Samstag, 24. Mai 2014

EU-Parlamentswahlen am 25.Mai 2014: Wählen oder besser nicht ?



 
 Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde, liebe Interessierte,

anlässlich der anstehenden Wahlen am 25. Mai 2014 wurde in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder die Frage gestellt, ob man angesichts der
Konzernfreundlichen Politik der EU überhaupt wählen, - oder ggf. wen oder was man wählen sollte. Dazu will ich nachfolgend meine Subjektive Sicht der Dinge darlegen,
als eine kleine Orientierungshilfe.

Die EU mit Ihren Institutionen und tausenden von Mitarbeitern ist aus meiner Sicht ein aufgeblasener Bürokratie-Pophans, der in Brüssel den Einflüsterungen der mehr als 15.000 Konzern-Lobbyisten hoffnungslos erlegen ist und vornehmlich Konzern- und Wirtschaftsinteressen durchsetzt.

Wichtiger zu dieser Fragestellung als EU-Verordnungen zur Krümmung von Bananen, Gurken und zur Form von Klodeckeln sind folgende Punkte:


Militär / Angriffskriege
mit dem „EU-Verfassungsvertrag“ werden militärische Aufrüstung, höhere Militärausgaben, sowie „militärische Interventionen“  Weltweit  festgeschrieben;
Rüstung wird „Verteidigung“ -  und Angriffskriege werden „Friedensmission“ genannt;
Artikel 42  (ex-Artikel 17 EUV):   http://dejure.org/gesetze/EU/42.html
Außerdem ist die EU mit ihren Mitgliedsstaaten der weltweit größte Waffenexporteur. dazu auch:    http://www.spiegel.de/wirtschaft/weltweite-waffenexporte-europaeer-ueberholen-die-usa-a-297354.html 


Todesstrafe
Über die EU wurde die Todesstrafe für bestimmte Fälle wieder eingeführt, so darf z.B.
auf Demonstranten im Krisenfall scharf geschossen werden.
Das Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 vom 14.12.2007) veröffentlichte Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe. Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen
b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.





ESM Vertrag
Der ESM Vertrag ( „Europäischer Stabilitätsmechanismus“) weist  totalitäre Merkmale auf, er ist überwiegend nicht mehr demokratisch kontrollierbar:
• Im ESM-Vertrag ist kein Austrittsrecht für Mitgliedsstaaten vorgesehen
• Die maximale Haftungssumme für die BRD kann hunderte Milliarden betragen
und nicht „nur“ 190 Milliarden, wie der Bevölkerung vorgegaukelt wurde
• es existiert kein Parlamentvorbehalt 
• das ESM-Direktorium genießt Immunität, seine Räume sind „unverletzlich“, es kann intransparent und geheim entscheiden und sein Handeln ist vor ordentlichen Gerichten nicht mehr überprüfbar !
Vertragsbruch: die Nichtbeistandsklausel («No Bailout» Clause) in Art. 125 des Lissabon- Vertrags  verbietet, dass Mitgliedstaaten für Schulden eines anderen Mitgliedstaates haften, was faktisch ignoriert wird.   
• durch den ESM-Vertrag wird das Haushaltsrecht , die Budget-Souveränität, in weiten Bereichen abgetreten
• Jeder Mitgliedstaat, der „Hilfe“ durch den ESM erhält, hat ein makroökonomisches „Anpassungsprogramm“ umzusetzen, also wirtschaftspolitische Auflagen einzuhalten (Art. 13), wie z.B. Privatisierung öffentlichen Eigentums, was katastrophale Folgen hat, wie sich in Griechenland zeigt.



TTIP / TISA / CETA (neue Freihandelsabkommen)
Die neuen Freihandelsabkommen sind älteren Abkommen ähnlich, wie z.B. GATS,
TRIPS, MAI, ACTA, NAFTA etc., jedoch inhaltlich deutlich verschärft !
Es sollen auf völkerrechtlicher Ebene möglichst durchlässige Umwelt- und Sozialstandards festgelegt werden, die für die einzelnen Staaten so gut wie nicht mehr demokratisch veränderbar wären. (höhere Rechtsebene)
Es sollen demokratisch unkontrollierbare Schiedsgerichte installiert werden
(
Investor-State Dispute Settlement (ISDS), mit der Konzerne Staaten auf Schadensersatz ggf. in Milliardenhöhe verklagen können, ohne Berufungsinstanz und unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte !
Die Anzahl solcher Verfahren, die mit dem Schlagwort Investitionsschutz begründet werden, habe in den letzten zehn Jahren massiv zugenommen.
Nachdem von einer kanadischen Provinz ein Moratorium gegen das Fracking von Schiefergas und Öl erlassen wurde, klagt zurzeit das US-amerikanische Unternehmen Lone Pine vor einem Schiedsgericht gegen den Staat Kanada und fordert Entschädigungen in Höhe von 250 Millionen US-Dollar für den zu erwartenden Gewinnausfall..


Lori Wallach sieht richtigerweise in den neuen Freihandelsabkommen einen „Staatsstreich in Zeitlupe“. Sie ist Rechtsanwältin in den USA und spezialisiert auf Handelsrecht, sie ist Direktorin von Public Citizen, der von Ralph Nader gegründeten größten Verbraucherschutzorganisation der Welt und dort auch Leiterin von „Global Trade Watch“.


EU / Ukraine / Kriegsgefahr
Offensichtlich hat die EU keine Probleme, die Putsch-Regierung von Herrn Jazenjuk anzuerkennen, finanziell zu unterstützen und auch mit braunen und sehr gewalttätigen Gesellen bestens zu kooperieren.
Mit dem „EU-Assoziierungsabkommen“ wird u.a. versucht, Russland weiter einzukesseln, die Ukraine militärisch einzubinden, auch in NATO-Operationen. Damit
wird Russland provoziert und die Absprachen mit Gorbatschow, (u.a. Malta, 1989/1990)  militärisch nicht weiter vorzurücken, werden gebrochen, wie auch in zahlreichen anderen Fällen zuvor.

Der erste Teil des Assoziierungsabkommens wurde am 21. März 2014 durch den Ministerpräsidenten der Putsch-Regierung unterzeichnet.
Zu Recht bezeichnet Altkanzler Helmut Schmidt die EU als größenwahnsinnig..
http://www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-krise-helmut-schmidt-wirft-eu-groessenwahn-vor-a-969773.html


Europäische Bürgerinitiative
Die so genannte Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist eine fake, um engagierten Menschen die Illusion zu verschaffen, sie könnten auf EU-Ebene etwas bewirken.
Mit dem Sammeln von 1 Million Unterschriften kann bestenfalls die Befassung der EU-Komission mit einem Them erwirkt werden, eine Mitentscheidungsmöglichkeit besteht nicht ! http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_B%C3%BCrgerinitiative

Einmal abgesehen davon, dass sich auf EU-Ebene kaum sinnvolle Volksentscheide durchführen lassen und der demokratische Gehalt auf der untersten Ebene am höchsten ist und umgekehrt. Die Subsidiarität wird in EU-Papieren zwar gelobt, aber in der Praxis nicht gelebt.


Mein persönliches Fazit
Die EU basiert auf einer Übertragung von Souveränität auf EU-Institutionen, die nie von der Bürgerschaft genehmigt wurde, ein demokratischer GAU, könnte man sagen.
Auf Zeit übertragene Macht an Politiker darf jedoch in einer Demokratie nie an Dritte weitergegeben werden, ohne Genehmigung des Souveräns, weil sie kaum noch rückholbar ist !

Die EU ist im Wesentlichen damit beschäftigt, sich selbst zu vergrößern, sich militärisch auszuweiten, sich für tausende ihrer Mitarbeiter satte Gehälter zu genehmigen, sich für Konzern- und Lobbyisten-Interessen einzusetzen, eine Neoliberale Privatisierungs-agenda durchzusetzen und damit befasst, die Mitgliedsstaaten scheibchenweise aufzulösen und zu entmachten, um im internationalen Systemwettbewerb die Nase vorn zu haben. 
Die angeblichen Vorteile der EU, „offene Grenzen“, oder „Tochter kann in Paris studieren“, würden sich auch problemlos in zwischenstaatlichen Verträgen regeln lassen, ohne einen übermächtigen, aufgeblasenen und extrem teuren EU-Wasserkopf.
Ein Staat, in dem die Bürgerschaft über ihre Lebensgrundlagen (fracking, Monsanto, Kriege, Daseinsvorsorge etc.) nicht mehr selbst entscheiden kann, ist weder demokratisch organisiert, noch demokratisch legitimiert !
Im Ergebnis zahlen wir als Steuerzahler weit über 100 Milliarden jährlich an die EU dafür, dass diese Institution nebst Ihren angegliederten Seilschaften und Programmen zumindest zu einem erheblichen Teil gegen die Interessen der durchschnittlichen Bevölkerung arbeitet.   
Aus den genannten Gründen werde ich mich an den EU-Wahlen nicht beteiligen. Beteiligung an Wahlen verschafft den zu wählenden Institutionen legitimität und Zustimmung. Bereits jeder einzelne der hier aufgeführten Punkte würde für mich ausreichen, mich dieser Zustimmung zu verweigern und meine Verweigerung zu erläutern !
Dem ließe sich entgegenhalten, dass doch durch das Wählen bestimmter Parteien oder EU-kritischer Parteien sich die beschriebenen Mängel besser beheben lassen, eine Einschätzung, die ich nicht teile. Wenn jemand erst einmal ein warmes, hoch bezahltes Plätzchen in Brüssel gefunden hat, wird sich derjenige schnell umbesinnen, in den EU-Lobgesang einstimmen und bestenfalls die Dinge „kritisch begleiten“.. 
Sinnvoll erscheint mir hingegen der Austritt aus der EU über ein Volksbegehren, wie es derzeit in Österreich durchgeführt wird:
http://eu-austritts-volksbegehren.blogspot.de/p/archiv-wegwarte.html



Jens Loewe, Stuttgart, den 23.5.2014, mail: post@jens-loewe.de


Dienstag, 13. Mai 2014

Die Politik der Kriegstreiber USA und EU vergewaltigt jegliches Völkerrecht! Am Beispiel der Ukraine

25 der 28 EU-Mitgliedstaaten sind gleichzeitig NATO-Mitglieder, darunter alle großen EU-Staaten. Die Militärallianz der NATO ("North Atlantic Treaty Organisation") wurde ursprünglich als Verteidigungsbündnis deklariert, hat aber in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Angriffskriege geführt und Tod und unermeßliches Leid über Millionen von Menschen gebracht: Irak, Serbien, Afghanistan, Libyen sind nur einige der jüngsten, schrecklichen Beispiele dafür. Keiner dieser Staaten war auch nur die geringste Bedrohung für USA oder EU oder hätte eine reale (militärische) Chance gehabt, sich gegen deren Angriffe zu wehren.  Bei all diesen Kriegen waren EU-Staaten an der Seite der USA für die großflächige Vernichtung von Leben, Infrastruktur und Kultur mitverantwortlich. Das ist nur Vielen, die glauben, daß die EU ein "Friedensprojekt" sei, nicht bewußt oder es wird eben verdrängt, weil "weit weg" und nicht "bei uns". Das macht es aber um nichts besser!
Erst jetzt, wo diese ungeheuerliche Politik von USA und EU angesichts der von ihnen herbeigeführten  Lage in der Ukraine eine militärische Konfrontation mit der Atom-macht Rußland geradezu heraufbeschwört, wachen auch "bei uns" viele Menschen auf und beginnen, die Gefahr zu erkennen.
Derzeitige Ukraine-Regierung nicht demokratisch legitimiert
Der derzeitige Regierungschef Jazenjuk ist aus keiner Volkswahl hervorgegangen, auch nicht in-direkt. Er ist das Ergebnis eines gewaltsamen Umsturzes, dem jegliche rechtliche Legitimität fehlt, also eines Staatsstreiches. Mit diesem wurde das wenige Tage zuvor (am 21.2.2014) von offiziellen Vertretern der Ukraine, Rußlands und der EU (!) beschlossene Verhandlungsergebnis mit Gewalt zunichte gemacht. Solche "Gewaltherrscher" werden von den USA und allen ihnen hörigen Verbündeten in der EU und außerhalb sowie deren Medien-Sprachrohren unterstützt. Damit wird der Gewalt als Mittel der Politik  auch überall anders Tür und Tor geöffnet!
NGO's unterminieren Staaten
Seit vielen Jahren sind in der Ukraine insgesamt zweitausend (!) sogenannte NGO's tätig, die meisten von den USA bzw. diesen nahestehenden Geldgebern wie dem Multi-Milliardär Soros u.a. mit Riesenbeträgen  finanziert, die auf eine "Eindämmung Rußlands" hinarbeiten in einem Land, das einen  großen Bevölkerungsanteil an Russen hat. Eine solche Unterminierungs-Tätigkeit von als "Stiftungen" u.ä. Bezeichnungen getarnten "Agenten-Gruppen" mit ausländischer Finanzierung ist an sich bereits ein grober Verstoß gegen das Völkerrecht, also das Recht der jeweils ortsansässigen (Staats-)Völker auf Selbst-, nicht Fremdbestimmung!
Der langjährige Staatsrechtslehrer, Univ.Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, hat dazu wie folgt Stellung genommen (kurze Auszüge):
Warum unterstützt die EU die Aggressionspolitik der USA?
Die NATO, geführt von den USA, will sich nach Osten bis an die Grenze Rußlands ausdehnen. Das ist ein wesentlicher Zweck der stetigen Erweiterung der EU, der wirtschaftlichen und auch politischen Basis des europäischen Teils der NATO. .... Wenn die Ukraine zur NATO gehört, was die USA anstreben, wird sie Standort von gegen Rußland und die GUS gerichteten Waffen werden, jedenfalls werden können. Mit dem Umsturz in der Ukraine ist es bereits gelungen, diese aus der GUS herauszubrechen. Das geht gegen die Sicherheitsinteressen der Russischen Föderation und auch der GUS (Gemeinschaft unabhängiger Staaten). Rußland hat nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Erweiterung der NATO nach Osten zugelassen, auch schon die Mitgliedschaft des vereinten Deutschlands in der NATO.
Die zwar nicht vertraglich, aber doch damals klare Zusage, die NATO nicht weiter nach Osten auszudehnen, hat der Westen nicht eingehalten. Wenn ein Bündnis, zumal ein Militärbündnis wie die NATO, zu mächtig wird, wird es zur Bedrohung der anderen Staaten und büßt seine freiheitliche Rechtfertigung ein!
Und zur angeblichen "Annexion" der Krim:
Recht auf Selbstbestimmung laut UNO-Charta
Das Selbstbestimmungsrecht der
Bürger der Krim kann durch völkerrechtliche Verträge oder die Verfassung der Ukraine nicht aufgehoben werden. Die Krim hatte und hat als autonome Republik jedes Recht, einen eigenen Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Die Hilfestellung Rußlands beim Sezessionsprozeß der Krim war verhältnismäßig und kein Verstoß gegen das Völkerrecht.
Nicht die Staaten sind souverän, sondern die Menschen als Bürger. Die Staaten sind Organisationen der Bürgerschaften, mittels derer diese ihr gemeines Wohl zu verwirklichen suchen. Die zentralen Figuren der Politik sind die Menschen, deren wichtigstes Recht ihre politische Freiheit ist, Kern ihrer Würde. Daraus erwächst das Selbstbestimmungsrecht der Völker, der Kern der
Charta der Vereinten Nationen.
 Dieses Recht schützt die Freiheit der Menschen, nicht spezifisch den Bestand von Staaten.
Die gesamte 6-seitige Stellungnahme von Prof. Schachtschneider mit dem Titel "Der Kampf um die Krim als Problem des Staats- und Völkerrechts" kann auf seiner Webseite www.kaschachtschneider.de eingesehen werden unter "Zeitungsbeiträge" Nr. 66. Wird von uns auf Wunsch auch per Post zugesandt.

NEUTRALITÄT ÖSTERREICHS nur möglich bei einem Austritt aus der EU!
Anhand der jetzigen Lage erkennen auch viele Bürger, wie "mitgefangen-mitgehangen" alle EU-Mitgliedstaaten durch die "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) der EU sind, zu der sie sich ja auch alle vertraglich verpflichtet haben -  auch Österreich, das dies aufgrund seiner im Verfassungsrang stehenden Neutralität gar nicht dürfte.... Auch die österreichische Regierung  anerkennt die Putschregierung in der Ukraine und  trägt die Sanktionen mit, mit denen Rußland für völkerrechtlich korrektes Handeln bestraft (!) wird, und ist damit mitschuldig an der Zerrüttung geordneter politischer Beziehungen zu Rußland.
Ein für einen neutralen Staat unmögliches Verhalten, mit dem Österreich in eine offenbar von den USA in Kauf genommene militärische Konfrontation (!) mit Rußland mithineingezogen würde.... Wenn schon die EU sich in völlig unverantwortlicher Weise vor diesen Karren der Politik der USA spannen läßt, sollte Österreich zur "immerwährenden Neutralität" zurückkehren und diese auch "leben", was eben nur außerhalb der EU mit ihrer Verstrickung in der NATO möglich ist. Dies erfordert eben eine eigenständige Außenpolitik - siehe Schweiz!

Freitag, 14. März 2014

Die neue "Wegwarte" 1/2014



Steuerung der Zuwanderung

1. Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.


2. Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchtszahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch
auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.


3. Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger
sind einzubeziehen. Maßgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind
insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.


4. Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstoßen. Weiters heißt es im Art. 197 Ziff. 9 hoch 4 (neu) im ersten Absatz: Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121 a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen. Anmerkung: Mit „völkerrechtlichen
Verträgen“ sind natürlich auch sämtliche im Falle des Nicht- Mitglieds Schweiz bilateralen Abkommen
mit der EU gemeint, die nun entweder aufgehoben oder entspr. geändert werden müssen.



 Mehr in der neuen "Wegwarte" >>>>


Donnerstag, 19. Dezember 2013

50 % der Unterstützungserklärungen des EU-Austritts-Volksbegehrens geschafft

 PRESSEAUSSENDUNG VOM 19. DEZEMBER 2013 -  APA 

http://www.ots.at/pressemappe/16229/aom

Seriosität und Überparteilichkeit wichtig
Zeiselmauer (ptp014/19.12.2013/12:00) - Die Betreiber des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens geben heute bekannt, daß sie bereits mehr als die Hälfte der gesetzlich geforderten, rund 8.500 gemeindeamtlich bestätigten Unterstützungs-Erklärungen zur Einleitung des Volksbegehrens vorliegen haben; die behördliche Frist zu deren Einreichung im Innenministerium läuft noch bis Dezember 2014. Der genaue Text des Volksbegehrens, der in dieser Form vom Leiter der Abteilung für Wahlen und Volksbegehren im Innenministerium, Mag. Robert Stein, für "gesetzeskonform" erklärt wurde und wie er auf jeder Unterstützungs-Erklärung angeführt ist, lautet: "Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen".

"BZÖ-Volksbegehren" - parteitaktisches Manöver?

Zum Volksbegehren, das vor wenigen Tagen vom BZÖ angekündigt wurde, erklärt Inge Rauscher, Sprecherin des überparteilichen Personenkomitees für das EU-Austritts-Volksbegehren: "Ginge es den BZÖ-Politikern wirklich um die Sache und nicht um ein parteitaktisches Manöver, um sich als gescheiterte Nationalratspartei vor den EU-Parlaments-Wahlen wieder ins Gespräch zu bringen, würden sie die seit Monaten laufende Einleitungsarbeit (Unterschriftensammlung) am überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehren unterstützen bzw. zu dessen Unterzeichnung aufrufen! Es zeigt den Charakter einer Partei, wenn diese versucht, eine bereits laufende direkt-demokratische Aktion unabhängiger Bürger parteipolitisch zu vereinnahmen und damit zu marginalisieren. Informationen zum überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehren sind seit längerem im Internet verfügbar (http://www.eu-austritts-volksbegehren.at )."

Die Propaganda-Bezeichnung "Stoppt die EU" des angekündigten BZÖ-Volksbegehrens sei irreführend, da der rechtlich relevante, offizielle Text des BZÖ - wie aus deren Unterstützungs-Erklärung nachstehend wörtlich angeführt - ebenso einen Fortbestand der EU-Mitgliedschaft mit allen Konsequenzen zur Folge haben könnte: "Volksbegehren für ein vom Nationalrat zu beschließendes Bundesgesetz zur Abhaltung einer Volksabstimmung über den Verbleib bzw. Austritt Österreichs bei bzw. aus der EU." Bezeichnenderweise steht dieser Text auf dem Unterstützungs-Formular zudem nur kleingedruckt.

Binnenmarkt und freier Warenverkehr - "Geburtsfehler" der EU

Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT und Mitglied des unabhängigen Personenkomitees für das echte EU-Austritts-Volksbegehren, ergänzt: "Einer der wichtigsten Gründe, warum die gesamte EU-Konstruktion so verheerende Auswirkungen in volkswirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und tierschutzrelevanter Hinsicht hat, ist der EU-Binnenmarkt: Freier Warenverkehr über alles, also grenzenloser und völlig ungezügelter Freihandel! Dieser Götze der EU, der seit Jahrzehnten auch vom EuGH gnadenlos durchgepeitscht wird, steht über allen anderen menschlichen Werten und auch denen von leidensfähigen Tieren, die lediglich als "Waren" betrachtet und behandelt werden; Beispiele sind ausbeuterische Massentierhaltung oder Langzeittiertransporte. Bisher ist jedenfalls nicht bekannt geworden, daß das BZÖ gegen diesen "Geburtsfehler" der EU, der ja seit Jahrzehnten besteht, aufgetreten wäre, schon gar nicht in den Jahren ihrer Regierungsbeteiligung".

Inge Rauscher abschließend: "Wir werden jedenfalls an der Einleitung des echten EU-Austritts-Volksbegehrens weiterarbeiten, auch wenn wir über keine mit Parteien vergleichbare Finanzierung verfügen und die gesamte Arbeit dafür ehrenamtlich geleistet wird."

Presseaussendung des "Überparteilichen Personenkomitées für das EU-Austritts-Volksbegehren" vom 19.12.2013. (OTS Original-Text-Service der Austria Presse http://www.pressetext.com/news/20131219014 )


Aussender: EU-Austritts-Volksbegehren
Ansprechpartner: Inge Rauscher
Tel.: 02242/70516
E-Mail: ihu@a1.net
Website: www.eu-austritts-volksbegehren.at

Donnerstag, 28. November 2013

"Wegwarte" 6/2013



EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN:


Bald Hälfte der Unterstützungs-Erklärungen geschafft!

 
Inge Rauscher, Obfrau der IHU und Bevollmächtigte
des EU-Austritts-Volksbegehrens

In wenigen Wochen wird die Hälfte der gesetzlich geforderten rund zehntausend gemeindeamtlich oder notariell bestätigten Unterstützungs-Erklärungen für dieses „wichtigste aller Volksbegehren“ vorliegen; die zweite Hälfte muß dann bis Ende nächsten Jahres (2014) zustandekommen, damit das eigentliche Volksbegehren, die „öffentlich kundgemachte Eintragungswoche“,  dann ca. ein halbes Jahr danach stattfinden kann. Die durch Lug und Trug herbeigeführte EU-Mitgliedschaft - „Der Schilling wird bleiben!“ und viele andere, falsche Versprechungen - bestimmt inzwischen fast alle Lebensbereiche. Wir werden immer mehr entrechtet und zunehmend auch finanziell enteignet durch die Bankenrettungspakete des Euro-“Rettungsschirms“ und des ESM-Schuldenhaftungs-Vertrags. So kann es nicht weitergehen! Denn wer soll dann noch die Retter „retten“, nämlich vor allem Deutschland, Österreich und die Niederlande, die größten „Nettozahler“ der EU?!

Es bringt nichts, auf „die Politiker“ zu schimpfen, wir Bürger müssen selber aktiv werden. Wenn ein Volk dies alles tatenlos hinnimmt, verspielt es sein Selbstbestimmungsrecht selbst. Das Wort „Demokratie“ bedeutet nicht, daß das Volk herrscht! Das wäre in der Praxis unmöglich und auch gar nicht wünschenswert. Aber es bedeutet in der richtigen Übersetzung aus dem Griechischen: „Das Volk ist stark. Es hat das Sagen.“ Dann können die Politiker (und ihre Hintermänner) auch nicht mehr anders - egal von welcher Partei (siehe Fall der Berliner Mauer und des „eisernen Vorhangs“). Aber die Stimme des Volkes muß stark genug  und unmißverständlich sichtbar werden! Deshalb unsere langjährige Arbeit am Zustandekommen des EU-Austritts-Volksbegehrens; wir können dieses „nur“ organisieren, verwirklichen kann es nur eine möglichst große Anzahl von Bürgern mit Zivilcourage. Freiheit wurde und wird zu allen Zeiten der Geschichte niemals geschenkt, sie kann immer nur erkämpft werden - meist gegen erbitterten Widerstand der „Obrigkeit“.

Das ist auch der Grund, warum wir alle zehntausend Unterstützungs-Erklärungen ein zweites Mal erarbeiten müssen; diesmal hat die Einreichungsbehörde (Innenministerium) den Text des Volksbegehrens von Anfang an für „gesetzeskonform“ erklärt und bestätigt. Alle, die diesen „zweiten Anlauf“ bereits (neuerlich) im Gemeindeamt/Magistrat oder vor‘m Notar unterschrieben haben, sind solche „Bürger mit Zivilcourage“. Mögen sich noch viele weitere Bürger dazu entschließen, für ihr Land offen einzutreten! Dann wird Österreich wieder eine Zukunft haben - als wirklich (nicht nur am Papier) neutraler und friedlicher, volkswirtschaftlich gesunder Staat wie in den fast 40 Jahren unserer Mitgliedschaft bei der EFTA, mit der Österreich wesentlich besser „gefahren“ ist als mit der EU.

Die Schweiz ist den Irrweg in die EU nicht gegangen und wickelt dementsprechend einen beträchtlichen Teil ihres (Export-)Handels über die EFTA ab, die auch Verträge mit vielen außereuropäischen Ländern in anderen Kontinenten abgeschlossen hat. Bei einem Austritt aus der EU könnte Österreich der EFTA jederzeit wieder beitreten.

Im Herbst haben wir zahlreiche Info-Stand-Aktionstage für‘s Volksbegehren, teilweise mit Notar, an zentralen Plätzen  in Wien, St. Pölten, Baden und in insgesamt 11 Städten in den westlichen Bundesländern Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg durchgeführt. Weitere sieben Aktionstage werden bis Jahresende vor U-Bahn-Stationen und Bezirksämtern in Wien durchgeführt; die genauen Termine und Standorte können Sie der Internet-Seite www.eu-austritts-volksbegehren.at entnehmen. Die anderen Bundesländer kommen dann wieder im Frühjahr d‘ran.  Es wäre wichtig, mehr Aktionstage mit Notaren zu machen, bei denen die Bürger gleich beim Info-stand unterschreiben können. Das wird aber nur möglich, wenn mehr Leser Kostenbeiträge dafür zur Verfügung stellen, da wir die Notare ja bezahlen müssen. Darauf können wir nur hoffen!


EU und Umwelt
Unter diesem Titel veröffentlichte Hermann KNOFLACHER,  Univ.Prof. und Vorstand des Instituts für Verkehrsplanung an der Technischen Universität Wien, nachstehenden Artikel, der in der „Ganzen Woche“ vom 29.10.2013 abgedruckt wurde:
Was wurde uns nicht vorgelogen, was passieren wird, wenn unser Land nicht in die EU eintritt. Die Schweiz wurde totgeredet, weil sie unabhängig bleiben wollte, und nach allem, was in der Zwischenzeit passiert ist, auch bleiben wird. Denn Demokratie und Konzerndiktatur sind unvereinbar. Nicht mehr in der EU zu sein, würde bedeuten, dass wir selbstständig entscheiden, was wir anbauen und essen und nicht durch den Genmais „Smartax“ von Monsanto, der acht Giftgene eingebaut hat, bedroht wären. Die geplante Freihandelszone USA-Europa wird auch unser Land mit Gen-Futtermitteln nicht verschonen. Mit dem EU-Vertrag von Lissabon wird die Kompetenz bei der Patentgesetzgebung von der nationalen auf die EU-Ebene verlagert (Art. 118 AEU-Vertrag). Die Gentechnikkonzerne reiben sich die Hände. Noch nie war es einfacher und billiger, Patente auf Leben bewilligt zu bekommen. Unser Land zahlt zwischen 40 und 100 Millionen Euro pro Jahr an die EU-Atombehörde Euratom, deren Ziel es ist, die „Voraussetzung für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen“. Dieses Geld könnte nach einem EU-Austritt in den Ausbau erneuerbarer Energien gesteckt werden. Erdgaspipelines werden derzeit quer durch unser Land gelegt, für die Grundstücksbesitzer enteignet werden (sollen). Diese Transeuropäischen Energie-, Straßen-, Bahn-und Stromnetze kosten hunderte Milliarden Euro und werden vom Steuerzahler (mit-)finanziert. Ausgearbeitet wurde das Konzept der Transeuropäischen Netze von Konzernchefs, umgesetzt wurde es 1:1 vom EU-Rat. Die bäuerliche Landwirtschaft wird mit Hürden belegt (Verbot der Verfütterung von Speiseabfällen, Erschwernis von Hofschlachtungen ...), während die industrielle Landwirtschaft gefördert wird. Bauern wurden zu Subventionsempfängern degradiert, die von den Preisen für ihre Produkte nicht mehr leben können. Unser vorbildliches Tiertransport­gesetz, dass jedes Tier nur bis zum nächstgelegenen geeigneten Schlachthof gebracht werden darf, wurde 1999 vom EuGH zu Fall gebracht, es widerspricht dem freien Warenverkehr. Seither macht unser Land mit bei einer unfassbaren Tierquälerei, bei der Millionen Rinder und Schweine jedes Jahr lebend quer über den Kontinent gekarrt werden. Ist das die EU, für die so viele von uns gestimmt haben?

Neueste Meldung:
Monsanto zerstört Honig:
Imker müssen Jahres-Ernte vernichten!
Die Pollen von Monsanto-Mais haben den Honig von bayrischen Imkern verunreinigt. Daher wurde dem Honig die Zulassung verwehrt - ohne die geringste Schuld der Imker. Selbst beim Verschenken des Honigs würden sich die Imker strafbar machen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun entschieden: Die Bienen müssen von den Monsanto-Feldern (!) ferngehalten werden. Die Imker können aber nicht verhindern, daß ihre Bienen mit gentechnisch veränderten Pollen in Berührung kommen.... So mußte eine ganze Jahresernte Honig vernichtet werden! Das „Bündnis für den Schutz der Bienen“ wird aber weiterkämpfen, denn: sollten nur zwei Prozent der bayrischen Maisfelder auf gentechnisch veränderte Sorten umgestellt werden, gibt es in Bayern (fast so groß wie Österreich) keinen Platz mehr, wo Bienen nicht mit Gen-Pollen in Berührung kommen! Hat die Natur bald jedes Recht verwirkt? Näheres dazu unter www.deutsche-wirtschafts-nachrichten.de vom 31.10.2013; Information kann auch zugeschickt werden.



ZYPERN: TESTLAUF FÜR DEN GROSSEN RAUB
Immer mehr wird auch in ganz anderen Kreisen als „unseren“ das wahre Gesicht der EU erkannt; dies zeigt u.a.  der nachfolgende Kommentar von Dr. Matthias DOMBROWSKY in Ausgabe 2/2013 der „med4you“, der „Zeitung der Universitätsvertretung Medizin an der MUW“ (Medizinische Universität Wien).
„Wir beschließen etwas, ­stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob etwas passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Jean-Claude Juncker, Spiegel 52/99.
Mal wieder wurde etwas beschlossen in der EU, nämlich dass die Zyprioten zahlen werden. Nach langem hin und her scheint es nun amtlich zu sein, dass Geldeinlagen über 100.000,– in der Laiki Bank komplett und in der Bank of Cyprus zu mindestens 60% verloren sind.
So zeigt sich die hässliche Fratze der EU. An einem Freitag, nach Geschäftsschluss und mit Bankfeiertag am Montag, wird beschlossen, alle Bürger bezahlen 10% ihres Kontostands. Alle bestehenden Gesetze und alle Usancen stehen hier zur Disposition. Nachdem die Parlamentarier wohl Angst hatten, mit einer neuen Naturfaser-Krawatte am nächsten Laternenpfahl zu enden, wurde der ursprüngliche EU-Plan verworfen. Stattdessen blieb bei den weiteren Verhandlungen, unter anderem mit Russland, genug Zeit für ausländische (speziell russische) Kontoinhaber, ihr Geld unbehelligt über Filialen in London abzuziehen. Aber auch die Familie des Präsidenten und sicherlich weitere zypriotische Politiker haben die Gelegenheit genutzt, um ihr Geld in Sicherheit zu bringen.
Das Argument, es werden jetzt nur noch große Vermögen getroffen und die bestehen sowieso zu einem großen Teil aus russischem Schwarzgeld, gilt wohl nicht mehr. Die mit dem Schwarzgeld haben sich bereits aus dem Staub gemacht, zurück bleiben, wie immer, die ehrlichen und kleinen Leute, wie der 65 Jahre alte Rentner John Demitriou, dessen private Altervorsorge von circa einer ­Million Euro nun gestohlen wurde.
Es wird zwar schon wieder nach­verhandelt, aber egal wie die Zy-pernkrise ausgehen wird, ab jetzt darf man sich keiner Täuschung mehr hingeben. Als Griechenland 2008 pleite war, war das Gesetz (und ist es übrigens immer noch), dass kein Euro-Mitglied für die Schulden anderer Euro-Mitglieder bezahlen muss. Das Gesetz wurde gebrochen, und Griechenland wurde gerettet. „Eine einmalige Sache“, wurde damals gesagt und aus einmalig wurde mehrmalig, danach ein provisorischer Rettungsschirm und daraufhin ein permanenter.
Zypern, als Peripheriestaat mit mi-nimaler Wirtschaft und Bevölkerung, soll der Test der EU sein, wie eine Enteignung der Sparer (oder wie man in Wirtschaftskreisen sagt: eine Schur der Schafe) passieren könnte, wie sie sich entwickeln wird und was die Folgen sein werden. Aus einer einmaligen, einzigartigen Sache wird in der EU schnell eine mehrmalige. So sagte bereits der Chef der Eurogruppe, Jeroen Dijsselbloem, dass das Rettungsprogramm in Zypern, genauer gesagt der Zugriff auf private Spar-Einlagen, als Modell für zukünftige Krisen dienen könnte. Das wurde wenige Tage später durch EZB-Rats-Mitglied Klaas Knot bestätigt, der zugab, dass „ein solches Vorgehen  in Europa schon seit längerer Zeit  diskutiert wird“.
Hier zeigt sich, wie überheblich die Führungsriege in der EU bereits ge-worden ist. Nicht nur, dass es sich bei Zypern um einen dreisten Diebstahl handelt, bei dem den wahren Verbrechern auch noch vorher erlaubt wurde, ihr Geld in Sicherheit zu bringen. Es wird sogar öffentlich angekündigt, dass es solche Pläne seit längerem gab und dass Zypern als Modell dienen wird, wie man diesen Raubzug auch in anderen EU-Staaten durch­führen wird. Jedem, der noch glaubt, sein Geld sei auf der Bank sicher, empfehle ich dringend Biedermann und die Brandstifter zu lesen. Wer es nicht kennt: Biedermann nimmt zwei Brandstifter als Gäste in sein Haus auf, die ihm von Anfang an ankündigen, sein Haus anzuzünden, und er will es bis zum Ende nicht glauben. Eisenring, einer der Brandstifter, sagt darin: „Aber die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Komischerweise. Die glaubt niemand.“
Hier ist die Wahrheit. Dijsselbloem und Knot haben sie klar und deutlich ausgesprochen. Die Wahrheit ist, dass jegliches Vermögen, das ein Bürger hat, vom Staat konfisziert werden kann und wird, in welcher Form auch immer. Es geht hier nicht um die Höhe des Vermögens, es geht um den grund-sätzlichen Akt des Staates, sich am Privateigentum anderer Leute zu vergreifen, um seine eigene Miss-wirtschaft zu bezahlen.


Zwangsabgabe für alle Sparer vorgesehen.
Wie mehreren Medienberichten zu entnehmen, wurde vom IWF („Internationaler Währungsfonds“) jetzt mit dem Voschlag, auf die Vermögen aller (privaten) Haushalte in den EU-Staaten eine Schulden-Steuer von 10 % zu erheben,  ein Stein ins Wasser geworfen - um auszuloten, wie groß der Widerstand der Bürger sein wird. Die Schulden-Krise soll ganz einfach durch Einführung neuer Massensteuern „gelöst“ werden, mit der jegliche private Vermögensbildung „bestraft“ werden soll anstatt diese zu fördern! Wie weit ist diese Enteignungspolitik noch vom Kommunismus entfernt???




Wir nehmen den großen Wendepunkt des Jahres in der Natur, die bevorstehende Wintersonnenwende, und die darauf folgenden Weihnachtstage zum Anlaß, im „äußeren Kampf“ etwas innezuhalten, und lassen eines der großen geistigen Vorbilder der IHU zu Wort kommen mit einem Auszug aus seiner jahrzehntelang geführten Zeitschrift „Heimgärtners Tagebuch“. Nachstehender Artikel aus dem Jahre 1909 ist heute - wie vieles, was er geschrieben hat - genauso gültig wie damals.