Das unabhängige EU-Austritts-Personenkomitee: Heinrich Wohlmeyer, Markus Lechner, Inge Rauscher, Renate Zittmayr, Helmut Schramm und Franz-Joseph Plank. 261.056 Bürger unterschrieben Ende Juni 2015 das überparteiliche Volksbegehren für den Austritt aus der EU. Nach zwei Sitzungen des Verfassungsausschusses im Parlament stellte die FPÖ in der Plenarsitzung vom 27.1.2016 den offiziellen Antrag auf VOLKSBEFRAGUNG zum EU-Austritt. 47 NR-Abgeordnete stimmten für diesen Antrag.
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Freitag, 30. Januar 2015
Dienstag, 27. Januar 2015
Sonntag, 18. Januar 2015
EU-Austritt, Lesermeinung VK – 17.1.2015
So mancher fragt sich ängstlich, was nach dem
EU-Austritt sein wird. Für mich ist die Sache schon
gegessen! Denn ich weiß, dieses Volksbegehren ist unsere
letzte Chance. Die Österreicher verstehen –
KONZERNHERRSCHAFT ist unvereinbar mit Demokratie und
KONZERNWIRTSCHAFT tötet unsere Volkswirtschaft! Durch
den gemeinsamen Kampf für unser Land u. u. Kultur
werden die Österreicher zusammengeschweißt, halten
wieder zusammen. Wir behalten die sauer verdienten
Milliarden für uns, bauen damit Wirtschaft,
Landwirtschaft und Bundesheer wieder auf, sichern die
Pensionen für das Alter. Wir schließen uns der EFTA an,
rücken näher mit der Schweiz zusammen, finden in unseren
Nachbarländern Partner, führen keinen Krieg mit
Russland, brauchen keine teuren Battlegroups. Und wenn’s
uns gut geht, können wir auch anderen helfen. Und
Österreich wird nicht allein bleiben, denn viele Länder
werden uns folgen! Habt keine Angst, das wahre
Europa kann ohne Österreich nicht Europa sein,
nur eine Kolonie von US-Konzernen! In der direkten
Demokratie, die Österreich dann ist, wird’s natürlich
für parasitäre Politiker keine fetten EU-Posten mehr
geben. Der Bürger wird selber die Verantwortung
übernehmen – denn wer zahlt, der schafft auch an!
Viktor Koschelu, Wien
***
Freitag, 16. Januar 2015
Leserbrief in der Kronenzeitung vom 16.1.2015
Das freie Wort
Auf die Frage von Dr. Ernie Hackl aus Ansfelden: „Wann startet ein
Volksbegehren zum Austritt aus der EU?“ gibt es eine erfreuliche
Antwort: Das Volksbegehren wird von 24. Juni bis 1. Juli 2015
österreichweit stattfinden. Dem mit rund 9800 Bürger-Unterschriften
unterstützten Einleitungsantrag für ein überparteiliches
EU-Austritts-Volksbegehren wurde vor wenigen Tagen vom Innenministerium
per Bescheid stattgegeben. Damit ist nun offiziell, dass der Austritt
aus der EU rechtlich und politisch zulässig ist; in der genannten
Eintragungswoche können alle wahlberechtigten Österreicher und
Österreicherinnen dafür in den Gemeindeämtern und Magistraten
unterschreiben.
Inge Rauscher,Zeiselmauer
erschienen am Fr, 16.1.
Inge Rauscher,Zeiselmauer
erschienen am Fr, 16.1.
Sonntag, 11. Januar 2015
Videos zum EU-Austrittsvolksbegehren
Kurze Version (Dank an Renate Zittmayer):
Ganze Pressekonferenz
(Besten Dank an Günter Deutschinger)
Kontakt:
´
Ganze Pressekonferenz
(Besten Dank an Günter Deutschinger)
Kontakt:
+43 664 3514235
Matschenbloch 20
9423 Sankt Georgen
mailto:deutschinger@gmail.com
´
Freitag, 9. Januar 2015
B E G R Ü N D U N G des Einleitungsantrags:
So gut wie alle
Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die
damals zum mehrheitlichen "Ja zum EU-Beitritt" geführt
haben, wurden gebrochen. Anstatt eines Aufschwungs ist
es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf
fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden
Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem
Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden
Kriminalität bis hin zum zunehmenden "Bauernsterben" und
den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die
EU-Entscheidungsebenen werden nach Meinung vieler von
Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von
international ausgerichteten Handelsketten, die einer
mittelständisch geprägten, krisensicheren und
naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.
Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstößt immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Rußland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine "Kolonie" von Brüssel oder Washington und schon gar nicht wollen wir dadurch in außenpolitische Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Maße friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!
Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen
TTIP bzw. CETA wird am sichersten durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge, die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muß. Von diesen, die jährlich - umgerechnet - Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil wieder zurück, dieser wird dann - propagandistischerweise - als EU-"Förderung" bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser - ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlt - "darf" (!) Österreich selbst entscheiden. Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.
Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV. Darin heißt es
in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
Dieser Austrittsartikel wird Im Standardlehrbuch "Das Recht der Europäischen Union" von Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert. Darin heißt es u.a.:
"Die wesentliche Funktion des neuen Artikel 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat natürlich nicht nur 'beschließen', sondern auch ins Werk setzen." Und weiter im Fachkommentar von Dörr:
"Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet."
Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten "Euro-Rettungsschirme". Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.
Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschließen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluß einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, sodaß in jedem Fall das letzte Wort die Bürger - und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermaßen - haben und niemand "übergangen" werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschließen sollte.
Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der Bevölkerung abgewendet werden. Die EU wird von vielen Bürgern als lähmendes, zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch "Luft zum Atmen" läßt - im viele Bereiche umfassenden Sinn!
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS
Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstößt immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Rußland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine "Kolonie" von Brüssel oder Washington und schon gar nicht wollen wir dadurch in außenpolitische Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Maße friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!
Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen
TTIP bzw. CETA wird am sichersten durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge, die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muß. Von diesen, die jährlich - umgerechnet - Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil wieder zurück, dieser wird dann - propagandistischerweise - als EU-"Förderung" bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser - ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlt - "darf" (!) Österreich selbst entscheiden. Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.
Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV. Darin heißt es
in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
Dieser Austrittsartikel wird Im Standardlehrbuch "Das Recht der Europäischen Union" von Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert. Darin heißt es u.a.:
"Die wesentliche Funktion des neuen Artikel 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat natürlich nicht nur 'beschließen', sondern auch ins Werk setzen." Und weiter im Fachkommentar von Dörr:
"Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet."
Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten "Euro-Rettungsschirme". Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.
Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschließen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluß einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, sodaß in jedem Fall das letzte Wort die Bürger - und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermaßen - haben und niemand "übergangen" werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschließen sollte.
Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der Bevölkerung abgewendet werden. Die EU wird von vielen Bürgern als lähmendes, zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch "Luft zum Atmen" läßt - im viele Bereiche umfassenden Sinn!
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS
Donnerstag, 8. Januar 2015
Pressekonferenz des EU-Austritts-Volksbegehrens mit Medienberichten
2015
wird für Österreich ein Jahr zahlreicher Wahlen, nun können die
ÖsterreicherInnen ihre Stimme zusätzlich bei einem Volksbegehren
abgeben: Denn am Mittwoch bestätigte das Innenministerium den Termin für
ein Volksbegehren, dass den ÖsterreicherInnen die Möglichkeit geben
soll, sich für einen EU-Austritt auszusprechen. Die Eintragungswoche ist
vom 24. Juni bis 1. Juli. Das überparteiliche und unabhängige
Personenkomittee versuchte bereits 2011 ein Begehren einzureichen,
damals scheiterte es allerdings an einem Formfehler. Mit insgesamt
10.074 Unterstützungserklärungen steht dem Volksbegehren für 2015 nun
nichts mehr im Wege, freut sich Initiatorin, Bevollmächtigte und
Erstunterzeichnerin Inge Rauscher:
„Das ganze
Volksbegehren ist schon die Fortsetzung einer langjährigen
EU-Widerstandsarbeit. Es ist in der Zwischenzeit in den letzten Jahren
so viel eingetreten, wo die Bürger sich nicht mehr einverstanden
erklären mit dieser Entwicklung. Und dass es jetzt genehmigt wurde,
zeigt ganz deutlich, dass EU-Austritt rechtlich natürlich einwandrfrei
möglich ist und zulässig ist. Und das ist genau das Gegenteil von dem
was Herr EU-Kommissions-Präsident Juncker vor wenigen Tagen gesagt hat,
dass nämlich der Euro undwiederruflich sei. Das stimmt rechtlich ganz
und gar nicht und der EU-Kommissions-Präsident hat ja auch gesagt 'Wenn
es ernst wird, muss man lügen'. Wir zeigen durch die Praxis, wie die
Wahrheit wirklich aussicht und dass man solchen Lügen nicht glauben
braucht.“
Ein Ziel für das
Volksbegehren im Sommer will Rauscher nicht nennen. Von konkreten Zahlen
zu sprechen sei unseriös. Das überparteiliche Personenkomittee wird
jedoch alles machen um so viele Stimmen wie möglich zu mobilisieren. Die
Hauptgründe für einen EU-Austritt, welche auch die
ErstunterzeichnerInnen des Begehrens nannten, fasst Rauscher zusammen:
„Wir haben sehr
viele Informationsstände gemacht, quer durch Österreich und die
Hauptgründe, die uns die Bürger von sich aus gesagt haben, sind erstens
die Unfreiheit die viele Menschen spüren. Wir haben überhaupt nichts
mehr zu reden im eigenen Land, wir werden von anonymen Mächten
herumdirigiert, die unsinnigsten Verordnungen kommen aus Brüssel,
meistens helfen sie den Großkonzernen und schaden der mittelständischen
Wirtschaft; wir haben keine Grenzen mehr; die Kriminalität ist massiv
gestiegen. Das Zweite ist die wirtschaftliche Entwicklung: Der Verlust
der Kaufkraft, die steigende Arbeitslosigkeit, mit dem Euro ist alles so
viel teurer geworden. Und der dritte große Punkt der viele Menschen in
Österreich bewegt, ist der offensichtliche Verlust der Neutralität.“
So lassen sich die
aktuellen Entwicklungen rund um den Russland-Ukraine-Konflikt nicht mit
der „immerwährenden Neutralität“ Österreichs vereinen, betonen die
InitiatorInnen. Durch den EU-Austritt erhofft sich das Personenkomittee
daher die „Wiederherstellung eines freien und neutralen Österreichs“.
Auch das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP steht unter scharfer
Kritik der InitiatorInnen. Schon jetzt sei es ein riesiges Problem, dass
mehr für große Konzerne und nur wenig für heimische Klein- und
Mittelbetriebe gemacht wird, erkärt Tierarzt und Obmann der
Tierrechtsorganisation „Animal Spirit“ Dr. Franz-Joseph Plank im Bezug
auf den fehldenden Tierschutz:
„Tierschutz ist
immerhin ein Thema, das in Österreich sehr viele Menschen bewegt, vor
allem spezielle Themen wie die Tiertransporte. Da hat die EU leider sehr
viel zum Negativen beigetragen - vor allem was die EU durch diese
wahnsinnigen Subventionen alles an zusätzlichem Tierleid bewirkt. Im
Jahr 2013 wurden 60 Mrd. Euro - das sind 40% des gesamten EU-Haushalts –
für die Landwirtschaft ausgegeben und davon ein Großteil für die
Agrarindustrie, also für die großen Massentierhaltungsbetriebe, für
Tiertransporte, für die fleischverarbeitende Industrie und am
allerwenigsten davon haben die Kleinbauern bekommen. Diese sind nach wie
vor unter Zugzwang und müssen zu sperren. Es sind mittlerweile 9
Betriebe pro Tag, obwohl den Landwirten damals etwas ganz anderes
versprochen wurde.“
GesprächspartnerInnen:
Inge Rauscher, Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt" und Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens
Dr. Eva Maria Barki, Rechtsanwältin
Renate Zittmayer, Bäuerin
Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der Tierschutzorganisation "Animal Spirit"
Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Ressourcenökonom
Gesamte PK anhören>>>
Weitere Medien:
ORF:
http://www.orf.at/#/stories/2260282/
Weitere Medien:
ORF:
http://www.orf.at/#/stories/2260282/
Kleine Zeitung
-Steiermark:
PRESSE (mit
derzeit bereits 12 Kommentaren unterhalb des Textes):
Salzburger Nachrichten
(mit Kommentaren unterhalb des Textes):
APA-Presseaussendung:
http://www.salzburg24.at/eu-austrittsvolksbegehren-kommt-ende-juni/apa-s24_1421878612
Ausland:
http://www.euractiv.de/sections/oesterreich/eu-austritt-oesterreich-haelt-volksbegehren-ab-311116
Ausland:
http://www.euractiv.de/sections/oesterreich/eu-austritt-oesterreich-haelt-volksbegehren-ab-311116
Mittwoch, 7. Januar 2015
Gründe für Dr. Franz Josef Plank zum EU-Austritts-Volksbegehren
Franz Josef Plank und Animal Spirit ist Mitgied der Plattform für den Austritt Österreichs aus der EU
DAS EU-weite GESCHÄFT MIT DEM FLEISCH
Als langjähriger Tier- und Umweltschutzaktivist bin
ich für den schnellstmöglichen Austritt Österreichs
aus der EU, damit wir wieder selbständig vernünftige und für Bevölkerung,
Umwelt und Tiere sinnvolle Gesetze – v.a.
betreffend Agrarpolitik - machen können (siehe echte direkte Demokratie
Schweiz).
Denn die EU ist – gemeinsam mit den USA – durch die von
ihr massiv geförderte Agrar- und Tierausbeutungsindustrie Hauptverursacher
schrecklichen Tierleids, für massiven Einsatz von Pharmazeutika und damit
verbundenen Antibiotika-Resistenzen, großflächige Umweltschäden,
Seuchen und regelmäßige Fleischskandale – die Fakten rund um die industrielle
Massentierhaltung in der EU liegen auf dem Tisch. Aber der
Markt boomt, Fleisch ist ein gewinnbringendes
Geschäft. Damit das so bleibt, bedient die Werbung unablässig das Klischee
einer heilen – schon lange nicht mehr existierenden - Bauernhofromantik.
Gleichzeitig werden Unmengen unserer Steuergelder, die wir als “Mitglied”
zwangsweise an die EU abliefern müssen, verschwendet. Denn die Fleisch-Produzenten
fetten ihre Gewinne mittels großzügiger staatlicher Subventionen auf, Kosten für verursachte Umweltschäden werden
allerdings auf die Steuerzahler abgewälzt. Das Wachstumswunder Fleischindustrie
ist überhaupt erst möglich, weil Fleisch von der EU-Politik mit Förderungen künstlich verbilligt wird. Statt im Interesse der Allgemeinheit Qualität zu
fördern, werden in erster Linie
Massenproduktion und somit Billigst-„Lebensmittel“ unterstützt – nach dem uralten Prinzip „Brot und Spiele“. So flossen
allein im Jahr 2013 in der EU 60 Milliarden Euro (!) an Subventionen in die Landwirtschaft bzw. Agrarindustrie, das waren über 40 Prozent des gesamten
EU-Haushaltes. Aberwitzig viel Geld für einen Wirtschaftszweig, der nicht
einmal zwei Prozent des europäischen Sozialprodukts erwirtschaftet. Dazu
zählten etwa auch milliardenschwere EU-Beihilfen in Form von sogenannten
Flächenzahlungen und für die Bereitstellung von Verkehrsinfrastruktur, sowie Förderungen für den Futtermittelhandel. Die
EU fördert Investitionen in noch größere Ställe mit bis zu 50 Prozent,
während Bauern mit wenig Vieh leer ausgehen, und immer mehr der sog.
“Kleinbauern” endgültig zusperren müssen. Allein 240 Millionen Euro aus EU-Töpfen wandern jährlich direkt in die
fleischverarbeitende Industrie. Wir wollen daher wieder eine eigenständige, umwelt- und tierschutzgerechte
Agrarpolitik ohne Gentechnik, Massentierhaltung, tagelanger internationaler Tiertransporte und Megatonnen importierter Futtermittel aus Drittweltländern,
wo auch kleine und mittlere Betriebe mit Bezug zu ihren Tieren wieder eine Chance zum Überleben haben. Mehr>>>
vom 24. Juni bis 1. Juli 2015
Eintragungszeit des Volksbegehrens vom 24. Juni bis 1. Juli
EU-Austritts-Volksbegehren
EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN vom Innenministerium für 24. Juni bis 1. Juli 2015 heute offiziell bekanntgegeben
Utl.: Stellungnahme der Betreiber: "Großer Erfolg der unabhängigen Bürgerbewegung" = Zeiselmauer (OTS) - Die Betreiber des soeben vom Innenministerium offiziell zugelassenen EU-Austritts-Volksbegehrens, ein unabhängiges und überparteiliches Personenkomitee, bezeichnen das Zustandekommen dieses Volksbegehrens als großen Erfolg der rund zehntausend Erstunterzeichner im Einleitungsverfahren. Diese gehen quer durch alle parteipolitischen und ideologischen "Lager" und haben mit ihrer persönlichen Unterschrift vor den Gemeindeämtern nun allen österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern eine Chance eröffnet, die auf viele Jahre hinaus nicht mehr wiederkommen wird, nämlich sich ganz offiziell für die Wiederherstellung eines freien und neutralen Österreichs ohne EU-Bevormundung zu deklarieren. Dazu die Erstunterzeichnende Inge Rauscher von der "Initiative Heimat und Umwelt" (IHU): "Jede Unterschrift in den Eintragungslokalen in der Zeit vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 wird auf jeden Fall beträchtliche Auswirkungen darauf haben, ob wir eine "Kolonie" der die EU beherrschenden multinationalen Konzerne und Banken mit ihren menschenverachtenden, unsozialen und umweltfeindlichen Strategien, insbesondere am Arbeits"markt", bleiben oder ein Staat werden wollen, in dem Bürger, die sich für das Gemeinwohl verantwortlich fühlen, das Sagen haben. Nur damit werden wir als Volk dem Begriff der wahren Demokratie gerecht und das ist das eigentliche, tiefere Anliegen dieses EU-Austritts-Volksbegehrens." Zwtl.: Morgen Pressekonferenz zu Begründung und Eintragungswoche Juni 2015 Morgen findet - wie bereits auf www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150105_OTS0001 angekündigt - ab 11 Uhr zu diesem Thema eine Pressekonferenz im Restaurant "Kupferdachl", 1010 Wien, Schotteng. 7 statt. Sie wird auf www.o-ton.at aufgezeichnet und kann ebendort von Journalisten kostenlos durch einfache Registrierung abgerufen werden. Die Mitglieder des Betreiber-Komitees sind: Inge Rauscher, Obfrau der IHU und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, der bekannte Ressourcen-Ökonom Univ.Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Barki, der Volkswirt Mag. Markus Lechner, der Obmann der Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT, Dr. Franz-Joseph Plank, der Angestellte Helmut Schramm und die Landwirtin Renate Zittmayr. Im Anhang der Text der offiziellen Begründung des EU-Austritts-Volksbegehrens, der Voraussetzung zur Zulassung durch das Innenministerium war. ~ Rückfragehinweis: Inge Rauscher, IHU, 02242-70516 Dr. Franz-Joseph Plank, ANIMAL SPIRIT, 0676-7082434 ~ Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/16229/aom *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0118 2015-01-07/15:46 071546 Jän 15
Erste Pressestimmen:
http://www.02elf.net/
http://orf.at/stories/2260282/
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