Freitag, 22. August 2014

Offener Protest-Brief




An den BUNDESPRÄSIDENTEN der Republik Österreich, Hrn. Dr. Heinz Fischer,
den BUNDESKANZLER der Republik Österreich, Hrn. Werner Faymann,
und den AUSSENMINISTER der Republik Österreich, Hrn. Sebastian Kurz

KRIEG GEGEN RUSSLAND - NICHT MIT UNS!
Aufruf zum Ende der Mißachtung des Völkerrechts

Die Ereignisse der letzten Monate in bezug auf die Ukraine sind ungeheuerlich und viele aufmerksame Bürger Österreichs und  auch anderswo erkennen in zunehmendem Maße, daß diese zu einem Krieg mit Rußland (!) womöglich in allernächster Zeit führen können, wenn nicht sogar sollen (!). Wir protestieren hiermit in aller Entschiedenheit gegen diese Politik des sogenannten „Westens“, die keinerlei Rückendeckung in unserem Staatsvolk hat und in völlig undemokratischer und unserer Meinung nach unverantwortlicher Weise über dessen Köpfe hinweg  auch von „unseren“ Regierenden mitbetrieben wird.

Und dies in krassem Gegensatz zur „immerwährenden NEUTRALITÄT Österreichs“, die geltendes Verfassungsrecht der Republik Österreich darstellt,
  die überhaupt nur aufgrund dieser „Neutralität nach dem Muster der Schweiz“  nach dem 2. Weltkrieg wieder „auferstehen“ konnte.

Die EU im Sog der NATO - 25 der dzt. 28 E-Mitgliedstaaten sind gleichzeitig Mitglied der NATO, einer US-geführten, nordatlantischen (!)
  Militär-Allianz - tut derzeit alles, um eine solche Kriegsgefahr (3.Weltkrieg?) herbeizuführen. Völkerrechtlich gibt es dafür keine einzige Berechtigung und humanitär schon überhaupt nicht! Zu den Fakten:

1. Die UNO-Charta
Gleich im Artikel 1 der „Charta der Vereinten Nationen“   ist das SELBSTBESTIMMUNGSRECHT DER VÖLKER (nicht der Staaten!) unmißverständlich verankert; es ist der KERN der UNO-Charta. Absatz 2 dieses Grundsatzartikels lautet wörtlich:

1. Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:

Abs. 2: freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen.

2. In Anwendung dieses internationalen Rechts
haben sich die Völker auf der Halbinsel  KRIM und in der OSTUKRAINE in unabhängigen VOLKSABSTIMMUNGEN mit jeweils großer Mehrheit  für den Anschluß an Rußland im Fall der Krim und im Fall der Ostukraine für die Ausrufung eines eigenen Staates unabhängig von der gegenwärtigen Ukraine ausgesprochen.

Es gibt also nach internationalem Recht keinerlei Rechtfertigung für den im Gange befindlichen, grausamen Krieg der ukrainischen Armee und zahlreicher, vom Ausland finanzierter Privatarmeen (= Militärfirmen) gegen die sogenannten „Separatisten“. Deren Geltendmachung des Rechts auf Selbstbestimmung ist völlig legitim und niemand kann ihnen dieses Recht nehmen; daran ändern auch noch so entsetzliche GEWALTMAßNAHMEN bzw. deren Befürwortung durch die Regierungen jener EU-Staaten nichts, die sich ausschließlich als USA-Vasallen definieren, z.B. jene Großbritanniens und Deutschlands. Diesen TOTENTANZ darf Österreich auf keinen Fall mittragen
3.Verleichbare aktuelle Beispiele.
Am 18. September 2014 wird Schottland über die Unabhängigkeit von England abstimmen; am 9. November 2014  soll Katalonien über die Unabhängigkeit von Spanien abstimmen.
Im Jahre 2008 proklamierte das Parlament der früheren serbischen Provinz Kosovo die Unabhängigkeit des Landes; diese wurde vom „Westen“ als legal und legitim angesehen. Warum wird dann der Freiheitswille der Bürger in der Ostukraine vom „Westen“ kriminalisiert und mit Bomben und Granaten auf Wohnviertel beantwortet???

Was auch immer der Grund dafür sein sollte - Rohstoffinteressen, Macht- und Eroberungspolitik,
  Einkreisung Rußlands durch die NATO,  Rettung des Dollars und der US-Wirtschaft mir ihrer Rekordverschuldung durch Kriegsgewinne - diese  Gewaltpolitik von USA/NATO/EU ist unmenschlich und alle an zivilisierten Beziehungen  zwischen Menschen und Völkern Interessierten sind aufgerufen, diesem abscheulichen Weg nicht länger widerspruchslos  zuzusehen.
4. Zu den Sanktionen.
Es ist unvereinbar mit der „immerwährenden NEUTRALITÄT“ Österreichs  (Wortlaut des Neutralitätsgesetzes von 1955), Sanktionen, also politische und wirtschaftliche Strafmaßnahmen,  mitzutragen, weil diese von einer Seite (im konkreten Fall der USA) verhängt werden. Schon gar nicht dann, wenn für die Verhängung solcher Sanktionen gegen die Russische Föderation kein völkerrechtlich gerechtfertigter Grund vorliegt (siehe oben).
Mit diesen Sanktionen wurde ein Wirtschafts- und Handelskrieg mit Rußland auf dem Rücken der Völker begonnen! Durch das Mittragen dieser Sanktionen des „Westens“ gegen die Russische Föderation durch die österreichische Bundesregierung  wird nicht nur der Wirtschaft und der Bevölkerung Rußlands, sondern  auch Österreichs Wirtschaft und damit dem ganzen Volk schwerer Schaden zugefügt und Österreich wird damit zum potentiellen Angriffsziel.

Die Unterstützung der derzeitigen Regierung der Ukraine durch USA und EU ist auch deshalb zurückzuweisen, da es sich um eine unrechtmäßige, durch einen gewaltsamen Putsch zustande gekommene Staatsführung handelt, die demokratisch nicht legitimiert ist.
  Diesem Putsch ist eine jahrelange politische Stimmungsmache gegen den russischen Bevölkerungsanteil in der Ukraine durch über zweitausend (!) sogenannte NGO‘s vorausgegangen, die mit Milliardenbeträgen vom „Westen“, vor allem den USA, finanziert wurden. Schon dadurch wurde die staatliche Souveränität der Ukraine auf das gröbste verletzt und ein friedliches Zusammenleben der Volksgruppen in der Ukraine erschwert.

Dieses Putschregime wurde installiert, weil die rechtmäßige Regierung der Ukraine und deren gewaltsam verjagter Präsident das geplante Assoziierungsabkommen der Ukraine mit der EU nicht unterzeichnete. Die EU handelt seither nach dem Motto „Und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt!“ Dieses Zitat aus Goethe‘s „Erlkönig“ ist heute leider in der Weltpolitik noch immer aktuell und darf nicht mehr länger akzeptiert werden. Systeme, die damit operieren, sind zu verlassen, damit ihnen der Boden für ihr schändliches Handeln entzogen wird.


5. Solidarität mit den Opfern.
Unser tiefes Mitgefühl gilt den inzwischen vielen tausend Opfern des gewaltsam  herbeigeführten Konflikts in der Ukraine. Ihr Schicksal könnte morgen auch uns treffen, auch Österreich liegt geopolitisch an einer Nahtstelle zwischen Ost und West....
Deshalb ist die Wiederherstellung der NEUTRALITÄT und eines selbständigen Österreichs mehr denn je das Gebot der Stunde!
6. Aufforderung zur Wiederherstellung des Friedens in Europa.
Als österreichische, nicht vom Ausland, sondern ausschließlich  durch freiwillige Spenden österreichischer Bürger finanzierte Arbeitsgemeinschaft rufen wir hiermit alle Empfänger dieses Protestbriefs auf, zur Wiederherstellung des militärischen, politischen und wirtschaftlichen FRIEDENS in der Ukraine und damit in ganz Europa durch Unterstützung folgender Maßnahmen beizutragen:

Einstellung jeglicher Sanktionen gegen die Russische Föderation.Damit würden auch sofort die Gegen-Sanktionen Rußlands wegfallen. Deutliche öffentliche Stellungnahmen möglichst vieler offizieller Institutionen gegen die Sanktionen des „Westens“, wie von der österr. Wirtschaftskammer
  und von den Regierungen Ungarns und der Slowakei inzwischen  erfolgt.

Beendigung der Einflußnahme von Auslands-finanzierten NGO´s in interne Angelegenheiten von Staaten zur offenen oder verdeckten
 Destabilisierung nicht nur in der Ukraine, sondern in allen demokratischen Staaten als eklatante Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Abzug aller einschlägigen Stiftungen/Vereine/Institute und sonstigen Tarnorganisationen aus der Ukraine und anderswo.

Sofortige Einstellung jeglicher militärischer Unterstützung der Ukraine durch USA/EU und diesen nahestehenden Privatarmeen-
und Einrichtungen und Abzug derselben. Ermöglichung einer freien, selbstbestimmten Entwicklung der Ukraine, deren Bürger bereits jetzt einen hohen Preis für die Destabilisierung ihres Staates zahlen, der ohne diese Maßnahmen noch massiv steigen wird.

Anerkennung des Anschlusses der Krim an die Russische Föderation und der staatlichen Unabhängigkeit der Ostukraine auch durch USA und EU, auf jeden Fall aber durch das neutrale Österreich.
Die Grundlage des Friedens in der Welt kann nur Gerechtigkeit für alle sein und ein Ende des Messens mit zweierlei Maß!
Im Namen des überparteilichen Personenkomitées für den Austritt Österreichs aus der EU:
Inge Rauscher, Obfrau der Initative HEIMAT & UMWELT, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
p.A.A-3424 Zeiselmauer, Hageng. 5. ihu@a1.net

Ergeht auch an:
Die Klubobmänner bzw. -Obfrauen der Parlamentsfraktionen, die russische und ukrainische Botschaft in Österreich, die Generalsekretäre der OSZE, des EUROPARATES und der VEREINTEN NATIONEN, sowie an viele andere Personen und Institutionen im In- und Ausland.

(Quelle: Wegwarte 4/14

Klagemauer.TV

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN Werden wir die Einreichung alle gemeinsam schaffen?




Das liegt vor allem an Ihnen, liebe Leser! Sie wissen besser als alle anderen Österreicher, wieviel selbstlose und unermüdliche Arbeit von Aktivisten und welche finanziellen Opfer durch idealistische Spender nötig sind, um ein Volksbegehren in der wohl wichtigsten Überlebensfrage Österreichs auf den Weg zu bringen - trotz aller damit verbundenen Schwierigkeiten! Volksbegehren sind das einzige direkt-demokratische Instrument in Österreich, das wir  Bürger selbst herbeiführen können. Bei entspr. zahlreicher Unterstützung für ein Sachanliegen  wie dem Austritt aus der EU   kann auch „die Politik“ auf Dauer nicht daran vorbeigehen. Aber erst muß das Volksbegehren - die „öffentliche EINTRAGUNGSWOCHE“- überhaupt zustandekommen!
Dafür sind aktuell (Anfang September 2014) noch rund 2.300 gemeindeamtlich bestätigte Unterstützungs-Erklärungen für die Einleitung des Volksbegehrens  nötig, die bis spätestens Anfang Dezember bei uns einlangen müssen. Rund 7.200 konnten von uns bereits erarbeitet werden; insgesamt rund 9.500 müssen im Dezember im Innenministerium eingereicht werden, damit die Behörden dann in ganz Österreich im Frühjahr 2015 die öffentliche Eintragungswoche, das eigentliche Volksbegehren, durchführen können. Gelingt dies nicht, waren alle bisherigen Anstrengungen vergebens!

Diese noch fehlenden 2.300 Unterstützungs-Erklärungen sind alles andere als leicht zu schaffen! Denken Sie daran, daß es seit Jahren in Österreich
  niemandem mehr gelungen ist, ein Volksbegehren einreichungsfähig zu machen, und z.B. in Deutschland die Bürger überhaupt keine direktdemokratische Möglichkeit auf Bundesebene haben.... Mit Ihrer (weiteren)  Hilfe können wir es gemeinsam schaffen!

1. Wer weder heuer noch im Vorjahr eine Unterstützungs-Erklärung für das EU-Austritts-Volksbegehren im Gemeindeamt/Magistrat oder beim Notar am Info-Stand unterschrieben hat, möge dies bitte möglichst umgehend tun und die bestätigte Unterstützungs-Erklärung an uns einschicken. Bitte verwenden Sie
  dafür das in dieser WEGWARTE enthaltene Formular. U-Erklärungen, die vor Jahresbeginn 2013 unterschrieben wurden, sind nicht mehr gültig.
Wer 2013 oder 2014 bereits unterschrieben hat (DANKE!), möge bitte die hier enthaltene U-Erklärung an Mitbürger weitergeben; sie kann zur Weiterverbreitung auch kopiert werden (Farbdruck ist nicht notwendig).

2. Wir würden dringend weitere Helfer (tage- oder stundenweise)  bei den zahlreichen Info-Stand-Aktionstagen in (fast) ganz Österreich benötigen, die wir bis Dezember durchführen müssen, um die Einreichung zu schaffen. Die Termine stehen im Internet unter www.eu-austritts-volksbegehren.at oder können auf Anfrage telefonisch, brieflich oder per E-mail mitgeteilt werden - siehe Impressum auf der Rückseite sowie Tel. 0664/425 19 35.

3. Wir versuchen, bei möglichst vielen Aktionstagen auch mit Notaren zu arbeiten, damit die Bürger gleich direkt beim Info-Stand unterschreiben können.

Das wird nur möglich sein, wenn wir so viele Kostenbeiträge in entspr.
Höhe „hereinbekommen“, daß wir die Notare auch bezahlen können
- anders geht es leider nicht. Dafür allen, die dies bisher und bis Dezember auch weiter ermöglich(t)en, ein großes DANKESCHÖN! 
Der Austritt aus der EU ist rechtlich abgesichert:

Es ist für uns immer wieder erstaunlich, daß Bürger allen Ernstes behaupten, daß ein EU-Austritt nicht möglich sei. Das wird den Menschen offenbar über viele Kanäle „vermittelt“, entspricht aber nicht den Fakten. !
Der Austritt aus der EU ist
  im geltenden „EU-Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (Lissabon-Vertrag) genau geregelt.

Artikel 50 des EU-Vertrages lautet wörtlich:

1. Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

2. Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat (Anmerkung: die Staats-und Regierungschefs) seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
3. Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

Die Absätze 4 und 5 des Austritts-Artikels sind rein formaler Natur und unbedeutend.

Der EU-Austritt ist das wichtigste nationale Recht, das den Mitgliedstaaten noch verblieben ist.

Dieses Recht wird ja auch in England, Frankreich und anderen Noch-EU-Mitgliedstaaten geltend gemacht.
Die Verankerung des EU-Austritts-Rechts
  im EU-Vertrag selbst wäre völkerrechtlich gar nicht notwendig gewesen (man kann aus jedem Staatsvertrag wie auch dem EU-Vertrag selbstverständlich auch wieder austreten - siehe die internationale „Wiener Vertragsrechtskonvention“), es wird aber dadurch  für alle Zweifler außer Streit gestellt.
Die wichtigsten Worte in der Austrittsklausel (Artikel 50) sind die beiden Worte „oder andernfalls“ im Absatz 3 (siehe Kasten). Dazu eine in der Fachliteratur allseits anerkannte Kommentierung eines deklarierten EU-Befürworters, in der es auf Seite 8 - auszugsweise -  heißt (Dörr in Grabitz/Hilf/Nettesheim):

Die wesentliche Funktion des neuen Artikels 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat hinaus natürlich nicht nur „beschließen“, sondern auch ins Werk setzen....

Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet.

Soweit eine anerkannte, unserem Anliegen nicht wohlgesonnene Experten-Erläuterung. Was dazu kommt und nicht unwesentlich ist: Die in der (falschen) EU-hörigen Propaganda immer wieder behauptete „Tatsache“, daß uns der EU-Austritt Enormes kosten würde, kann durch nichts erhärtet werden. Der geltende EU-Austritts-Artikel enthält keinerlei Hinweis dazu, geschweige denn irgendeine Verpflichtung! Ganz im Gegenteil. Wir würden uns endlich die Milliardenbeträge ersparen, die wir als Netto-Zahler seit 20 Jahren jährlich an die EU überweisen müssen und von denen wir nur einen Bruchteil als sogenannte „EU-Förderungen“ zurückbekommen.

In Wirklichkeit fördern Österreichs Steuerzahler permanent die EU, nicht diese uns!