Montag, 30. Oktober 2017

Aufforderung an die kommende Regierung: ÖSTERREICH ZUERST!

Die EU ist nicht Europa! Die bei weitem bevölkerungsstärksten drei Städte in Europa befinden sich nicht (mehr) in der EU*)

Zeiselmauer (OTS) - Anläßlich der beginnenden Regierungsverhandlungen fordert die unabhängige und freie Arbeitsgemeinschaft "Initiative Heimat & Umwelt" (IHU) im Namen vieler aufmerksamer Beobachter und Wähler die Koalitionsverhandler auf, sich dessen bewußt zu bleiben, daß ihre Parteien von Bürgern des eigenständigen Staates Österreich gewählt wurden und nicht von Untertanen der EU. „Viele Österreicher und Österreicherinnen erwarten von der kommenden Regierung nach innen und außen eine Zurückweisung der ständigen manipulativen Behauptungen, kritische Positionen zur Politik der EU seien ,europafeindlich`. Die potentielle Regierung ist aufgerufen, im Regierungsprogramm die freie Entscheidung von Österreichs Bürgern auch in Fragen der EU-Politik zu verankern! Ansonsten wäre diese Regierung von vornherein in Geiselhaft. Nur wer sich selbst achtet, wird auch geachtet werden“, so Inge Rauscher, Obfrau der IHU.
Die vor kurzem - ausgerechnet am Nationalfeiertag - getätigte Aussage des Bundespräsidenten, daß die "Zusammenarbeit mit Europa" - eine Metapher für eine völlige Auslieferung an die EU, wie aus allen medialen Kommentaren dazu ersichtlich - IMMERWÄHREND sei, schwächt die Position Österreichs in der EU. Ebenso die - in mehreren Medien wiedergegebene - Aussage von ÖVP-Chef Kurz, diese Regierung habe eine "Europa-freundliche" (= EU-ergebene) zu sein oder "sie wird nicht sein". Den sich abzeichnenden weiteren gravierenden Zentralisierungs- und Zwangsmaßnahmen der EU - vor allem im Finanzbereich und in der Asylpolitik - wird man so nicht begegnen können.
Inge Rauscher weiter: „Die kommende Regierung ist aufgerufen, den tatsächlich IMMERWÄHRENDEN Bereich der österreichischen Verfassung, nämlich die NEUTRALITÄT und damit die Nicht-Teilnahme an einer EU-Armee und selbstverständlich auch der NATO, zu verteidigen und für die Verwirklichung einer echten DIREKTEN DEMOKRATIE nach Schweizer Muster, also ohne jede bevormundenden inhaltlichen Einschränkungen, zu sorgen.“
Dazu der angesehene Ressourcenökonom Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer: "Derzeit führt die unbegrenzte Haftung letztlich aller Bürger für die Schulden der Staaten und maroden Unternehmen sowie Banken im Rahmen des ESM zur kollektiven Enteignung der Bürger;  genauso wie die vorgesehene Bankenunion und die unter Verletzung der Statuten der EZB praktizierte ungezügelte Geldvermehrung. Die Nullzinspolitik der EZB fördert die unhaltbare Verschuldung der Staaten und bewirkt die Plünderung der Ersparnisse der Bürger und die Entwertung der Pensionsfonds sowie der Sozialsysteme. Dieser aufoktroyierten Politik muß endlich Einhalt geboten werden! Auch dafür ist die direkte Demokratie ein Hebel.“
*) Moskau mit 12,2 Millionen Einwohnern, London mit 8,8 Millionen, St. Petersburg mit 5,3 Millionen. Erst an vierter Stelle kommt Berlin mit 3,6 Millionen.

Rückfragen & Kontakt:

Inge Rauscher, 02242/70516 
Renate Zittmayr, 0664/425 19 35 
Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, 02762/53173 

Initiative Heimat & Umwelt (IHU) 
ihu@a1.netwww.heimat-und-umwelt.at

Sonntag, 29. Oktober 2017

Demokratie ohne Selbstbestimmung ist keine Demokratie

Den Autonomiestatus der Katalanen aufzuheben, ist ein unverzeihlicher Schritt und mit internationalem Recht nicht vereinbar. Ein Gastbeitrag des Völkerrechtlers Alfred de Zayas aus der Welt.de.


Die Ankündigung der spanischen Regierung, die Autonomie Kataloniens aufzuheben, ist bedauerlich. Ein derartiger institutioneller Angriff auf die katalanische Demokratie würde einen massiven Rückschritt bei der Verteidigung der Menschenrechte bedeuten und wäre unvereinbar mit den Artikeln 1, 19, 25 und 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte.
Es ist daran zu erinnern, dass laut Artikel 10, Absatz 2, und Artikel 96 der spanischen Verfassung internationale Verträge konstitutiv sind für das nationale Recht und dass Menschenrechte und Grundrechte des spanischen Rechts in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen auszulegen sind.
Das Völkerrecht der Selbstbestimmung hat sich weit über die bloße Dekolonialisierung hinaus entwickelt. Einem Volk das Recht auf Selbstbestimmung zu verweigern, ihm die Rechtmäßigkeit eines Referendums abzusprechen und die begrenzte Autonomie eines Volkes durch Strafen und Einschüchterung aufzuheben, stellt eine Verletzung des Artikels 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und zivile Rechte (ICCPR) und des Internationales Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar.
Wir erinnern uns, dass der damalige Präsident der Bundesrepublik Jugoslawien, Slobodan Milosevic, die Autonomie des Kosovo aufgehoben hat, was zur Gründung der Kosovo-Befreiungsarmee und zu einer Serie von Konflikten führte, die mit der Unabhängigkeit des Kosovo endete. Dieses Ergebnis oder eine großzügigere Autonomie bei fortgesetzter territorialer Integrität Jugoslawiens hätten durch Dialog und politische Verhandlungen erreicht werden können.
Anstatt nach Vermittlungslösungen zu suchen, lehnten 1999 einige Staaten Dialog ab und entschieden sich für Gewalt ohne Rechtsgrundlagen oder Zustimmung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Heute hat die internationale Gemeinschaft Interesse daran und eine Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass in Katalonien der soziale Frieden geschützt und Gewalt verhindert wird.
Kein Staat kann sich auf das Recht der territorialen Integrität berufen, um das Recht auf Selbstbestimmung zu unterlaufen. Der Vorwurf, Beschlüsse des gewählten Parlaments von Katalonien seien „verfassungswidrig“ und das Referendum sei „illegal“, geht daher an der eigentlichen Frage vorbei. Derartige Argumente sind leere, positivistische, eigennützige Tricks, um das ius cogens, den unabänderlichen Charakter der Selbstbestimmung zu unterdrücken. Sie höhlen das Selbstbestimmungsrecht aus.

Territoriale Integrität

Spanien muss daran erinnert werden, dass die Selbstbestimmung ein Recht der Völker ist und kein Vorrecht von Staaten, das sie gewähren oder verweigern können. Territoriale Integrität im Verständnis der Vereinten Nationen ist ein Anspruch nach außen mit dem Ziel, auswärtige Drohungen oder Eingriffe in die territoriale Integrität souveräner Staaten abzuwehren. Im Fall eines Konflikts zwischen den Prinzipien der territorialen Integrität und dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung überwiegt letzteres.
Bekanntlich streben viele Völker weltweit nach Selbstbestimmung, entweder intern in Form von Autonomie oder extern in Form von Unabhängigkeit. Und obwohl die Verwirklichung von Selbstbestimmung nicht automatisch oder selbstständig erfolgt, handelt es sich um ein fundamentales Menschenrecht, bei dessen Implementierung als Mittel zur Konfliktvermeidung die internationale Gemeinschaft helfen muss.
Das Streben nach Selbstbestimmung verschwindet nicht durch dessen gewaltsame Unterdrückung. Vielmehr wird das Argument genährt, Abhilfe sei nur durch Sezession möglich.
Aus dem Englischen von Ansgar Graw
(Quelle: Welt.de)

Freitag, 6. Oktober 2017

Ganzseitiger Wahlaufruf der IHU in "Heute", "Österreich" und "Ganze Woche"




Dieses Inserat erscheint am 6. Oktober in der Tageszeitung "Heute" - NÖ, in der Tageszeitung "ÖSTERREICH" bundesweit am kommenden SONNTAG (8. Oktober), sowie in der "GANZEN WOCHE", die am Dienstag/Mittwoch kommender Woche. (10./11. Oktober).