________________________________________________________________________________
KR ÖR Senator h.c.
Hon. Prof. Dipl.-Ing. nat. techn.
Dr. iur. Dipl. in Law Heinrich Wohlmeyer
Marktlerstraße 13
A-3280 Lilienfeld
20. 1. 2016
Information und Vorhalt an die Mitglieder des Verfassungsausschusseses des Österreichischen Nationalrates zur Frage der zur Sicherung der Existenz der Republik und ihrer Bürger und Bürgerinnen unverzichtbaren Notwendigkeit und demokratisch gebotenen Beschlussfassung des Nationalrates über den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union gemäß dem diesbezüglichen, dem Parlament zugegangenen Volksbegehren, welche einer Volksabstimmung zu unterziehen ist.
Vorbemerkung: Nach der ersten, total ‚gelenkten‘ Ausschusssitzung, in der nur bestellte Gegenexperten zugelassen waren, ist es eine weitere demokratiepolitische Ungeheuerlichkeit, dass bei einem solch existentiellen Thema nunmehr nur zwei Experten, die das Volksbegehren unterstützen, zugelassen werden, und dass diesen jeweils nur sieben Minuten Redezeit zuerkannt wird.
Stellungnahmen, die den 261.056 Staatbürgern, die trotz Medienblockade und Einschüchterung zu den Gemeindeämtern und Magistraten gegangen sind, eine Stimme geben, werden dadurch gezielt verhindert.
Ich muss mich daher auf mündliche Kurz-Hinweise zu den Schwerpunkten Atomkrieg, Arbeitslosigkeit, unkontrollierte Masseneinwanderung (Hierzu verweise ich auf den angeschlossenen Artikel Flüchtlingsflut und die Paralyse Europas) sowie Handelspolitik (insb. CETA, TiSA u. TTIP) und Landwirtschaft beschränken und verweise auf meine drei Bücher (The WTO, Agriculture and Sustainable Development 2002, Globales Schafe Scheren 2006 und Empörung in Europa – Wege aus der Krise 1012/14) sowie auf das angeschlossene Ausweg-Manifest, das bereits in acht Sprachen übersetzt worden ist.
Motivation:
Mir geht es wie dem 1913 verstorbenen Stéphane Frédéric Hessel (geb. 1917), der sich im hohen Alter noch verpflichtet gefühlt hat, warnend-Konstruktiv seine Stimme zu erheben
(Aufrufe Empört Euch und Engagiert Euch), weil jedem, der die Augen und Ohren nicht verschließt der Weg in den gesellschaftlichen Abgrund ersichtlich ist.
Ich musste leider erkennen, dass die EU aus sich heraus nicht mehr reformierbar ist. Deshalb ist der einzige sinnvolle Weg, auf Distanz zu gehen und ein Europa zu begründen, in dem auch die Schweiz und Island mit ihren direkten Demokratien und angepassten Wohlstandsstrategien Platz haben.
Eine vertiefte EFTA ist der geeignetste Weg für ein demokratisch vereintes Europa im Gegensatz zu einem demokratisch nicht legitimierten Zentralverwaltungsstaat ohne Lösungsansätze für die wichtigsten gesellschaftlichen und geopolitischen Probleme.
Zu meiner persönlichen Legitimation:
Ich komme aus einer ‚politischen Familie‘ (Diktion J. Raab) in der ich von Kindheit an mit den Fragen der Gemeinwesen und der Geopolitik befasst war.
Mein Großvater, der noch mit einem der Gründerväter des EU – Alcide Degasperi – im Reichsrat saß, hat das sozial bedingte Ende der Habsburger-Monarchie vorausgesehen und hat uns nach dem Zusammenbruch des Vielvölkerstaates aufgrund seines guten Kontaktes zu den Arbeitern eine bolschewistische Räteregierung erspart (Prof. S. Nasko).
Mein Vater hat den aufgrund der brutalen Ausbeutung durch die Siegermächte des Ersten Weltkrieges heraufkommenden Zweiten Weltkrieg vorausgesehen und hat die Umgebung darauf vorbereitet. Er ist vor dem Abtransport ins KZ gestorben.
Mein verstorbener Firmpate, Karl Marchart, war Gewissensdesserteur (Ich schieße auf keine unschuldigen Mitmenschen). Er hat die gegenwärtigen Zeitläufte ähnlich dramatisch eingeschätzt und mich zum Aufstehen motiviert.
Mein Bruder Ioannes hat die ersten Briefe mit der Neutralitätsstrategie aus der Schweiz vorbei an den Kontrollen der Besatzungsmächte nach Wien zu Julius Raab gebracht.
Mein Großonkel Julius Raab hat mir die Sätze eingeprägt:
Ein freies Österreich in einem vereinten Europa und einer friedlichen Welt.
Er hat gegen die ‚Kalte-Kriegs-Maschinerie‘ das Zugehen auf Russland durchgesetzt und uns den Staatvertrag gebracht. Auch hat er immer betont, dass man den ‚russischen Bären‘ nicht unnötig in den Schwanz zwicken solle, und dass ein kranker Bär gefährlicher sei als ein gesunder. Er hätte das Vasallen-Mitheulen der EU und der österreichischen Regierung in der Kriegshetze gegen Russland nicht mitgetragen und wäre gegen die Zerstörung des aufgebauten Vertrauensverhältnisses – insbesondere unter Berufung auf die Immerwährende Neutralität - aufgetreten.
Dasselbe gilt für meinen geopolitischen Freund Bruno Kreisky, der den Mut hatte aus der westlichen Antiaraberfront zugunsten Israels auszuscheren, obwohl er Jude war, da er absah, was sich zusammenbraut (siehe die gegenwärtige Situation im nahen Orient).
Er hätte die wahren Ursachen der Unmenschlichkeiten im Vorderen Orient benannt und die USA-NATO-EU Destabilisierungsstrategie offen angegriffen.
Mit ihm habe ich auch die handelspolitischen Überlebensstrategien für die österreichische Ernährungswirtschaft akkordiert und in Genf im GATT erfolgreich verteidigt.
In den Bereichen der Industrie- und Regionalpolitik verfüge ich über internationale Sachkenntnis und Erfahrung.
Schließlich trage ich auch das Vermächtnis des im Vorjahr verstorbenen ehemaligen Ordinarius für Öffentliches Recht und Justizminister Hans R. Klecatsky mit mir. Er sagte mit kurz vor seinem Tod, dass er sich in der Besatzungszeit nicht so unfrei gefühlt habe, wie jetzt unter der ‚verstecken EU-Diktatur‘ und dass er mich ermächtige, posthum in seinem Namen zu sprechen. Mein Buch Empörung in Europa sei eine not-wendende Handreichung für eine zukunftsfähige Politik.
Zu den vorgegebenen Problemfeldern
1) Zur Gefahr des AtomkriegesDie Einkreisungspolitik der USA gegenüber Russland, die die EU direkt und im Wege der NATO mitvollführt, trägt das Risiko eines Dritten Weltkrieges, der aller Voraussicht nach ein atomarer sein wird, in sich. Dieser würde sich hauptsächlich in Europa abspielen und unsere Lebensgrundlagen vernichten.
Ein verzweifelter Erstschlag Russlands ist, wenn so weiter gemacht wird, wie bislang, aus vier Hauptgründen wahrscheinlich:
Erstens haben die USA angekündigt ihre Atomwaffen in Europa zu modernisieren. Dies muss Deutschland aufgrund des Aufenthaltsvertrages von 1955 dulden.
Bei Atomkriegen gilt der Vorteil des Erstschlages.
Zweitens hat die USA-NATO-GB-F-Allianz alle Zusagen gegenüber Russland gebrochen, die NATO nicht nach Osten auszudehnen und hat auch den ABM-Vertrag sistiert.
Drittens hat man über den Putsch in der Ukraine die Südflanke Russlands aufgerissen und die Russen haben sich das Wort Zbigniew Brzezinskis gemerkt, dass Russland nicht mehr verteidigbar ist, wenn die Ukraine aus der russischen Hegemonie herausgebrochen ist. Die EU und Österreich tragen diese Politik mit …
Viertens haben die ökonomischen Sanktionen dazu geführt, dass Russland in Budgetnöten ist und nunmehr auch die Sozialleistungen um 10% kürzen muss.
Dies bedeutet die Gefahr von inneren Unruhen.
Der Versuch eines militärischen Befreiungsschlages liegt daher auf der Hand.
Wer sich aus kritischer US-amerikanischer Sicht über die dramatische Situation informieren will, möge den Artikel des ehemaligen Unterstaatsekretärs und Mitherausgebers des Wall Street Journal Paul Craig Roberts, <Den Atomkrieg verhindern!> in Zeit-Fragen Nr. 1 2016 oder www.antikrieg.com vom 29. 12. 2015 zu Rat ziehen.
Da Österreich seine Außenpolitik an die EU abgetreten hat (EU-rechtlich spielen wir nur mehr sich wichtig machende Handlanger), setzt ein Eintreten für eine Kurskorrektur und eine neutrale Vermittlung einen Austritt aus der EU voraus.
Sie Damen und Herren Abgeordnete tragen die schwere Verantwortung für das Schicksal Europas, das eine apokalyptische Dimension anzunehmen droht.
In der Apokalypse stehen bei allen Übeltätern an erster Stelle die Feigen, die durch ihr tolerierendes Verhalten negative Entwicklungen begünstigen …
Stehen sie doch zur Rettung Europas auf und beschließen Sie die Volksabstimmung!
2) ArbeitslosigkeitDie Arbeitslosigkeit der EU-28 beträgt rd. 20 Millionen Menschen der gesamten Erwerbsbevölkerung. Dazu kommen nun noch mehrere Millionen zum Großteil schwer integrierbare Immigranten. In Österreich erreichen wir bereits eine halbe Million Arbeitsloser. Da wir erst am Beginn der Vollautomatisierung aller Wirtschaftsbereiche stehen, wird die Arbeitslosigkeit unter den derzeitigen Rahmenbedingungen weiter steigen.
In den südlichen EU-Ländern werden Arbeitslosenquoten von 50% bei Jugendlichen und 25% generell zu massiven sozialen Spannungen führen. Die letzte Sonntagsausgabe der FAZ schreibt daher bereits vom ‚Phantasma des Bürgerkrieges‘ und der Chef der Schweizer Armee meint:
Wir tun gut daran, uns auf Konflikte, Krisen und Katastrophen vorzubereiten. (Zeit-Fragen Nr. 1 2016 und Schweiz am Sonntag 27. 12. 2015)
Aber dies ist kein vorgegebenes, unabänderliches Schicksal. Das Problem der Arbeit muss in eine gesamthafte Neugestaltung der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik eingebettet werden, wie ich dies im beigeschlossenen Manifest skizziert habe.
Dazu brauchen wir aber den notwendigen Gestaltungsfreiraum, den die EU verweigert. Sie versucht sogar, über internationale Verträge, wie CETA, TiSA und TTIP, die gegenwärtige, nicht zukunftsfähige Wirtschaftsordnung von außen her zusätzlich zu zementieren.
Die derzeitige ‚Arbeitsmarktpolitik‘ der EU ist schlicht kontraproduktiv. Billiges Geld zu ‚drucken‘ und an die Banken zu geben und zu erwarten, dass diese durch billige Kredite an Unternehmen Arbeitsplätze schaffen, bewirkt in der Regel nichts oder das Gegenteil. Nichts, weil die Überregulierungen im Bankenbereich die Risikoangst erhöhen und den Kreditnehmern unangepasste, überfordernde Auflagen aufbürden; und das Gegenteil, weil bei Ausrüstungsinvestitionen der Rationalisierungseffekt in der Regel höher ist als der Kapazitätserweiterungseffekt.
Ein Befreiungsschlag ist daher unvermeidlich, wenn der Weg einer zukunftsfähigen Beschäftigungspolitik beschritten werden soll.
Hier soll auch noch die Liquidierung der finanziellen Nahversorger, der kleinen und mittleren Banken und Bankstellen, und der mit ihnen verbundenen Arbeitsplätze erwähnt werden. Es geht um eine gezielte Flurbereinigung bei der nur die Großen übrig bleiben und diese sind dann ‚to big to fail‘.
Die Aussage des Gründers des Rothschild-Finanz-Imperiums Amschel Mayer Rothschild "Gebt mir die Kontrolle über die Währung eines Landes, dann interessiert es mich nicht, wer die Gesetze macht!" wird dann gesamteuropäische Wirklichkeit.
Die Vollautomatisierung der Bankdienstleistungen bewirkt nicht nur eine rasche, unbeschränkte Enteignungsmöglichkeit (Am 1. Januar 2016 ist nämlich
die europäische Bankenabwicklungs-Richtlinie (BRRD – Bank Recovery and
Resolution Directive) in Kraft getreten. Damit ist das Prinzip des
„Bail-in“ innerhalb der gesamten Eurozone geltendes Recht.), sondern auch eine hohe Verletzlichkeit im Krisen- und Kriegsfall, denn Cyberwarfare gehört heutzutage zum Angriffsinstrumentarium.
Der Vollständigkeit halber sollten auch noch die überfordernden Haftungen (ESFS, ESM, ESM und Bankenhaftungsverbund) erwähnt werden, weil deren Schlagendwerden jeden Budgetspielraum zur Gestaltung der Arbeitswelt nehmen würde. Nur ein Austritt aus der EU würde dieser Bedrohung ein Ende setzen.
3) CETA, TiSA, TTIPIch habe das TTIP-Abkommen im Exkurs 3 meines Buches Empörung in Europa – Wege aus der Krise (2. Aufl. 2014) als ‚tödliche Umarmung‘ bezeichnet. Allein die intransparente Art und Weise der Verhandlungsführung muss misstrauisch machen.
Die Texte der Abkommen TTIP und TiSA sind nur in Teilen und vor allem in Form von Propagandaschriften zugänglich. CETA liegt mit 1634 Seiten ausformuliert (Consolidated Text) vor. Es soll still und leise auf EU-Ebene durchgewunken werden und ist die Blaupause und der Schuhlöffel für TTIP. Allein der Umfang bedeutet eine umfassende Überrechtsordnung mit vielen Fallstricken, die die Rechtssicherheit nicht erhöht, sondern vermehrt (J. Stiglitz). Diese Art der Sonderrechtsordnungen widerspricht der europäischen Rechtskultur. Gemäß dieser regeln wir die wesentlichen Dinge in den Gesetzbüchern und nur die für den Einzelfall erforderlichen Details im jeweiligen Vertrag.
Neben den vielen Details – insbesondere den Schiedsgerichten – ist vor allem zu bedenken, dass die Partner in ihren Businessplänen, die auf bis zu 30 Jahre konzipiert sind, die gegenwärtige Rechtsordnung – insbesondere im Finanz-, Sozial- und Umweltbereich - als Geschäftsgrundlage ansehen. Jeder Änderung wird dann sofort eine Gewinnschmälerung zugemessen. Beispiele hierfür gibt es zur Genüge. So wurden im Rahmen von Investitionsschutzabkommen Klagen wegen der Einführung von Mindestlöhnen (Veolia gegen Ägypten) oder wegen des Baues einer die Gewinne eines privaten Investors schmälernden Brücke (Matty Moroun gegen Kanada) oder wegen der Nichtverhinderung gewerkschaftlicher Aktivitäten (Nobel Ventures gegen Rumänien) geführt.
Wie oben bei der Arbeitsmarktpolitik aufgezeigt und im angeschlossenen Manifest ausgeführt bedarf es grundsätzlicher, ineinandergreifender Neuordnungen in fast allen Bereichen der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung um sinnvolle Beschäftigung und ausgewogenen allgemeinen Wohlstand herbeizuführen. Die drei Abkommen würden dies machtvoll verhindern. Außerdem kann eine Änderung nur bewirkt werden, wenn man in den internationalen Gremien Sitz und Stimme und im nationalen Bereich Handlungsfreiheit hat. Da derzeit ca. 80% der Rechtnormen von Brüssel vorgegeben werden, ist insbesondere letzterer ohne EU-Austritt nicht gegeben.
4) MasseneinwanderungWas sich auf diesem Sektor EU-weit abspielt ist nicht nur grotesk und auf fast allen Ebenen rechtswidrig, sondern zukunftskriminell. Ich habe dies im beigeschlossenen Schriftsatz Flüchtlingsflut und die Paralyse Europas dargelegt. Es ist geradezu ungeheuerlich, dass Mitglieder der EU als Vasallen des Welthegemons und im Eigeninteresse (GB u. F) sich nicht nur einer gemeinsam Außenpolitik und Sicherung der Außengrenzen nicht unterordnen und diese in demokratischer Abstimmung unterstützen, sondern völkerrechtswidrig Konflikte anzünden und befeuern, Depopulationsstrategien verfolgen und die ausgelösten Flüchtlingsströme und deren Folgen den unbeteiligten EU-Bürgern aufladen. Die bislang niedergehaltenen Folgen werden zu dramatischen sozialen und kulturellen Spannungen führen.
Hinzu kommt noch die verfehlte Beschäftigungspolitik, die einerseits zu einem Kampf um die Arbeitsplätze führt und andererseits die Sozialbudgets überfordert.
Vor allem wird stümperhafte und teure Nachsorge in der EU statt Vorsorge in den Herkunftsländern betrieben. Man getraut sich nicht einmal die Ursachen und die verursachenden Akteure zu benennen. Vielmehr werden Doppelspieler und Menschenrechtsverletzer (Erdogan, Saudis, Katarsis) hofiert, bezahlt und deren Macht gefestigt.
Der wohl einzige sinnvolle nationale Ausweg aus diesem perfiden Missbrauch Europas und der Schädigung seiner Bürger ist der Austritt aus der sich als Vasall des Noch-Welthegemons verhaltenden EU, um eine eigenständige Migrationspolitik gestalten und auf die Geopolitik als neutraler Mahner und Vermittler einwirken zu können, wie dies der ehemalige Außenminister Willibald Pahr schon 1993 aufgezeigt hat.
Auf die nationalen Ungeheuerlichkeiten (Nichtbeachtung des Fremdenpolizeigesetzes und der Sanitätsgesetze, keine ausreichende Sicherung der Grenzen, keine Sonderung der Spreu vom Weizen) möchte ich nicht eingehen, sondern darauf hinweisen, dass der Wiener Akademikerkreis im Juli 2015 im Wiener Memorandum den zu beachtenden Rechtsrahmen und die geeigneten Schritte dargelegt hat. Dies wurde jedoch ‚EU-konform‘ nicht beachtet.
5) LandwirtschaftDa die Welternährung eines der existentiellen Zukunftsprobleme sein wird, muss auch das Thema Landwirtschaft zur Sprache kommen.
Die gegenwärtige EU-Agrarpolitik fördert den ‚Stukturwandel‘, d. h. die Liquidation der vielfältig wirtschaftenden Klein- und Mittelbetriebe und das Wachsen der spezialisierten Großbetriebe. In Österreich gaben im Durchschnitt der letzten zehn Jahre pro Tag 6,5 Betriebe auf! Dies ist in mehrfacher Hinsicht ‚zukunftskriminell‘:
Ersten: Alle Hochkulturen mit zahlreicher Bevölkerung und knappen Flächen haben gärtnerische Produktionsmuster mit hoher Flächenproduktivität und hoher Arbeitsintensität entwickelt. Die gegenwärtige Welt- und EU-Agrarpolitik begünstigt jedoch die einseitige Maximierung der Arbeitsproduktivität.
Zweitens: Die Spezialsierung in Großbetrieben verringert nicht nur die ökologische Vielfalt, sondern verhindert auch eine gärtnerische Intensivierung im Krisenfall, weil sowohl die sachkundigen Menschen als auch die angepassten Techniken fehlen.
Drittens: Der Weltagrarbericht 2008 Landwirtschaft am Scheideweg betont, dass nicht die Konkurrenzfähigkeit am Weltmarkt das Zukunftsthema sein wird, sondern das Erfordernis der lokalen Ernährungssouveränität. Diese wird jedoch derzeit dem Weltmarktstreben geopfert.
Viertens: Vom Standpunkt der Volksgesundheit ist eine vielfältige, frische Nahversorgung ein Desiderat (wünschenswerte Gegebenheit).
Fünftens: Wohlbefinden spendende Kulturlandschaften sind vielfältige ‚Bauerngärten‘, denen eintönige Agrarflächen und zugewaldete (wildgefallene) aufgegebene Flächen zu folgen drohen.
Die jüngste Aufhebung der Milchkontingentierung durch die EU ist ein Musterbeispiel einer unangepassten, nicht zukunftsfähigen Agrarpolitik. Sie wurde von drei küstennahen Ländern betrieben, deren Tierhaltung weitgehend auf Importfuttermitteln basiert (DK, GB, NL). Unter dem Motto der freien Marktwirtschaft wurde der Weg zur ökologisch und weltwirtshaftlich unangepassten Massentierhaltung in Gunstlagen und auf Importfutterbasis frei gegeben.
Nach vollendetem Streich und dessen williger Hinnahme wird nun nachträglich um mildernde Hilfe der EU gefleht.
Wenn noch das CETA und die TTIP hinzukämen, würde sich dieser Trend zur Liquidierung der europäischen Agrikultur verschärfen.
6) ResumeeAlle fünf aufgezeigten Bereiche weisen auf die Notwendigkeit hin, von der EU in ihrer gegenwärtigen, die Ideale der Gründerväter verratenden und nicht reformierbaren Verfassung auf Distanz zu gehen und im Rahmen einer vertieften EFTA ein von solidarischer Eigenständigkeit geprägtes Europa der Vielfalt anzustreben.
Der Beschluss des Austrittes aus der EU und die Anordnung einer Volksabstimmung sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür.