Sonntag, 29. Oktober 2017

Demokratie ohne Selbstbestimmung ist keine Demokratie

Den Autonomiestatus der Katalanen aufzuheben, ist ein unverzeihlicher Schritt und mit internationalem Recht nicht vereinbar. Ein Gastbeitrag des Völkerrechtlers Alfred de Zayas aus der Welt.de.


Die Ankündigung der spanischen Regierung, die Autonomie Kataloniens aufzuheben, ist bedauerlich. Ein derartiger institutioneller Angriff auf die katalanische Demokratie würde einen massiven Rückschritt bei der Verteidigung der Menschenrechte bedeuten und wäre unvereinbar mit den Artikeln 1, 19, 25 und 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte.
Es ist daran zu erinnern, dass laut Artikel 10, Absatz 2, und Artikel 96 der spanischen Verfassung internationale Verträge konstitutiv sind für das nationale Recht und dass Menschenrechte und Grundrechte des spanischen Rechts in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen auszulegen sind.
Das Völkerrecht der Selbstbestimmung hat sich weit über die bloße Dekolonialisierung hinaus entwickelt. Einem Volk das Recht auf Selbstbestimmung zu verweigern, ihm die Rechtmäßigkeit eines Referendums abzusprechen und die begrenzte Autonomie eines Volkes durch Strafen und Einschüchterung aufzuheben, stellt eine Verletzung des Artikels 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und zivile Rechte (ICCPR) und des Internationales Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar.
Wir erinnern uns, dass der damalige Präsident der Bundesrepublik Jugoslawien, Slobodan Milosevic, die Autonomie des Kosovo aufgehoben hat, was zur Gründung der Kosovo-Befreiungsarmee und zu einer Serie von Konflikten führte, die mit der Unabhängigkeit des Kosovo endete. Dieses Ergebnis oder eine großzügigere Autonomie bei fortgesetzter territorialer Integrität Jugoslawiens hätten durch Dialog und politische Verhandlungen erreicht werden können.
Anstatt nach Vermittlungslösungen zu suchen, lehnten 1999 einige Staaten Dialog ab und entschieden sich für Gewalt ohne Rechtsgrundlagen oder Zustimmung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Heute hat die internationale Gemeinschaft Interesse daran und eine Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass in Katalonien der soziale Frieden geschützt und Gewalt verhindert wird.
Kein Staat kann sich auf das Recht der territorialen Integrität berufen, um das Recht auf Selbstbestimmung zu unterlaufen. Der Vorwurf, Beschlüsse des gewählten Parlaments von Katalonien seien „verfassungswidrig“ und das Referendum sei „illegal“, geht daher an der eigentlichen Frage vorbei. Derartige Argumente sind leere, positivistische, eigennützige Tricks, um das ius cogens, den unabänderlichen Charakter der Selbstbestimmung zu unterdrücken. Sie höhlen das Selbstbestimmungsrecht aus.

Territoriale Integrität

Spanien muss daran erinnert werden, dass die Selbstbestimmung ein Recht der Völker ist und kein Vorrecht von Staaten, das sie gewähren oder verweigern können. Territoriale Integrität im Verständnis der Vereinten Nationen ist ein Anspruch nach außen mit dem Ziel, auswärtige Drohungen oder Eingriffe in die territoriale Integrität souveräner Staaten abzuwehren. Im Fall eines Konflikts zwischen den Prinzipien der territorialen Integrität und dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung überwiegt letzteres.
Bekanntlich streben viele Völker weltweit nach Selbstbestimmung, entweder intern in Form von Autonomie oder extern in Form von Unabhängigkeit. Und obwohl die Verwirklichung von Selbstbestimmung nicht automatisch oder selbstständig erfolgt, handelt es sich um ein fundamentales Menschenrecht, bei dessen Implementierung als Mittel zur Konfliktvermeidung die internationale Gemeinschaft helfen muss.
Das Streben nach Selbstbestimmung verschwindet nicht durch dessen gewaltsame Unterdrückung. Vielmehr wird das Argument genährt, Abhilfe sei nur durch Sezession möglich.
Aus dem Englischen von Ansgar Graw
(Quelle: Welt.de)

Freitag, 6. Oktober 2017

Ganzseitiger Wahlaufruf der IHU in "Heute", "Österreich" und "Ganze Woche"




Dieses Inserat erscheint am 6. Oktober in der Tageszeitung "Heute" - NÖ, in der Tageszeitung "ÖSTERREICH" bundesweit am kommenden SONNTAG (8. Oktober), sowie in der "GANZEN WOCHE", die am Dienstag/Mittwoch kommender Woche. (10./11. Oktober). 

Freitag, 22. September 2017

Veranstaltungsbericht von Altlengbach in den "N.Ö. Nachrichten"



„Direkte Demokratie und soziale Gerechtigkeit für Österreichs Bürger schaffen, neue Gefahr durch Asyl und Masseneinwanderung“ – mit diesen Themen beschäftigte sich der dritte Nationalratspräsident und FPÖ-Vizeparteichef Norbert Hofer bei seinem Besuch im überfüllten Saal des Hotels Steinberger in Altlengbach. Die unabhängige Initiative Heimat&Umwelt mit Obfrau Inge Rauscher lud zu diesem Diskussionsabend.
Nach der Begrüßung durch Gemeinderat Wilhelm Singer und Inge Rauscher begrüßte Hofer die Gäste, darunter auch einige aus der russischen und ungarischen Botschaft, was ihm viel Beifall bescherte: „Russland ist nicht unser Feind. Von Viktor Orban präsentieren die Medien ein vollkommenes falsches Bild, er ist ein hochintelligenter, warmherziger Mensch, den ich sehr schätze.“

„Bei der nächsten Bundespräsidentenwahl werde ich wieder antreten“

Dann skizzierte er kurz seine weitere politische Zukunft: „Bei der nächsten Bundespräsidentenwahl werde ich wieder antreten“, sagt Hofer. Bei der Nationalratswahl hofft er, dass die FPÖ in die Regierung kommt. „Ich will in der neuen Regierung als Minister mitarbeiten.“
Sein Auftritt in Altlengbach war quasi ein Probegalopp für die Präsentation des FPÖ-Programmes am nächsten Tag in Wien, so kamen auch die Forderungen für eine Koalition zur Sprache: Er nannte den Ausbau der direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild als absolute Voraussetzung für eine Regierungsbeteiligung.
Ebenso ein Muss: „Die Senkung der Steuerquote auf 40 Prozent und der Zugang zu Sozialleistungen für Ausländer erst nach fünf Jahren.“ Zu möglichen Koalitionsvarianten meinte Hofer: „Kern oder Kurz ist nach dieser Wahl Geschichte, ich hoffe nur, dass SPÖ und ÖVP gemeinsam keine Mehrheit erreichen.“


http://www.noen.at/neulengbach/altlengbach-norbert-hofer-ich-wil-als-minister-mitarbeiten/61.068.527

Mittwoch, 30. August 2017

Wegwarte Nr. 4 / 2017







Wählertäuschende Kandidaturen der "Weissen" und der "FLÖ"


Neue Miniparteien verfolgen reine Eigeninteressen und stützen damit den Machterhalt von Rot-Schwarz!

Zeiselmauer (OTS) - Die mithilfe von Abgeordnetenunterschriften zustande gekommenen Nationalratswahl-Kandidaturen der "Weissen" und der FLÖ versprechen bzw. behaupten den Wählern gegenüber wichtige "Argumente", die so nicht stimmen und Irreführungen darstellen, die der Öffentlichkeit jedoch bisher nicht bekannt sind.
Die "Weissen", am 7.7.2017 als politische Partei konstituiert zwecks Anspruchsberechtigung für zahlreiche Parteienförderungen, benützen als Sprungbrett für ihre Kandidatur das vom Verein "Acht" als strikt überparteilich lancierte Volksbegehren "Wir entscheiden", welches ursprünglich auch von der "Initiative Heimat & Umwelt" (IHU) massiv unterstützt wurde. Erst durch die Webseite der "Weissen" ab Mitte Juli 2017 wurde offenkundig, wie sich diese die praktische Durchführung ihrer Volksbegehrens-Forderungen vorstellen: Es soll nämlich bei Gesetzesvorhaben, also noch bevor ein Gesetz beschlossen ist, auf elektronischem Weg mittels Smartphone (WhatsApp oder SMS) die "Stimme der Weissen" ans Parlament geschickt werden. Und sobald dies mehr als 100.000 Menschen tun, sei darüber zwingend eine Volksabstimmung abzuhalten. Und das sei dann die neue, revolutionäre, wahre "Demokratie".
Dazu Inge Rauscher, Obfrau der IHU: „Für so einen Unsinn wird es allerdings niemals eine Parlamentsmehrheit geben! Weil damit jeder vernünftige und geordnete Gesetzeswerdungsprozeß verunmöglicht wird. Denn würde eine solche Regelung tatsächlich in Kraft treten, würden von diesem "Recht" sämtliche Parteien, NGOs, pressure groups, Industrie- und sonstige Lobbys Gebrauch machen: das Parlament würde laufend elektronisch bombardiert und das Ganze würde in einem Chaos enden. Zudem sind elektronisch herbeigeführte Volksabstimmungen in höchstem Maße manipulationsanfällig und schließen arbeitende Menschen, die für solche "Spielchen" keine Zeit haben, von vornherein aus. Diese völlig realitätsfremden Forderungen haben mit direkter Demokratie nach dem Muster der Schweiz nicht das Geringste zu tun -im Gegenteil. Bei dieser nämlich kann das Volk zwar jederzeit ein vom Parlament beschlossenes Gesetz auch wieder zu Fall bringen, aber das gilt eben für bereits beschlossene Gesetze und die Unterschriften dafür müssen auf geordnetem, überprüfbaren und allen Bürgern zugänglichem Weg gesammelt werden. Die IHU hat ihre Unterstützung für dieses irreführende Volksbegehren daher zurückgezogen, welches ja auch die Basis der Kandidatur der "Weissen" war.“
Ebenso wie die Kandidatur der "Weissen" wird auch die der "FLÖ -Freie Liste Österreich & FPS Dr. Karl Schnell" vor allem das mögliche Weiterbestehen der rot-schwarzen bzw. schwarz-roten Koalitionsregierung erleichtern, da sie ja ganz offensichtlich in erster Linie der FPÖ Konkurrenz machen soll. Inge Rauscher weiter: 
„Spitzenkandidatin Barbara Rosenkranz geht dabei jedoch mit einer Halbwahrheit hausieren in Bezug auf ihr Abstimmungsverhalten beim EU-Verfassungsvertrag. In Wirklichkeit stimmte sie am 2.3.2005, gemeinsam mit allen anderen Fraktionen - auch ihrer eigenen - FÜR die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages durch das österr. Parlament ohne Volksabstimmung. Dieser war ja noch um einiges weitreichender als der spätere Lissabon-Vertrag. Das war noch unter Parteiobmann Jörg Haider. Dann, am 5.4.2005, erfolgte die Parteispaltung, Haider u.a. gründeten das BZÖ. Am 23.4.2005 wurde Strache zum Parteiobmann gewählt, die FPÖ-Fraktion im Parlament war nur mehr ein Torso und in dieser Situation stimmte Rosenkranz dann am 11.5.2005 unter Parteiobmann Strache (damals noch nicht im Parlament) gegen die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages. Also - ein totaler Gesinnungswandel in nur zwei Monaten? Der Verfassungsvertrag wurde später von der EU selbst zurückgezogen wegen der verlorenen Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden. Gegen den nachfolgenden "Lissabon-Vertrag" bzw. dessen Ratifizierung stimmte am 25.3.2008 die FPÖ-Fraktion mit HC Strache geschlossen (also nicht nur Fr. Rosenkranz). Hätten damals die Grünen auch dagegen gestimmt, hätte dieser jetzt gültige Arbeitsvertrag der EU in der ganzen EU nicht in Kraft treten können. Aber die Grünen gaben wie so häufig den Mehrheitsbeschaffer und Steigbügelhalter für Rot-Schwarz (und somit für Brüssel). Wäre es daher von Fr. Rosenkranz nicht ehrlicher, ihr Abstimmungsverhalten sowohl vom 2.3.2005 wie auch vom 11.5.2005 kundzutun, anstatt die Strache-FPÖ anzugreifen und damit rot-schwarz-grün in die Hände zu spielen? Im übrigen gilt auch eine Halbwahrheit als Lüge!“
Jedenfalls zeigen sowohl die "Weissen" als auch die "FLÖ", daß es beiden nicht um das Gesamtwohl von Österreich geht, sondern um ganz andere Dinge! Die „Initiative Heimat & Umwelt“ unterstützt daher bei dieser Nationalratswahl die FPÖ u.a. mit dem aus dem Anhang ersichtlichen Folder.

Rückfragen & Kontakt:

Unabhängige Arbeitsgemeinschaft "Initiative Heimat & Umwelt" 
Inge Rauscher: 02242/70516, 
Renate Zittmayr: 0664/425 19 35 
ihu@a1.netwww.heimat-und-umwelt.at