Mittwoch, 23. September 2015

Manifest für Europa: Wir wollen ein Europa des Friedens und des Rechts!



Wir, Bürger europäischer Länder, sind in Sorge um die Zukunft unseres Kontinents. Die wirtschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklung Europas entfernt sich immer weiter von dem, was sich die Menschen, nicht nur in Europa, nach dem Zweiten Weltkrieg erhofft haben: nie wieder Krieg und Diktatur, nie wieder koloniale Machtausübung und Ausbeutung; vielmehr Völkerverständigung und Völkerversöhnung, wirtschaftlicher Wiederaufbau und soziale Gerechtigkeit – ein Leben in politischer Freiheit, kultureller Vielfalt und rechtsstaatlicher Demokratie.

Bedrohung von Freiheit, Demokratie und Frieden
Die hohe Verschuldung in fast allen europäischen Staaten, hohe Arbeitslosenraten, vor allem bei der Jugend, eine schleichende Inflation, die Schwächung und Ausdünnung des Mittelstandes, zahllose ungelöste Fragen im Zusammenhang mit Millionen von Flüchtlingen aus den Balkanstaaten, aus Afrika, dem Nahen Osten und Afghanistan, die staatliche Missachtung von Bürger- und Menschenrechten und die Zunahme sozialer und politischer Spannungen innerhalb und zwischen den Staaten Europas bedrohen Wohlstand, Demokratie und Frieden.
Politische und wirtschaftliche Krisen werden dazu missbraucht, die politische Macht der EU weiter zu zentralisieren – auf Kosten unserer Souveränitäts- und Freiheitsrechte. Vielen Bürgern fällt auf, dass es keinen ehrlichen Dialog mit ihren ­politischen Repräsentanten mehr gibt. Sie stellen fest, dass die Regierenden in ihren politischen Entscheidungen das Volk übergehen. Es fällt ihnen auf, dass mittels der Mainstream-Medien künstlich Ohnmachtsgefühle erzeugt werden sollen. Ständig neu inszenierte «Krisen» sollen vom tatsächlichen Geschehen und von grundlegenden Fragen ablenken.
Seite an Seite mit den USA und in fast sklavischer Gefolgschaft zu ihnen brechen Regierungen von EU-Staaten und die Nato seit vielen Jahren das Völkerrecht. Wir Bürger europäischer Länder nehmen Anteil am Schicksal aller Menschen und Völker, die darunter gelitten haben und leiden.
Der Krieg gegen Jugoslawien 1999 war der Sündenfall. Monatelange Sanktionen gegen Österreich im Jahr 2000 wollten eine demokratische Wahl und Regierungsbildung zu Fall bringen. 2004 sowie 2013 und 2014 hat sich mit den USA auch die EU massiv in die inneren Angelegenheiten der Ukraine eingemischt und mit dazu beigetragen, dass dort – mitten in Europa – ein Krieg tobt. Der Umgang mit Griechenland seit dem Jahr 2010 demütigt ein ganzes Volk. Ein Volk, dessen Vorfahren in dem Land lebten, das die Geburtsstätte europäischen Denkens und kulturellen Schaffens ist.
Europas kulturelles Erbe
Im antiken Griechenland entstand das erste kodifizierte europäische Recht. Politiker der griechischen Antike erkannten es als ihre Pflicht und die Pflicht aller, sich gegen das Unrecht einzusetzen. Griechische Philosophen legten die Fundamente wissenschaftlichen Denkens; sie rangen um die Grundfragen sozialer und politischer Ethik sowie um eine systematische Erziehungslehre. Der Arzt Hippokrates von Kos begründete im 5. Jahrhundert v. Chr. die medizinische Ethik, die ärztliches Handeln über Jahrtausende geprägt hat. Griechenland hat in Architektur und Kunst für Europa Massstäbe gesetzt, den Menschen als Massstab gesetzt und damit Entwicklungen angeregt, die noch heute ausgeschöpft werden.
Es waren Griechen, die schon vor 2500 Jahren die grundlegenden Prinzipien des europäischen Staatsmodells entwickelt haben: Demokratie, Gewaltenteilung und Naturrecht. Sie forderten, dass sich staatliches Handeln an einer Ethik messen lassen muss, die auf der menschlichen Natur beruht – damit es nicht in Despotie und Tyrannei abgleitet.
Es war der Grieche Aristoteles, der gesagt hat, dass in einem gerechten Staat das Geld kein Machtmittel sein darf.
Immer wenn reine Machtpolitik das «Recht des Stärkeren» durchsetzen wollte, führte dies die europäische Geschichte in den Abgrund von erbitterten Auseinandersetzungen und Kriegen.
Die Schärfe, mit der in Politik und Medien heute wieder Stimmung gegen einzelne Länder und Völker gemacht wird, weckt Erinnerungen an vergangene Katastrophen auf unserem Kontinent. Angesichts des weltweit existierenden atomaren Vernichtungspotentials ist jede Aufstachelung zu militärischer Konfrontation und Krieg, etwa gegen Russ­land, schierer Wahnsinn.
Europa steht am Scheideweg
Die Geschichte Europas ist eine Geschichte des Unrechts und der Gewalt, aber auch eine Geschichte ihrer Überwindung aus eigener moralischer Einsicht und politischer Kraft. Die christlich-humanistische abendländische Tradition hat tragfähige Grundlagen für Rechtsgleichheit, Humanität und Anerkennung der Menschenwürde entwickelt. Immer wenn diese Grundlagen geschichtsmächtig geworden sind, wurde das Zusammenleben der Menschen und Völker friedlicher, gerechter und sicherer. Damit einher ging oft allgemeiner Wohlstand, sozialer Ausgleich und kultureller Aufschwung.
Europa ist geprägt durch eine reiche Vielfalt von Kulturen und Nationen auf kleinem Raum, von Kreta bis zum Nordkap, von Lissabon bis Jekaterinburg. Menschen in ganz Europa haben in mehr als 2500 Jahren in allen Bereichen vieles hierzu beigetragen.
Für das Zusammenleben in Frieden und Freiheit war die Rechtsentwicklung hin zu immer mehr Gerechtigkeit von grundlegender Bedeutung für Europa und die Welt.
Europa hat wesentlich dazu beigetragen, dass heute die Menschenrechte und die Grundsätze des Völkerrechts in internationalen Verträgen (Charta der Vereinten Nationen, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) und in nationalen Verfassungen garantiert sind.
Deshalb fordern wir,
dass der Schutz menschlichen Lebens absoluten Vorrang hat und dass der Abbau würdiger Arbeitsbedingungen, der sozialen Wohlfahrt, der Rentensysteme, der medizinischen Versorgung und alle Schritte in Richtung Euthanasie gestoppt werden;

denn jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das Lebensrecht des Menschen ist der Kern der Menschenrechte. Ihm kommt Höchstwert zu. Menschliches Leben ist unverfügbar, unveräusserlich und nicht abwägbar. Die «Ehrfurcht vor dem Leben» muss absoluten Vorrang haben. Jeder Mensch hat unveräusserliche soziale Rechte wie das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen, auf soziale Sicherheit, auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie, einschliesslich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, auf Bildung und Teilhabe am kulturellen und politischen Leben;
dass alle familienfeindlichen Ideologien in staatlichen und internationalen Bestimmungen gestrichen werden; denn die Familie ist die natürliche Kernzelle der Gesellschaft und soll grösstmöglichen Schutz und Beistand geniessen; dass der Bildungsabbau an unseren öffentlichen Schulen gestoppt wird; dass wieder verstärkt die fachlichen, an wissenschaftliche Erkenntnisse gebundenen Inhalte gefördert werden; dass soziale Verbundenheit, soziale Ethik und staatsbürgerliche Bildung gestärkt werden und die Schulen ihren rechtsstaatlich verbrieften Auftrag zur Erziehung von mündigen Bürgern erfüllen. Bildung ist ureigene Aufgabe der souveränen Staaten. Es darf nicht sein, dass junge Menschen als nicht beschäftigbar aus unseren Schulen entlassen und so der Verwahrlosung preisgegeben werden;

denn jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Sie dient der vollen Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und befähigt zur Übernahme von Verantwortung für das Gemeinwohl und für den Frieden. In diesem Sinn muss Bildung ein Bewusstsein für Menschenwürde fördern und zu Toleranz, Verständnis und Freundschaft unter allen Völkern befähigen;
dass nicht eine selbsternannte internationale «Elite» aus Politik, Medien und (Finanz-)Wirtschaft über die Geschicke der Bürger und Völker bestimmt;

denn das Volk, die Bürgerinnen und Bürger sind der Souverän im Staat (Volkssouveränität). Die Bürger haben deshalb alle politischen Freiheitsrechte; sie haben Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, ein Recht auf freie Wahlen und Abstimmungen. Die gewählten Volksvertreter und die Regierungen müssen unabhängige Sachwalter des Gemeinwohls sein. Die Informationsfreiheit der Bürger und die Bedeutung der Medien für die Demokratie verlangen, dass sie der Wahrheit und dem Gemeinwohl sowie der sachlichen und ausgewogenen Berichterstattung verpflichtet sind. Die Wirtschaft hat dem Menschen zu dienen; jeder Staat hat die Hoheit über seine eigene Wirtschaftsordnung, insbesondere über seine Währung. Die natürlichen Lebensgrundlagen müssen geschützt und auch für kommende Generationen gesichert werden;
dass sich die Nachrichtendienste und ­Polizeibehörden aller Staaten im Rahmen des Rechts auf ihre Kernaufgaben beschränken und die allumfassende, Grenzen überschreitende Abschöpfung persönlicher Daten beenden;

denn jeder Mensch hat das Recht auf den Schutz seiner Privatsphäre. Er hat ein Recht auf Schutz vor staatlicher Willkür. Staatliches Handeln ist nur dann legitim und legal, wenn es an Recht und Gesetz gebunden ist (Rechtsstaatsprinzip);
dass Menschen und Länder nicht in Abhängigkeiten wie etwa in Schuldknechtschaft («odious debts») getrieben werden; dass ferner die Unterwerfung von Ländern unter die Finanzherrschaft der EU, des IWF und ähnlicher Institutionen und der damit verbundene Verlust an staatlicher Souveränität rückgängig gemacht werden;

denn alle Völker haben das Recht, dass ihr Staat, unabhängig von Grösse, von wirtschaftlicher und militärischer Macht, gleichberechtigtes Mitglied der Staatengemeinschaft ist;
dass jede Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten Europas, sei es durch politischen oder wirtschaftlichen Druck oder durch das Erzwingen von Abstimmungsergebnissen, unterlassen wird und dass alle Abkommen, die auf diese Weise getroffen wurden, rückgängig gemacht werden;

denn alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung und sind kraft dieses Rechts frei, über ihren politischen Status sowie ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden; dass alle Staaten Europas auf den Einsatz militärischer Gewalt zur Durchsetzung von wirtschaftlichen und macht­politischen Interessen verzichten und das Völkerrecht achten und einhalten. Alle Kriege müssen beendet werden;

denn alle Staaten haben das Recht auf territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit. Jeder Krieg verletzt die Menschenrechte. Konflikte müssen auf friedlichem Wege und am Verhandlungs­tisch gelöst werden. Jeder Mensch hat das Recht auf eine internationale Ordnung, die ein Leben in Frieden und Freiheit gewährleistet.
Menschliches Handeln muss auf Ethik gründenTreu und Glauben müssen wieder Grundlage allen menschlichen Zusammenlebens und politischen Handelns sein. Ohne dieses Prinzip gibt es kein Vertrauen in Verträge innerhalb der Staaten und zwischen den Staaten, und der Willkür ist Tür und Tor geöffnet. Steuerungsmechanismen («Governance») und Manipulationstechniken aller Art, die durch den Missbrauch psychologischer Methoden Menschen ohne vollständige und offene Information beeinflussen wollen, rauben dem Bürger die Möglichkeit der unabhängigen Meinungsbildung. Sie verletzen dadurch die Würde der Person und zerstören die Grundlage des politischen Dialogs und der Rechtsordnung.
Menschen sind fähig, mit ihrer Vernunft und ihrem Mitgefühl die notwendigen Grundorientierungen eines sittlichen und politischen Handelns zu erkennen und mitmenschlich zu denken, zu fühlen und zu handeln. Dies ist dem Menschen als Disposition gleichsam ins Herz geschrieben. Von Vernunft und Gewissen geleitet, sind diese Orientierungen dazu bestimmt, die Gesamtheit der sittlichen, rechtlichen und politischen Festlegungen, die das Leben des Menschen und der Gesellschaft leiten, grundzulegen. Sie garantieren die Würde der menschlichen Person angesichts vorübergehender Ideologien.
Wir werden, was als Recht erkannt worden ist und was als Recht gilt, nicht preisgeben; denn:
«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.»

Beschlossen von den rund 300 Teilnehmern des internationalen XXIII. Kongresses «Mut zur Ethik», der dem Thema «Freiheit, Souveränität und Menschenwürde – Schutzwall gegen Despotie und Krieg» gewidmet war und der vom 4.–6. September 2015 in der Schweiz stattfand. Zu den Teilnehmern gehörten folgende Referenten aus dem In- und Ausland:

Dr. Zoltan ­Adorjan ­(Slowakei), Bob Barr (USA), Prof. Dr. Stanislas Bucyalimwe (Belgien/Demokratische Republik Kongo), Katalin Z. Csörszné (Ungarn), Nicole Duprat (Frankreich), Jürgen Elsässer (Deutschland), REV Dr. Joseph Emmanuel Seemanpillai (Deutschland/Sri Lanka), Altbischof Dr. Elmar Fischer (Österreich), Dipl. -Ing. Heinz Werner Gabriel (Deutschland), Dr. Marek Glogoczowski (Polen), Axel Grunow (Schweiz), Dr. Eike Hamer (Deutschland), Živadin Jovanovic (Serbien), Dr. Germán Muruchi Poma (Deutschland/Bolivien), Prof. Dr. Velimir Nedeljkovic (Serbien), lic. phil. Moritz Nestor (Schweiz), ­Manfred Paulus (Deutschland), Dr. Maria Isabel Pérez de Pio (Argentinien), Prof. DI Rudolf Pomaroli (Österreich), Inge Rauscher (Österreich), Dr. René Roca (Schweiz), Dr. Hans Wilde (Österreich), Willy Wimmer (Deutschland), Prof. DI Dr. Heinrich ­Wohlmeyer (Österreich).

© «Mut zur Ethik», Postfach 756, CH-8044 Zürich, E-Mail: mze@cybermail.ch

Montag, 21. September 2015

Bericht über die erste Parlaments"sitzung" zum Volksbegehren am 16.9.


Zur aktuellen Vorgeschichte: bei der Sitzung der Bundeswahlbehörde, an der Renate Zittmayr und ich teilnehmen konnten, im großen Sitzungssaal des Innenministeriums am 22. Juli wurde das "amtliche Endergebnis des Volksbegehrens" mit 261.056 Stimmen festgestellt. Danach mußte seitens der Behörden die vierwöchige Anfechtungsfrist dieses Ergebnisses beim VfGH abgewartet werden (es wurde nicht angefochten / berechtigt dazu wären zB. u.a.  die Parlamentsparteien gewesen). Am 26. August wurde das Volksbegehren dann nach Ablauf dieser Frist offiziell vom Innenministerium dem Nationalratspräsidium zugeleitet;  von diesem wurde es  dem  wichtigsten Ausschuß des Parlaments, dem Verfassungsausschuß,  zur inhaltlichen Beratung zugewiesen.

Dieser hat nun in seiner Sitzung vom 16. September im Plenarsaal des Bundesrates, bei der Renate Zittmayr, Dr. Franz-Joseph Plank und ich teilnehmen konnten, das Volksbegehren "formal in Verhandlungsbeginn" genommen, um die dafür vorgeschriebene vierwöchige Frist nach Zuleitung an den Nationalrat einzuhalten. Dabei erfolgte aber keinerlei inhaltliche Erörterung, was vorauszusehen war, sondern nur eine Vertagung auf die dann tatsächlichen, vorgesehenen zwei inhaltlichen Sitzungen zum Volksbegehren; die  zweite wird dann  die öffentliche Experten-Anhörung sein. Die Termine dieser beiden Sitzungen werden dem Vernehmen nach zwischen den Klubsekretären ausgehandelt und festgelegt und uns dann mitgeteilt. Sobald wir diese wissen, informieren wir Euch/Sie weiter.

Die Ausschüsse im Parlament dienen zur Vorberatung des jeweiligen Themas im Hinblick auf die dann folgende Plenardebatte, an der dann allle Abgeordneten teilnehmen (können) und auf der großen Besuchergalerie im Nationalrats-Sitzungssaal auch viele Bürger. 

Diese Generaldebatte zum EU-Austritt bzw. dem Volksbegehren darüber im Parlament  muß bis spätestens 17. Februar 2016 erfolgen.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0958/index.shtml

Freitag, 18. September 2015

Beratungen über EU-Austritts-Volksbegehren formal aufgenommen



Formal aufgenommen hat der Verfassungsausschuss heute auch die Beratungen über das EU-Austritts-Volksbegehren (781 d.B.). Dessen InitiatorInnen üben scharfe Kritik an der EU und haben sich eine Volksabstimmung über einen Austritt Österreichs aus der Europäischen Union zum Ziel gesetzt. Die Abgeordneten wollen sich in zwei eigenen Sitzungen mit dem Anliegen befassen, bis spätestens 7. Februar muss der Verfassungsausschuss dem Nationalrat über das Ergebnis der Beratungen berichten. Insgesamt haben 261.056 ÖsterreicherInnen -4,12% der Wahlberechtigten - das Volksbegehren unterzeichnet.
Zum Auftakt der Beratungen waren auch Inge Rauscher als Bevollmächtigte des Volksbegehrens und ihre StellvertreterInnen Renate Zittmayr und Franz-Joseph Plank geladen. Rauscher hielt fest, sie gehe davon aus, dass zum Volksbegehren eine öffentliche Experten-Anhörung abgehalten wird. (Schluss) gs/sox
(Quelle: APA)

Mittwoch, 9. September 2015

Gute Idee!


Liebe Mitstreiter!

 Einer der neuen, sehr aktiven Wiener Mitarbeiter hat die von Johann Grünangerl aus Hallein erfundene, prima und weithin sichtbare Werbemöglichkeit am eigenen  Autodach "abgekupfert" und für den Schwerpunkt, der uns noch länger "treu" bleiben wird, adaptiert - siehe Fotos.

Damit kann unser Thema auf kostengünstige und wirksame Weise weiter präsent bleiben; man braucht dazu nur den allen zugeschickten neuen Aufkleber in einem Kopierladen (oder einer Druckerei) entspr. vergrößern und am Dach - wie abgebildet (beidseitig) stehend befestigen.
Man muß ja nicht unbedingt immer damit herumfahren, aber immer wieder mal zumindest für einige Stunden, vorzugsweise in Stadtzentren, wo man von vielen gesehen wird. Die Vorrichtung kann ja leicht auf- und abgebaut werden.

Je rascher möglichst viele damit herumfahren, desto größer die Wirkung - gerade im Hinblick auf die parlamentarische Behandlung des Volksbegehrens, die ja vor kurzem begonnen hat und bis Jahresende dauern wird. Wir werden das auch in der nächsten WEGWARTE (voraussichtlich im Oktober) bewerben, aber die Aktion könnte ja möglichst "gleich" starten.... Wird sicher Nachahmer finden! U.a. könnte dann vor den entspr. Sitzungstagen im Parlament eine Art "Autocorso" rund ums Parlament, auf der Ringstraße, am Gürtel etc. stattfinden. Aber bis dahin müßten das "Dachposter"  eben schon viele einsatzbereit und erprobt haben!








Mittwoch, 19. August 2015

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN wird morgen dem Nationalrat zugeleitet

Parlamentarische Behandlungsphase beginnt

Zeiselmauer (OTS) - Am 20. August 2015 wird das überparteiliche EU-Austritts-Volksbegehren durch das Innenministerium offiziell dem Nationalratspräsidium zugeleitet. Damit beginnen die gesetzlich vorgeschriebenen Termine der parlamentarischen Behandlung dieses von mehr als einer Viertelmillion Österreicherinnen und Österreichern - genau 261.056 - unterstützten Anliegens: Binnen vier Monaten ab dem 20.08. müssen dazu mehrere Sitzungen auf Ausschußebene (voraussichtlich im Verfassungsausschuß) erfolgen, eine öffentliche Experten-Anhörung zum EU-Austritt, bei der auch Experten der Volksbegehrens-Initiatoren geladen werden müssen, sowie eine Generaldebatte darüber im Plenum des Nationalrats. Bei dieser haben alle Fraktionen das Recht und die Möglichkeit, eine für die Regierung verbindliche Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union zu beschließen.

Volksabstimmung rechtens!

Der kürzlich von manchen Politikern und Medien erweckte Eindruck, daß Volksbegehren nicht mehr zu Volksabstimmungen führen könnten, ist unrichtig! Auf parlamentarischer Ebene "begraben" wurde lediglich das sogenannte "Demokratiepaket", mit dem massive Themeneinschränkungen hätten eingeführt werden sollen. Vorgesehen waren "zwei Klassen" von Volksbegehren: Solche, die zu (unverbindlichen) Volksbefragungen führen hätten können, und solche bei denen sogar das von vornherein ausgeschlossen gewesen wäre - z.B. bei allen Themen, welche EU-Recht betreffen, also bei über 80% der gesamten, für das Alltagsleben der Bürger geltenden Gesetzgebung…!
Dazu die Initiatorin und Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Inge Rauscher: "Als Teil der Demokratie- und Bürgerrechtsbewegung Österreichs begrüßen wir ausdrücklich, daß dieses geplant gewesene (Un-)Demokratiepaket nun nicht in Kraft treten wird, da es beträchtliche Verschlechterungen (anstatt wie behauptet Verbesserungen) zur Folge gehabt hätte. Beim nunmehr weiter bestehenden Volksbegehrensgesetz gibt es zumindest keine undemokratischen Themeneinschränkungen und auch keine gesetzliche Handhabe, für die Regierung verbindliche Volksabstimmungen über Volksbegehren auszuschließen. Allerdings sind wir noch Lichtjahre von einer tatsächlich direkten Demokratie wie etwa in der Schweiz entfernt, wo ja Volksbegehren ab 100.000 Unterstützern automatisch einer verbindlichen Volksabstimmung zugeführt werden müssen. In Österreich verlangen nun 261.056 behördlich nachgewiesene Unterstützer eine solche über den Austritt aus der EU. Da diese aus allen Partei-`Lagern` - inklusive den Nichtwählern - stammen, werden auch alle Parteien daran gemessen werden, ob sie diesen unmißverständlichen `Gesetzesantrag` des Volkes ernstnehmen oder eben nicht!"
"Dann müßten nämlich Österreichs Steuerzahler nicht mehr für monströse Bankenrettungspakete wie dzt. in Griechenland arbeiten und die bedrohlichen volkswirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und Tierschutz-Folgen der geheim verhandelten Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada (TTIP, CETA und TiSA) würden Österreich nicht betreffen, da nicht mehr Vertragspartner, um nur zwei von vielen Argumenten für den EU-Austritt anzuführen", so Inge Rauscher abschließend.
Rückfragehinweis:
   Renate Zittmayr, 0664-4251935
   Helmut Schramm, 0699-19284526
   Mitglieder im überparteilichen Personenkomitee
   www.volksbegehren-eu-austritt.at

Freitag, 7. August 2015

O f f e n e r B r i e f an den Generalintendanten des Österreichischen Rundfunks (ORF), Hrn. Dr. Alexander WRABETZ,


p.A. ORF-Zentrum, 1130 Wien, Würzburgg. 30
per E-mail sowie per eingeschriebener Briefpost vom 7. August 2015


Betrifft: KRASSE INFORMATIONS-UNTERDRÜCKUNG BEIM
              EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN

               Gesamt-Sendezeit dafür im Fernsehen: zweimal 1,2 Minuten!

Sehr geehrter Herr Generalintendant!

Viele Bürger registrierten mit Empörung die fast 100-prozentige NICHT-Information des ORF über das überparteiliche EU-Austritts-Volksbegehren und dessen öffentlicher EINTRAGUNGSWOCHE vom 24. Juni bis 1. Juli dieses Jahres. Im ORF-Fernsehen wurden in den fünfeinhalb Monaten seit der Genehmigung des Volksbegehrens durch das Innenministerium am 7. Jänner bis zur genannten Eintragungswoche insgesamt nur zweimal  1,2 Stunden ? - Nein, 1,2 MINUTEN - an "Information" zum Volksbegehren gesendet. Und dies trotz insgesamt über die Monate verteilt zwölf (!) Pressekonferenzen des Personenkomitees mit ausführlichen Informationen und fachlich fundierten Unterlagen zum EU-Austritt, zu denen der ORF nachweislich immer eingeladen,  bei nur zwei davon auch mit Kamerateam anwesend war, dabei  jeweils etwa eine Stunde lang aufgenommen,  aber nicht einmal das  gesendet hat.

Beim "Bildungsvolksbegehren" von Dr. Hannes Androsch hingegen wurden im ORF durch Monate hindurch  viele Interviews und Gesprächsrunden mit den Initiatoren gesendet und darüber ausführlich informiert. Welche Gründe hat dieses krasse Informations-Ungleichgewicht bei ein- und demselben direkt-demokratischen Instrument, nämlich dem Volksbegehren? Sind Volksbegehren von Großindustriellen und Multimillionären dem öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunk, aus Zwangsgebühren österreichischer Staatsbürger finanziert, weniger wert als solche, die von eben diesen "normalen" Bürgern organisiert und getragen werden? Dies sollte ja der eigentliche Sinn von Volksbegehren sein....

Oder hängt das Totschweigen des EU-Austritts-Volksbegehrens mit dem vielen Bürgern kaum bekannten § 4 des Bundesgesetzes über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz) zusammen, der wie folgt lautet:

§ 4 Absatz 1:  DerÖsterreichische Rundfunk hat durch die Gesamtheit seiner gemäß § 3 verbreiteten Programme und Angebote zu sorgen für:
Abs. 4: die Förderung des Verständnisses für die europäische Integration.

Diese Gesetzespassage steht in eindeutigem Widerspruch zu den gesetzlich festgelegten  Gesamt-Aufgaben des ORF, wie u.a. aus folgenden Passagen ersichtlich:

§ 1 (3) Der ORF hat bei der Erfüllung seines Auftrags  .... die Sicherung der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit der Programme .... zu gewährleisten.

Im öffentlich-rechtlichen Kernauftrag § 4 heißt es in Absatz 2: ".... hat der ORF ein differenziertes Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport für alle anzubieten. Das Angebot hat sich an der Vielfalt der Interessen aller Hörer und Seher zu orientieren und sie ausgewogen zu berücksichtigen. Die Anteile am Gesamtprogramm haben in einem angemessenen Verhältnis zueinander zu stehen.

Bei den zu beachtenden Programmgrundsätzen (§ 10) heißt es in Absatz 5: Die Information hat umfassend, unabhängig, unparteilich und objektiv zu sein. ..... Und in Absatz 6: Die Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen ist angemessen zu berücksichtigen. ....

Daß es sich beim EU-Austritts-Volksbegehren um eine im öffentlichen Leben vertretene Meinung handelt, wurde schon durch die am 17.12.2014 erfolgte Einreichung  der gesetzlich geforderten, fast zehntausend behördlich bestätigten Unterstützungs-Erklärungen im Innenministerium ersichtlich, dann natürlich durch die am 7.1.2015 erfolgte Genehmigung des Volksbegehrens durch das Innenministerium, und erst recht durch das am 1.7.2015 vom Innenministerium bekanntgegebene Ergebnis der öffentlichen Eintragungswoche: mehr als eine Viertelmillion Unterschriften - genau 261.159 -  für den Austritt der Republik Österreich aus der EU! Über alle diese Termine wurde der ORF von uns im Detail informiert. 

Mit der eklatant gleichheitswidrigen Vorgangsweise in bezug auf die Information über das Androsch-Volksbegehren und die Nicht-Information über das EU-Austritts-Volksbegehren hat der ORF wesentlich dazu beigetragen, daß mindestens ein Drittel, wenn nicht die Hälfte aller Österreicher und Österreicherinnen gar nicht erfahren konnte, daß es das EU-Austritts-Volksbegehren überhaupt gab. Viele Bürger fragen sich nun, ob genau das die (undemokratische) Absicht dabei war?!

Wir sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen und verbleiben bis dahin

mit vorzüglicher Hochachtung

Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
im Namen des überpareteilichen Personenkomitees.

p.A. 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242/70516, ihu@a1.net
www.eu-austritts-volksbegehren.at

Freitag, 31. Juli 2015

O f f e n e r B r i e f An die Geschäftsführer der AUSTRIA- PRESSE-AGENTUR (APA)



Hrn. Mag. Peter KROPSCH, MAS, Vorsitzender der Geschäftsführung und geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Stockerau,
sowie Hrn. Dr. Clemens PIG, Geschäftsführer, Klosterneuburg
p.A. 1060 Wien, Laimgrubeng. 10
per E-mail sowie per eingeschriebener Briefpost vom 17. Juli 2015

Betrifft:
KRASSE INFORMATIONSUNTERDRÜCKUNG BEIM EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN

Sehr geehrte Herren!

Mit Befremden und von Monat zu Monat steigendem Unverständnis mußten viele Österreicher im Vorfeld des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens das "Versagen"der meisten großen Medien bei der Information - besser Nicht-Information - über dieses Bürgerbegehren erleben. Diese wurde zu einem erheblichen Ausmaß durch die Inaktivität Ihres Unternehmens, der österreichischen Presseagentur APA,  herbeigeführt, die ja im Besitz der Tageszeitungen (mit Ausnahme der "Kronen-Zeitung" und "Heute") und des ORF ist und diese mit aktuellen Meldungen und Informationstexten und -Fotos zu versorgen hat. Trotz in diesen Monaten insgesamt zwölf  von uns organisierten Pressekonferenzen, zu denen alle Journalisten per OTS-Aussendungen eingeladen wurden, erschien nur bei zwei dieser Pressekonferenzen überhaupt ein Redakteur der APA, und es wurden insgesamt in den fünfeinhalb (!) Monaten von der Genehmigung des Volksbegehrens durch das Innenministerium bis zur tatsächlichen Eintragungswoche ganze 6 APA-Meldungen zum EU-Austritts-Volksbegehren an diese Medien herausgegeben, von näheren Informationen ganz zu schweigen. Diese wurden aber von den sechs Mitgliedern des Personenkomitees jeweils ausführlich persönlich und in Aussendungen dargelegt sowie mit entspr. fachlichen Unterlagen untermauert; fast immer wurde die APA zusätzlich noch in persönlichen Telefonaten mit Redakteuren zu diesen Terminen rechtzeitig eingeladen, sodaß die Pressekonferenzen alle dort nachweislich bekannt waren.

Beim sogenannten "Bildungs-Volksbegehren" des Großindustriellen Hannes Androsch im November 2011 hingegen gab es 72  APA-Meldungen mit z.T. ausführlichen Informationen dazu, sodaß durch Monate hindurch großformatige Artikel in fast allen Zeitungen darüber sowie zahlreiche Informations- und Diskussions-Sendungen dazu im Fernsehen und Hörfunk stattfanden. Welche Gründe hat dieses krasse Informations-Ungleichgewicht bei ein- und demselben direktdemokratischen Instrument, nämlich dem Volksbegehren? Die Öffentlichkeit - vor allem jene Bürger, denen immer wieder "Politikverdrossenheit" vorgeworfen wird - haben ein Recht, zu erfahren, warum die offizielle AUSTRIA-PRESSE-AGENTUR beim Volksbegehren eines Multimillionärs 72 Informationstexte an Zeitungen und ORF aussendet, beim Volksbegehren "normaler" Bürger jedoch (was ja der Sinn aller Volksbegehren sein sollte) nur ganze 6.

Mit dieser gleichheitswidrigen Vorgangsweise hat die APA wesentlich dazu beigetragen, daß mindestens ein  Drittel, wenn nicht die Hälfte aller Österreicher und Österreicherinnen gar nicht erfahren konnte, daß es das EU-Austritts-Volksbegehren überhaupt gab. Viele Bürger fragen sich nun, ob genau das die (undemokratische) Absicht dabei war?!

Wir sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen und verbleiben bis dahin

mit vorzüglicher Hochachtung

Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
im Namen des überparteilichen Personenkomitees.

p.A. 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242/70516, 

 "Bis heute (drei Wochen nach Versand dieses offenen Briefes an die Geschäftsführer der APA) noch keine Stellungnahme eingelangt!"