PRESSEAUSSENDUNG VOM 19. DEZEMBER 2013 -  APA 
http://www.ots.at/pressemappe/16229/aom
Seriosität und Überparteilichkeit wichtig
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Seriosität und Überparteilichkeit wichtig
Zeiselmauer (ptp014/19.12.2013/12:00) - 
  
   
   
    
Die Betreiber des 
überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens geben heute bekannt, daß 
sie bereits mehr als die Hälfte der gesetzlich geforderten, rund 8.500 
gemeindeamtlich bestätigten Unterstützungs-Erklärungen zur Einleitung 
des Volksbegehrens vorliegen haben; die behördliche Frist zu deren 
Einreichung im Innenministerium läuft noch bis Dezember 2014. Der genaue
 Text des Volksbegehrens, der in dieser Form vom Leiter der Abteilung 
für Wahlen und Volksbegehren im Innenministerium, Mag. Robert Stein, für
 "gesetzeskonform" erklärt wurde und wie er auf jeder 
Unterstützungs-Erklärung angeführt ist, lautet: "Der Nationalrat möge 
den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mit 
Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen 
ist, beschließen".
"BZÖ-Volksbegehren" - parteitaktisches Manöver?
Zum Volksbegehren, das vor wenigen Tagen vom BZÖ 
angekündigt wurde, erklärt Inge Rauscher, Sprecherin des 
überparteilichen Personenkomitees für das EU-Austritts-Volksbegehren: 
"Ginge es den BZÖ-Politikern wirklich um die Sache und nicht um ein 
parteitaktisches Manöver, um sich als gescheiterte Nationalratspartei 
vor den EU-Parlaments-Wahlen wieder ins Gespräch zu bringen, würden sie 
die seit Monaten laufende Einleitungsarbeit (Unterschriftensammlung) am 
überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehren unterstützen bzw. zu dessen 
Unterzeichnung aufrufen! Es zeigt den Charakter einer Partei, wenn diese
 versucht, eine bereits laufende direkt-demokratische Aktion 
unabhängiger Bürger parteipolitisch zu vereinnahmen und damit zu 
marginalisieren. Informationen zum überparteilichen 
EU-Austritts-Volksbegehren sind seit längerem im Internet verfügbar (http://www.eu-austritts-volksbegehren.at )."
Die Propaganda-Bezeichnung "Stoppt die EU" des 
angekündigten BZÖ-Volksbegehrens sei irreführend, da der rechtlich 
relevante, offizielle Text des BZÖ - wie aus deren 
Unterstützungs-Erklärung nachstehend wörtlich angeführt - ebenso einen 
Fortbestand der EU-Mitgliedschaft mit allen Konsequenzen zur Folge haben
 könnte: "Volksbegehren für ein vom Nationalrat zu beschließendes 
Bundesgesetz zur Abhaltung einer Volksabstimmung über den Verbleib bzw. 
Austritt Österreichs bei bzw. aus der EU." Bezeichnenderweise steht 
dieser Text auf dem Unterstützungs-Formular zudem nur kleingedruckt.
Binnenmarkt und freier Warenverkehr - "Geburtsfehler" der EU
Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der 
Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT und Mitglied des unabhängigen 
Personenkomitees für das echte EU-Austritts-Volksbegehren, ergänzt: 
"Einer der wichtigsten Gründe, warum die gesamte EU-Konstruktion so 
verheerende Auswirkungen in volkswirtschaftlicher, sozialer, 
ökologischer und tierschutzrelevanter Hinsicht hat, ist der 
EU-Binnenmarkt: Freier Warenverkehr über alles, also grenzenloser und 
völlig ungezügelter Freihandel! Dieser Götze der EU, der seit 
Jahrzehnten auch vom EuGH gnadenlos durchgepeitscht wird, steht über 
allen anderen menschlichen Werten und auch denen von leidensfähigen 
Tieren, die lediglich als "Waren" betrachtet und behandelt werden; 
Beispiele sind ausbeuterische Massentierhaltung oder 
Langzeittiertransporte. Bisher ist jedenfalls nicht bekannt geworden, 
daß das BZÖ gegen diesen "Geburtsfehler" der EU, der ja seit Jahrzehnten
 besteht, aufgetreten wäre, schon gar nicht in den Jahren ihrer 
Regierungsbeteiligung".
Inge Rauscher abschließend: "Wir werden jedenfalls an 
der Einleitung des echten EU-Austritts-Volksbegehrens weiterarbeiten, 
auch wenn wir über keine mit Parteien vergleichbare Finanzierung 
verfügen und die gesamte Arbeit dafür ehrenamtlich geleistet wird."
Presseaussendung des "Überparteilichen Personenkomitées für das EU-Austritts-Volksbegehren" vom 19.12.2013. (OTS Original-Text-Service der Austria Presse http://www.pressetext.com/news/20131219014 )
Presseaussendung des "Überparteilichen Personenkomitées für das EU-Austritts-Volksbegehren" vom 19.12.2013. (OTS Original-Text-Service der Austria Presse http://www.pressetext.com/news/20131219014 )
| Aussender: | EU-Austritts-Volksbegehren | 
| Ansprechpartner: | Inge Rauscher | 
| Tel.: | 02242/70516 | 
| E-Mail: | ihu@a1.net | 
| Website: | www.eu-austritts-volksbegehren.at | 
 
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