Dienstag, 26. Jänner: Sitzung des Verfassungsausschusses; Mittwoch, 27. Jänner: Behandlung des Volksbegehrens im Plenum des Nationalrats
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Zeiselmauer/Wien
(OTS) - Bei der
kommenden
Sitzung des
Verfassungsausschusses,
am 26.1. von 11
bis 13 Uhr, geht
es
ausschließlich
um das
EU-Austritts-Volksbegehren
und die darin
geforderte, für
die Regierung
verbindliche
Volksabstimmung
über den
Austritt aus der
EU. Zu dieser
öffentlichen
Sitzung wurden
zwei von den
Betreibern
nominierte
Experten
geladen, nämlich
der bekannte
niederösterreichische
Ressourcenökonom
Prof. Dr.
Heinrich
Wohlmeyer und
der
Staatsrechtler
Prof. Dr. Karl
Albrecht
Schachtschneider
aus Berlin.
Diese werden -
zusätzlich zu
den ebenfalls
geladenen
Bevollmächtigten
Inge Rauscher,
Helmut Schramm
und Mag. Markus
Lechner - die
Beweggründe und
Argumente für
dieses von über
einer
Viertelmillion
österreichischen
Bürgern und
Bürgerinnen
(261.056) Ende
Juni 2015
unterzeichnete
Volksbegehren
gegenüber den
Abgeordneten
darlegen.
Weitere, von den
Betreibern
angebotene
Experten zum
Thema - wie z.B.
der freie
Wirtschafts- und
Umweltjournalist
Mag. Klaus
Faissner oder
der Tierarzt und
Tierschützer Dr.
Franz-Joseph
Plank - wurden
vom
Parlamentsausschuss
nicht geladen.
Die Plenums-Sitzung des Nationalrats, bei der über das Ergebnis der Beratungen in diesem Ausschuß entschieden werden soll, wurde auf den 27.1. festgesetzt, also nur einen Tag nach dieser Sitzung (siehe auch http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160114_OTS0146). In den über vier Monaten, die dem Verfassungsausschuss insgesamt zur Beratung des Volksbegehrens gemäß der parlamentarischen Fristen zur Verfügung standen, befaßte sich dieser in zwei Sitzungen insgesamt gerade einmal dreieinhalb Stunden mit dem Thema. Deshalb überreichten die Vertreter des Volksbegehrens in den letzten Tagen im Parlament jedem einzelnen der 183 der im Plenum stimmberechtigten Abgeordneten ein umfangreiches schriftliches Dossier: Darin enthalten inhaltliche Stellungnahmen von insgesamt neun Autoren und weitere einschlägige Unterlagen zum EU-Austritt, welcher inzwischen von 45 % der Gesamtbevölkerung befürwortet wird (gemäß repräsentativer Meinungsumfrage des IMAS-Instituts vom Juli 2015). Es wird also niemals behauptet werden können, daß die Abgeordneten keine fundierten Informationen und Unterlagen zur Verfügung gehabt hätten!
Der Text des Volksbegehrens, um den es bei der Ausschußsitzung am 26.1. und der Plenarsitzung am 27.1. geht, lautet wörtlich: "Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mittels Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen."
Dazu die Initiatorin und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Inge Rauscher: "Was in Großbritannien von der Regierung bereits beschlossen ist, nämlich die Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung über den EU-Austritt, muss auch in Österrreich Wirklichkeit werden können!"
Die Plenums-Sitzung des Nationalrats, bei der über das Ergebnis der Beratungen in diesem Ausschuß entschieden werden soll, wurde auf den 27.1. festgesetzt, also nur einen Tag nach dieser Sitzung (siehe auch http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160114_OTS0146). In den über vier Monaten, die dem Verfassungsausschuss insgesamt zur Beratung des Volksbegehrens gemäß der parlamentarischen Fristen zur Verfügung standen, befaßte sich dieser in zwei Sitzungen insgesamt gerade einmal dreieinhalb Stunden mit dem Thema. Deshalb überreichten die Vertreter des Volksbegehrens in den letzten Tagen im Parlament jedem einzelnen der 183 der im Plenum stimmberechtigten Abgeordneten ein umfangreiches schriftliches Dossier: Darin enthalten inhaltliche Stellungnahmen von insgesamt neun Autoren und weitere einschlägige Unterlagen zum EU-Austritt, welcher inzwischen von 45 % der Gesamtbevölkerung befürwortet wird (gemäß repräsentativer Meinungsumfrage des IMAS-Instituts vom Juli 2015). Es wird also niemals behauptet werden können, daß die Abgeordneten keine fundierten Informationen und Unterlagen zur Verfügung gehabt hätten!
Der Text des Volksbegehrens, um den es bei der Ausschußsitzung am 26.1. und der Plenarsitzung am 27.1. geht, lautet wörtlich: "Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mittels Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen."
Dazu die Initiatorin und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Inge Rauscher: "Was in Großbritannien von der Regierung bereits beschlossen ist, nämlich die Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung über den EU-Austritt, muss auch in Österrreich Wirklichkeit werden können!"
Verfassungsausschuß mit Experten zum EU-Austritts-Volksbegehren Datum: 26.1.2016, 11:00 - 13:00 Uhr Ort: Parlament, Lokal VI Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien
Rückfragehinweis: EU-Austritts-Volksbegehren Inge Rauscher, 02242-70516, 0664-4251935 Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434 ihu@a1.net, www.eu-austritts-volksbegehren.at
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