Samstag, 19. Juli 2014

Info-Stand-Aktionstage fürs Volksbegehren 2014 - jeweils 9 bis 16 Uhr (wenn nicht anders angegeben)


Jeweils 9-16 Uhr (wenn nicht anders angegeben) Meist mit Notar!

Zwischenstand: 9400 gemeindeamtlich bestätigte Unterstützungs-Erklärungen. Rund 10.000 sollten reichen, eine Reserve ist notwendig.
                   
Anfragen: Inge Rauscher, Tel.: 02242/70516 oder ihu@a1.net - bzw. Renate Zittmayer  0664/425 19 35



Die nächsten Info-Stand-Aktionstage: 




-Donnerstag, 20. November, in ST. PÖLTEN Kremsergasse/Ecke Domgasse, von 8 bis 15 Uhr
 Notar von 9 bis 12 Uhr  

 

-Freitag, 21.November,in WIEN-Kagran bei U-1-Station gegenüber "Donauzentrum"
  Notar von 10 bis 13 h
 
 -Donnerstag, 27. November, WIEN-Floridsdorf von U-Bahn und Schnellbahnausgängen, 
 Notar von 10 bis 12 h und 14 bis 16 h

-Freitag, 28. November, WIEN-Kagran, vor U-Bahn-Ausgang, 

 Notar von 10 bis 13 h und 14 bis 16 h

Die Arbeit an der Einleitung des EU-Austritts-Volksbegehrens wird 2014 mit besonderer Intensität weitergehen. Bis Anfang Dezember haben wir noch „Zeit“, die gesetzlich geforderte Zahl gemeinde-amtlich/notariell bestätigten Unterstützungserklärungen zu schaffen;  mehr als 9400 gültige, liegen uns dzt. vor. Wer von den WEGWARTE-Empfängern noch nicht im Vorjahr (2013) oder heuer im Magistrat/ Bezirksamt/Gemeindeamt oder vor‘m Notar unterschrieben hat, möge dies bitte unbedingt so rasch wie möglich nachholen. Unterschriften aus früheren Jahren zählen nicht (mehr), wie in früheren WEGWARTE- Ausgaben erläutert. Jede in den genannten Behörden geleistete Unterschrift erspart unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern viel Zeit und Geld, das wir ansonsten für noch mehr Aktionstage und Notarhonorare aufwenden müssen. Letzteres ist das größte Problem beim Zustandekommen der nötigen Zahl von Unterstützungs-Erklärungen! Allen herzlichen Dank, die dabei bisher mitgeholfen haben; wir müssen hoffen, daß dies auch weiter möglich sein wird....


Haupsächliche EU-Kritik:


  • Demokratiedefizit
  • neoliberale Wirtschaftsverfassung mit Gemeinschaftswährung Euro
  • EZB-Schrottpapiereankaufspolitik
  • EU-Militarisierung mitsamt Aufrüstungsverpflichtung (Kriege auf der ganzen Welt möglich) 
  • Mehr Kritik hier>>>





Zeigen Sie den Politikern mittels Volksbegehren, dass Sie mit der EU-Entwicklung nicht einverstanden sind: Unterstützen Sie die Einleitung des Volksbegehrens über den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union!  Österreich soll im Bundesstaat EU aufgehen - eine politische Union geschaffen werden. Wir fordern eine Volksabstimmung über den Verbleib in der EU.



Wenn auch Volksbegehren nicht bindend in Gesetze münden, ist es wichtig auf die Politiker Druck zu machen. Die Politik muss über die Meinung der Bevölkerung Bescheid wissen. Die Regierung hat den Volkswillen vollkommen aus dem Auge verloren und schließt Verträge ab, die nie vom Staatsvolk genehmigt werden würden. 


Unterschreiben Sie umgehend die U-Erklärung für den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union am Gemeinde- oder Bezirksamt. ~10 Minuten Zeitaufwand für die Chance auf mehr direkte Demokratie in Österreich statt einer bürokratischen Diktatur, einer EU-Haftungs- Schulden- und Zahlungsunion. Zeigen Sie Mut zur Wahrheit, zeigen Sie Mut, um die Wahrheit zu Sagen:  über das Versagen der EU, Nein zu Euro, ESM, TTIP, TISA und CETA, Nein zu dieser Zusammenarbeit in Europa, Nein zur EU - Ja zu Österreich als neutrale,  demokratische Republik mit künftiger starker direkter Demokratie!

Samstag, 14. Juni 2014

Jean-Claude Juncker - ein bekennender Lügner als Kommissionspräsident?



Rechtsanwalt
           Dr. Eva Maria Barki
               1010 Wien, Landhausgasse 4 / Minoritenplatz 6
 Telefon (++43-1) 535 39 80, 535 06 78,++43-1) 533 88 48, 
                           barki@lawvie.at
Der Streit um den Posten des Kommissionspräsidenten ist beschämend, zugleich aber symptomatisch für den Zustand der Europäischen Union, deren Erosion immer deutlicher zutage tritt. Die Unterstützer von Jean-Claude Juncker berufen sich auf ein „von den großen Parteien“ abgegebenes „Versprechen“, Othmar Karas, einer der Vizepräsidenten des Europäischen Parlamentes, spricht sogar von einer „Demokratiepolitischen Verpflichtung“, alles andere wäre „ein Schlag in das Gesicht der Europäischen Demokratie und ein Wortbruch“.
Die bereits vor den Wahlen erfolgten Absprachen über die Postenverteilung werden nunmehr als „demokratisches Wahlrecht“ dargestellt, wie wohl ein Vorschlagsrecht für die Nominierung des Kommissionspräsidenten ausschließlich dem Europäischen Rat zukommt, das Parlament hat lediglich ein Vetorecht. Der Name Jean-Claude Juncker stand auch auf keinem Stimmzettel, er konnte daher gar nicht gewählt werden. Aus interessenpolitischen Absprachen eine „Demokratiepolitische Verpflichtung“ abzuleiten, zeigt ein ebenso bedenkliches Demokratieverständnis wie die Äußerung der Kanzlerin Angela Merkel beim „Mini Gipfel“ mit den Regierungschefs von Schweden, Großbritannien und der Niederlande, als sie sagte: Ich möchte ihn als EU-Kommissionspräsidenten.“
Wer hat Angela Merkel hiezu bevollmächtigt oder beauftragt? Besteht die Europäische Union nicht aus 28 Mitgliedern, vertreten von 28 Regierungschefs? Wurden die anderen Regierungschefs gefragt, etwa auch von Kroatien, oder meint man, dass ein neues Mitglied nichts mitzureden hat?
Und was meint Angela Merkel, wenn sie gleichzeitig alle Seiten dazu aufruft, im „Europäischen Geist“ zu handeln? Nur zu oft haben wir vernommen, dass immer dann der „Europäische Geist“ beschworen wird, wenn die Europäische Union eigene Gesetze gebrochen hat oder Regierungen kritisierte, die zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes richtig, jedoch nicht im „ europäischen Geist“ gehandelt, das heißt sich den politischen Direktiven der Europäischen Union nicht unterworfen haben.
Bei der Diskussion um den Kommissionspräsidenten geht es nicht um Inhalte, sondern ausschließlich um die personelle Besetzung. Doch wer ist Jean-Claude Juncker? Warum befassen sich die Medien zurückhaltend oder gar nicht mit seiner Person?
Juncker war als Vorsitzender der Eurogruppe und Ministerpräsident des Finanzplatzes
Luxemburg ein Förderer von Banken – 2008 zum „European Banker oft the Year“ gewählt -, aber auch Motor zahlreicher demokratieverletzender Willensbildungen, nicht nur in der Europäischen Union, sondern auch in Luxemburg und anderen Mitgliedstaaten.  Legendär sind seine zahlreichen, demokratieverachtenden Äußerungen:
Wenn es ernst wird, muss man lügen.“ (FAZ 2011) Juncker hat wiederholt bekräftigt, er habe in den 22 Jahren seiner politischen Tätigkeit oft gelogen. Ich bin für geheime Verhandlungen in dunklen Räumen.“ (FAZ 2011)
Noch deutlicher wird Juncker jedoch als er sagt: "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.", (DER SPIEGEL 52/1999)
Der Euro-Architekt Juncker trifft sich ideologisch hiebei mit dem Architekten der Europäischen Union Guliano Amato, welcher als Vizepräsident des Europäischen Konvents maßgebend an der Ausarbeitung der Europäischen Verfassung beteiligt war und als Leiter der Amato-Gruppe nach dem Scheitern der Verfassung deren Inhalt in den Lissabon-Vertrag übertragen hat. Amato in einem Interview mit La Stampa am 12.7.2000 einige Monate nach dem obzitierten Interview von Juncker im Spiegel: „Deshalb ziehe ich es vor, langsam vorzugehen und die Souveränität Stück für Stück zu zerbrechen.......“ Er lobt das Mittelalter als Vorbild, weil es keine Nationalstaaten, sondern Mächte ohne Territorium gegeben hat. Sein Credo: „Demokratie braucht keinen Souverän.“
Die Strategie ist offenbar die Bürger vor vollendete Tatsachen zu stellen und gegen ihren Willen den Europäischen Superstaat unter Ausschaltung der staatlichen Souveränität und des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu errichten. Nicht das Volk ist Grundlage der Demokratie, sondern die Eliten, Plutokratie statt Demokratie ist das Ziel.
Juncker ist in seinem eigenen Land abgewählt worden. Der überwiegende Grund war nicht sein kolportierter Hang zum Alkohol, sondern ist Juncker über eine Geheimdienstaffäre sowie über die Terroranschlagsaffäre gestolpert, weil sich in dem derzeit immer noch anhängigen Gerichtsverfahren herausgestellt hat, dass die 20 Terroranschläge in den 80er Jahren in Luxemburg von der NATO „Stand Behind Organisation“ als Operation unter falscher Flagge organisiert wurden. Jean-Claude Juncker hat Fehler bei der Aufdeckung zugestanden.
Die Bevölkerung seines eigenen Landes hat daher kein Vertrauen mehr zu ihm. Ist Jean-Claude Juncker daher tatsächlich der Mann, welcher das Vertrauen und den Glauben an die Europäische Union wiederherstellen kann? Oder ist in analoger Anwendung des Zitates von Graf Joseph Marie de Maistre Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient“ die Europäische Union schon so heruntergekommen, dass sie einen Jean-Claude Juncker verdient?
Wien, am 12.6.2014                                                                                                                                        Eva Maria Barki
Postsparkassenkonto Mr. 2.393.399, BLZ 60000, IBAM AT186000000002393399, BIC OPSKATWW
UID-Mr. ATU10496603
Jean-Claude Juncker - ein Lügner als Kommissionspräsident
Jean-Claude Juncker - Kopp-Verlag

Samstag, 24. Mai 2014

EU-Parlamentswahlen am 25.Mai 2014: Wählen oder besser nicht ?



 
 Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde, liebe Interessierte,

anlässlich der anstehenden Wahlen am 25. Mai 2014 wurde in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder die Frage gestellt, ob man angesichts der
Konzernfreundlichen Politik der EU überhaupt wählen, - oder ggf. wen oder was man wählen sollte. Dazu will ich nachfolgend meine Subjektive Sicht der Dinge darlegen,
als eine kleine Orientierungshilfe.

Die EU mit Ihren Institutionen und tausenden von Mitarbeitern ist aus meiner Sicht ein aufgeblasener Bürokratie-Pophans, der in Brüssel den Einflüsterungen der mehr als 15.000 Konzern-Lobbyisten hoffnungslos erlegen ist und vornehmlich Konzern- und Wirtschaftsinteressen durchsetzt.

Wichtiger zu dieser Fragestellung als EU-Verordnungen zur Krümmung von Bananen, Gurken und zur Form von Klodeckeln sind folgende Punkte:


Militär / Angriffskriege
mit dem „EU-Verfassungsvertrag“ werden militärische Aufrüstung, höhere Militärausgaben, sowie „militärische Interventionen“  Weltweit  festgeschrieben;
Rüstung wird „Verteidigung“ -  und Angriffskriege werden „Friedensmission“ genannt;
Artikel 42  (ex-Artikel 17 EUV):   http://dejure.org/gesetze/EU/42.html
Außerdem ist die EU mit ihren Mitgliedsstaaten der weltweit größte Waffenexporteur. dazu auch:    http://www.spiegel.de/wirtschaft/weltweite-waffenexporte-europaeer-ueberholen-die-usa-a-297354.html 


Todesstrafe
Über die EU wurde die Todesstrafe für bestimmte Fälle wieder eingeführt, so darf z.B.
auf Demonstranten im Krisenfall scharf geschossen werden.
Das Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 vom 14.12.2007) veröffentlichte Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe. Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen
b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.





ESM Vertrag
Der ESM Vertrag ( „Europäischer Stabilitätsmechanismus“) weist  totalitäre Merkmale auf, er ist überwiegend nicht mehr demokratisch kontrollierbar:
• Im ESM-Vertrag ist kein Austrittsrecht für Mitgliedsstaaten vorgesehen
• Die maximale Haftungssumme für die BRD kann hunderte Milliarden betragen
und nicht „nur“ 190 Milliarden, wie der Bevölkerung vorgegaukelt wurde
• es existiert kein Parlamentvorbehalt 
• das ESM-Direktorium genießt Immunität, seine Räume sind „unverletzlich“, es kann intransparent und geheim entscheiden und sein Handeln ist vor ordentlichen Gerichten nicht mehr überprüfbar !
Vertragsbruch: die Nichtbeistandsklausel («No Bailout» Clause) in Art. 125 des Lissabon- Vertrags  verbietet, dass Mitgliedstaaten für Schulden eines anderen Mitgliedstaates haften, was faktisch ignoriert wird.   
• durch den ESM-Vertrag wird das Haushaltsrecht , die Budget-Souveränität, in weiten Bereichen abgetreten
• Jeder Mitgliedstaat, der „Hilfe“ durch den ESM erhält, hat ein makroökonomisches „Anpassungsprogramm“ umzusetzen, also wirtschaftspolitische Auflagen einzuhalten (Art. 13), wie z.B. Privatisierung öffentlichen Eigentums, was katastrophale Folgen hat, wie sich in Griechenland zeigt.



TTIP / TISA / CETA (neue Freihandelsabkommen)
Die neuen Freihandelsabkommen sind älteren Abkommen ähnlich, wie z.B. GATS,
TRIPS, MAI, ACTA, NAFTA etc., jedoch inhaltlich deutlich verschärft !
Es sollen auf völkerrechtlicher Ebene möglichst durchlässige Umwelt- und Sozialstandards festgelegt werden, die für die einzelnen Staaten so gut wie nicht mehr demokratisch veränderbar wären. (höhere Rechtsebene)
Es sollen demokratisch unkontrollierbare Schiedsgerichte installiert werden
(
Investor-State Dispute Settlement (ISDS), mit der Konzerne Staaten auf Schadensersatz ggf. in Milliardenhöhe verklagen können, ohne Berufungsinstanz und unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte !
Die Anzahl solcher Verfahren, die mit dem Schlagwort Investitionsschutz begründet werden, habe in den letzten zehn Jahren massiv zugenommen.
Nachdem von einer kanadischen Provinz ein Moratorium gegen das Fracking von Schiefergas und Öl erlassen wurde, klagt zurzeit das US-amerikanische Unternehmen Lone Pine vor einem Schiedsgericht gegen den Staat Kanada und fordert Entschädigungen in Höhe von 250 Millionen US-Dollar für den zu erwartenden Gewinnausfall..


Lori Wallach sieht richtigerweise in den neuen Freihandelsabkommen einen „Staatsstreich in Zeitlupe“. Sie ist Rechtsanwältin in den USA und spezialisiert auf Handelsrecht, sie ist Direktorin von Public Citizen, der von Ralph Nader gegründeten größten Verbraucherschutzorganisation der Welt und dort auch Leiterin von „Global Trade Watch“.


EU / Ukraine / Kriegsgefahr
Offensichtlich hat die EU keine Probleme, die Putsch-Regierung von Herrn Jazenjuk anzuerkennen, finanziell zu unterstützen und auch mit braunen und sehr gewalttätigen Gesellen bestens zu kooperieren.
Mit dem „EU-Assoziierungsabkommen“ wird u.a. versucht, Russland weiter einzukesseln, die Ukraine militärisch einzubinden, auch in NATO-Operationen. Damit
wird Russland provoziert und die Absprachen mit Gorbatschow, (u.a. Malta, 1989/1990)  militärisch nicht weiter vorzurücken, werden gebrochen, wie auch in zahlreichen anderen Fällen zuvor.

Der erste Teil des Assoziierungsabkommens wurde am 21. März 2014 durch den Ministerpräsidenten der Putsch-Regierung unterzeichnet.
Zu Recht bezeichnet Altkanzler Helmut Schmidt die EU als größenwahnsinnig..
http://www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-krise-helmut-schmidt-wirft-eu-groessenwahn-vor-a-969773.html


Europäische Bürgerinitiative
Die so genannte Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist eine fake, um engagierten Menschen die Illusion zu verschaffen, sie könnten auf EU-Ebene etwas bewirken.
Mit dem Sammeln von 1 Million Unterschriften kann bestenfalls die Befassung der EU-Komission mit einem Them erwirkt werden, eine Mitentscheidungsmöglichkeit besteht nicht ! http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_B%C3%BCrgerinitiative

Einmal abgesehen davon, dass sich auf EU-Ebene kaum sinnvolle Volksentscheide durchführen lassen und der demokratische Gehalt auf der untersten Ebene am höchsten ist und umgekehrt. Die Subsidiarität wird in EU-Papieren zwar gelobt, aber in der Praxis nicht gelebt.


Mein persönliches Fazit
Die EU basiert auf einer Übertragung von Souveränität auf EU-Institutionen, die nie von der Bürgerschaft genehmigt wurde, ein demokratischer GAU, könnte man sagen.
Auf Zeit übertragene Macht an Politiker darf jedoch in einer Demokratie nie an Dritte weitergegeben werden, ohne Genehmigung des Souveräns, weil sie kaum noch rückholbar ist !

Die EU ist im Wesentlichen damit beschäftigt, sich selbst zu vergrößern, sich militärisch auszuweiten, sich für tausende ihrer Mitarbeiter satte Gehälter zu genehmigen, sich für Konzern- und Lobbyisten-Interessen einzusetzen, eine Neoliberale Privatisierungs-agenda durchzusetzen und damit befasst, die Mitgliedsstaaten scheibchenweise aufzulösen und zu entmachten, um im internationalen Systemwettbewerb die Nase vorn zu haben. 
Die angeblichen Vorteile der EU, „offene Grenzen“, oder „Tochter kann in Paris studieren“, würden sich auch problemlos in zwischenstaatlichen Verträgen regeln lassen, ohne einen übermächtigen, aufgeblasenen und extrem teuren EU-Wasserkopf.
Ein Staat, in dem die Bürgerschaft über ihre Lebensgrundlagen (fracking, Monsanto, Kriege, Daseinsvorsorge etc.) nicht mehr selbst entscheiden kann, ist weder demokratisch organisiert, noch demokratisch legitimiert !
Im Ergebnis zahlen wir als Steuerzahler weit über 100 Milliarden jährlich an die EU dafür, dass diese Institution nebst Ihren angegliederten Seilschaften und Programmen zumindest zu einem erheblichen Teil gegen die Interessen der durchschnittlichen Bevölkerung arbeitet.   
Aus den genannten Gründen werde ich mich an den EU-Wahlen nicht beteiligen. Beteiligung an Wahlen verschafft den zu wählenden Institutionen legitimität und Zustimmung. Bereits jeder einzelne der hier aufgeführten Punkte würde für mich ausreichen, mich dieser Zustimmung zu verweigern und meine Verweigerung zu erläutern !
Dem ließe sich entgegenhalten, dass doch durch das Wählen bestimmter Parteien oder EU-kritischer Parteien sich die beschriebenen Mängel besser beheben lassen, eine Einschätzung, die ich nicht teile. Wenn jemand erst einmal ein warmes, hoch bezahltes Plätzchen in Brüssel gefunden hat, wird sich derjenige schnell umbesinnen, in den EU-Lobgesang einstimmen und bestenfalls die Dinge „kritisch begleiten“.. 
Sinnvoll erscheint mir hingegen der Austritt aus der EU über ein Volksbegehren, wie es derzeit in Österreich durchgeführt wird:
http://eu-austritts-volksbegehren.blogspot.de/p/archiv-wegwarte.html



Jens Loewe, Stuttgart, den 23.5.2014, mail: post@jens-loewe.de


Dienstag, 13. Mai 2014

Die Politik der Kriegstreiber USA und EU vergewaltigt jegliches Völkerrecht! Am Beispiel der Ukraine

25 der 28 EU-Mitgliedstaaten sind gleichzeitig NATO-Mitglieder, darunter alle großen EU-Staaten. Die Militärallianz der NATO ("North Atlantic Treaty Organisation") wurde ursprünglich als Verteidigungsbündnis deklariert, hat aber in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Angriffskriege geführt und Tod und unermeßliches Leid über Millionen von Menschen gebracht: Irak, Serbien, Afghanistan, Libyen sind nur einige der jüngsten, schrecklichen Beispiele dafür. Keiner dieser Staaten war auch nur die geringste Bedrohung für USA oder EU oder hätte eine reale (militärische) Chance gehabt, sich gegen deren Angriffe zu wehren.  Bei all diesen Kriegen waren EU-Staaten an der Seite der USA für die großflächige Vernichtung von Leben, Infrastruktur und Kultur mitverantwortlich. Das ist nur Vielen, die glauben, daß die EU ein "Friedensprojekt" sei, nicht bewußt oder es wird eben verdrängt, weil "weit weg" und nicht "bei uns". Das macht es aber um nichts besser!
Erst jetzt, wo diese ungeheuerliche Politik von USA und EU angesichts der von ihnen herbeigeführten  Lage in der Ukraine eine militärische Konfrontation mit der Atom-macht Rußland geradezu heraufbeschwört, wachen auch "bei uns" viele Menschen auf und beginnen, die Gefahr zu erkennen.
Derzeitige Ukraine-Regierung nicht demokratisch legitimiert
Der derzeitige Regierungschef Jazenjuk ist aus keiner Volkswahl hervorgegangen, auch nicht in-direkt. Er ist das Ergebnis eines gewaltsamen Umsturzes, dem jegliche rechtliche Legitimität fehlt, also eines Staatsstreiches. Mit diesem wurde das wenige Tage zuvor (am 21.2.2014) von offiziellen Vertretern der Ukraine, Rußlands und der EU (!) beschlossene Verhandlungsergebnis mit Gewalt zunichte gemacht. Solche "Gewaltherrscher" werden von den USA und allen ihnen hörigen Verbündeten in der EU und außerhalb sowie deren Medien-Sprachrohren unterstützt. Damit wird der Gewalt als Mittel der Politik  auch überall anders Tür und Tor geöffnet!
NGO's unterminieren Staaten
Seit vielen Jahren sind in der Ukraine insgesamt zweitausend (!) sogenannte NGO's tätig, die meisten von den USA bzw. diesen nahestehenden Geldgebern wie dem Multi-Milliardär Soros u.a. mit Riesenbeträgen  finanziert, die auf eine "Eindämmung Rußlands" hinarbeiten in einem Land, das einen  großen Bevölkerungsanteil an Russen hat. Eine solche Unterminierungs-Tätigkeit von als "Stiftungen" u.ä. Bezeichnungen getarnten "Agenten-Gruppen" mit ausländischer Finanzierung ist an sich bereits ein grober Verstoß gegen das Völkerrecht, also das Recht der jeweils ortsansässigen (Staats-)Völker auf Selbst-, nicht Fremdbestimmung!
Der langjährige Staatsrechtslehrer, Univ.Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, hat dazu wie folgt Stellung genommen (kurze Auszüge):
Warum unterstützt die EU die Aggressionspolitik der USA?
Die NATO, geführt von den USA, will sich nach Osten bis an die Grenze Rußlands ausdehnen. Das ist ein wesentlicher Zweck der stetigen Erweiterung der EU, der wirtschaftlichen und auch politischen Basis des europäischen Teils der NATO. .... Wenn die Ukraine zur NATO gehört, was die USA anstreben, wird sie Standort von gegen Rußland und die GUS gerichteten Waffen werden, jedenfalls werden können. Mit dem Umsturz in der Ukraine ist es bereits gelungen, diese aus der GUS herauszubrechen. Das geht gegen die Sicherheitsinteressen der Russischen Föderation und auch der GUS (Gemeinschaft unabhängiger Staaten). Rußland hat nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Erweiterung der NATO nach Osten zugelassen, auch schon die Mitgliedschaft des vereinten Deutschlands in der NATO.
Die zwar nicht vertraglich, aber doch damals klare Zusage, die NATO nicht weiter nach Osten auszudehnen, hat der Westen nicht eingehalten. Wenn ein Bündnis, zumal ein Militärbündnis wie die NATO, zu mächtig wird, wird es zur Bedrohung der anderen Staaten und büßt seine freiheitliche Rechtfertigung ein!
Und zur angeblichen "Annexion" der Krim:
Recht auf Selbstbestimmung laut UNO-Charta
Das Selbstbestimmungsrecht der
Bürger der Krim kann durch völkerrechtliche Verträge oder die Verfassung der Ukraine nicht aufgehoben werden. Die Krim hatte und hat als autonome Republik jedes Recht, einen eigenen Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Die Hilfestellung Rußlands beim Sezessionsprozeß der Krim war verhältnismäßig und kein Verstoß gegen das Völkerrecht.
Nicht die Staaten sind souverän, sondern die Menschen als Bürger. Die Staaten sind Organisationen der Bürgerschaften, mittels derer diese ihr gemeines Wohl zu verwirklichen suchen. Die zentralen Figuren der Politik sind die Menschen, deren wichtigstes Recht ihre politische Freiheit ist, Kern ihrer Würde. Daraus erwächst das Selbstbestimmungsrecht der Völker, der Kern der
Charta der Vereinten Nationen.
 Dieses Recht schützt die Freiheit der Menschen, nicht spezifisch den Bestand von Staaten.
Die gesamte 6-seitige Stellungnahme von Prof. Schachtschneider mit dem Titel "Der Kampf um die Krim als Problem des Staats- und Völkerrechts" kann auf seiner Webseite www.kaschachtschneider.de eingesehen werden unter "Zeitungsbeiträge" Nr. 66. Wird von uns auf Wunsch auch per Post zugesandt.

NEUTRALITÄT ÖSTERREICHS nur möglich bei einem Austritt aus der EU!
Anhand der jetzigen Lage erkennen auch viele Bürger, wie "mitgefangen-mitgehangen" alle EU-Mitgliedstaaten durch die "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) der EU sind, zu der sie sich ja auch alle vertraglich verpflichtet haben -  auch Österreich, das dies aufgrund seiner im Verfassungsrang stehenden Neutralität gar nicht dürfte.... Auch die österreichische Regierung  anerkennt die Putschregierung in der Ukraine und  trägt die Sanktionen mit, mit denen Rußland für völkerrechtlich korrektes Handeln bestraft (!) wird, und ist damit mitschuldig an der Zerrüttung geordneter politischer Beziehungen zu Rußland.
Ein für einen neutralen Staat unmögliches Verhalten, mit dem Österreich in eine offenbar von den USA in Kauf genommene militärische Konfrontation (!) mit Rußland mithineingezogen würde.... Wenn schon die EU sich in völlig unverantwortlicher Weise vor diesen Karren der Politik der USA spannen läßt, sollte Österreich zur "immerwährenden Neutralität" zurückkehren und diese auch "leben", was eben nur außerhalb der EU mit ihrer Verstrickung in der NATO möglich ist. Dies erfordert eben eine eigenständige Außenpolitik - siehe Schweiz!

Freitag, 14. März 2014

Die neue "Wegwarte" 1/2014



Steuerung der Zuwanderung

1. Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.


2. Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchtszahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch
auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.


3. Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger
sind einzubeziehen. Maßgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind
insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.


4. Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstoßen. Weiters heißt es im Art. 197 Ziff. 9 hoch 4 (neu) im ersten Absatz: Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121 a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen. Anmerkung: Mit „völkerrechtlichen
Verträgen“ sind natürlich auch sämtliche im Falle des Nicht- Mitglieds Schweiz bilateralen Abkommen
mit der EU gemeint, die nun entweder aufgehoben oder entspr. geändert werden müssen.



 Mehr in der neuen "Wegwarte" >>>>


Donnerstag, 19. Dezember 2013

50 % der Unterstützungserklärungen des EU-Austritts-Volksbegehrens geschafft

 PRESSEAUSSENDUNG VOM 19. DEZEMBER 2013 -  APA 

http://www.ots.at/pressemappe/16229/aom

Seriosität und Überparteilichkeit wichtig
Zeiselmauer (ptp014/19.12.2013/12:00) - Die Betreiber des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens geben heute bekannt, daß sie bereits mehr als die Hälfte der gesetzlich geforderten, rund 8.500 gemeindeamtlich bestätigten Unterstützungs-Erklärungen zur Einleitung des Volksbegehrens vorliegen haben; die behördliche Frist zu deren Einreichung im Innenministerium läuft noch bis Dezember 2014. Der genaue Text des Volksbegehrens, der in dieser Form vom Leiter der Abteilung für Wahlen und Volksbegehren im Innenministerium, Mag. Robert Stein, für "gesetzeskonform" erklärt wurde und wie er auf jeder Unterstützungs-Erklärung angeführt ist, lautet: "Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen".

"BZÖ-Volksbegehren" - parteitaktisches Manöver?

Zum Volksbegehren, das vor wenigen Tagen vom BZÖ angekündigt wurde, erklärt Inge Rauscher, Sprecherin des überparteilichen Personenkomitees für das EU-Austritts-Volksbegehren: "Ginge es den BZÖ-Politikern wirklich um die Sache und nicht um ein parteitaktisches Manöver, um sich als gescheiterte Nationalratspartei vor den EU-Parlaments-Wahlen wieder ins Gespräch zu bringen, würden sie die seit Monaten laufende Einleitungsarbeit (Unterschriftensammlung) am überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehren unterstützen bzw. zu dessen Unterzeichnung aufrufen! Es zeigt den Charakter einer Partei, wenn diese versucht, eine bereits laufende direkt-demokratische Aktion unabhängiger Bürger parteipolitisch zu vereinnahmen und damit zu marginalisieren. Informationen zum überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehren sind seit längerem im Internet verfügbar (http://www.eu-austritts-volksbegehren.at )."

Die Propaganda-Bezeichnung "Stoppt die EU" des angekündigten BZÖ-Volksbegehrens sei irreführend, da der rechtlich relevante, offizielle Text des BZÖ - wie aus deren Unterstützungs-Erklärung nachstehend wörtlich angeführt - ebenso einen Fortbestand der EU-Mitgliedschaft mit allen Konsequenzen zur Folge haben könnte: "Volksbegehren für ein vom Nationalrat zu beschließendes Bundesgesetz zur Abhaltung einer Volksabstimmung über den Verbleib bzw. Austritt Österreichs bei bzw. aus der EU." Bezeichnenderweise steht dieser Text auf dem Unterstützungs-Formular zudem nur kleingedruckt.

Binnenmarkt und freier Warenverkehr - "Geburtsfehler" der EU

Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT und Mitglied des unabhängigen Personenkomitees für das echte EU-Austritts-Volksbegehren, ergänzt: "Einer der wichtigsten Gründe, warum die gesamte EU-Konstruktion so verheerende Auswirkungen in volkswirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und tierschutzrelevanter Hinsicht hat, ist der EU-Binnenmarkt: Freier Warenverkehr über alles, also grenzenloser und völlig ungezügelter Freihandel! Dieser Götze der EU, der seit Jahrzehnten auch vom EuGH gnadenlos durchgepeitscht wird, steht über allen anderen menschlichen Werten und auch denen von leidensfähigen Tieren, die lediglich als "Waren" betrachtet und behandelt werden; Beispiele sind ausbeuterische Massentierhaltung oder Langzeittiertransporte. Bisher ist jedenfalls nicht bekannt geworden, daß das BZÖ gegen diesen "Geburtsfehler" der EU, der ja seit Jahrzehnten besteht, aufgetreten wäre, schon gar nicht in den Jahren ihrer Regierungsbeteiligung".

Inge Rauscher abschließend: "Wir werden jedenfalls an der Einleitung des echten EU-Austritts-Volksbegehrens weiterarbeiten, auch wenn wir über keine mit Parteien vergleichbare Finanzierung verfügen und die gesamte Arbeit dafür ehrenamtlich geleistet wird."

Presseaussendung des "Überparteilichen Personenkomitées für das EU-Austritts-Volksbegehren" vom 19.12.2013. (OTS Original-Text-Service der Austria Presse http://www.pressetext.com/news/20131219014 )


Aussender: EU-Austritts-Volksbegehren
Ansprechpartner: Inge Rauscher
Tel.: 02242/70516
E-Mail: ihu@a1.net
Website: www.eu-austritts-volksbegehren.at