nominierten Experten.

2. Verschiebung des überfahrend kurz angeordneten Termins (Vorlaufzeit mindestens drei Wochen). Die Mitglieder des Verfassungsausschusses haben  für die Anberaumung dieses Termins über drei Monate ungenutzt verstreichen lassen.

Wenn Sie dulden, daß die Demokratie auf die vom Verfassungsausschuß für die Sitzung vom 23.12. vorgesehene Weise zu Grabe getragen wird, muß ich Ihnen als alter Mann das Ende der demokratischen Ordnung voraussagen, weil die Glaubwürdigkeit, die die Basis jedes Gemeinwesens ist, verloren geht.

Hochachtungsvoll

Dipl.Ing.nat.techn. Dr.jur. Dipl.in Law
Heinrich WOHLMEYER,

3180 Lilienfeld, Marktlerstr. 13, Schrattental 1, Tel. 02762/53173, h.wohlmeyer@aon.at


***


An die Parlamentsdirektion, zu Handen aller Mitglieder des Verfassungsausschusses sowie aller Klubobleute der Parlamentsfraktionen.

Die Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens protestieren hiermit in aller Schärfe gegen die vom Verfassungsausschuß in Aussicht genommene Abwicklung der Expertenanhörung, die de fakto eine völlig einseitige  Propagandaveranstaltung für die EU darstellt, und fordern
eine inhaltlich ausgewogene Expertenanhörung gemäß des nachstehenden offenen Briefes sowie eine Terminverschiebung derselben, die eine seriöse Vorbereitung und Termineinteilung auch für die Experten ermöglicht, die für Jene sprechen, die die demokratiepolitisch stärkst-mögliche Unterstützung eines Gesetzesvorschlags bekundet haben, nämlich durch offene Unterschrift vor den Behörden. Kein Gesetzesvorschlag der Parteifraktionen im Parlament kann auf eine derart massive Bürger-Unterstützung verweisen....

Inge Rauscher, im eigenen sowie im Namen aller anderen Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens


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Sehr geehrte Frau Rauscher!

Auftragsgemäß bestätige ich den Erhalt des von Ihnen übermittelten offenen Briefs an die Präsidentin des Nationalrates, verfasst von Professor Wohlmeyer.

Die für 3.12.2015 geplante Sitzung des Verfassungsausschusses behandelt als Tagesordnungspunkt 1 das Volksbegehren „EU-Austritts-Volksbegehren“. Es ist dies die erste inhaltliche Sitzung zu diesem Verhandlungsgegenstand. Es obliegt den Ausschüssen, die Gestaltung der Verhandlungen vorzunehmen; darauf hat die Präsidentin keinen Einfluss. Im gegenständlichen Fall haben sich alle Fraktionen darauf geeinigt, neben den Bevollmächtigten des Volksbegehrens pro Fraktion einen Experten/eine Expertin für dieses Hearing zu nominieren. Welche Planung für allenfalls weitere Sitzungen vorgesehen ist, steht derzeit noch nicht fest. Die Präsidentin wird aufgrund der Bedeutung des Anliegens dieses Schreibens an die Mitglieder des Verfassungsausschusses weiterleiten.

Im Hinblick auf den parlamentarischen Arbeitsplan sind häufig komplexe Abstimmungen zwischen den Fraktionen vorzunehmen. Dies führt immer wieder dazu, dass Ausschusssitzungen kurzfristig einberufen werden. Es scheint nicht zielführend die anberaumte Sitzung zu verschieben, da dies den Raum inhaltlicher Auseinandersetzung einschränken würde, was auch nicht den Intentionen der Vertreter und Vertreterinnen des Volksbegehrens entsprechen würde.

Es ist in diesem Zusammenhang jedenfalls zurückzuweisen, dass die mit dem Geschäftsordnungsgesetz konforme Vorgangsweise des Verfassungsausschusses als eine „die Demokratie zu Grabe tragende“ bezeichnet wird. Vielmehr sollte es das Ziel des Diskurses sein, in sachlicher Weise die verschiedenen Standpunkte zum gegenständlichen Volksbegehren in der geplanten Sitzung darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Susanne Janistyn-Novák
Parlamentsvizedirektorin



Sonntag, 15. November 2015

Neueste Meinungsumfragen: schon 45 % der Österreicher für den Austritt aus der EU!




Inge Rauscher: 



Dieses sensationelle Ergebnis erbrachte eine erst jetzt veröffentlichte, bereits im Juli 2015 durchgeführte, repräsentative Meinungsumfrage des als ÖVP-nahe geltenden  IMAS-Instituts, über die vor kurzem in der Tageszeitung "Standard" berichtet  wurde. Demnach sind bereits gleich viele  Österreicher und Österreicherinnen für den Austritt aus der EU als dagegen, nämlich jeweils 45 Prozent. Und das trotz permanenter, täglicher millionenschwerer Propaganda für die EU und noch viele Wochen vor der Masseneinwanderung nach Deutschland und Österreich. 

Diese Meinungsumfrage wurde kurz nach Ablauf der Eintragungswoche fürs EU-Austritts-Volksbegehren, das Ende Juni mit über einer Vierteilmillion Unterschriften (genau 261.056) stattfand,  durchgeführt.  

Damit wird die Forderung auf für die Regierung verbindliche Volksabstimmung über den Austritt der Republik Österreich aus der immer weniger "Europäischen" Union immer dringender. Die Vertreter aller Parlamentsparteien haben die rechtlich abgesicherte Möglichkeit, diese Volksabstimmung zu beantragen, entweder im Namen ihrer jeweiligen Fraktion oder quer durch alle Fraktionen mittels des "freien" Mandats!

Bei der  für Dezember von der Parlamentsdirektion angekündigte erste inhaltliche Sitzung des Verfassungsausschusses zu diesem Thema im Beisein der Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens wird es genau um diese Frage gehen. Sobald der Termin dafür feststeht, werden wir weiter berichten.

Der Standard berichtete: "86 Prozent finden demnach, es solle stärkere Spielregeln für Zuwanderer geben, zehn Prozent lehnen das ab. Ebenfalls breite Akzeptanz erfahren die Behauptungen, dass Kinder unter drei Jahren nicht in einer Krippe betreut werden sollten (74 Prozent), und dass das derzeitige Wirtschaftssystem nicht mehr funktioniere (72 Prozent). Nur jeder Fünfte widersprach diesen Aussagen.


Deutlich stärker polarisieren die Fragen, ob Österreich aus der EU austreten soll (je 45 Prozent dafür und dagegen), das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partner (46 Prozent dafür, 48 Prozent dagegen) oder die Behauptung, der Klimawandel werde übertrieben dargestellt (47 Prozent Zustimmung, 48 Prozent Ablehnung). Weder einen breiten Konsens noch extreme Polarisierung zeigten sich bei der Homo-Ehe, die mit 55 zu 38 Prozent eher positiv gesehen wird, und bei der Gesamtschule, die 39 Prozent unterstützen und 54 Prozent ablehnen."

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Finnlands Parlament wird Petition über Austritt aus Euro-Zone erörternust

Eine Petition, in der die finnischen Behörden aufgerufen werden, aus dem Euro-Raum auszusteigen, hat die notwendige Stimmenzahl erhalten und muss nun vom Parlament erörtert werden, teilt die Rundfunkgesellschaft Yle am Montag mit.

Die Petition sieht die Anberaumung eines Referendums vor, das über die Mitgliedschaft Finnlands in der Währungsunion zu entscheiden hat. Laut Angaben des Portals kansalaisaloite.fi wurde das Referendum bereits von 50.000 Finnen unterstützt.
Die Initiative gehe, so Yle, von der Partei Finnisches Zentrum aus, die bei den Parlamentswahlen 2015 gewonnen hat.
„Es hat kein Referendum zur Mitgliedschaft (des Landes in der Euro-Zone – d. Red.) gegeben. Dem Parlament wurde kein Gesetzentwurf vorgelegt, nur eine Regierungserklärung. Die Regierung stellt die Mitgliedschaft in der Euro-Zone praktisch vollständig positiv dar, obwohl sie Informationen über entsprechende Risiken und negative Folgen zur Verfügung hat“, wird die Petition von Yle zitiert.
Derzeit gehören neben den alten EU-Ländern wie Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Österreich, Portugal, Frankreich und Finnland, die 1999 dem Euro-Raum beigetreten sind, auch Litauen (seit 2015), Lettland (seit 2014), Estland (seit 2011), die Slowakei (seit 2009), Zypern und Malta (seit 2008), Slowenien (seit 2007) und Griechenland (seit 2001) zur Währungsunion.