Das unabhängige EU-Austritts-Personenkomitee: Heinrich Wohlmeyer, Markus Lechner, Inge Rauscher, Renate Zittmayr, Helmut Schramm und Franz-Joseph Plank.
261.056 Bürger unterschrieben Ende Juni 2015 das überparteiliche Volksbegehren für den Austritt aus der EU. Nach zwei Sitzungen des Verfassungsausschusses im Parlament stellte die FPÖ in der Plenarsitzung vom 27.1.2016 den offiziellen Antrag auf VOLKSBEFRAGUNG zum EU-Austritt. 47 NR-Abgeordnete stimmten für diesen Antrag.
20:00 bis 22:00 Uhr | Moderator : EU Volksbegehren
Kategorie: Politik zum Anfassen
Studio 2 (S2) - zu
Gast auf OKiTALK - Inge Rauscher - EU - Austritts - Volksbegehren -
Neujahrsansprache zum Thema "Wie kann das kommende Österreich nach
Abschüttellung der diktatorischen EU-Herrschaft
im Detail aussehen?" Ein Blick in die Zukunft von Inge Rauscher und
zwei anderen Mitgliedern des überparteilichen Personenkomitees für das
EU-Austritts-Volksbegehren, über das dzt. im Parlament verhandelt wird.
Über den Wert von Heimat & Umwelt für alle, auch in
wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht.
http://www.eu-austritts-volksbegehren.blogspot.co.at/ - Info-Link
Die Antwort auf diese vor Kurzem im „Freien Wort“ gestellte Frage eines „Krone“-Lesers lautet: Nach der Feststellung des amtlichen Ergebnisses von 261.056 persönlichen Unterstützern und Unterstützerinnen des Austritts der Republik Österreich aus der EU am 22. Juli durch das Innenministerium wurde das Volksbegehren am 28. August dem Nationalrat offiziell zur Behandlung zugeleitet. Die Plenumsdebatte des gesamten Nationalrats darüber muss fristgerecht bis spätestens 17. Februar 2016 stattfinden. Der Verfassungsausschuss, der diese vorzubereiten hat, hielt seine erste inhaltliche Sitzung darüber erst am 3. Dezember ab, also drei Monate nach der Zuleitung, und zwar in einer Form, die demokratiepolitisch jeder Beschreibung spottet. Von der lächerlichen Gesamtdauer von 90 Minuten für ein derart umfangreiches Thema wurde für die Parlamentsfraktionen und von diesen nominierten Experten 77 Minuten Redezeit festgelegt und für die Vertreter des Volksbegehrens genau 13 Minuten. Dieser Verhöhnung und De-facto-Entmündigung von über einer Viertelmillion sehr bewussten österreichischen Staatsbürgern konnten wir nicht zustimmen und verließen diese (unserer Meinung nach) Farce einer Volksbegehrens-Anhörung nach Verlesung einer zehnminütigen Protesterklärung im Namen aller Bevollmächtigten und Mitglieder des überparteilichen Personenkomitees zu Sitzungsbeginn (live aus dem Parlament abzurufen im Internet unter https://youtube/eK95ExzWifA). In dieser betonten wir, dass wir selbstverständlich jederzeit zu einer echten Expertenanhörung zur Verfügung stehen, bei der von uns nominierte Experten in ausreichender Redezeit darlegen können, welche fachlichen Gründe für einen EU-Austritt sprechen. Dieser wird inzwischen laut neuesten Meinungsumfragen des IMAS-Instituts von bereits 45% der Gesamtbevölkerung gewünscht, womit die EU-Austrittsbefürworter kurz nach dem Volksbegehren erstmals gleichauf mit den Gegnern desselben sind, dzt. ebenfalls 45%. Die im Volksbegehrens-Text für die Regierung verbindliche Volksabstimmung darüber ist also mehr als berechtigt! Für eine zweite Ausschusssitzung mit einer Expertenanhörung wie angeführt ist noch den ganzen Jänner Zeit. Beim Androsch-Volksbegehren gab es sieben Ausschusssitzungen Sind Millionäre und Großindustrielle den Politikern aller Parlamentsparteien, den sogenannten VOLKSvertretern, mehr wert als „normale“ Bürger?
Inge Rauscher,Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,per E-Mail erschienen am Mi, 23.12.
Einladung zum öffentlichen Informations- und
Diskussionsabend
VÖLKERWANDERUNG UND STAATSVERSAGEN:
Destabilisierung im Namen der „Neuen Weltordnung“?
Eintritt: freie Spende
am Mittwoch, 16. Dezember, um 19 Uhr
in ALTLENGBACH bei Wien (an der Westautobahn A-1 bzw. Westbahn zwischen St.
Pölten und Wien) im Hotel „STEINBERGER“, Hauptstraße 52 Autobahnabfahrt
„Altlengbach“(in beiden Richtungen), Bahnstation „Eichgraben-Altlengbach“, von
dort ca. 2 km entfernt, Abholdienst vom Bahnhof um 18.30h (und später wieder
dorthin retour) Übernachtungsmöglichkeit im Hotel: Tel. 02774/2289,
E-mail: reservierung@hotel-steinberger.at
Es spricht:
Univ.Prof.i.R. Dr. DDr.hc.
Hans KÖCHLER
Präsident der „International Progress Organization“ (Wien)
Moderation: Inge Rauscher, Obfrau der IHU
Hans KÖCHLER war jahrzehntelang ordentlicher Professor an der Universität
Innsbruck. Auf internationaler Ebene bemühte er sich u.a. um die
Demokratisierung der UNO, befaßte sich mit dem Unterschied zwischen terroristischen
Organisationen und nationalen Befreiungsbewegungen,und war Mitverfasser des
„Appells von Juristen gegen den Atomkrieg“. Er schrieb zahlreiche Sachbücher,
darunter „Philosophie - Recht - Politik“
(1985), „Democracy and the International Rule of Law“ (1995), „Force or Dialogue“
(2015).
In
einem kürzlich im Internet unter https://helmutmueller.wordpress.
com/2015/1024/diese-politik-muesste-man-sofort-adacta- legen/
veröffentlichten Interview führte
Prof.Köchler u.a. (Auszug/Zitate) folgendes aus:
Identität mit dem anderen das Gespräch zu führen. Das heißt nicht, daß z.B. die
Menschen in den westlichen Ländern, wenn sie glaubwürdig einen Dialog führen wollen,
gezwungen wären, die Menschen aus dem anderen Bereich bei sich aufzunehmen, wie
man auch den Menschen in den Ländern der islamischen Zivilisation nicht zumuten
kann, daß dort die westlichen säkularen Werte implantiert werden. Würde man
dies verlangen, würde man die Idee des Dialoges alssolchen negieren. Denn
letztlich geht es darum - und dies habe ich bereits vor mehr als vierzig Jahren
ausgearbeitet und der UNO als „Dialog der Zivilisationen“ vorgeschlagen -, daß
das identitätsstiftende kulturelle Selbstverständnis sich entwickelt, indem man
sich in Bezug zu setzenund abzugrenzen imstande ist von einem anderen
Selbstverständnis und Welthorizont. Dies ist es, was ich mit „Dialektik des kulturellen
Selbstverständnisses“ meine. Das Ziel ist also nicht eine Vermischung, sondern
die Herausbildung eines reifen Selbstverständnisses in Interaktion mit anderen
Kulturen. Die großen Zivilisationen der Weltgeschichte hatten dann Bestand,
wenn sie in der
Lage waren, sich in Bezug zu setzen zu anderen. Wenn sie diese Fähigkeit verloren
haben, dann haben sie schon den eigenen Untergang besiegelt.“
Zum eklatant
anti-demokratischen Ablauf dieser sogenannten „Experten-Anhörung“ zum
EU-Austritts-Volksbegehren hat die Redaktion der Die ganze Woche bereits
gut und ausführlich berichtet – als einzige Zeitung. Zu sagen sei auch
noch : Beim Bildungs-Volksbegehren des Herrn Androsch gab es z. B.
sieben Ausschuß-Sitzungen. Daß bei dieser Anhörung der von den Parteien
nominierten „Experten“ die Argumente für einen Weiterverbleib in dieser
EU für mich in keinster Weise griffen, sei nur am Rande erwähnt. Wären
die „Vorteile“ – für die Bürger ! – spürbar und greifbar, dann bräuchten
Politiker und deren Experten auch nicht dauernd diese
EU-Vorteils-Gebetsmühle herunterleiern.
Hätten
unsere angeblichen Volks-Vertreter / Brüsseler Statthalter ein reines
Gewissen, die tiefe Überzeugung der Richtigkeit und Wichtigkeit der EU,
dann bräuchten sie sich um eine ausgewogene Experten-Anhörung doch auch
nicht in anti-demokratischer Verhinderungs-Manier herumdrücken.
Wenn
diese EU denn so gut und notwendend ist, warum fürchtet man dann diese
Anhörung mit den Experten der Volksbegehren-Seite ? Habt Ihr Angst, bei
ausgewogenen, sachlichen Darstellungen auf Augenhöhe vielleicht Zweiter
und Letzter zu sein ? Habt Ihr denn etwas zu verlieren ? Geschätzte
Politiker, drum mein Herzens-Appell an Euch : Zeigt demokratischen Mut,
nehmt Euch ein Herz und lasst eine ordentliche Anhörung zu. Die
Demokratie, wenn es sie noch annähernd gibt, wird es Euch danken !
Mit Bezug auf den im "Betreff" angeführten Artikel in Ihrer Print- und Online-Ausgabe zur parlamentarischen Behandlung des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS ersuche ich um Veröffentlichung nachstehender Stellungnahme als Gastkommentar oder Leserbrief und danke im voraus.
Als Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens möchte ich hiermit auch den Lesern des "Standard" mitteilen, daß wir uns nicht der Diskussion darüber im Verfassungsausschuß verweigert haben, ganz im Gegenteil! Wir stehen jederzeit für eine demokratischen Mindeststandards entsprechende, echte Behandlung des Volksbegehrens im Verfassungsausschuß zur Verfügung, der der Vorberatung der Debatte im Plenum des Nationalrats dient, die bis spätestens 17. Februar stattfinden muß, und haben dies im Parlament auch entsprechend kundgetan. Es geht um die offizielle Anberaumung einer solchen Sitzung, bei der von den Bevollmächtigten des Volksbegehrens nominierte Experten die fachliche Begründung des naturgemäß umfangreichen Anliegens eines Austritts der Republik Österreich aus der Europäischen Union in einigermaßen ausreichendem Ausmaß darlegen können, damit man von einer Expertenanhörung durch den Nationalrat überhaupt sprechen kann. Für eine solche hat der Verfassungsausschuß noch ausreichend Zeit und damit die Möglichkeit, zu signalisieren, daß 261.056 Bürger und Bürgerinnen unseres Landes ernst genommen werden. In der Zwischenzeit sind ja gemäß einer im Juli durchgeführten Meinungsumfrage, die im Oktober im "Standard" publiziert wurde, bereits gleich viele Österreicher für den Austritt aus der EU, nämlich 45 % der Gesamtbevölkerung, als dagegen.
Die genaueren Gründe für unsere Protestaktion des Auszugs aus dieser ersten Sitzung des Verfassungsausschusses zum EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN im Parlament am 3. Dezember wurden in meiner dortigen Erklärung zu Sitzungsbeginn eingehend erläutert. Wie kann man eine Expertenanhörung zu einem von über einer Viertelmillion Österreichern unterstützten Volksbegehren einberufen, ohne den Bevollmächtigten des Volksbegehrens Gelegenheit zu geben, daß von ihnen nominierte Experten die fachliche Begründung des Austritts aus der EU in zumindest gleicher Redezeit darlegen können wie jene der von den Parlamentsfraktionen bestellten?! Ein Hearing zu einem Volksbegehren müßte sich doch in erster Linie mit den Argumenten der Vertreter der Unterzeichner befassen und nicht mit jenen der Gegnern derselben! Alles andere stellt eine de facto Entmündigung und Verhöhnung der Unterzeichner durch die Parlamentsparteien dar. Zunächst wurde gar kein Experte der Volksbegehrens-Betreiber zugelassen, drei Tage vor der Sitzung hieß es dann, es könne die 10-minütige Redezeit der Bevollmächtigten gnadenhalber durch einen von uns nominierten Experten ersetzt werden können. Also ein Experte gegenüber fünf der Parlamentsfraktionen, bei einer gesamten Redezeit für die Vertreter des Volksbegehrens von genau 13 Minuten von insgesamt 90 Minuten festgelegter Gesamtdauer dieser Sitzung. Und das, nachdem der Verfassungsausschuß mehr als drei Monate seit der offiziellen Zuteilung des Volksbegehrens durch die Parlamentsdirektion am 28.8.2015 ungenutzt verstreichen ließ. Das Parlament ist doch kein Kasperltheater!
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, im Namen des überparteilichen Personenkomitees.
261.056 Österreicher haben das Volksbegehren für den Austritt Österreichs aus der EU unterschrieben. Laut jüngster Umfrage befürworten bereits 45% der Österreicher einen EU-Austritt. Aber für die Anhörung vor den Experten der Regierung wurden den Proponenten ganze 10 Minuten für die Einleitung und 3 Minuten für Kommentare gewährt. Das ist der Verfall der Demokratie in Österreich! Wir fordern eine ordentliche parlamentarische Behandlung des EU-Austritts-Volksbegehrens!
Aucun Etat de droit ni en Allemagne ni en Autriche!
No constitutional state neither in Germany nor in Austria!
Zu einem Rechtsstaat gehört ein Staat. Doch hat sich derselbe Staat nicht schon längst und im Zuge der Illegalen-Invasion erst recht vorerst abgemeldet? Und mit ihm in gewißen Bereichen auch Recht und Ordnung?. Sollte der ohnehin bereits entkernte Staat als solcher dennoch wieder deutlicher in Erscheinung treten, ist zu befürchten, dann vollends EU-konform und ohne je wieder den Anspruch erheben zu können, ein echter Rechtsstaat werden zu können. Ja in Wirklichkeit bewegte er sich bereits halb filetiert zusehends mehr in eine fatale Richtung. Im scheinneutralen Österreich wie auch im US-Protektorat Bundesrepublik Deutschland wirken die Ignorierung aller die Einwanderung und Asyl betreffenden Gesetze und Abkommen daher trendverstärkend.
Lassen wir zum Thema einige Experten zu Wort kommen. Der Rechtsstaat werde mit Füßen getreten, meint etwa der ehemalige freiheitliche Spitzenpolitiker Siegfried Dillersberger in Genius. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt der Frankfurter Strafrechtler Peter-Alexis Albrecht, wenn er sagt, die Politik zerstöre den Rechtsstaat. Doch erheblich früher schon, anläßlich einer Podiumsdiskussion in Wien, vermeinte der bekannte Verfassungsexperte Heinz Meyer, in Österreich keinen Rechtsstaat erkennen zu können. Wenn immer mehr Experten dieser Meinung sind und immer mehr ganz oben gegen Recht und Ordnung versstoßen wird, wie soll da der „kleine Mann“ auf der Straße in seinem Staat noch einen Hort des Rechtes sehen können und diesen auch achten?
Es brauchte zu dieser Erkenntnis gewiß nicht erst die unglaublichen jedem Recht und jeder Vernunft spottenden Vorgänge an unseren Grenzen, und sie dauern ja noch an, aber sie führen die Rechtsbrüche auch dem naivsten Bürger besonders deutlich vor Augen. Kaum jemand konnten die sicherheitspolitisch und rechtsstaatlich bedenklichen Schleuserdienste des Merkel-Gefolgsmannes Faymann verborgen bleiben, obschon die deutsche Kanzlerdarstellerin als oberste Rechtsbrecherin unübertroffen zu bleiben scheint. Und allein daß sie nicht angeklagt und vor Gericht gestellt wird, zeigt ja eigentlich, daß die Deutschen in keinem Rechtsstaat leben, sondern in einem, in dem die willkürliche Auslegung von Ordnung und Gesetz auf der Tagesordnung der Regierung zu sein scheint.
Diese triste Einschätzung ist ja nicht so brandneu, aber sie wird, zum Beispiel, durch die Tagesaktualität, etwa durch den dem Völkerrecht und dem Grundgesetz widrigen Einsatz der Bundeswehr am Hindukusch und in Syrien, nur bestätigt. Also Rechtsbrüche aus Gewohnheit schon? Ist es doch so, daß seit vielen Jahren – sowohl in der BRD als auch in Österreich – durch Vertragsverletzungen, politische Justiz, Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor Gerichten, Einschränkung der Meinungsfreiheit und durch in diesem Zusammenhang an totalitäre Zeiten erinnernde politische Schauprozesse in unterschiedlicher Weise Verfassung und Rechtsordnung ignoriert werden.
Ein topaktuelles Beispiel für die Abwesenheit rechtsstaatlicher und demokratiepolitisch sauberer Gepflogenheiten liefert uns die zuletzt stattgefundene parlamentarische Experten-Anhörung zum österreichischen EU-Nein-Volkbegehren. Obwohl sich bei diesem 261.056 Österreicher für einen EU-Austritt ausgesprochen hatten und laut jüngster Umfrage bereits 45% der Österreichder einen EU-Austritt befürworteten, wurden die Initiatoren des Volksbegehrens vom Verfassungsausschuß geradezu gedemütigt. „Bei einer lächerlichen Gesamtdauer dieser Sitzung von 90 Minuten wurden 77 Minuten davon ausschließlich den Parlamentsfraktionen und den von ihnen nominierten “Experten” zugeteilt!“, heißt es dazu von Betreiberseite.
Als unzumutbar und einer gelebten Demokratie unwürdig kritisierte daher EU-Nein-Ikone Inge Rauscher die vom Verfassungsausschuss gewählte Vorgangsweise für die Behandlung des Volksbegehrens. Die unermüdliche Streiterin für ein souveränes Österreich forderte die Beiziehung von Experten des Volksbegehrens in gleicher Zahl und mit gleicher Redezeit, wie für die von den politischen Fraktionen nominierten Experten vorgesehen ist, und regte dafür eine weitere Sitzung des Verfassungsausschusses an. Die heutige Anhörung sei bloß eine Farce und eine Selbstbeweihräucherung der Fraktionen, urteilte sie und verließ gemeinsam mit ihrem Stellvertreter Helmut Schramm aus Protest die Sitzung.
Da sind die im Parlament vertretenen Parteien und die dahinter stehenden Lobbies wohl an die Falsche geraten. Inge Rauscher, die zusammen mit ihren Mitstreitern dieses Volksbegehren unter großen persönlichen Opfern zu dem bekannten Erfolg geführt hatte, wird nicht so leicht klein zu kriegen sein, da haben sich die Gegner eines EU-Austritts wohl verrechnet. Die Vorgangsweise der Etablierten ist nicht nur demokratiepoltisch bedenklich, sondern offenbart auch eine Haltung so genannter Volksvertreter, die nicht anders als autoritär und volksfern beschrieben werden kann.
Dazu ist sehr aufschlußreich, was der freiheitliche Parlamentsklubdirektor, Norbert Nemeth, in der Wochenzeitschrift Zur Zeit schreibt. Seiner Meinung nach stünde zwar jedem Klub ein Experte zu, den Initiatoren des Volksbegehrens aber, so tönt er, nur Rederecht (siehe oben). Und weiter derselbe: Direkte Demokratie solle nicht dazu führen, daß die Vertreter der repräsentativen Demokratie zurückgesetzt werden. Auweh! Ja, direkte Demokratie könnte einigen weh tun, aber dem Rechtsstaat in einem dann hoffentlich souveränen Österreich auf die Sprünge helfen. Daß in einem solchen Staat, anders als heute, jeder einzelne dazu bereit sein würde, für den Aufstieg oder den Verfall seines Staates verantwortlich zu sein, darf angenommen werden. Zum Thema Polizeistaat Österreich?