Sonntag, 18. Januar 2015

EU-Austritt, Lesermeinung VK – 17.1.2015

So mancher fragt sich ängstlich, was nach dem EU-Austritt sein wird. Für mich ist die Sache schon gegessen! Denn ich weiß, dieses Volksbegehren ist unsere letzte Chance. Die Österreicher verstehen –  KONZERNHERRSCHAFT ist unvereinbar mit Demokratie und KONZERNWIRTSCHAFT tötet unsere Volkswirtschaft! Durch den gemeinsamen Kampf  für unser Land u. u. Kultur werden die Österreicher zusammengeschweißt, halten wieder zusammen. Wir behalten die sauer verdienten Milliarden für uns, bauen damit Wirtschaft, Landwirtschaft und Bundesheer wieder auf, sichern die Pensionen für das Alter. Wir schließen uns der EFTA an, rücken näher mit der Schweiz zusammen, finden in unseren Nachbarländern Partner, führen keinen Krieg mit Russland, brauchen keine teuren Battlegroups. Und wenn’s uns gut geht, können wir auch anderen helfen. Und Österreich wird nicht allein bleiben, denn viele Länder werden uns folgen! Habt keine Angst, das wahre Europa kann ohne Österreich nicht Europa sein, nur eine Kolonie von US-Konzernen! In der direkten Demokratie, die Österreich dann ist, wird’s natürlich für parasitäre Politiker keine fetten EU-Posten mehr geben. Der Bürger wird selber die Verantwortung übernehmen –  denn wer zahlt, der schafft auch an!
Viktor Koschelu, Wien


***


Freitag, 16. Januar 2015

Leserbrief in der Kronenzeitung vom 16.1.2015

Das freie Wort
Auf die Frage von Dr. Ernie Hackl aus Ansfelden: „Wann startet ein Volksbegehren zum Austritt aus der EU?“ gibt es eine erfreuliche Antwort: Das Volksbegehren wird von 24. Juni bis 1. Juli 2015 österreichweit stattfinden. Dem mit rund 9800 Bürger-Unterschriften unterstützten Einleitungsantrag für ein überparteiliches EU-Austritts-Volksbegehren wurde vor wenigen Tagen vom Innenministerium per Bescheid stattgegeben. Damit ist nun offiziell, dass der Austritt aus der EU rechtlich und politisch zulässig ist; in der genannten Eintragungswoche können alle wahlberechtigten Österreicher und Österreicherinnen dafür in den Gemeindeämtern und Magistraten unterschreiben.


Inge Rauscher,Zeiselmauer
erschienen am Fr, 16.1.
´

Sonntag, 11. Januar 2015

Videos zum EU-Austrittsvolksbegehren

Kurze Version (Dank an Renate Zittmayer):


 



 Ganze Pressekonferenz 
(Besten Dank an Günter Deutschinger)
Kontakt:
+43 664 3514235
Matschenbloch 20
9423 Sankt Georgen
mailto:deutschinger@gmail.com
´

Freitag, 9. Januar 2015

B E G R Ü N D U N G des Einleitungsantrags:

So gut wie alle Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die damals zum mehrheitlichen  "Ja zum EU-Beitritt" geführt haben, wurden gebrochen.  Anstatt eines Aufschwungs ist es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden Kriminalität bis hin zum zunehmenden "Bauernsterben" und den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die EU-Entscheidungsebenen  werden  nach Meinung vieler von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von international ausgerichteten Handelsketten, die einer mittelständisch geprägten, krisensicheren und naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.

Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstößt immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Rußland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine "Kolonie" von Brüssel oder Washington und schon gar nicht wollen wir dadurch in außenpolitische Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Maße friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!

Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen
TTIP bzw. CETA
wird am sichersten  durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie  die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge,  die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muß. Von diesen, die jährlich - umgerechnet -  Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil  wieder zurück, dieser wird dann - propagandistischerweise - als EU-"Förderung" bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser - ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlt - "darf" (!) Österreich selbst entscheiden.  Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.

Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV.  Darin heißt es

 in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

 Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

Dieser Austrittsartikel wird Im Standardlehrbuch "Das Recht der Europäischen Union" von Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert. Darin heißt es u.a.:

"Die wesentliche Funktion des neuen Artikel 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat natürlich nicht nur 'beschließen', sondern auch ins Werk setzen." Und weiter im Fachkommentar von Dörr:

"Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet."

Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern  vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten "Euro-Rettungsschirme".  Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.

Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschließen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluß  einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, sodaß in jedem Fall das letzte Wort die Bürger - und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermaßen - haben und niemand "übergangen" werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschließen sollte.

Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der  Bevölkerung abgewendet werden.  Die EU wird von vielen Bürgern  als lähmendes,  zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige  Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige  Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch "Luft zum Atmen" läßt - im viele Bereiche umfassenden Sinn!



Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS

Donnerstag, 8. Januar 2015

Pressekonferenz des EU-Austritts-Volksbegehrens mit Medienberichten







2015 wird für Österreich ein Jahr zahlreicher Wahlen, nun können die ÖsterreicherInnen ihre Stimme zusätzlich bei einem Volksbegehren abgeben: Denn am Mittwoch bestätigte das Innenministerium den Termin für ein Volksbegehren, dass den ÖsterreicherInnen die Möglichkeit geben soll, sich für einen EU-Austritt auszusprechen. Die Eintragungswoche ist vom 24. Juni bis 1. Juli. Das überparteiliche und unabhängige Personenkomittee versuchte bereits 2011 ein Begehren einzureichen, damals scheiterte es allerdings an einem Formfehler. Mit insgesamt 10.074 Unterstützungserklärungen steht dem Volksbegehren für 2015 nun nichts mehr im Wege, freut sich Initiatorin, Bevollmächtigte und Erstunterzeichnerin Inge Rauscher:
„Das ganze Volksbegehren ist schon die Fortsetzung einer langjährigen EU-Widerstandsarbeit. Es ist in der Zwischenzeit in den letzten Jahren so viel eingetreten, wo die Bürger sich nicht mehr einverstanden erklären mit dieser Entwicklung. Und dass es jetzt genehmigt wurde, zeigt ganz deutlich, dass EU-Austritt rechtlich natürlich einwandrfrei möglich ist und zulässig ist. Und das ist genau das Gegenteil von dem was Herr EU-Kommissions-Präsident Juncker vor wenigen Tagen gesagt hat, dass nämlich der Euro undwiederruflich sei. Das stimmt rechtlich ganz und gar nicht und der EU-Kommissions-Präsident hat ja auch gesagt 'Wenn es ernst wird, muss man lügen'. Wir zeigen durch die Praxis, wie die Wahrheit wirklich aussicht und dass man solchen Lügen nicht glauben braucht.“
Ein Ziel für das Volksbegehren im Sommer will Rauscher nicht nennen. Von konkreten Zahlen zu sprechen sei unseriös. Das überparteiliche Personenkomittee wird jedoch alles machen um so viele Stimmen wie möglich zu mobilisieren. Die Hauptgründe für einen EU-Austritt, welche auch die ErstunterzeichnerInnen des Begehrens nannten, fasst Rauscher zusammen:
„Wir haben sehr viele Informationsstände gemacht, quer durch Österreich und die Hauptgründe, die uns die Bürger von sich aus gesagt haben, sind erstens die Unfreiheit die viele Menschen spüren. Wir haben überhaupt nichts mehr zu reden im eigenen Land, wir werden von anonymen Mächten herumdirigiert, die unsinnigsten Verordnungen kommen aus Brüssel, meistens helfen sie den Großkonzernen und schaden der mittelständischen Wirtschaft; wir haben keine Grenzen mehr; die Kriminalität ist massiv gestiegen. Das Zweite ist die wirtschaftliche Entwicklung: Der Verlust der Kaufkraft, die steigende Arbeitslosigkeit, mit dem Euro ist alles so viel teurer geworden. Und der dritte große Punkt der viele Menschen in Österreich bewegt, ist der offensichtliche Verlust der Neutralität.“
So lassen sich die aktuellen Entwicklungen rund um den Russland-Ukraine-Konflikt nicht mit der „immerwährenden Neutralität“ Österreichs vereinen, betonen die InitiatorInnen. Durch den EU-Austritt erhofft sich das Personenkomittee daher die „Wiederherstellung eines freien und neutralen Österreichs“. Auch das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP steht unter scharfer Kritik der InitiatorInnen. Schon jetzt sei es ein riesiges Problem, dass mehr für große Konzerne und nur wenig für heimische Klein- und Mittelbetriebe gemacht wird, erkärt Tierarzt und Obmann der Tierrechtsorganisation „Animal Spirit“ Dr. Franz-Joseph Plank im Bezug auf den fehldenden Tierschutz:
„Tierschutz ist immerhin ein Thema, das in Österreich sehr viele Menschen bewegt, vor allem spezielle Themen wie die Tiertransporte. Da hat die EU leider sehr viel zum Negativen beigetragen - vor allem was die EU durch diese wahnsinnigen Subventionen alles an zusätzlichem Tierleid bewirkt. Im Jahr 2013 wurden 60 Mrd. Euro - das sind 40% des gesamten EU-Haushalts – für die Landwirtschaft ausgegeben und davon ein Großteil für die Agrarindustrie, also für die großen Massentierhaltungsbetriebe, für Tiertransporte, für die fleischverarbeitende Industrie und am allerwenigsten davon haben die Kleinbauern bekommen. Diese sind nach wie vor unter Zugzwang und müssen zu sperren. Es sind mittlerweile 9 Betriebe pro Tag, obwohl den Landwirten damals etwas ganz anderes versprochen wurde.“
GesprächspartnerInnen:
Inge Rauscher, Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt" und Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens
Dr. Eva Maria Barki, Rechtsanwältin
Renate Zittmayer, Bäuerin
Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der Tierschutzorganisation "Animal Spirit"
Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Ressourcenökonom





Gesamte PK anhören>>> 

Weitere Medien:

ORF:
http://www.orf.at/#/stories/2260282/


Mittwoch, 7. Januar 2015

Gründe für Dr. Franz Josef Plank zum EU-Austritts-Volksbegehren

Franz Josef Plank und Animal Spirit ist Mitgied der Plattform für den Austritt Österreichs aus der EU


DAS EU-weite GESCHÄFT MIT DEM FLEISCH
Als langjähriger Tier- und Umweltschutzaktivist bin ich für den schnellstmöglichen Austritt Öster­reichs aus der EU, damit wir wieder selbständig vernünftige und für Bevölkerung, Umwelt und Tiere sinnvolle Gesetze – v.a. betreffend Agrarpolitik - machen können (siehe echte direkte Demo­kratie Schweiz). 
Denn die EU ist – gemeinsam mit den USA – durch die von ihr massiv geförderte Agrar- und Tierausbeutungsindustrie Hauptverursacher schrecklichen Tierleids, für massiven Ein­satz von Pharmazeutika und damit verbundenen Antibiotika-Resistenzen, großflächige Umwelt­schäden, Seuchen und regelmäßige Fleischskandale – die Fakten rund um die industrielle Massen­tierhaltung in der EU liegen auf dem Tisch. Aber der Markt boomt, Fleisch ist ein gewinnbringen­des Geschäft. Damit das so bleibt, bedient die Werbung unablässig das Klischee einer heilen – schon lange nicht mehr existierenden - Bauernhofromantik. Gleichzeitig werden Unmengen unse­rer Steuergelder, die wir als “Mitglied” zwangsweise an die EU abliefern müssen, verschwendet. Denn die Fleisch-Produzenten fetten ihre Gewinne mittels großzügiger staatlicher Subventionen auf, Kosten für verursachte Umweltschäden werden allerdings auf die Steuerzahler abgewälzt. Das Wachstumswunder Fleischindustrie ist überhaupt erst möglich, weil Fleisch von der EU-Politik mit Förderungen künstlich verbilligt wird. Statt im Interesse der Allgemeinheit Qualität zu fördern, werden in erster Linie Massenproduktion und somit Billigst-„Lebensmittel“ unterstützt – nach dem uralten Prinzip „Brot und Spiele“. So flossen allein im Jahr 2013 in der EU 60 Milliarden Euro (!)  an Subventionen in die Landwirtschaft bzw. Agrarindustrie, das waren über 40 Prozent des gesam­ten EU-Haushaltes. Aberwitzig viel Geld für einen Wirtschaftszweig, der nicht einmal zwei Pro­zent des europäischen Sozialprodukts erwirtschaftet. Dazu zählten etwa auch milliardenschwere EU-Beihilfen in Form von sogenannten Flächenzahlungen und für die Bereitstellung von Ver­kehrsinfrastruktur, sowie Förderungen für den Futtermittelhandel. Die EU fördert Investitionen in noch größere Ställe mit bis zu 50 Prozent, während Bauern mit wenig Vieh leer ausgehen, und immer mehr der sog. “Kleinbauern” endgültig zusperren müssen. Allein 240 Millionen Euro aus EU-Töpfen wandern jährlich direkt in die fleischverarbeitende Industrie. Wir wollen daher wieder eine eigenständige, umwelt- und tierschutzgerechte Agrarpolitik ohne Gentechnik, Massentierhal­tung, tagelanger internationaler Tiertransporte und Megatonnen importierter Futtermittel aus Drittweltländern, wo auch kleine und mittlere Betriebe mit Bezug zu ihren Tieren wieder eine Chance zum Überleben haben. Mehr>>>











vom 24. Juni bis 1. Juli 2015  

Eintragungszeit des Volksbegehrens vom 24. Juni bis 1. Juli

EU-Austritts-Volksbegehren

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN vom Innenministerium für 24. Juni bis 1. Juli 2015 heute offiziell bekanntgegeben

Share on facebook  tweet  Share on google+
Utl.: Stellungnahme der Betreiber: "Großer Erfolg der unabhängigen
      Bürgerbewegung" =

Zeiselmauer (OTS) - Die Betreiber des soeben vom Innenministerium
offiziell zugelassenen EU-Austritts-Volksbegehrens, ein unabhängiges
und überparteiliches Personenkomitee, bezeichnen das Zustandekommen
dieses Volksbegehrens als großen Erfolg der rund zehntausend
Erstunterzeichner im Einleitungsverfahren. Diese gehen quer durch
alle parteipolitischen und ideologischen "Lager" und haben mit ihrer
persönlichen Unterschrift vor den Gemeindeämtern nun allen
österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern eine Chance
eröffnet, die auf viele Jahre hinaus nicht mehr wiederkommen wird,
nämlich sich ganz offiziell für die Wiederherstellung eines freien
und neutralen Österreichs ohne EU-Bevormundung zu deklarieren. 

Dazu die Erstunterzeichnende Inge Rauscher von der "Initiative Heimat
und Umwelt" (IHU): "Jede Unterschrift in den Eintragungslokalen in
der Zeit vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 wird auf jeden Fall
beträchtliche Auswirkungen darauf haben, ob wir eine "Kolonie" der
die EU beherrschenden multinationalen Konzerne und Banken mit ihren
menschenverachtenden, unsozialen und umweltfeindlichen Strategien,
insbesondere am Arbeits"markt", bleiben oder ein Staat werden wollen,
in dem Bürger, die sich für das Gemeinwohl verantwortlich fühlen, das
Sagen haben. Nur damit werden wir als Volk dem Begriff der wahren
Demokratie gerecht und das ist das eigentliche, tiefere Anliegen
dieses EU-Austritts-Volksbegehrens."

Zwtl.: Morgen Pressekonferenz zu Begründung und Eintragungswoche Juni
2015

Morgen findet - wie bereits auf 
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150105_OTS0001 angekündigt - ab 11
Uhr zu diesem Thema eine Pressekonferenz im Restaurant "Kupferdachl",
1010 Wien, Schotteng. 7 statt. Sie wird auf www.o-ton.at
aufgezeichnet und kann ebendort von Journalisten kostenlos durch
einfache Registrierung abgerufen werden. 

Die Mitglieder des Betreiber-Komitees sind: Inge Rauscher, Obfrau der
IHU und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, der bekannte
Ressourcen-Ökonom Univ.Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Rechtsanwältin
Dr. Eva Maria Barki, der Volkswirt Mag. Markus Lechner, der Obmann
der Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT, Dr. Franz-Joseph Plank, der
Angestellte Helmut Schramm und die Landwirtin Renate Zittmayr. 

Im Anhang der Text der offiziellen Begründung des
EU-Austritts-Volksbegehrens, der Voraussetzung zur Zulassung durch
das Innenministerium war.

~
Rückfragehinweis:
   Inge Rauscher, IHU, 02242-70516
   Dr. Franz-Joseph Plank, ANIMAL SPIRIT, 0676-7082434
~

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/16229/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0118    2015-01-07/15:46

071546 Jän 15
 
Erste Pressestimmen:
 
 http://www.02elf.net/ 
 
 http://orf.at/stories/2260282/