Samstag, 11. Juli 2015

Die Staatsschulden Griechenlands

Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

Die Finanzierung fremder Staaten verletzt das Vermögen der Bürger und ist staatswidrig. Wer einen Staat finanziert, muß auch dessen Politik bestimmen können. Die Politik eines fremden Staates zu bestimmen, ist eine grobe Verletzung der Souveränität des jeweiligen Staatsvolkes. Das betreibt die Eurorettungspolitik. Die Griechen wehren sich dagegen, völlig zu Recht. Die Reformauflagen sind rechts- und sittenwidrig und folglich nichtig. Sie verpflichten die Griechen zu nichts. Die Schulden aus der Rettungspolitik sind „odious“ und müssen daher nicht zurückgezahlt werden.

Freitag, 10. Juli 2015

«Österreich einer verbindlichen Volksabstimmung über Austritt aus der EU einen grossen Schritt näher!»


Das überparteiliche und ausschliesslich von Bürgern initiierte EU-Austritts-Volksbegehren ist Geschichte und das vorläufige Ergebnis wurde soeben vom Innenministerium bekanntgegeben: 261 056 Österreicherinnen und Österreicher waren in der letzten Woche bei ihrem Gemeindeamt bzw. Magistrat und haben sich öffentlich zur Unabhängigkeit Österreichs bekannt.
Ein für ein reines Bürger-Volksbegehren – ohne jegliche Unterstützung einer Partei, grosser Sponsoren oder der Medien – grossartiges Ergebnis! Damit rückt das Ziel des Volksbegehrens, nämlich die Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung über den Austritt aus der EU, einen grossen Schritt näher.
«261 056 persönliche Unterschriften vor den Behörden für die Wiedergewinnung der Freiheit, Selbstbestimmung und Neutralität Österreichs sind ein grosser Erfolg der unabhängigen Bürgerbewegung», so kommentiert Inge Rauscher, Initiatorin und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, dieses Ergebnis.

Zweit-erfolgreichstes Volksbegehren der letzten 10 Jahre!

Das EU-Austritts-Volksbegehren ist somit das zweit-erfolgreichste Volksbegehren der letzten 10 Jahre! Das Thema des Austritts Österreichs aus der EU kommt damit definitiv auf die Tagesordnung des Parlaments, und die Parteien werden sich damit beschäftigen müssen, da die Unterzeichner ja auch aus allen Parteien sowie aus der grossen Zahl der Nichtwähler kommen. Dieses bemerkenswerte Ergebnis kam zustande trotz widrigster Rahmenbedingungen: weitgehender Medienboykott, Terminisierung der Eintragungswoche durch die Innenministerin in der beginnenden Urlaubszeit (wodurch alle Auslandsurlauber vom Volksbegehren ausgeschlossen waren), zahlreiche Fehlinformationen der Behörden an unterschriftswillige Bürger betreffend der Eintragungszeiten, nicht geöffnete Eintragungslokale trotz offizieller «Öffnungszeit», schwer zu findende beziehungsweise schlecht gekennzeichnete Eintragungslokale, Zerstörung und Diebstahl von Plakatständern in vielen Ortschaften usw.
Tierarzt und Tierschützer Dr. Franz-Joseph Plank, ebenfalls Mitglied im unabhängigen Personenkomitee, ergänzt: «Hätten mehr Menschen von diesem Volksbegehren erfahren, wären sicherlich noch wesentlich mehr unterschreiben gegangen. Sogar das ‹Wirtschaftsblatt› hat in einer aktuellen Umfrage festgestellt, dass sich 40 % der Wahlberechtigten klar für einen Austritt Österreichs aus der EU aussprechen! Demnach bräuchten ja auch unsere ‹Volksvertreter› gar keine Angst vor einer verbindlichen Volksabstimmung zu haben, wie es im – leider nur unverbindlichen – Volksbegehren verlangt wurde. Die Angst vieler EUphoriker geht aber offenbar so weit, dass sogar etliche – von mir persönlich aufgestellte – Plakate, Schilder und Aufkleber im Raum Laaben-Neulengbach (NÖ) für das Volksbegehren immer wieder entfernt, zerstört oder gar entwendet wurden! Ähnliche Berichte gab es zuhauf auch aus anderen Bundesländern. Ist so etwas mit einem gelebten Demokratieverständnis noch vereinbar?»
Inge Rauscher resümiert: «Es muss davon ausgegangen werden, dass mindestens ein Drittel der österreichischen Bevölkerung gar nicht erfahren konnte, dass es dieses Volksbegehren überhaupt gibt. Das Ergebnis kam ja auch ohne Unterstützung von Parteien, ohne jegliche Finanzierung durch Grosssponsoren und ausschliesslich durch die Informationsverbreitung von Hunderten Freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeitern zustande, die insgesamt rund 900 000 Informationsblätter und viele weitere Unterlagen in ganz Österreich verteilen konnten, sowie durch soziale Medien und zahlreiche engagierte Alternativmedien.»
«Der Kampf um die Wiedererlangung der Freiheit, Selbstbestimmung und Neutralität ist noch lange nicht ausgefochten. Denn jetzt beginnt erst der Kampf um eine für die Regierung verbindliche Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der EU! Dieses Ergebnis unseres reinen Bürger-Volksbegehrens unter den sehr widrigen Rahmenbedingungen ist ein mehr als deutlicher Auftrag dafür», so Inge Rauscher abschliessend.    •

Montag, 6. Juli 2015

Begründung des Volksbegehrens für den Austritt aus der Europäischen Union: EU-Austritts-Volksbegehren



Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (im folgenden nur mehr als EU bezeichnet) erfolgte durch ein Bundesverfassungsgesetz, das einer Volksabstimmung unterzogen wurde. Daher ist der gleiche Weg auch beim Austritt aus der EU anzuwenden.
Der erste – und wichtigste – Satz der österreichischen Bundesverfassung, ihr Paragraph l, lautet (wörtlich): «Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.» Daher kann auch kein Organ der Republik Österreich, das sich auf die Demokratie beruft, dem Volk das Recht verwehren, selbst darüber zu entscheiden, ob Österreich aus der EU austreten soll oder nicht.
Genau dieses Recht fordern die Unterstützer des Einleitungsantrags für das EU-Austritts-Volksbegehren ein. Sie können sich dabei auf einen der besten Kenner der österreichischen Bundesverfassung berufen, nämlich auf den ehemaligen Justizminister der Republik, Dr. Hans R. Klecatsky, emeritierter Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Universität Innsbruck; er war einer der ersten, der das EU-Austritts-Volksbegehren unmittelbar nach Beginn der Arbeit daran im März 2010 im Magistrat der Stadt Innsbruck unterschrieben hat. Prof. Klecatsky unterstrich damit die Rechtmäßigkeit des EU-Austritts-Volksbegehrens.

Rettung der Lebensgrundlagen Österreichs

Das ist das Hauptanliegen des EU-Austritts-Volksbegehrens. Nicht erst durch den «Lissabon-Vertrag», der geltenden Arbeitsgrundlage der EU, aber spätestens durch diesen ist die EU zu einem riesigen Bundesstaat (anstatt einer Staaten-Gemeinschaft) geworden, in der alle Mitgliedstaaten und deren Völker das Recht auf Selbstbestimmung und damit auf Demokratie weitgehend verloren haben.
Die geplante Installierung einer zentralen «Wirtschafts-Regierung» für die gesamte EU inklusive Eingriffe in die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten (sprich Einführung von EU-Steuern zusätzlich zu den nationalen Steuern) ist ein deutlicher Beweis dafür. Viele Entscheidungen – und zwar besonders die «großen», wichtigen – werden hinter verschlossenen Türen getroffen; bei EU-«Gipfeln», im aufgeblähten Beamtenapparat der EU-Kommission, und immer mehr bei Absprachen zwischen den Regierungschefs praktisch ohne demokratische Legitimation. Die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten werden weitgehend ausgehebelt, von Entscheidungen durch die jeweiligen Staatsvölker ganz zu schweigen. Das EU-Parlament hat keine Gesetzgebungsbefugnis und ist außerdem nicht gleichheitlich gewählt. Der gesamten EU-Konstruktion fehlt das wichtigste Kennzeichen einer Demokratie, nämlich die Gewaltenteilung!
Auf einige der durch die EU-Mitgliedschaft Österreichs zunichte gemachten Lebensgrundlagen gehen wir im folgenden näher ein.

Volkswirtschaft

Klein- und Mittelbetriebe mit einem Bezug zur Bevölkerung haben in einem übernationalen System immer weniger Chancen. Durch die EU-Mitgliedschaft kann Österreich keine Handelsverträge, die zum Schutz der Volkswirtschaft notwendig sind, mehr abschließen; die gesamte Handelspolitik ist ausschließlich Angelegenheit der EU-Zentralstellen. Nur durch einen Austritt aus der EU kann Österreich die Entscheidungsbefugnis für die Wirtschaftspolitik zurückgewinnen zum (Wieder-)Aufbau einer krisensicheren Binnenwirtschaft.

Sozialstaat

Das oberste Prinzip der EU, die sogenannten «Freiheiten des Marktes», nämlich die uneingeschränkte, grenzenlose Warenverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie – am wichtigsten für die Konzerne – die Kapitalverkehrsfreiheit, ermöglichen eine auf Profitmaximierung ausgerichtete Politik, die den meisten Menschen enorm schadet und vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) seit Jahrzehnten rigoros durchgesetzt wird. Für Sozialpolitik war und ist darin kein Platz. Real sinkende Einkommen und die immer grösser werdende Kluft zwischen Arm und Reich belegen dies.

Grenzen

Es tut niemandem weh, an der Landesgrenze seinen Pass vorzuweisen. Die Abschaffung der Landesgrenzen durch die EU und damit der Wegfall jeglicher Kontrollmöglichkeit durch den Staat in bezug auf Personen und Waren hat jedoch verheerende Folgen: von der Erleichterung der Kriminalität bis zur ungehemmten Einfuhr illegaler oder schädlicher Waren. Wir brauchen wieder sinnvolle Grenzeinrichtungen zum Schutz der Bevölkerung!

Neutralität

Neutralität bedeutet, dass der neutrale Staat eine eigene Aussenpolitik betreibt (so wie die Schweiz), die sich strikt von jedem Militärpakt fernhält und damit dem Frieden dient. Durch die Euro-Armee jedoch, an der auch Österreich beteiligt ist, ist die EU selbst ein Militärpakt. Dazu kommt ihre starke Nähe zur Nato; der Großteil der EU-Staaten ist gleichzeitig Nato-Mitglied, vor allem die grossen Staaten. Die Wiederaufnahme der Neutralität als Grundlage der österreichischen (Außen-)Politik ist nur möglich bei einem Austritt aus der EU.

Gentechnikfreiheit

Auf Grund der vorgeschriebenen «grenzenlosen Marktfreiheiten» ist es einem EU-Mitglied nicht möglich, Importe von genmanipulierten Futtermitteln, «Industriekartoffeln» oder Fertigprodukten mit genmanipulierten Inhaltsstoffen zu verhindern. Diese kommen damit in den Nahrungskreislauf, selbst wenn in Österreich kein genmanipuliertes Saatgut angebaut wird. Zu verhindern ist dies nur, wenn Österreich seine Lebensmittelgesetze wieder selbst bestimmen und an den Grenzen kontrollieren kann, was hereinkommt. Das ist nur möglich bei einem Austritt aus der EU.

Eigene Währung

Die Internationalisierung der Landeswährungen funktioniert nicht und ist ein wesentlicher Mitverursacher der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftsprobleme. Die Übernahme der Defizite von finanzinstabilen Ländern durch finanzstabile, die Grundlage des Euro, macht alles nur noch schlimmer.
Die «Rettung» des Euro auf Biegen und Brechen durch eine zeitlich unbegrenzte Haftungsverpflichtung (= «Schutzschirm») durch die Nettozahler der EU wie Österreich für die Schulden anderer ist für Österreichs Bürger unzumutbar. Bei einem Austritt aus der EU könnte Österreich seine eigene Währung wieder einführen und damit auch der Teuerung entgegenwirken.
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
Zeiselmauer

Klagemauer TV: EU-Austritts-Volksbegehren



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Mittwoch, 1. Juli 2015

EU-Austritts-Volksbegehren: Großer Sieg der unabhängigen Bürgerbewegung

„Österreich einer verbindlichen Volksabstimmung über Austritt aus der EU einen großen Schritt näher!“

Wien (OTS) - Das überparteiliche und ausschließlich von Bürgern initiierte EU-Austritts-Volksbegehren ist Geschichte und das vorläufige Ergebnis wurde soeben vom Innenministerium bekanntgegeben:
261.159 Österreicherinnen und Österreicher waren in der letzten Woche bei ihrem Gemeindeamt bzw. Magistrat und haben sich öffentlich zur Unabhängigkeit Österreichs bekannt. Ein für ein reines Bürger-Volksbegehren - ohne jegliche Unterstützung einer Partei, großer Sponsoren oder der Medien - großartiges Ergebnis! Damit rückt das Ziel des Volksbegehrens, nämlich die Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung über den Austritt aus der EU, einen großen Schritt näher.
"261.159 persönliche Unterschriften vor den Behörden für die Wiedergewinnung der Freiheit, Selbstbestimmung und Neutralität Österreichs sind ein großer Erfolg der unabhängigen Bürgerbewegung", so kommentiert Inge Rauscher, Initiatorin und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, dieses Ergebnis. "Es ist insofern auch sehr beachtenswert, als, anders als bei `normalen` Wahlen, Auslandsösterreicher - insgesamt rund 400.000, das sind über 6% aller Wahlberechtigten - bei Volksbegehren nicht wahlberechtigt sind! Nicht einmal österreichische Soldaten, die in der Eintragungswoche bei Auslandseinsätzen, z.B. im Kosovo, dienen, können ihre Unterschrift bei einem Konsulat abgeben. Auch sie sind - wie alle österr. Staatsbürger, die aus beruflichen oder familiären Gründen vorübergehend keinen Wohnsitz im Inland haben - vom Volksbegehren ausgeschlossen, obwohl sie bei Wahlen sehr wohl mitwirken können, eben über die jeweiligen Konsulate. Ergebnisse von Volksbegehren sind zudem grundsätzlich anders zu beurteilen als Wahlergebnisse, da die Prozentsätze bei letzteren nur aus der Zahl der gültig abgegebenen Stimmen berechnet werden, während die Stimmenprozente von Volksbegehren solche aller Wahlberechtigten darstellen."

Großer Erfolg trotz widriger Rahmenbedingungen: zweit-erfolgreichstes Volksbegehren der letzten 10 Jahre!

Das EU-Austritts-Volksbegehren ist somit das zweit-erfolgreichste Volksbegehren der letzten 10 Jahre! Das erfolgreichste war das Androsch-Volksbegehren mit 383.000 Stimmen, welches allerdings massiv von Parteien, großen Finanziers und vom ORF beworben worden war. Das Thema des Austritts Österreichs aus der EU kommt damit definitiv auf die Tagesordnung des Parlaments und die Parteien werden sich damit beschäftigen müssen, da die Unterzeichner ja auch aus allen Parteien, sowie aus der großen Zahl der Nichtwähler kommen. Dieses bemerkenswerte Ergebnis kam zustande trotz widrigster Rahmenbedingungen: Weitgehender Medienboykott (trotz insgesamt 12 abgehaltener Pressekonferenzen gab es im ORF-TV gerade einmal eine Minute Erwähnung, aber ohne nähere inhaltliche Informationen darüber, auch nicht über Eintragungslokale und Öffnungszeiten, etc.), Terminisierung der Eintragungswoche durch die Innenministerin in der beginnenden Urlaubszeit (wodurch alle Auslandsurlauber vom Volksbegehren ausgeschlossen waren), zahlreiche Fehlinformationen der Behörden an unterschriftswillige Bürger betreffend der Eintragungszeiten, nicht geöffnete Eintragungslokale trotz offizieller "Öffnungszeit", schwer zu findende bzw. schlecht gekennzeichnete Eintragungslokale, Zerstörung und Diebstahl von Plakatständern in vielen Ortschaften, usw.
Tierarzt und Tierschützer Dr. Franz-Joseph Plank, ebenfalls Mitglied im unabhängigen Personenkomitee und Autor der Schrift "EU und Tierschutz" (siehe http://bit.ly/1f1nkJR), ergänzt: "Hätten mehr Menschen von diesem Volksbegehren erfahren, wären sicherlich noch wesentlich mehr unterschreiben gegangen. Sogar das Wirtschaftsblatt hat in einer aktuellen Umfrage festgestellt, daß sich 40% der Wahlberechtigten klar für einen Austritt Österreichs aus der EU aussprechen! Demnach bräuchten ja auch unsere `Volksvertreter` gar keine Angst vor einer verbindlichen Volksabstimmung zu haben, wie es im - leider nur unverbindlichen - Volksbegehren verlangt wurde. Die Angst vieler EUphoriker geht aber offenbar so weit, daß sogar etliche - von mir persönlich aufgestellte - Plakate, Schilder und Aufkleber im Raum Laaben-Neulengbach (NÖ) für das Volksbegehren immer wieder entfernt, zerstört oder gar entwendet wurden! Ähnliche Berichte gab es zuhauf auch aus anderen Bundesländern. Ist so etwas mit einem gelebten Demokratieverständnis noch vereinbar?"
Inge Rauscher resümiert: "Es muß davon ausgegangen werden, daß mindestens ein Drittel der österreichischen Bevölkerung gar nicht erfahren konnte, daß es dieses Volksbegehren überhaupt gibt. Das Ergebnis kam ja auch ohne Unterstützung von Parteien, ohne jegliche Finanzierung durch Großsponsoren und ausschließlich durch die Informationsverbreitung von hunderten Freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeitern zustande, die insgesamt rund 900.000 Informationsblätter und viele weitere Unterlagen in ganz Österreich verteilen konnten, sowie durch soziale Medien und zahlreiche engagierte Alternativmedien."
"Der Kampf um die Wiedererlangung der Freiheit, Selbstbestimmung und Neutralität ist noch lange nicht ausgefochten. Denn jetzt beginnt erst der Kampf um eine für die Regierung VERBINDLICHE Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der EU! Dieses Ergebnis unseres reinen Bürger-Volksbegehrens unter den sehr widrigen Rahmenbedingungen ist ein mehr als deutlicher Auftrag dafür", so Inge Rauscher abschließend.

Heute ist die letzte Chance!

Warum sollte Österreich aus der EU austreten?

. . . einfach deswegen: weil wir dann wieder souverän und eigenständig über die Geschicke unseres Landes bestimmen können und nicht von den bürgerfernen Polit-Marionetten in Brüssel regiert werden; weil wir uns dann eine Menge an Beitragszahlungen sparen, die wir besser in Österreich einsetzen können; weil wir dann aus Euroatom austreten können und keine Beitragszahlungen mehr an die Atomlobby zahlen müssen; weil wir dann genauso in Frieden leben können mit unserer Neutralität; weil jedes zentralistische Machtgefüge dem Untergang geweiht ist; weil eine Währung, die dauernd „gerettet“ werden muss, keine Währung ist; weil wir, bevor wir der EU (durch das Hineinlügen) beigetreten sind, auch nicht im Staub gekrochen sind, und weil ein Ende mit Schrecken besser ist als ein Schrecken ohne Ende. Punkt. Noch Fragen? Daher: Eintragungswoche vom 24. Juni bis 1. Juli 2015. Auf jedem Gemeindeamt. Hingehen, unterschreiben.


Veronika Lindinger,Gschwandt
erschienen am Sa, 27.6. in der Kronen-Zeitung